Rechtsprechung
BGH, 28.05.2008 - 1 StR 196/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 27 StGB; § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG
Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln nach deren Sicherstellung (Divergenz der Strafsenate; straflose versuchte Beihilfe; weite Auslegung des Handeltreibens) - lexetius.com
- IWW
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit der Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach deren Sicherstellung
- judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2008, 2276
- NStZ 2008, 573
- StV 2008, 420
Wird zitiert von ... (7)
- LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18
Kaufpreis, Angeklagte, Anklageschrift, Freiheitsstrafe, Angeklagten, …
Vollendetes Handeltreiben kommt daher auch dann noch in Betracht, wenn die Dopingmittel zum Zeitpunkt des Tätigwerdens des Beteiligten bereits unter polizeilicher Kontrolle standen, sichergestellt oder beschlagnahmt waren oder gar erst nach der Bestellung beschlagnahmt wurden (…Weber BtMG § 29 Rn. 285;… Körner / Patzak / Volkmer BtMG § 29 Teil 4 Rn. 86;… Münchener Kommentar / Rahlf BtMG § 29 Rn. 369; BGH NJW 2004, 2162; BGH NStZ 2007, 635; BGH NStZ 2010, 522; BGH NStZ-RR 2020, 82; aA BGH NJW 2008, 2276).So bemühte er sich u.a. über die Kontaktaufnahme mit der Händlerin in China weiter darum, in den Besitz der bestellten Dopingmittel zu gelangen, und setzte damit - ohne dass es darauf ankommt, ob eine Inbesitznahme noch möglich war - die eigennützige auf den Umsatz von Dopingmitteln gerichtete Tätigkeit fort (BGH NJW 2008, 2276; BGH NStZ 2010, 522; BGH NStZ-RR 2020, 82).
So wie das strafrechtliche Verhalten des Haupttäters den tatsächlichen Umsatzerfolg nicht zu umschließen braucht, weil das hierauf abzielende Verhalten genügt, reicht es für den Gehilfen aus, dass er dieses auf Erfolg abzielende Verhalten unterstützt (BGH NStZ 2010, 522; BGH NJW 1994, 2162; BGH NJW 2008, 2276; aA BGH NStZ 2008, 465 für den Sonderfall der Unterstützung einer nach Sicherstellung von den Ermittlungsbehörden angeschobenen und lediglich zum Schein vereinbarten Geldübergabe).
(Fälle Ziff. III. 2. e) (1) (d) (bb) bis (dd)) kann es dahinstehen, ob diese nach der Sicherstellung der Dopingmittel als Beihilfe zum Handeltreiben zu werten sind (BGH NJW 2008, 1460; BGH NJW 2008, 2276;… Körner / Patzak / Volkmer BtMG § 29 Teil 4. Rn. 261).
- BGH, 03.02.2010 - 2 StR 368/09
Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und zur Einfuhr von …
Sie bemühten sich u.a. über die (versuchte) telefonische Kontaktaufnahme mit dem Kurier weiter darum, in den Besitz der bestellten Ware zu gelangen, und entfalteten damit - ohne dass es darauf ankommt, ob eine Inbesitznahme noch möglich war - eine eigennützige auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (…vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 50 u. 52; BGH NJW 2008, 2276; Senat, Urteil vom 26. August 2009 - 2 StR 223/09; offen gelassen vom 5. Strafsenat im Urteil vom 7. Februar 2008 - NStZ 2008, 465).So wie das strafrechtliche Verhalten des Haupttäters den tatsächlichen Umsatzerfolg nicht zu umschließen braucht, weil das hierauf abzielende Verhalten genügt, reicht es für den Gehilfen aus, dass er dieses auf Erfolg abzielende Verhalten unterstützt (vgl. BGH NJW 1994, 2162; NJW 2008, 2276; anders der 5. Strafsenat, NStZ 2008, 465 f. für den Sonderfall der Unterstützung einer nach Sicherstellung der Betäubungsmittel von den Ermittlungsbehörden angeschobenen und lediglich zum Schein vereinbarten Geldübergabe).
- BGH, 23.10.2008 - 1 StR 526/08
Strafklageverbrauch beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Zäsurwirkung eines …
Denn diese waren - wenn nicht schon durch die dem Angeklagten M. bekannte Sicherstellung des verbliebenen Marihuanas am 4. August 2006 (vgl. BGH NStZ 2008, 573), so doch jedenfalls - durch das rechtskräftige Urteil des Amtsgerichts München beendet worden.
- OLG Hamm, 09.12.2010 - 22 U 83/10
Gewährleistung im Rahmen eines Grundstückskaufvertrages wegen unterbliebener …
Zwar muss ein Anerkenntnis gemäß § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB grundsätzlich gegenüber dem Gläubiger selbst erfolgen; die Abgabe gegenüber einem Dritten genügt aber, wenn eine Weiterleitung an den Gläubiger erfolgen soll (vgl. BGH NJW 2008, 2276). - BGH, 10.10.2019 - 1 StR 411/19
Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)
Die Verurteilung des Angeklagten kann danach keinen Bestand haben, ohne dass es noch darauf ankäme, ob das Verhalten des Angeklagten - hiergegen bestehen erhebliche Bedenken - nach Sicherstellung der Betäubungsmittel überhaupt noch als vollendete Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zu werten sein kann (vgl. hierzu BGH…, Urteil vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07 Rn. 12 ff.; aA Beschlüsse vom 28. Mai 2008 - 1 StR 196/08 …und vom 9. Juli 1996 - 1 StR 728/95 Rn. 12 mwN; offengelassen im Beschluss vom 27. Juni 2017 - 3 StR 218/17). - LG Mönchengladbach, 28.08.2018 - 22 KLs 10/18
Abweichender Vorsatz bezüglich anderer als der tatsächlichen transportierten …
Dabei ist eine taugliche und vollendete Hilfeleistung auch dann gegeben, wenn die konkret entfaltete, auf eine Kurierfunktion abzielende Tätigkeit infolge der Sicherstellung des Betäubungsmittels von vornherein nicht erfolgreich sein kann (vgl. BGH NJW 2008, 2276). - BGH, 27.06.2017 - 3 StR 218/17
Rechtsfehlerfrie Beweiswürdigung bei einer Beihilfe zur Einfuhr von …
Es kann dahinstehen, ob die Handlungen des Angeklagten nach der Sicherstellung der Betäubungsmittel als Beihilfe zum Handeltreiben zu werten sind (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07, NJW 2008, 1460; Beschluss vom 28. Mai 2008 - 1 StR 196/08, NJW 2008, 2276).
Rechtsprechung
KG, 08.11.2007 - (1) 3 StE 2/07 - 1 (5/07) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- judicialis
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Geheimdienstliche Agententätigkeit gegen Ausländerorganisationen in Deutschland; Nichtanwendbarkeit der Lagertheorie
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Der Agent aus der Botschaft - Algerischer Geheimdienstler bespitzelte Landsleute und wird wegen Agententätigkeit verurteilt
- Jurion (Kurzinformation)
Staatsschutzsenat verurteilt Botschaftsangehörigen wegen Agententätigkeit zu Bewährungsstrafe
Papierfundstellen
- NStZ 2008, 573
Wird zitiert von ...
- BGH, 20.01.2015 - 3 StR 551/14
Geheimdienstliche Agententätigkeit (Ausforschungsbemühungen gegen Mitglieder oder …
Tatbestandsmäßig sind deshalb regelmäßig Ausforschungen, von denen Personen betroffen werden, denen ein Asylrecht zusteht, oder die sich gegen Exilanten oder deren Organisationen richten, die sich unter dem Schutz des Art. 5 GG in Deutschland in legaler Weise politisch betätigen, ohne dass es darauf ankommt, ob die ausgespähten Personen "im Lager' der Bundesrepublik Deutschland stehen (KG, Urteil vom 8. November 2007 - (1) 3 StE 2/07 - (5/07), NStZ 2008, 573; aA noch KG, Urteil vom 29. September 2003 - (2) 3 StE 1/03-1 (3/03), NStZ 2004, 209).