Weitere Entscheidung unten: BGH, 07.01.1986

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   BGH, 12.11.1985 - 1 StR 516/85   

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BGH, 12.11.1985 - 1 StR 516/85 (https://dejure.org/1985,1062)
BGH, Entscheidung vom 12.11.1985 - 1 StR 516/85 (https://dejure.org/1985,1062)
BGH, Entscheidung vom 12. November 1985 - 1 StR 516/85 (https://dejure.org/1985,1062)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 249, 242 StGB; §§ 267, 261 StPO
    Zur Abgrenzung zwischen Diebstahl und Raub

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines lediglich auf einen Raub gestützen Haftbefehl aufgrund der Abänderung der Verurteilung in eine Beihilfe zum Diebstahl - Erwägungen zur Aurechterhaltung eines Haftbefehls aufgrund bereits weitere schwerwiegender Verurteilungen - Untersuchungshaft - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 249 ff.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewaltbegriff - Raub - Diebstahlsfälle - Abgrenzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 218
  • StV 1986, 299
  • StV 1986, 61
  • StV 1986, 65
  • JR 1986, 273
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 15.10.1974 - 1 StR 303/74

    Voraussetzungen der Bedrohung - Bestehen eines Ermessensspielraums des

    Auszug aus BGH, 12.11.1985 - 1 StR 516/85
    Andere Entscheidungen stellen darauf ab, ob im Einzelfall die Wegnahme vorwiegend durch die entfaltete Kraft oder in erster Linie durch die angewandte List, Geschicklichkeit oder Schnelligkeit erreicht wird (BGH, Beschluß vom 3. Juli 1974 - 3 StR 154/74 - bei Dallinger MDR 1975, 22; Urteil vom 15. Januar 1975 - 2 StR 607/74 - bei Dallinger MDR 1975, 543).
  • BGH, 19.04.1963 - 4 StR 92/63

    Handtasche - § 249 StGB, 'Gewalt': geringe Kraftentfaltung ist ausreichend

    Auszug aus BGH, 12.11.1985 - 1 StR 516/85
    Weiter ist in einem früheren Urteil Raub mit der Begründung angenommen worden, der Täter wolle durch den plötzlichen Zugriff auf die Sache gerade einen in aller Regel zu erwartenden und auch in Rechnung gestellten Widerstand des Opfers ausschalten (BGHSt 18, 329).
  • BGH, 10.06.1955 - 1 StR 179/55
    Auszug aus BGH, 12.11.1985 - 1 StR 516/85
    Sie muß daher so erheblich sein, daß sie geeignet ist, erwarteten Widerstand zu brechen; vom Opfer muß sie als körperlicher Zwang empfunden werden (vgl. BGH NJW 1955, 1404; Urteil vom 19. Dezember 1967 - 1 StR 590/67).
  • BGH, 19.12.1967 - 1 StR 590/67

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung - Gewalt gegen eine Person als

    Auszug aus BGH, 12.11.1985 - 1 StR 516/85
    Sie muß daher so erheblich sein, daß sie geeignet ist, erwarteten Widerstand zu brechen; vom Opfer muß sie als körperlicher Zwang empfunden werden (vgl. BGH NJW 1955, 1404; Urteil vom 19. Dezember 1967 - 1 StR 590/67).
  • BGH, 13.06.1967 - 5 StR 246/67

    Voraussetzungen einer Gewaltanwendung im Sinne des § 249 StGB - Erfordernis einer

    Auszug aus BGH, 12.11.1985 - 1 StR 516/85
    Nach einer Ansicht ist Diebstahl anzunehmen, wenn die vom Täter entfaltete körperliche Kraft wegen der listigen Ausnutzung eines Überraschungseffekts, die einen Widerstand gar nicht erst aufkommen lasse, sich nur gegen die Sache richte und nicht weiterreiche, als es zu der räumlichen Lageveränderung der Sache erforderlich sei (BGH, Urteile vom 13. Juni 1967 - 5 StR 246/67 - bei Dallinger MDR 1968, 17; 19. Juli 1967 - 2 StR 349/67 - bei Dallinger aaO und 15. März 1977 - 5 StR 105/77).
  • BGH, 15.01.1975 - 2 StR 607/74

    Strafbarkeit wegen Diebstahls oder Raubes bei Wegnahme einer Aktentasche nach

    Auszug aus BGH, 12.11.1985 - 1 StR 516/85
    Andere Entscheidungen stellen darauf ab, ob im Einzelfall die Wegnahme vorwiegend durch die entfaltete Kraft oder in erster Linie durch die angewandte List, Geschicklichkeit oder Schnelligkeit erreicht wird (BGH, Beschluß vom 3. Juli 1974 - 3 StR 154/74 - bei Dallinger MDR 1975, 22; Urteil vom 15. Januar 1975 - 2 StR 607/74 - bei Dallinger MDR 1975, 543).
  • BGH, 15.03.1977 - 5 StR 105/77

    Abgrenzung von Diebstahl und Raub bei Kraftentfaltung zum Zweck der Wegnahme -

    Auszug aus BGH, 12.11.1985 - 1 StR 516/85
    Nach einer Ansicht ist Diebstahl anzunehmen, wenn die vom Täter entfaltete körperliche Kraft wegen der listigen Ausnutzung eines Überraschungseffekts, die einen Widerstand gar nicht erst aufkommen lasse, sich nur gegen die Sache richte und nicht weiterreiche, als es zu der räumlichen Lageveränderung der Sache erforderlich sei (BGH, Urteile vom 13. Juni 1967 - 5 StR 246/67 - bei Dallinger MDR 1968, 17; 19. Juli 1967 - 2 StR 349/67 - bei Dallinger aaO und 15. März 1977 - 5 StR 105/77).
  • BGH, 03.07.1974 - 3 StR 154/74
    Auszug aus BGH, 12.11.1985 - 1 StR 516/85
    Andere Entscheidungen stellen darauf ab, ob im Einzelfall die Wegnahme vorwiegend durch die entfaltete Kraft oder in erster Linie durch die angewandte List, Geschicklichkeit oder Schnelligkeit erreicht wird (BGH, Beschluß vom 3. Juli 1974 - 3 StR 154/74 - bei Dallinger MDR 1975, 22; Urteil vom 15. Januar 1975 - 2 StR 607/74 - bei Dallinger MDR 1975, 543).
  • BGH, 18.05.1982 - 5 StR 261/82

    Zueignungsabsicht des Mittäters hinsichtlich abmontierter Kennzeichenschilder als

    Auszug aus BGH, 12.11.1985 - 1 StR 516/85
    Mittäter bei Diebstahl oder Raub kann jedoch nur sein, wer selbst in Zueignungsabsicht handelt (BGH, Beschluß vom 18. Mai 1982 - 5 StR 261/82).
  • BGH, 19.07.1967 - 2 StR 349/67

    Gewaltausübung durch überraschenden Angriff

    Auszug aus BGH, 12.11.1985 - 1 StR 516/85
    Nach einer Ansicht ist Diebstahl anzunehmen, wenn die vom Täter entfaltete körperliche Kraft wegen der listigen Ausnutzung eines Überraschungseffekts, die einen Widerstand gar nicht erst aufkommen lasse, sich nur gegen die Sache richte und nicht weiterreiche, als es zu der räumlichen Lageveränderung der Sache erforderlich sei (BGH, Urteile vom 13. Juni 1967 - 5 StR 246/67 - bei Dallinger MDR 1968, 17; 19. Juli 1967 - 2 StR 349/67 - bei Dallinger aaO und 15. März 1977 - 5 StR 105/77).
  • BGH, 01.08.2018 - 3 StR 651/17

    Unbeachtlichkeit des error in persona für den Mittäter (Identifizierung des

    Auch kann angesichts der - wenngleich ebenfalls inhaltlich nur knapp wiedergegebenen - Geständnisse noch ausgeschlossen werden, dass die Angeklagten im Flur so überraschend schnell und listig zugriffen, dass sie nur dem Tragen der Tabletten dienende Kraft überwinden mussten (dazu BGH, Urteil vom 12. Dezember 1989 - 1 StR 613/89, BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 4; Beschlüsse vom 24. Januar 1989 - 3 StR 568/88, juris Rn. 3 f.; vom 4. Juni 1991 - 5 StR 192/91, juris Rn. 3; vom 12. November 1985 - 1 StR 516/85, NStZ 1986, 218).
  • BGH, 12.12.1989 - 1 StR 613/89

    Geldbombe - § 249 StGB, "Gewalt" liegt nicht vor, wenn nicht die eingesetzte

    Sie muß daher so erheblich sein, daß sie geeignet ist, erwarteten Widerstand zu brechen; vom Opfer muß sie als körperlicher Zwang empfunden werden" (BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 2; ebenso BGH NStZ 1986, 218).
  • BGH, 23.01.2020 - StB 1/20

    Bestehen eines dringenden Tatverdachts im Sinne des § 112 Abs. 1 S. 1 StPO bei

    Dies gilt unabhängig von den weiteren Anklagevorwürfen, die nicht Gegenstand des Haftbefehls sind (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 14. November 1985 - 1 StR 516/85, StV 1986, 65; BVerfG, Beschluss vom 13. September 2001 - 2 BvR 1286/01 u.a., juris Rn. 21 aE) und zu denen das Oberlandesgericht keine weiteren Ausführungen gemacht hat.
  • BGH, 26.01.2022 - 3 StR 445/21

    Nötigungsmittel beim Raub (Gewalt gegen eine Person; durch List, Schnelligkeit

    Sie muss so erheblich sein, dass sie geeignet ist, erwarteten Widerstand zu brechen; vom Opfer muss sie als körperlicher Zwang empfunden werden (vgl. dazu BGH Beschl. v. 12. November 1985 - 1 StR 516/85, BeckRS 9998, 85388).
  • OLG Stuttgart, 25.01.2007 - 1 Ws 24/07

    Fortdauer von Untersuchungshaft: Voraussetzungen der Verhältnismäßigkeitsprüfung

    Sie dürfen erst nach einer entsprechenden Erweiterung des Haftbefehls Berücksichtigung finden (OLG Stuttgart, Justiz 1997, 62; BGH StV 1986, 65; Meyer-Goßner, StPO, 49. Auflage, Rn. 4 zu § 210).
  • BGH, 03.05.1988 - 5 StR 165/88

    Änderung des Schuldspruchs von Raub in Diebstahl - Strafrechtliche Beurteilung

    Er ist hiernach durch List und Schnelligkeit zum Ziel gekommen; er brauchte gegen die Opfer nicht in einem solchen Maße Kraft einzusetzen, daß das Erscheinungsbild der Tat durch die Gewalt gegen eine Person geprägt wurde (BGH Urteil vom 15. März 1977 - 5 StR 105/77 - und Beschluß vom 19. Juli 1983 - 5 StR 405/83 - BGH bei Dallinger MDR 1975, 22, 243; BGH NStZ 1986, 218).
  • BGH, 12.05.1987 - 1 StR 206/87

    Diebstahl - Zueignungsabsicht - Dritter - Nutzen - Vorteil

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  • LG Köln, 12.11.2014 - 24 S 49/14

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Raubes im Sinne der Bedingungen einer

    Im Beschluss vom 12.11.1985 - 1 StR 516/85 - (ebenfalls zu recherchieren über juris) hat der BGH ausgeführt, Gewalt gegen eine Person liege nur dann vor, wenn die Kraft, die der Täter entfalte, wesentlicher Bestandteil der Wegnahme sei.
  • VerfGH Berlin, 07.12.2004 - VerfGH 197/04
    Es durfte in diesem Zusammenhang nur die zu erwartende Freiheitsstrafe für die dem Haftbefehl zugrunde liegende Tat in die Abwägung einbeziehen (vgl. etwa BGH, Strafverteidiger 1986, 65; OLG Hamm, Strafverteidiger 1998, 553), so dass bei Zugrundelegung des erstinstanzlichen Urteils die gegen den Beschwerdeführer im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung bereits vollstreckte und nach § 51 StGB anzurechnende Untersuchungshaft von etwa zehn Monaten ca. die Hälfte der danach zu erwartenden Freiheitsstrafe von 20 Monaten umfasste, wobei sich letztere bei erfolgreicher Berufung der Staatsanwaltschaft jedoch noch erhöhen kann.
  • BGH, 07.06.1988 - 1 StR 53/88

    Definition der Gewalt gegen eine Person

    Sie muß daher so erheblich sein, daß sie geeignet ist, erwarteten Widerstand zu brechen; vom Opfer muß sie als körperlicher Zwang empfunden werden (BGH NStZ 1986, 218).
  • LG Düsseldorf, 16.07.2020 - 11 KLs 11/20
  • KG, 03.01.2017 - 121 HEs 43/16

    Untersuchungshaft: Prüfungsgrundlage im Verfahren der besonderen Haftprüfung

  • BGH, 27.08.1991 - 5 StR 297/91

    Anwendung von Gewalt in Form des Entreissens einer am Körper getragenen

  • BGH, 24.01.1989 - 3 StR 568/88

    Vorliegen des Raubmerkmals "Gewalt gegen eine Person" bei überraschendem aus der

  • AG Düsseldorf, 26.04.2004 - 43 C 5879/03

    Raubüberfall i.R. eines von einer Hausratversicherung gedeckten

  • LG Kaiserslautern, 09.02.2004 - 5 Qs 17/04

    Zur Frage der Verhältnismäßigkeit der Anordnung von Untersuchungshaft bei einem

  • OLG Stuttgart, 13.09.1996 - 1 Ws 136/96
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Rechtsprechung
   BGH, 07.01.1986 - 1 StR 486/85   

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https://dejure.org/1986,1808
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BGH, Entscheidung vom 07. Januar 1986 - 1 StR 486/85 (https://dejure.org/1986,1808)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Schaden bei Betrug durch Täuschung über eine dingliche Sicherheit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1183
  • MDR 1986, 420
  • NStZ 1986, 218
  • StV 1986, 203
  • BB 1986, 2018
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 10.08.2017 - 3 StR 549/16

    Zulässigkeit einer Verweisung bei sich nachträglich herausstellender

    Übertragen auf den hiesigen Fall bedeutet dies, dass bei der Realisierung der Bürgschaften erforderliche Mitwirkungs- und zu besorgende Gefährdungshandlungen des zu Gunsten der E. dolos vorgehenden Angeklagten einer Kompensation entgegenstehen, zumal persönliche Sicherheiten ohnehin regelmäßig riskanter als dingliche Rechtspositionen - hier das vertragsgemäß zu erwerbende Eigentum - sind (vgl. BGH, Urteil vom 7. Januar 1986 - 1 StR 486/85, NJW 1986, 1183; MüKoStGB/Hefendehl aaO, § 263 Rn. 530).
  • BGH, 05.03.2009 - 3 StR 559/08

    Betrug (Kreditgewährung; Vermögensschaden; Berücksichtigung von Sicherheiten;

    Daher liegt im Falle eines Kreditbetruges auch dann, wenn der Darlehensrückzahlungsanspruch infolge der Leistungsunfähigkeit des Darlehensnehmers wertlos ist, ein Vermögensschaden nicht vor, soweit dem Kreditgeber werthaltige Sicherheiten gegeben worden sind, die sein Ausfallrisiko abdecken und die er ohne finanziellen und zeitlichen Aufwand, namentlich ohne Mitwirkung des Schuldners und ohne Gefährdung durch ihn, sofort nach Fälligkeit realisieren kann (vgl. BGH NStZ 1999, 353, 354; NJW 1986, 1183).
  • BGH, 02.06.1993 - 2 StR 144/93

    Gegenstand des Betrugsvorwurfs und strafrechtliche Verantwortung bei

    Trotz Vorspiegelung einer solchen Sicherheit entsteht aber kein Betrugsschaden, wenn der Rückzahlungsanspruch auch ohne die Sicherheit aufgrund der Vermögenslage des Darlehensnehmers oder sonstiger Umstände, die den Gläubiger vor einem Verlust seines Geldes schützen, wirtschaftlich sicher ist (RG JW 1934, 40; RGSt 74, 129 f.; BGH NJW 1964, 874; BGH StV 1985, 186 f.; 1986, 203; ähnlich: BGH wistra 1988, 188, 190).
  • BGH, 09.02.1995 - 4 StR 662/94

    Betrug - Täuschung - Kreditrisiko - Kredit - Sicherheiten - Befangenheit -

    Bestanden zum Zeitpunkt der Gewährung des Kredits bereits vollwertige Sicherheiten, die zur Deckung des Kreditrisikos ausreichten und ohne nennenswerte Schwierigkeiten verwertbar waren, gleichen diese den Minderwert des Anspruchs auf Darlehensrückzahlung aus (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 3 und 7; BGH MDR 1981, 810, 811; NJW 1986, 1183; wistra 1992, 142; Lackner in LK StGB 10. Aufl. § 263 Rdn. 217; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 263 Rdn. 31).
  • BGH, 08.05.1990 - 1 StR 52/90

    Einholung eines Steuerfachgutachtens - Persönlichkeitsstörung, der die Qualität

    Am Merkmal des Schadens im Sinne einer konkreten Vermögensgefährdung kann es allerdings fehlen, wenn der Minderwert des Anspruchs auf Darlehensrückzahlung durch ausreichende Sicherheiten wettgemacht wird, die das für den Gläubiger gegebene Risiko der Kreditgewährung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise voll abdecken (vgl. BGH NJW 1986, 1183; vgl. ferner BGHSt 15, 24 [BGH 03.06.1960 - 4 StR 121/60]).
  • BGH, 10.12.1991 - 5 StR 523/91

    Vorliegen des Betrugstatbestandes bei Erschleichen von Kreditmitteln durch

    Gleichwohl kann es nach gefestigter Rechtsprechung am Merkmal des Schadens im Sinne einer konkreten Vermögensgefährdung fehlen, wenn der Minderwert des Anspruchs auf Darlehensrückzahlung durch ausreichende Sicherheiten ausgeglichen wird, die es dem Gläubiger ermöglichen, sich ohne Schwierigkeiten wegen seiner Forderung zu befriedigen (vgl. BGH NJW 1986, 1183 m.w.N.).
  • BGH, 07.12.1993 - 5 StR 171/93

    Erfordernis der Ersetzung eines während einer früheren Hauptverhandlung

    Gleichwohl kann es nach gefestigter Rechtsprechung am Merkmal des Schadens im Sinne einer konkreten Vermögensgefährdung fehlen, wenn der Minderwert des Anspruchs auf Darlehensrückzahlung durch ausreichende Sicherheiten ausgeglichen wird, die das Risiko der Kreditgewährung nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise abdecken und es dem Gläubiger ermöglichen, sich ohne Schwierigkeiten wegen seiner Forderung zu befriedigen (vgl. BGH wistra 1992, 142 und BGH NJW 1986, 1183 m.w.N.).
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