Weitere Entscheidung unten: BGH, 05.10.2016

Rechtsprechung
   BGH, 18.05.2016 - 2 StR 406/15   

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https://dejure.org/2016,23669
BGH, 18.05.2016 - 2 StR 406/15 (https://dejure.org/2016,23669)
BGH, Entscheidung vom 18.05.2016 - 2 StR 406/15 (https://dejure.org/2016,23669)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 2016 - 2 StR 406/15 (https://dejure.org/2016,23669)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG
    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge bei Mitsichführen einer Waffe (Verwirklichung der Qualifikation bei einem einzelnen Handeltreiben mit geringer Menge)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 30a Abs 2 Nr 2 BtMG
    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Mitsichführen eines Baseballschlägers

  • IWW

    § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG

  • Wolters Kluwer

    Tatbestandserfüllung des bewaffneten Handeltreibens durch Verwirklichung des qualifizierenden Umstands bei einem Einzelakt

  • rewis.io

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Mitsichführen eines Baseballschlägers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tatbestandserfüllung des bewaffneten Handeltreibens durch Verwirklichung des qualifizierenden Umstands bei einem Einzelakt

  • rechtsportal.de

    BtMG § 30a Abs. 2 Nr. 2
    Tatbestandserfüllung des bewaffneten Handeltreibens durch Verwirklichung des qualifizierenden Umstands bei einem Einzelakt

  • datenbank.nwb.de

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Mitsichführen eines Baseballschlägers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BTM-Handel - und die Waffe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 298
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.02.1997 - 2 StR 556/96

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus BGH, 18.05.2016 - 2 StR 406/15
    Setzt sich die Tat des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln aus mehreren Einzelakten zusammen, so reicht es zur Tatbestandserfüllung des bewaffneten Handeltreibens aus, wenn der qualifizierende Umstand nur bei einem Einzelakt verwirklicht ist (BGH, Urteil vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 10; Urteil vom 21. September 2011 - 2 StR 286/11, NStZ 2012, 240; Beschluss vom 24. Juli 2012 - 2 StR 205/12).
  • BGH, 21.09.2011 - 2 StR 286/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter

    Auszug aus BGH, 18.05.2016 - 2 StR 406/15
    Setzt sich die Tat des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln aus mehreren Einzelakten zusammen, so reicht es zur Tatbestandserfüllung des bewaffneten Handeltreibens aus, wenn der qualifizierende Umstand nur bei einem Einzelakt verwirklicht ist (BGH, Urteil vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 10; Urteil vom 21. September 2011 - 2 StR 286/11, NStZ 2012, 240; Beschluss vom 24. Juli 2012 - 2 StR 205/12).
  • BGH, 24.07.2012 - 2 StR 205/12

    Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 18.05.2016 - 2 StR 406/15
    Setzt sich die Tat des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln aus mehreren Einzelakten zusammen, so reicht es zur Tatbestandserfüllung des bewaffneten Handeltreibens aus, wenn der qualifizierende Umstand nur bei einem Einzelakt verwirklicht ist (BGH, Urteil vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 10; Urteil vom 21. September 2011 - 2 StR 286/11, NStZ 2012, 240; Beschluss vom 24. Juli 2012 - 2 StR 205/12).
  • BGH, 08.05.2019 - 4 StR 203/19

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auch der Umgang mit einer geringen Menge von Betäubungsmitteln unter Mitsichführen einer Schusswaffe oder eines sonstigen zur Verletzung von Personen geeigneten und bestimmten Gegenstandes reicht, sofern es sich um den Teilakt eines Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge handelt, zur Tatbestandserfüllung aus (vgl. BGH, Urteil vom 18. Mai 2016 - 2 StR 406/15, NStZ 2017, 298).
  • BGH, 01.07.2020 - 2 StR 547/19

    Grundsätze der Strafzumessung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit)

    Zwar weist die Revision zutreffend darauf hin, dass die Strafkammer hinsichtlich des zur Aburteilung gelangten Sachverhalts nicht erkennbar in den Blick genommen hat, dass bereits gewichtige Indizien für ein Handeltreiben des Angeklagten (und nicht lediglich den Besitz von Betäubungsmitteln) festgestellt sind: die sichergestellte Menge an Haschisch und Marihuana (vgl. Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl., § 29 Teil 4 Rn. 66); der Umstand, dass zugleich in der Wohnung des ansonsten mittellosen Angeklagten wahllos verstreutes Bargeld in Höhe von mehr als 19.000 EUR (vgl. Senat, Urteil vom 18. Mai 2016 - 2 StR 406/15 Rn. 8) sowie "dealertypische' Gegenstände (eine Feinwaage und in einem Karton aufbewahrte "Zip-Tütchen') aufgefunden wurden.
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Rechtsprechung
   BGH, 05.10.2016 - 3 StR 311/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,38635
BGH, 05.10.2016 - 3 StR 311/16 (https://dejure.org/2016,38635)
BGH, Entscheidung vom 05.10.2016 - 3 StR 311/16 (https://dejure.org/2016,38635)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 2016 - 3 StR 311/16 (https://dejure.org/2016,38635)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 31 S 2 BtMG, § 46b Abs 3 StGB
    Betäubungsmitteldelikt: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Präklusion offenbarten Wissens

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 31 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 BtMG, § 31 Satz 2 BtMG, § 46b Abs. 3 StGB, § 31 BtMG

  • Wolters Kluwer

    Maßgeblichkeit für die Präklusion offenbarten Wissens in einem Strafverfahren

  • rewis.io

    Betäubungsmitteldelikt: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Präklusion offenbarten Wissens

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Maßgeblichkeit für die Präklusion offenbarten Wissens in einem Strafverfahren

  • rechtsportal.de

    BtMG § 31 S. 2; StGB § 46b Abs. 3
    Maßgeblichkeit für die Präklusion offenbarten Wissens in einem Strafverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Betäubungsmitteldelikt: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Präklusion offenbarten Wissens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Rechtsmittelrücknahme muss zweifelsfrei sein...sonst geht das Verfahren weiter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die unwirksame Rechtsmittelrücknahme

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Aufklärungshilfe: Strafminderung nach Fassung des Eröffnungsbeschlusses?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 298
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.01.2009 - 3 StR 561/08

    Aufklärungshilfe (Erörterung einer Strafmilderung; eigenständige Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 05.10.2016 - 3 StR 311/16
    Eine Anwendung des § 31 BtMG scheidet auch aus diesem Grunde aus (vgl. BGH, Urteile vom 24. November 1982 - 3 StR 384/82, BGHSt 31, 163, 166 f.; vom 18. Juni 2009  - 3 StR 171/09, NStZ-RR 2009, 320, 321; Beschluss vom 13. Januar 2009  - 3 StR 561/08, BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 35).
  • BGH, 03.12.2010 - 1 StR 538/10

    Voraussetzung der Aufklärungshilfe gemäß § 46b StGB (Kronzeugenregelung; Recht

    Auszug aus BGH, 05.10.2016 - 3 StR 311/16
    Maßgeblich für die Präklusion offenbarten Wissens gemäß § 31 Satz 2 BtMG, § 46b Abs. 3 StGB ist der Zeitpunkt, zu dem der Eröffnungsbeschluss gefasst wird, nicht derjenige, zu dem der Angeklagte Kenntnis von der Eröffnung des Hauptverfahrens erlangt (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2010 - 1 StR 538/10, StraFo 2011, 61).
  • BGH, 24.08.2016 - 1 StR 380/16

    Rücknahme der Revision (Anforderungen an den Geisteszustand des Revisionsführers)

    Auszug aus BGH, 05.10.2016 - 3 StR 311/16
    Die Rücknahme einer Revision muss eindeutig und zweifelsfrei erklärt werden, um Wirksamkeit zu erlangen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. August 2016 - 1 StR 380/16, juris Rn. 2; vom 3. November 2011 - 2 StR 353/11, juris Rn. 3; LR/Jesse, StPO, 26. Aufl., § 302 Rn. 21; KK-Paul, StPO, 7. Aufl., § 302 Rn. 11).
  • BGH, 03.11.2011 - 2 StR 353/11

    Wirksame Revisonszurücknahme

    Auszug aus BGH, 05.10.2016 - 3 StR 311/16
    Die Rücknahme einer Revision muss eindeutig und zweifelsfrei erklärt werden, um Wirksamkeit zu erlangen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. August 2016 - 1 StR 380/16, juris Rn. 2; vom 3. November 2011 - 2 StR 353/11, juris Rn. 3; LR/Jesse, StPO, 26. Aufl., § 302 Rn. 21; KK-Paul, StPO, 7. Aufl., § 302 Rn. 11).
  • BGH, 12.11.1953 - 3 StR 435/53
    Auszug aus BGH, 05.10.2016 - 3 StR 311/16
    Als Prozesshandlung ist sie bedingungsfeindlich (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 1953 - 3 StR 435/53, BGHSt 5, 183; Beschluss vom 27. April 2001 - 3 StR 502/99, bei Becker, NStZ-RR 2002, 97, 101 (Nr. 43)).
  • BGH, 25.09.2018 - 5 StR 251/18

    Absehen von Strafe wegen Aufklärungshilfe (Ermessensentscheidung; alle

    Dem Gericht soll nämlich ermöglicht werden, ermittlungsrelevante Angaben noch vor der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens überprüfen zu lassen und die Akten gegebenenfalls zum Zweck weiterer Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft zurückzusenden (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2010 - 1 StR 538/10, StraFo 2011, 61), wobei maßgebend der Zeitpunkt des Eröffnungsbeschlusses und nicht dessen Zustellung ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2010 - 1 StR 538/10, aaO; vom 5. Oktober 2016 - 3 StR 311/16, NStZ 2017, 298).
  • BGH, 26.05.2020 - 3 StR 595/19

    Rücknahme der Revision (Rechtsmittel; Wirksamkeit; deklaratorischer Beschluss;

    Dem angefügten Satz, dass weitere Ausführungen vorbehalten bleiben, ist nicht zu entnehmen, dass der Angeklagte seine Rücknahmeerklärung mit einer Bedingung, die die Wirksamkeit der Rücknahme in Frage stellen könnte, verknüpft hat (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - 3 StR 311/16, juris Rn. 2).
  • BGH, 10.07.2019 - 2 StR 181/19

    Zurücknahme und Verzicht auf die Revision (Auslegung der Erklärung der Rücknahme

    Die Rücknahme eines Rechtsmittels muss als Prozesshandlung zweifelsfrei erklärt werden, um Wirksamkeit zu erlangen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2016 - 3 StR 311/16, juris Rn. 2, vom 24. August 2016 - 1 StR 380/16, juris Rn. 2; Senat, Beschluss vom 3. November 2011 - 2 StR 353/11, juris Rn. 3; LR/Jesse, StPO, 26. Aufl., § 302 Rn. 21, KK-StPO/Paul, 7. Aufl., § 302 Rn. 11).
  • LG Nürnberg-Fürth, 21.02.2018 - 18 Qs 4/18

    Die Erklärung über die Zurücknahme eines Rechtsmittels ist bedinungungsfeindlich

    a) Nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Kommentarliteratur handelt es sich bei der Erklärung über die Zurücknahme eines Rechtsmittels (§ 302 StPO) um eine Prozesshandlung, die eindeutig und zweifelsfrei zu erklären und - insbesondere - bedingungsfeindlich ist (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 25.09.1990 - 4 StR 204/90, BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 2; Beschluss vom 05.10.2016 - 3 StR 311/16, BeckRS 2016, 19300 [in NStZ 2017, 298 insoweit n. abgedr.]; BeckOK StPO/Cirener, 28. Ed., § 302 Rn. 2; KK-StPO/Paul, 7. Aufl., § 302 Rn. 10; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., Einl. Rn. 118, § 302 Rn. 7 a.E., jew. m.w.N.).
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