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   LG Berlin, 15.01.2004 - 518 Qs 44/03   

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https://dejure.org/2004,27801
LG Berlin, 15.01.2004 - 518 Qs 44/03 (https://dejure.org/2004,27801)
LG Berlin, Entscheidung vom 15.01.2004 - 518 Qs 44/03 (https://dejure.org/2004,27801)
LG Berlin, Entscheidung vom 15. Januar 2004 - 518 Qs 44/03 (https://dejure.org/2004,27801)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung der Wohnräume eines Beschuldigten; Inhaltliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluss; Zulässigkeit einer Beschwerde gegen eine Durchsuchungsanordnung trotz Beendigung deren Vollzugs; Durchsuchung über den Inhalt des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 571
  • StV 2004, 198
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 29.05.1985 - 5 Ws 94/85
    Auszug aus LG Berlin, 15.01.2004 - 518 Qs 44/03
    Folgerichtig ist eine etwaige, über den Inhalt des Durchsuchungsbeschlusses hinausgehende Durchsuchung, mit der gezielt nach anderen als den in ihm genannten Gegenständen gesucht werden soll, unzulässig ( vgl. Meyer-Goßner, a.a.O., Rz 1 zu § 108, m.w.N.) und kann zu einem Beweisverwertungsverbot und zur Unverwertbarkeit entsprechender Funde führen ( KG, StV 1985, 404 ).

    Insoweit kann vielmehr ein Beweisverwertungsverbot vorliegen (für Fälle des § 108 StPO : KG StV 1985, 404, 405; LG Berlin StV 1987, 97, 98; LG Bonn NJW 1981, 292, 293 [LG Bonn 01.07.1980 - 37 Qs 57/80] ).

  • BGH, 05.08.2003 - 2 BJs 11/03

    Beschlagnahme; Sicherstellung zum Zwecke der Durchsuchung (Zulässigkeit einer

    Auszug aus LG Berlin, 15.01.2004 - 518 Qs 44/03
    Für die übrigen mitgenommenen Gegenstände - Notizzettel und -blöcke, PC -Tower, CD-ROM's und Disketten sowie einen USB-Speicherstick - gilt, dass es sich hierbei allesamt um Papiere im Sinne des § 110 StPO bzw. um Gegenstände handelt, die Papieren gleichzustellen sind, da sie lesbare Aufzeichnungen enthalten ( hierzu: BGH NStZ 2003, 670; BGH CR 1999, 292, 293; BGH StV 1988, 90 ) Bei der insoweit durch die durchsuchenden Polizeibeamten erfolgten "Beschlagnahme" handelt es sich folglich in Wirklichkeit nicht um eine Beschlagnahme i.S.v. §§ 94 Abs. 2, 98 StPO , sondern lediglich um die Mitnahme zum Zweck einer Durchsicht gemäß § 110 StPO ( vgl. KK-Nack, Rz 8 zu § 110; BGH CR a.a.O., OLG Jena, NJW 2001, 1290, 1292 ), die der Auswahl möglicherweise zu beschlagnahmender Aufzeichnungen dient.

    Erst nach der Durchsicht von einstweilen sichergestellten Papieren oder Datenträgern ist sodann ggf. eine Beschlagnahmeanordnung zu treffen ( BGH NStZ 2003, 670, 671 [BGH 05.08.2003 - StB 7/03] ; OLG Jena, a.a.O. ).

  • BGH, Ermittlungsrichter, 14.12.1998 - 2 BJs 82/98

    digitale Datenträger - § 110 StPO ist auch anwendbar auf die Durchsicht von Daten

    Auszug aus LG Berlin, 15.01.2004 - 518 Qs 44/03
    Für die übrigen mitgenommenen Gegenstände - Notizzettel und -blöcke, PC -Tower, CD-ROM's und Disketten sowie einen USB-Speicherstick - gilt, dass es sich hierbei allesamt um Papiere im Sinne des § 110 StPO bzw. um Gegenstände handelt, die Papieren gleichzustellen sind, da sie lesbare Aufzeichnungen enthalten ( hierzu: BGH NStZ 2003, 670; BGH CR 1999, 292, 293; BGH StV 1988, 90 ) Bei der insoweit durch die durchsuchenden Polizeibeamten erfolgten "Beschlagnahme" handelt es sich folglich in Wirklichkeit nicht um eine Beschlagnahme i.S.v. §§ 94 Abs. 2, 98 StPO , sondern lediglich um die Mitnahme zum Zweck einer Durchsicht gemäß § 110 StPO ( vgl. KK-Nack, Rz 8 zu § 110; BGH CR a.a.O., OLG Jena, NJW 2001, 1290, 1292 ), die der Auswahl möglicherweise zu beschlagnahmender Aufzeichnungen dient.
  • OLG Jena, 20.11.2000 - 1 Ws 313/00

    Behörde, Durchsuchung, Durchsicht, Beschlagnahme

    Auszug aus LG Berlin, 15.01.2004 - 518 Qs 44/03
    Für die übrigen mitgenommenen Gegenstände - Notizzettel und -blöcke, PC -Tower, CD-ROM's und Disketten sowie einen USB-Speicherstick - gilt, dass es sich hierbei allesamt um Papiere im Sinne des § 110 StPO bzw. um Gegenstände handelt, die Papieren gleichzustellen sind, da sie lesbare Aufzeichnungen enthalten ( hierzu: BGH NStZ 2003, 670; BGH CR 1999, 292, 293; BGH StV 1988, 90 ) Bei der insoweit durch die durchsuchenden Polizeibeamten erfolgten "Beschlagnahme" handelt es sich folglich in Wirklichkeit nicht um eine Beschlagnahme i.S.v. §§ 94 Abs. 2, 98 StPO , sondern lediglich um die Mitnahme zum Zweck einer Durchsicht gemäß § 110 StPO ( vgl. KK-Nack, Rz 8 zu § 110; BGH CR a.a.O., OLG Jena, NJW 2001, 1290, 1292 ), die der Auswahl möglicherweise zu beschlagnahmender Aufzeichnungen dient.
  • BVerfG, 09.11.2001 - 2 BvR 436/01

    Zu den Anforderungen an den Inhalt eines Durchsuchungsbeschlusses

    Auszug aus LG Berlin, 15.01.2004 - 518 Qs 44/03
    Als insoweit ausreichende Angaben ist bereits eine Benennung der Gattung nach ( BVerfG NStZ 2002, 212, 213 ) oder eine sonst annäherungsweise - gegebenenfalls in Form beispielhafter Angaben - erfolgte Beschreibung ( BVerfG NStZ-RR, a.a.O. ) anzusehen.
  • BVerfG, 29.01.2002 - 2 BvR 1245/01

    Fehlende Rechtswegerschöpfung im Hinblick auf vermeintliche, da zu allgemein

    Auszug aus LG Berlin, 15.01.2004 - 518 Qs 44/03
    Ein entsprechender richterlicher Durchsuchungsbeschluss hat im Hinblick auf das Gewicht des durch seine Vollziehung ausgelösten Grundrechtseingriffes eine wichtige Kontrollfunktion, durch die insbesondere der Zugriff auf Beweisgegenstände begrenzt werden soll (BVerfG, NStZ-RR 2002, 172, m.w.N.).
  • LG Bonn, 01.07.1980 - 37 Qs 57/80
    Auszug aus LG Berlin, 15.01.2004 - 518 Qs 44/03
    Insoweit kann vielmehr ein Beweisverwertungsverbot vorliegen (für Fälle des § 108 StPO : KG StV 1985, 404, 405; LG Berlin StV 1987, 97, 98; LG Bonn NJW 1981, 292, 293 [LG Bonn 01.07.1980 - 37 Qs 57/80] ).
  • BGH, 03.08.1995 - StB 33/95

    Durchsuchungsanordnung 'AIZ' - §§ 102, 304 StPO, prozessuale Überholung (Hinweis:

    Auszug aus LG Berlin, 15.01.2004 - 518 Qs 44/03
    Bezüglich der Anfechtung der Durchsuchungsanordnung gilt, dass deren Vollzug - trotz noch nicht erfolgter Durchsicht der sichergestellten Papiere - jedenfalls durch die hier auf Antrag der Staatsanwaltschaft erfolgte umfassende richterliche Bestätigung der Beschlagnahme aller sichergestellten Gegenstände abgeschlossen ist ( vgl. BGH, CR 1996, 35 37 ).
  • LG Kiel, 25.04.2016 - 7 Qs 24/16

    Zufallsfund bei Durchsuchung einer Wohnung: Vorläufige Sicherstellung von in der

    Nur so ist gewährleistet, dass die die Durchsuchung durchführenden Beamten einerseits nicht die Augen vor beweiserheblichen Gegenständen verschließen müssen, nur weil diese nicht in der Durchsuchungsanordnung aufgeführt worden sind, andererseits aber auch nicht die Eingrenzungsfunktion der richterlichen Durchsuchungsanordnung unterlaufen wird und eine faktisch in erster Linie der Ausforschung dienende Sicherstellung von in ihr nicht - auch nicht annäherungsweise im Sinne der gegenüber § 103 StPO geringeren Anforderungen des § 102 StPO - erfassten Gegenständen erfolgt (LG Berlin, Beschluss vom 15. Januar 2004 - 518 Qs 44/03 -, juris).

    Insoweit schließt sich die Kammer der im Beschluss vom 15. Januar 2004 geäußerten Auffassung des LG Berlin an (LG Berlin, Beschluss vom 15. Januar 2004 - 518 Qs 44/03 -, juris).

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.03.2004 - 2 Ws 105/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5688
OLG Köln, 30.03.2004 - 2 Ws 105/04 (https://dejure.org/2004,5688)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.03.2004 - 2 Ws 105/04 (https://dejure.org/2004,5688)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. März 2004 - 2 Ws 105/04 (https://dejure.org/2004,5688)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2397
  • NStZ 2004, 571
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 18.06.2003 - 2 Ws 343/03

    Arrest; Vermögensvorteil; Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 30.03.2004 - 2 Ws 105/04
    Nach neuerer Rechtsprechung des Senats gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch bei Maßnahmen der Sicherstellung von Gegenständen nach §§ 111 b ff StPO; allerdings sind die insoweit zu stellenden Anforderungen weniger streng als bei Haftentscheidungen (vgl. Senat 18.06.2003 - 2 Ws 343/03 - und 10.02.2004 - 2 Ws 704/03 - ).
  • OLG Köln, 22.12.2003 - 2 Ws 684/03

    Haftprüfung, Antrag, fehlendes Verhandlungskonzept

    Auszug aus OLG Köln, 30.03.2004 - 2 Ws 105/04
    Nachdem der Senat daraufhin den Haftbefehl des Amtsgerichts Köln vom 11.10.2002 gegen C durch Beschluß vom 22.12.2003 - 2 Ws 684/03 - aufgehoben hat, hob die Strafkammer in Ziff. 1 des angefochtenen Beschlusses auch den (bereits seit dem 27.05.2003 ausgesetzt gewesenen) Haftbefehl vom gleichen Tage gegen den Angeklagten A auf.
  • OLG Köln, 10.02.2004 - 2 Ws 704/03

    Aufhebung eines Arrests wegen Unverhältnismäßigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 30.03.2004 - 2 Ws 105/04
    Nach neuerer Rechtsprechung des Senats gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch bei Maßnahmen der Sicherstellung von Gegenständen nach §§ 111 b ff StPO; allerdings sind die insoweit zu stellenden Anforderungen weniger streng als bei Haftentscheidungen (vgl. Senat 18.06.2003 - 2 Ws 343/03 - und 10.02.2004 - 2 Ws 704/03 - ).
  • KG, 01.03.2016 - 4 Ws 6/16

    Dinglicher Arrest: Umfang der Überprüfung durch das Beschwerdegericht;

    e) Schließlich ist auch das für den dinglichen Arrest als vorläufigen Eingriff in die Rechte des Betroffenen erforderliche Sicherungsbedürfnis (§ 111b Abs. 2 StPO), das sich zusätzlich aus der über § 111d Abs. 2 StPO in Bezug genommenen Vorschrift des § 917 ZPO in Gestalt des Arrestgrundes ergibt (vgl. OLG Köln NStZ 2004, 571; OLG Zweibrücken StraFo 2009, 462; KG, Beschluss vom 31. März 2014 - 3 Ws 54/14 -), zu bejahen.
  • OLG Köln, 29.01.2010 - 2 Ws 585/09

    Voraussetzungen einer Verfallanordnung nach § 29a Abs. 2 OWiG

    Allerdings ist der Arrest durch den auch bei Maßnahmen der Sicherstellung zur Gewinnabschöpfung geltenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zeitlich begrenzt (vgl. dazu Senat Beschluß vom 30.03.2004 - 2 Ws 105/04 -).
  • OLG Celle, 25.09.2012 - 2 Ws 214/12

    Subjektiver Anspruch des Verletzten i.S.v. § 73 Abs. 1 S. 2 StGB auf die

    Nach der Rechtsprechung ist, sofern durch eine vorläufige Sicherungsmaßnahme nahezu das gesamte Vermögen des Betroffenen entzogen wird, eine besonders sorgfältige Prüfung des Sicherstellungsinteresses und der Eigentümerposition des Betroffenen notwendig (vgl. BVerfG NStZ 2006, 639; OLG Hamburg, NJW 2012, 1601; OLG Köln, NJW 2004, 2397).
  • LG Mannheim, 21.12.2006 - 25 Qs 14/06
    Sie muss dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen (vgl. OLG Köln NStZ 2004, 571; OLG Thüringen StV 2005, 90).
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