Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.11.2022

Rechtsprechung
   BGH, 12.07.2023 - 6 StR 231/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,17940
BGH, 12.07.2023 - 6 StR 231/23 (https://dejure.org/2023,17940)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2023 - 6 StR 231/23 (https://dejure.org/2023,17940)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2023 - 6 StR 231/23 (https://dejure.org/2023,17940)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Mordmerkmal der Heimtücke bei der Tötung eines wenige Wochen oder Monate alten Kleinkindes; Arg- und Wehrlosigkeit eines im Hinblick auf das Kind schutzbereiten Dritten

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mordmerkmal der Heimtücke bei der Tötung eines wenige Wochen oder Monate alten Kleinkindes; Arg- und Wehrlosigkeit eines im Hinblick auf das Kind schutzbereiten Dritten

  • rechtsportal.de

    Mordmerkmal der Heimtücke bei der Tötung eines wenige Wochen oder Monate alten Kleinkindes; Arg- und Wehrlosigkeit eines im Hinblick auf das Kind schutzbereiten Dritten

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Baby heimtückisch getötet?

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2023, 675
  • StV 2024, 105 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.11.2012 - 2 StR 309/12

    Mord; Heimtücke (Arg- und Wehrlosigkeit eines schutzbereiten Dritten bei Mord an

    Auszug aus BGH, 12.07.2023 - 6 StR 231/23
    Dies ist jede Person, die den Schutz des Kindes vor Leib- oder Lebensgefahr dauernd oder vorübergehend übernommen hat und im Tatzeitpunkt entweder tatsächlich ausübt oder dies deshalb nicht tut, weil sie dem Täter vertraut (vgl. BGH, Urteil vom 21. November 2012 - 2 StR 309/12, NStZ 2013, 158) oder vom Täter ausgeschaltet wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 401/05, NStZ-RR 2006, 43).

    Dies setzt zwar nicht voraus, dass er unmittelbar zugegen ist, unerlässlich ist aber eine "gewisse räumliche Nähe" (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 21. November 2012 - 2 StR 309/12, aaO; vom 18. Oktober 2007 - 3 StR 226/07, NStZ 2008, 93, 94).

  • BGH, 05.08.2014 - 1 StR 340/14

    Mord (Heimtückemord gegenüber Kleinkindern: Arg- und Wehrlosigkeit schutzbereiter

    Auszug aus BGH, 12.07.2023 - 6 StR 231/23
    a) Bei der Tötung eines wenige Wochen oder Monate alten Kleinkindes kommt es für die Frage der Heimtücke nicht auf dessen Arg- und Wehrlosigkeit an, weil es aufgrund seines Alters noch nicht zu Argwohn und Gegenwehr fähig ist, sondern auf die Arg- und Wehrlosigkeit eines im Hinblick auf das Kind schutzbereiten Dritten (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 2014 - 1 StR 340/14, NStZ 2015, 215).

    An diesem Erfordernis fehlt es jedenfalls dann, wenn aufgrund der räumlichen Entfernung vom Tatort der tödliche Angriff schon gar nicht wahrgenommen werden kann und eine Gegenwehr des Dritten auch deshalb zu spät käme, weil hierfür erst eine erhebliche räumliche Distanz überwunden werden muss (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 2014 - 1 StR 340/14, aaO).

  • BGH, 18.10.2007 - 3 StR 226/07

    Totschlag (bedingter Vorsatz; bewusste Fahrlässigkeit; vage Hoffnung); Mord

    Auszug aus BGH, 12.07.2023 - 6 StR 231/23
    Dies setzt zwar nicht voraus, dass er unmittelbar zugegen ist, unerlässlich ist aber eine "gewisse räumliche Nähe" (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 21. November 2012 - 2 StR 309/12, aaO; vom 18. Oktober 2007 - 3 StR 226/07, NStZ 2008, 93, 94).
  • BGH, 13.10.2005 - 5 StR 401/05

    Mord (Heimtücke bei der Tötung von Kleinkindern: Ausnutzung der Arglosigkeit

    Auszug aus BGH, 12.07.2023 - 6 StR 231/23
    Dies ist jede Person, die den Schutz des Kindes vor Leib- oder Lebensgefahr dauernd oder vorübergehend übernommen hat und im Tatzeitpunkt entweder tatsächlich ausübt oder dies deshalb nicht tut, weil sie dem Täter vertraut (vgl. BGH, Urteil vom 21. November 2012 - 2 StR 309/12, NStZ 2013, 158) oder vom Täter ausgeschaltet wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 401/05, NStZ-RR 2006, 43).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.11.2022 - 5 StR 380/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,37774
BGH, 22.11.2022 - 5 StR 380/22 (https://dejure.org/2022,37774)
BGH, Entscheidung vom 22.11.2022 - 5 StR 380/22 (https://dejure.org/2022,37774)
BGH, Entscheidung vom 22. November 2022 - 5 StR 380/22 (https://dejure.org/2022,37774)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2023, 675
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.02.2019 - 1 StR 26/19

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Aufrechterhaltung von in der früheren

    Auszug aus BGH, 22.11.2022 - 5 StR 380/22
    Wird die Einziehungsanordnung in dem früheren Urteil gegenstandslos, bedarf es hingegen keiner Aufrechterhaltung; die Anordnung muss dann entfallen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2019 - 1 StR 26/19 Rn. 5).
  • BGH, 02.01.2024 - 5 StR 512/23

    Anordnung der Unterbringung eines Angeklagten in einer Entziehungsanstalt bei

    Dies ist hier der Fall, denn mit der Rechtskraft der Einziehungsanordnung nach § 73 Abs. 1 StGB ist das Eigentum an den als Tatertrag eingezogenem Bargeld bereits auf den Staat übergegangen (§ 75 Abs. 1 Satz 1 StGB); die Einziehungsanordnung hat sich damit erledigt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. April 2019 - 5 StR 114/19; vom 21. Februar 2023 - 6 StR 523/22; vom 21. November 2023 - 5 StR 330/23; vom 22. November 2022 - 5 StR 380/22).
  • BGH, 05.07.2023 - 4 StR 183/23

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Maßgeblichkeit des Vollstreckungsstands der

    Denn mit ihrer Rechtskraft ist das Eigentum an dem als Tatmittel eingezogenen Gegenstand gemäß § 75 Abs. 1 Satz 1 StGB auf den Staat übergegangen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 9. Februar 2023 - 2 StR 433/22 Rn. 2; Beschluss vom 22. November 2022 - 5 StR 380/22).
  • BGH, 05.12.2023 - 5 StR 434/23

    Anordnung der Einziehung eines Messers

    Wird die Einziehungsanordnung in dem früheren Urteil gegenstandslos, bedarf es hingegen keiner Aufrechterhaltung; die Anordnung muss dann entfallen (vgl. Beschlüsse vom 9. Februar 2023 - 2 StR 433/22; vom 5. Juli 2023 - 4 StR 183/23; vom 22. November 2022 - 5 StR 380/22).
  • BGH, 07.03.2023 - 3 StR 497/22

    Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; nachträgliche

    Diese hat sich bereits mit der Rechtskraft der Einziehungsanordnung erledigt und ist somit gegenstandslos im Sinne von § 55 Abs. 2 Halbsatz 2 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Januar 2023 - 6 StR 419/22, juris Rn. 8; vom 22. November 2022 - 5 StR 380/22, juris Rn. 3).
  • BGH, 09.02.2023 - 2 StR 433/22

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Entfallen des Ausspruchs über die

    Die Aufrechterhaltung der durch das Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden vom 11. Januar 2021 angeordneten Einziehung sichergestellter Waffen war nicht auszusprechen, da sich die Einziehungsanordnung dadurch erledigt hat, dass durch deren Rechtskraft das Eigentum an den als Tatmittel eingezogenen Gegenständen gemäß § 75 Abs. 1 Satz 1 StGB bereits auf den Staat übergegangen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2022 - 5 StR 380/22).
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