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   BGH, 16.01.1985 - 2 StR 590/84   

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BGH, 16.01.1985 - 2 StR 590/84 (https://dejure.org/1985,416)
BGH, Entscheidung vom 16.01.1985 - 2 StR 590/84 (https://dejure.org/1985,416)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 1985 - 2 StR 590/84 (https://dejure.org/1985,416)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht gegeringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und unerlaubtem Erwerb - Anforderungen an die Rüge der Verletzung sachlichen Rechts - Voraussetzungen für den ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Überprüfung der angenommenen Rechtskraftwirkung bei Verurteilung wegen fortgesetzter Taten in einem nachfolgenden Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafklageverbrauch bei fortgesetzter Tat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 33, 122
  • NJW 1985, 1173
  • MDR 1985, 424
  • NStZ 1985, 325 (Ls.)
  • StV 1985, 182
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.12.1960 - 5 StR 478/60
    Auszug aus BGH, 16.01.1985 - 2 StR 590/84
    Nach der ständigen Rechtsprechung ist das Gericht im neuen Verfahren bei dieser zweiten Fallgestaltung nicht an die im rechtskräftigen Urteil vertretene Meinung gebunden, sondern muß unabhängig von dieser Auffassung über das Vorliegen einer fortgesetzten Handlung darüber befinden, ob die Strafklage für die den Gegenstand seines Verfahrens bildenden Fälle verbraucht ist (BGHSt 15, 268, 270).

    In BGHSt 15, 268, 272 begründet er seine Meinung wie folgt: Der Richter des neuen Verfahrens habe zu prüfen, ob der ihm vorliegende Fall und eine rechtskräftig abgeurteilte Einzeltat eine und dieselbe Handlung seien; treffe dies zu, so sei grundsätzlich die Strafklage verbraucht; das gleiche müsse für den entsprechenden Fall der fortgesetzten Handlung gelten; dies folge aus der Erwägung, daß ihre sämtlichen Einzelakte eine einheitliche Handlung seien; dem könne nicht mit Erfolg entgegengehalten werden, daß dies bei der fortgesetzten Straftat zu ungerechten Ergebnissen führe; solchen dürfe nicht dadurch begegnet werden, daß man den Verfassungsrechtsatz des Art. 103 Abs. 3 GG unbeachtet lasse, der es verbiete, daß jemand wegen derselben Tat mehrmals bestraft werde.

  • RG, 25.03.1920 - I 843/19

    1. Tritt der Verbrauch der Strafklage wegen einer fortgesetzten Handlung ein,

    Auszug aus BGH, 16.01.1985 - 2 StR 590/84
    Jeweils hatte er sich auf die Entscheidungen RGSt 54, 283, 285; 72, 257 ff berufen.
  • BGH, 21.12.1951 - 2 StR 333/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.01.1985 - 2 StR 590/84
    Dieselbe Ansicht hatte er schon vorher in der Sache 2 StR 333/51 (Urteil vom 21. Dezember 1951) vertreten.
  • BGH, 23.11.1962 - 4 StR 388/62

    Strafklageverbrauch im Falle der nachträglichen Feststellung weiterer vor und

    Auszug aus BGH, 16.01.1985 - 2 StR 590/84
    Ebenso hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs wiederholt in Sachen entschieden, in denen durch den früheren Richter nur über eine Einzeltat rechtskräftig befunden worden war (u.a. BGH NJW 1963, 549; ferner Urteil vom 25. Januar 1963 - 4 StR 177/62).
  • BGH, 20.06.1972 - 1 StR 198/72

    Voraussetzungen eines Strafklageverbrauchs

    Auszug aus BGH, 16.01.1985 - 2 StR 590/84
    Das gleiche gilt für das Urteil des 1. Strafsenats vom 20. Juni 1972 - 1 StR 198/72 -.
  • BGH, 25.01.1963 - 4 StR 177/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.01.1985 - 2 StR 590/84
    Ebenso hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs wiederholt in Sachen entschieden, in denen durch den früheren Richter nur über eine Einzeltat rechtskräftig befunden worden war (u.a. BGH NJW 1963, 549; ferner Urteil vom 25. Januar 1963 - 4 StR 177/62).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Sind dagegen wenige zeitlich auseinanderliegende gleichartige Tatbestandsverwirklichungen in einem früheren Verfahren als rechtlich selbständige Taten abgeurteilt worden, ohne daß sich Hinweise auf ihre Zugehörigkeit zu einer langdauernden Tatserie ergeben haben, bedeutet es zwar eine folgerichtige Anwendung des Grundsatzes der materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Einheit der fortgesetzten Handlung, daß für später in größerer Zahl entdeckte Teile der Serie Strafklageverbrauch eingetreten ist, wenn auf Grund nachträglicher Betrachtung Fortsetzungszusammenhang vorliegt (vgl. BGHSt 33, 122, 124/125; 15, 268, 272; ferner BGH NStZ 1989, 381, 382; NStZ 1992, 142).

    Durch die Rechtsprechung zum "eingespielten Bezugs- und Vertriebssystem" im Betäubungsmittelstrafrecht (vgl. für viele BGHSt 35, 318, 321/322; 33, 122 f.; BGH NStZ 1992, 389), zur "institutionalisierten" Steuerhinterziehung (BGHR AO § 370 I Gesamtvorsatz 14, 15; BGHR StGB vor § 1 fH Gesamtvorsatz 53; BGHSt 39, 256) sowie zum "familiären Beziehungsgeflecht" bei Sexualstraftaten (vgl. u.a. BGHR StGB vor § 1 fH Gesamtvorsatz 38, 47, 48, 50, 51) ist die Tätervorstellung vom Gesamterfolg (Gesamtumfang) als Kennzeichen des Gesamtvorsatzes durch "objektive Kriterien" ersetzt (BGH wistra 1993, 337, 339) und der Gesamtvorsatz auf den Willen des Täters reduziert worden, bis auf weiteres bestimmte Verhältnisse zu gleichartiger Tatbegehung zu nutzen.

  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

    Eine weite Annahme von Fortsetzungszusammenhang wirkt sich z.B. zu seinem Vorteil aus, wenn er nach rechtskräftiger Aburteilung wegen einer fortgesetzten Tat trotz ihr zuzurechnender weiterer, selbst schwerwiegender Einzelfälle nicht mehr verfolgt werden darf unabhängig davon, ob diese zur Zeit der Hauptverhandlung schon bekannt waren (vgl. BGHSt 9, 324, 326f.; 15, 268, 270; 17, 5, 9; 33, 122, 123f.).

    Sie kann etwa zur Folge haben, daß er wegen Taten, die als Einzelakte einer fortgesetzten Tat gewertet werden, noch bestraft wird, obwohl sie als selbständige Handlungen wegen Verjährung nicht mehr verfolgbar wären; denn bei einer fortgesetzten Handlung beginnt die Verjährung für die ganze Tat erst mit der Beendigung des letzten Teilakts (BGHSt 1, 84, 91f.; 27, 18, 19; 33, 122, 125).

  • BGH, 19.12.1990 - 3 StR 90/90

    Steuerhinterziehung bei mittelbarer Parteienfinanzierung durch Wirtschaftsverband

    Vielmehr handelt es sich, soweit es wie hier um den Verjährungsbeginn geht, um eine zulässige Auslegung des gesetzlichen Tatbegriffs im Rahmen des Merkmals "Beendigung der Tat", das nach § 78 a StGB für den Beginn der Verjährung maßgebend ist (vgl. BGH NJW 1985, 1719, 1720; BGHSt 33, 122, 124 f.).
  • BGH, 19.05.1993 - 2 StR 645/92

    Verurteilung eines Kassenarztes wegen Betruges - Annahme eines

    v. 16. Januar 1985 - 2 StR 590/84 = BGHSt 33, 122 Urt. v. 22. Mai 1987 - 2 StR 208/87 = Gesamtvorsatz 4 Urt. v. 7. April 1993 - 2 StR 517/92.
  • BVerfG, 19.02.1991 - 2 BvR 102/91

    Bestimmtheitsgrundsatz - § 78a StGB

    Mit Hilfe der üblichen Auslegungsmethoden und der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs läßt sich eine zuverlässige Grundlage für den Beginn der Verfolgungsverjährung gewinnen (vgl. nur BGHSt 24, 218 [221]; 33, 122 [125]; 36, 105 [109 ff.]).

    Mit der Annahme, als Tathandlung im Sinne des § 78a Satz 1 StGB sei nicht nur die Handlung im natürlichen Sinn anzusehen, bei der sich ein Handlungsentschluß in einer Willensbetätigung realisiert, sondern auch die "fortgesetzte Handlung" als Erscheinungsform einer Handlung im Rechtssinn, bewegen sich die Gerichte des Ausgangsfalles auf den Bahnen herkömmlichen Verständnisses (vgl. BGHSt 24, 218 [221]; 33, 122 [125]; 36, 105 [109]).

  • BGH, 07.04.1993 - 2 StR 517/92

    Gesamtvorsatz - Eingespieltes Bezugs- und Verkaufssystem - Tatentschluß -

    Ein solcher Gesamtvorsatz ist schon dann anzunehmen, wenn der Täter innerhalb eines eingespielten Bezugs- und Verkaufssystems handelt, so daß er nicht für jedes Einzelgeschäft einen neuen Tatentschluß fassen muß (st. Rspr., BGHSt 33, 122 f.; BGHR BtMG ? 29 Abs. 1 Nr. 1 Fortsetzungszusammenhang 7 ff. m.w.N.).

    v. 16. Januar 1985 - 2 StR 590/84 = BGHSt 33, 122.

  • BGH, 21.12.1995 - 5 StR 392/95

    Revision - Tateinheit - Tatmehrheit

    Hier würden sich auch keine Probleme wegen der Reichweite eines Strafklageverbrauchs ergeben (vgl. BGHSt 33, 122).
  • BGH, 06.07.1993 - 1 StR 280/93

    Unbefugte Titelführung - Betrug zu Lasten der Krankenkasse bei erschlichener

    Er ist in dieser Hinsicht vergleichbar mit den Fallgestaltungen, in welchen der Bundesgerichtshof das Merkmal des vorgestellten Gesamterfolges durch objektive Kriterien wie das eingespielte Bezugs- und Vertriebssystem beim Betäubungsmittelhandel, das Beziehungsgeflecht bei Sexualdelikten im familiären Bereich oder die Institutionalisierung einer Steuerhinterziehung ersetzt hat (vgl. BGHSt 33, 122; BGHR StGB vor § 1 fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz 4, 38, 47, 48, 50, 51; NStZ 1991, 540 = NJW 1991, 32, 25 [BGH 17.05.1990 - IX ZR 85/89]; zuletztUrt.
  • BGH, 06.11.1991 - 2 StR 342/91

    Zeuge - Unerreichbarkeit - Ausland - Förmliche Ladung - Revisionsbegründung -

    Diese hat er auch nicht etwa im Rahmen eines eingespielten Bezugs- und Verkaufssystems (vgl. BGHSt 33, 122 f.) ausgeführt, ohne dazu jeweils einen neuen Entschluß fassen zu müssen.
  • LG Bonn, 04.10.2012 - 18 O 75/12

    Gesamtschuldnerausgleich nach einem Schadensereignis auf der Baustelle gegenüber

    Denn nach ständiger Rechtsprechung ist derjenige, der eine Gefahrenlage schafft und in der Lage ist, ihr abzuhelfen, grundsätzlich auch verpflichtet, die nötigen Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern (BGH NJW 1987, 1013; NJW 1985, 1173, 1774).
  • BGH, 11.08.1988 - 4 StR 217/88

    Strafklageverbrauch bei fortgesetzter Handlung

  • OLG Köln, 01.12.1995 - Ss 482/95

    Anforderungen an die sachliche Zuständigkeit des Schöffengerichts;

  • BGH, 15.03.1995 - 2 StR 757/94

    Sicherungsverwahrung; Vorverurteilung i.S.d. § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB ist auch ein

  • BGH, 25.07.1989 - KRB 1/89

    Fehlerhaftigkeit einer Entscheidung im verwaltungsrechtlichen bzw. gerichtlichen

  • BGH, 20.01.1989 - 2 StR 564/88

    Beschränkung der Strafverfolgung bei fortgesetzter Tat; Unerreichbarkeit eines

  • OLG Karlsruhe, 20.02.1997 - 2 Ss 216/96
  • BGH, 09.10.1991 - 3 StR 257/91

    Strafklageverbrauch - Fortsetzungstat - Verurteilung wegen Teilaktes -

  • BGH, 20.06.1988 - 3 StR 183/88

    Verfahrensgrundrechte: "ne bis in idem" und Fortsetzungstat

  • BGH, 20.05.1992 - 2 StR 143/92

    Verfahrenshindernis des Strafklageverbrauchs in einem Verfahren wegen

  • BGH, 03.05.1988 - KRB 1/88

    Auskunftsperson - Betroffener - Zeugenvernehmung - Beweismittel

  • OLG Stuttgart, 22.06.1994 - 2 Ss 198/94

    Rechtmäßigkeit einer Nachtragsanklage bei fehlender Konkretisierung der einzelnen

  • OLG Düsseldorf, 13.01.1993 - 1 Ws 43/93
  • OLG Jena, 02.03.2015 - 1 Ws 537/14

    Strafverfahren wegen gewerbsmäßigen Betrugs: Strafklageverbrauch nach

  • OLG Köln, 29.12.1995 - Ss 638/95
  • OLG Köln, 01.12.1995 - Ss 423/95
  • BayObLG, 25.11.1991 - 3 ObOWi 87/91
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Rechtsprechung
   BGH, 15.01.1985 - 1 StR 755/84   

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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Strafklageverbrauch bei Einzelakten - Rechtliche Handlungseinheit bei fortgesetzten Taten - Grundsatz des "ne bis in idem" - Anforderungen an "Gegenstand der Strafklage" bei Urteilen

  • Juristenzeitung

    Zur Rechtskraftwirkung bei Verurteilung wegen fortgesetzter Tat

  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 3; StPO (1975) § 264

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 1174
  • MDR 1985, 423
  • NStZ 1985, 325 (Ls.)
  • StV 1985, 183
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • RG, 25.03.1920 - I 843/19

    1. Tritt der Verbrauch der Strafklage wegen einer fortgesetzten Handlung ein,

    Auszug aus BGH, 15.01.1985 - 1 StR 755/84
    In einem solchen Fall bildet aber das rechtskräftige Urteil nach feststehender Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs kein Hindernis, die weiteren, von der Verurteilung nicht erfaßten Teilakte des Jetzt als fortgesetzte Handlung gewerteten Gesamtverhaltens gesondert zu verfolgen (RGSt 47, 397, 401; 54, 283, 285; 54, 333, 334/335; 72, 257, 258; RG JW 1928, 2247/2248; BGH, Urt. vom 20. Februar 1953 - 2 StR 816/52 - bei Dallinger MDR 1953, 273; BGH NJW 1963, 549, 550; BGH GA 1970, 84, 85; BGH NStZ 1984, 231; BGH, Urteile vom 20. Juni 1972 - 1 StR 198/72 -, vom 18. Juli 1979 - 3 StR 172/79 - und vom 11. September 1984 - 1 StR 408/84; berichtend: BGHSt 29, 63, 64).

    Entscheidendes Gewicht kommt dem bereits vom Reichsgericht hervorgehobenen Gesichtspunkt zu, daß ein Verbrauch der Strafklage mit der Folge, daß der Grundsatz "ne bis in idem" anwendbar ist, nur durch die Aburteilung von Taten oder Einzelakten einer Tat eintreten kann, die "Gegenstand der Strafklage" waren (RGSt 54, 283, 285).

  • RG, 11.05.1920 - IV 229/20

    Inwieweit wird die Strafklage wegen einzelner Fälle einfacher Hehlerei

    Auszug aus BGH, 15.01.1985 - 1 StR 755/84
    In einem solchen Fall bildet aber das rechtskräftige Urteil nach feststehender Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs kein Hindernis, die weiteren, von der Verurteilung nicht erfaßten Teilakte des Jetzt als fortgesetzte Handlung gewerteten Gesamtverhaltens gesondert zu verfolgen (RGSt 47, 397, 401; 54, 283, 285; 54, 333, 334/335; 72, 257, 258; RG JW 1928, 2247/2248; BGH, Urt. vom 20. Februar 1953 - 2 StR 816/52 - bei Dallinger MDR 1953, 273; BGH NJW 1963, 549, 550; BGH GA 1970, 84, 85; BGH NStZ 1984, 231; BGH, Urteile vom 20. Juni 1972 - 1 StR 198/72 -, vom 18. Juli 1979 - 3 StR 172/79 - und vom 11. September 1984 - 1 StR 408/84; berichtend: BGHSt 29, 63, 64).

    Anders verhält es sich, wenn die frühere Verurteilung wegen einer - sei es auch nur aus zwei Einzelakten gebildeten - fortgesetzten Tat erfolgte (vgl. dazu RGSt 51, 253, 254; 54, 333, 334; BGHSt 6, 92, 95; BGH GA 1958, 366, 367; vgl. auch BGHSt 5, 136, 138/139).

  • BGH, 20.06.1972 - 1 StR 198/72

    Voraussetzungen eines Strafklageverbrauchs

    Auszug aus BGH, 15.01.1985 - 1 StR 755/84
    In einem solchen Fall bildet aber das rechtskräftige Urteil nach feststehender Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs kein Hindernis, die weiteren, von der Verurteilung nicht erfaßten Teilakte des Jetzt als fortgesetzte Handlung gewerteten Gesamtverhaltens gesondert zu verfolgen (RGSt 47, 397, 401; 54, 283, 285; 54, 333, 334/335; 72, 257, 258; RG JW 1928, 2247/2248; BGH, Urt. vom 20. Februar 1953 - 2 StR 816/52 - bei Dallinger MDR 1953, 273; BGH NJW 1963, 549, 550; BGH GA 1970, 84, 85; BGH NStZ 1984, 231; BGH, Urteile vom 20. Juni 1972 - 1 StR 198/72 -, vom 18. Juli 1979 - 3 StR 172/79 - und vom 11. September 1984 - 1 StR 408/84; berichtend: BGHSt 29, 63, 64).

    Bei Verfolgung einer Tat als Einzelhandlung oder von mehreren Handlungen, die als selbständige angesehen werden, erstreckt sich indessen die Strafklage tatsächlich nicht auf weitere, unbekannt gebliebene Taten oder Teilakte einer fortgesetzten Handlung; nach der wirklichen Sachlage gegebene, jedoch nicht wahrgenommene Möglichkeiten der Umgestaltung der Strafklage oder der Einbeziehung ändern daran nichts (BGH, Urt. vom 20. Juni 1972 - 1 StR 198/72).

  • BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64

    Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung

    Auszug aus BGH, 15.01.1985 - 1 StR 755/84
    Im angefochtenen Urteil ist insbesondere dargetan, daß die Angeklagte vor Beendigung des ersten Teilstücks der in Betracht kommenden Handlungsreihe (BGHSt 19, 323, 324 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; vgl. ferner BGHSt 23, 33, 34/35; BGH NJW 1984, 376) einen hinreichend konkretisierten Gesamtvorsatz faßte, Jürgen W., einem Großdealer, mit dem sie im Sommer 1981 ein Liebesverhältnis unterhielt, zu unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (es handelte sich um Haschisch, das aus Marokko stammte) Hilfe zu leisten.
  • BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69

    Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die

    Auszug aus BGH, 15.01.1985 - 1 StR 755/84
    Im angefochtenen Urteil ist insbesondere dargetan, daß die Angeklagte vor Beendigung des ersten Teilstücks der in Betracht kommenden Handlungsreihe (BGHSt 19, 323, 324 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; vgl. ferner BGHSt 23, 33, 34/35; BGH NJW 1984, 376) einen hinreichend konkretisierten Gesamtvorsatz faßte, Jürgen W., einem Großdealer, mit dem sie im Sommer 1981 ein Liebesverhältnis unterhielt, zu unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (es handelte sich um Haschisch, das aus Marokko stammte) Hilfe zu leisten.
  • BGH, 13.12.1960 - 5 StR 478/60
    Auszug aus BGH, 15.01.1985 - 1 StR 755/84
    Insbesondere greifen die in der Entscheidung BGHSt 15, 268, 272 - als obiter dictum - geäußerten Bedenken nicht durch:.
  • BGH, 20.07.1983 - 2 StR 96/83

    Verbindung von zwei Taten zu einer Einheit bei Planung einer neuen gleichartigen

    Auszug aus BGH, 15.01.1985 - 1 StR 755/84
    Im angefochtenen Urteil ist insbesondere dargetan, daß die Angeklagte vor Beendigung des ersten Teilstücks der in Betracht kommenden Handlungsreihe (BGHSt 19, 323, 324 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; vgl. ferner BGHSt 23, 33, 34/35; BGH NJW 1984, 376) einen hinreichend konkretisierten Gesamtvorsatz faßte, Jürgen W., einem Großdealer, mit dem sie im Sommer 1981 ein Liebesverhältnis unterhielt, zu unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (es handelte sich um Haschisch, das aus Marokko stammte) Hilfe zu leisten.
  • BGH, 17.07.1979 - 1 StR 261/79

    Verurteilung wegen eines fortgesetzt begangenen Vergehens gegen das

    Auszug aus BGH, 15.01.1985 - 1 StR 755/84
    In einem solchen Fall bildet aber das rechtskräftige Urteil nach feststehender Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs kein Hindernis, die weiteren, von der Verurteilung nicht erfaßten Teilakte des Jetzt als fortgesetzte Handlung gewerteten Gesamtverhaltens gesondert zu verfolgen (RGSt 47, 397, 401; 54, 283, 285; 54, 333, 334/335; 72, 257, 258; RG JW 1928, 2247/2248; BGH, Urt. vom 20. Februar 1953 - 2 StR 816/52 - bei Dallinger MDR 1953, 273; BGH NJW 1963, 549, 550; BGH GA 1970, 84, 85; BGH NStZ 1984, 231; BGH, Urteile vom 20. Juni 1972 - 1 StR 198/72 -, vom 18. Juli 1979 - 3 StR 172/79 - und vom 11. September 1984 - 1 StR 408/84; berichtend: BGHSt 29, 63, 64).
  • BGH, 05.11.1953 - 3 StR 545/52
    Auszug aus BGH, 15.01.1985 - 1 StR 755/84
    Anders verhält es sich, wenn die frühere Verurteilung wegen einer - sei es auch nur aus zwei Einzelakten gebildeten - fortgesetzten Tat erfolgte (vgl. dazu RGSt 51, 253, 254; 54, 333, 334; BGHSt 6, 92, 95; BGH GA 1958, 366, 367; vgl. auch BGHSt 5, 136, 138/139).
  • BGH, 01.12.1953 - 5 StR 200/53
    Auszug aus BGH, 15.01.1985 - 1 StR 755/84
    Anders verhält es sich, wenn die frühere Verurteilung wegen einer - sei es auch nur aus zwei Einzelakten gebildeten - fortgesetzten Tat erfolgte (vgl. dazu RGSt 51, 253, 254; 54, 333, 334; BGHSt 6, 92, 95; BGH GA 1958, 366, 367; vgl. auch BGHSt 5, 136, 138/139).
  • BGH, 11.09.1984 - 1 StR 408/84

    Betrugstaten - Inserat - Zeitschrift - Tateinheit

  • BGH, 30.11.1983 - 2 StR 668/83

    Verfahrenshindernis durch Verbrauch der Strafklage - Strafverfolgungshindernis

  • BGH, 23.11.1962 - 4 StR 388/62

    Strafklageverbrauch im Falle der nachträglichen Feststellung weiterer vor und

  • BGH, 18.07.1979 - 3 StR 172/79

    Fortgesetze Betrugstat - Nichterfüllung von Verdienstmöglichkeiten - Schaden für

  • RG, 25.11.1913 - V 573/13

    Zum Verbrauche der Strafklage, wenn der Täter von der Anklage wegen einer

  • RG, 16.10.1917 - V 438/17

    Zur Frage der Unterbrechung des Fortsetzungszusammenhanges bei verurteilendem und

  • BGH, 01.10.1997 - 2 StR 520/96

    Strafklageverbrauch (prozessualer Tatbegriff; einheitliche Handlung im Sinne

    So verbrauchte die Aburteilung eines Einzelaktes einer fortgesetzten Handlung nicht die Strafklage für den Rest dieser - einheitlichen - Handlung (st. Rspr. vgl. BGH MDR 1985, 423 f; BGHR StPO § 264 Abs. 1 Strafklageverbrauch 1, 4).
  • BGH, 20.01.1989 - 2 StR 564/88

    Beschränkung der Strafverfolgung bei fortgesetzter Tat; Unerreichbarkeit eines

    Dagegen hindert die Verurteilung wegen eines als eine selbständige Tat angesehenen Einzelaktes der fortgesetzten Handlung nicht, andere Einzelakte dieser Tat gesondert zu verfolgen (BGH NJW 1985, 1174 m.w.N.; BGHR StPO S 264 Abs. 1 Strafklageverbrauch 1).

    Die unterschiedliche Behandlung dieser Fallgruppen wird insbesondere mit der Erwägung begründet, daß jedenfalls bei einer Verurteilung wegen einer fortgesetzten Handlung der erste Tatrichter die Möglichkeit ins Auge fassen konnte und mußte, in den Fortsetzungszusammenhang könnten weitere Einzelhandlungen fallen, auf die sich der Verbrauch der Straf klage erstreckt (BGH NJW 1985, 1174).

  • BGH, 14.11.2000 - X ZR 233/99

    Darlegungs- und Beweislast bei Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung

    Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn sogenannte negative Umstände anspruchsbegründend sind (BGH, Urt. v. 13.12.1984 - III ZR 20/83, NJW 1985, 1174, 1175).
  • BGH, 20.06.1988 - 3 StR 183/88

    Verfahrensgrundrechte: "ne bis in idem" und Fortsetzungstat

    Bei Verfolgung einer Tat als Einzelhandlung - hier des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln am 28. Juni 1986 - erstreckt sich die Strafklage tatsächlich nicht auf weitere, unbekannt gebliebene Taten oder Teilakte einer fortgesetzten Handlung (BGH MDR 1985, 423, 424).
  • BGH, 04.09.1990 - 1 StR 301/90

    Strafklageverbrauch nach Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis -

    Bei Verfolgung einer Tat als Einzelhandlung - hier der Fahrt vom 11. Februar 1988 - erstreckt sich die Strafklage tatsächlich nicht auf weitere, unbekannt gebliebene Taten oder Teilakte einer fortgesetzten Handlung (BGH MDR 1985, 423, 424).
  • BGH, 20.05.1992 - 2 StR 143/92

    Verfahrenshindernis des Strafklageverbrauchs in einem Verfahren wegen

    Dagegen hindert die Verurteilung wegen eines als eine selbständige Tat angesehenen Einzelaktes der fortgesetzten Handlung nicht, andere Einzelakte dieser Tat gesondert zu verfolgen (BGH NJW 1985, 1174 m.w.N.; BGHR StPO § 264 Abs. 1 Strafklageverbrauch 1).
  • OLG Stuttgart, 22.06.1994 - 2 Ss 198/94

    Rechtmäßigkeit einer Nachtragsanklage bei fehlender Konkretisierung der einzelnen

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  • BGH, 22.05.1986 - 4 StR 64/86

    Strafbarkeit wegen Betrugs - Anforderungen an die allgemeine Sachrüge -

    Das würde auch gelten, wenn der Vorfall nicht als selbständige Tat, sondern als Einzelakt der im vorliegenden Verfahren angenommenen fortgesetzten Handlung zu würdigen wäre (BGH NJW 1985, 1174; BGH, Urteil vom 27. Oktober 1977 - 4 StR 326/77, bei Hürxthal DRiZ 1978, 86).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.01.1985 - 1 StR 680/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1672
BGH, 15.01.1985 - 1 StR 680/84 (https://dejure.org/1985,1672)
BGH, Entscheidung vom 15.01.1985 - 1 StR 680/84 (https://dejure.org/1985,1672)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 1985 - 1 StR 680/84 (https://dejure.org/1985,1672)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an "vorübergehende Abtrennung" eines Strafverfahrens - Sinn und Zweck einer "vorübergehenden Abtrennung"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Auszüge)

    StPO (1975) §§ 230, 261, 338 Nr. 5
    Abtrennung und Wiederverbindung von gemeinschaftlich angeklagten und verhandelten Verfahren

Papierfundstellen

  • BGHSt 33, 119
  • NJW 1985, 1175
  • MDR 1985, 422
  • NStZ 1985, 325
  • NStZ 1985, 422 (Ls.)
  • StV 1985, 180
  • StV 1986, 3
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.08.1993 - 3 StR 361/92

    Gesamtvorsatz bei fortgesetzter Handlung

    Er hat deshalb ausgesprochen, daß ein Haschischhändler dann die späteren Einzelhandlungen seines Handeltreibens in den wesentlichen Grundzügen ihrer zukünftigen Gestaltung ins Auge gefaßt hat, wenn er sich eines eingespielten Einfuhr- und Verkaufssystems bedient, das ihm bei späteren Handlungen nicht zu jeweils neuen Tatentschlüssen nötigt (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 1974 - 1 StR 538/74; BGH bei Holtz MDR 1979, 106 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH StV 1981, 125; BGHSt 33, 121, 122) [BGH 15.01.1985 - 1 StR 680/84].
  • BGH, 21.10.1997 - 5 StR 356/97

    Verfahrensabtrennung nach Geständnis eines Angeklagten und erneute Verbindung der

    Durch diese Vorgehensweise wurde das Anwesenheitsgebot nicht umgangen (vgl. dazu BGHSt 24, 257, 258 [BGH 25.10.1971 - 2 StR 238/71]; 33, 119, 120), [BGH 15.01.1985 - 1 StR 680/84]denn das Landgericht war bei dieser Sachlage rechtlich nicht gehindert, die abgetrennten Verfahren erneut zu verbinden.

    Insofern unterschied sich die Verfahrenslage nicht von derjenigen, die sich ergibt, wenn zwei bisher völlig getrennt geführte Verfahren verbunden werden (BGHSt 33, 119, 120) [BGH 15.01.1985 - 1 StR 680/84].

  • BGH, 26.01.1987 - 3 StR 327/86

    Schuldhafte Versäumung der Revisionseinlegungsfrist

    Eine nur vorübergehende Verfahrensabtrennung ist dann unzulässig, wenn in der inzwischen fortgesetzten Hauptverhandlung gegen die anderen Angeklagten Vorgänge verhandelt werden, die mit den im abgetrennten Verfahren erhobenen und zur Verurteilung führenden Vorwürfen zusammenhängen (BGHSt 24, 257, 259 [BGH 25.10.1971 - 2 StR 238/71]; 30, 74, 75; 32, 100, 101 [BGH 05.10.1983 - 2 StR 298/83]; 270, 273; 33, 119, 120 [BGH 15.01.1985 - 1 StR 680/84]; BGH StV 1984, 364; 1986, 465, 466).
  • BGH, 08.12.1987 - 1 StR 588/87

    Vorübergehende Verfahrensabtrennung als Revisionsgrund - Anforderungen an

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist eine vorübergehende Verfahrensabtrennung dann unzulässig, wenn in der inzwischen fortgesetzten Hauptverhandlung gegen den anderen Angeklagten Vorgänge verhandelt werden, die mit dem im abgetrennten Verfahren erhobenen und zur Verurteilung führenden Vorwürfen zusammenhängen (vgl. BGHSt 24, 257, 259 [BGH 25.10.1971 - 2 StR 238/71]; 30, 74, 75; 32, 100, 101 [BGH 05.10.1983 - 2 StR 298/83]; 33, 119, 120 [BGH 15.01.1985 - 1 StR 680/84]; Beschluß vom 3. Juni 1986 bei Pfeiffer/Miebach in NStZ 1987, 16).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.01.1985 - 1 StR 707/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2176
BGH, 15.01.1985 - 1 StR 707/84 (https://dejure.org/1985,2176)
BGH, Entscheidung vom 15.01.1985 - 1 StR 707/84 (https://dejure.org/1985,2176)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 1985 - 1 StR 707/84 (https://dejure.org/1985,2176)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung nicht in der Anklage erwähnter in der Hauptverhandlung bekannt gewordener Einzelakte in die Entscheidung bei Vorliegen einer fortgesetzten Tat - Erforderlichkeit eines diesbezüglichen Hinweises an den Angeklagten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 325
  • StV 1985, 134
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.11.1978 - 2 StR 456/78

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und wegen fahrlässiger Herbeiführung eines

    Auszug aus BGH, 15.01.1985 - 1 StR 707/84
    Sie kann schon durch den Gang der Verhandlung geschehen (BGHSt 19, 141 [BGH 08.10.1963 - 1 StR 553/62]; BGHSt 28, 196 197/198; BGH NStZ 1981, 190/191 und 1984, 422, 423).

    Es erscheint deshalb unerläßlich, daß der Angeklagte von Gerichtsseite zu dem neuen tatsächlichen Gesichtspunkt befragt wird (BGHSt 28, 196, 198).

  • BGH, 08.10.1963 - 1 StR 553/62

    Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Richters - Nichtbeeidigung eines der

    Auszug aus BGH, 15.01.1985 - 1 StR 707/84
    Sie kann schon durch den Gang der Verhandlung geschehen (BGHSt 19, 141 [BGH 08.10.1963 - 1 StR 553/62]; BGHSt 28, 196 197/198; BGH NStZ 1981, 190/191 und 1984, 422, 423).
  • BGH, 18.07.1956 - 6 StR 28/56
    Auszug aus BGH, 15.01.1985 - 1 StR 707/84
    Deshalb mußte sie alle in der Hauptverhandlung bekannt gewordenen Einzelakte in die Verhandlung und Entscheidung miteinbeziehen, auch wenn sie in der zugelassenen Anklage nicht erwähnt waren (BGHSt 9, 324, 334; 27, 115, 116; BGH NStZ 1982, 128 und 213/214).
  • BGH, 06.02.1990 - 2 StR 29/89

    Protokollierung der Erörterung gerichtskundiger Tatsachen

    Weil sie dieses nicht billigenswerte Ergebnis vermeidet, ist der Judikatur zuzustimmen, die den Begriff der wesentlichen (vorgeschriebenen) Förmlichkeit nicht auf das Erfordernis der Gewährung des rechtlichen Gehörs ausdehnt, wenn es um die Frage geht, ob das Tatgericht seine Überzeugung auch auf Tatsachen gegründet hat, die nicht zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht worden sind (vgl. BGHSt 22, 26, 29) oder wenn zu klären ist, ob der Angeklagte Gelegenheit erhalten hat, sich zu neuen tatsächlichen Gesichtspunkten zu äußern (vgl. BGHSt 28, 196, 197; BGH NStZ 1984, 422, 423; 1985, 325).
  • BGH, 22.01.1991 - 5 StR 498/90

    LSD - Gewalt - Gewaltanwendung

    Die Veränderung der entscheidungserheblichen Tatsachen und ihre Einbeziehung in die Entscheidungsfindung des Gerichts muß für den Angeklagten jedoch so deutlich erkennbar sein, da er sich dazu äußern und seine Verteidigung darauf einstellen kann (BGHSt 28, 196 (197); BGHR StPO § 265 Abs. 4 - Hinweispflicht 3, 4, 5, 8; BGH NStZ 1981, 190 (191); 1984, 422; 1985, 325).
  • BGH, 01.12.1987 - 5 StR 458/87

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Anforderungen an die Feststellung des genauen

    Wenn er sich nicht unaufgefordert dazu äußert, ist es deshalb unerläßlich, daß er von Gerichtsseite zu dem neuen tatsächliehen Gesichtspunkt befragt wird (BGHSt 28, 196, 198; BGH Beschlüsse vom 23. Oktober 1979 - 5 StR 524/79 - bei Holtz in MDR 1980, 107 - GA 1980, 185 und vom 15. Januar 1985 - 1 StR 707/84 - bei Holtz in MDR 1985, 448 = NStZ 1985, 325 = StV 1985, 134; KK-Hürxthal 2. Aufl. § 265 Rn. 24 a. E.).
  • BGH, 21.09.1988 - 2 StR 459/88

    Fortgesetzte Handlung beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln -

    Dazu gehören bei einem Tatgeschehen, das sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung als eine Fortsetzungstat darstellt, auch Einzelakte, die in der zugelassenen Anklage nicht aufgeführt sind, die aber während des angeklagten Tatzeitraumes begangen worden sind (vgl. BGH NStZ 1982, 128; BGH Strafverteidiger 1985, 134, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 31.03.1993 - 2 StR 577/92

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    Abzuurteilen sind deshalb auch solche Einzelakte, die in der zugelassenen Anklage nicht aufgeführt sind, die aber während des angeklagten Tatzeitraums begangen worden sind (vgl. BGH NStZ 1982, 128; 213, 214, 529; StV 1985, 134; BOHR StPO § 264 Abs. 1 Ausschöpfung 2).
  • BGH, 22.09.1992 - 5 StR 454/92

    Bestimmung einer Gesamtstrafe bei Handel mit Betäubungsmitteln

    Allerdings sind in eine Verurteilung wegen einer fortgesetzten Handlung alle in der Hauptverhandlung festgestellten Einzelakte einzubeziehen, auch wenn sie in der zugelassenen Anklage nicht genannt sind (BGHSt 9, 324, 334; 27, 115; BGH NStZ 1985, 325).
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