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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.05.1991 - 5 Ss (OWi) 75/91 - (OWi) 37/91 I   

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OLG Düsseldorf, 03.05.1991 - 5 Ss (OWi) 75/91 - (OWi) 37/91 I (https://dejure.org/1991,3197)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.05.1991 - 5 Ss (OWi) 75/91 - (OWi) 37/91 I (https://dejure.org/1991,3197)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Mai 1991 - 5 Ss (OWi) 75/91 - (OWi) 37/91 I (https://dejure.org/1991,3197)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Antrag auf Vernehmung eines "Gegenzeugen" im Ordnungswidrigkeitenverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    OWiG § 77 Abs. 2 Nr. 1

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 542
  • NZV 1991, 363
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 16.02.1989 - 2 Ss 12/89
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.05.1991 - 5 Ss OWi 75/91
    Der Beschluss des 3. Strafsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 16. Februar 1989 (VRS 78, 140) steht der hier getroffenen Entscheidung nicht entgegen.
  • OLG Düsseldorf, 10.02.1988 - 2 Ss OWi 262/87

    Geschwindigkeitsschätzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.05.1991 - 5 Ss OWi 75/91
    (BT-Drucks 10/2652, Seite 23; Senge in KK OWiG 1989, Rn. 15 zu § 77; Göhler, OWiG 9. Aufl., Rn. 11 zu § 77 OWiG; Böttcher, NStZ 1986, 394; OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, NZV 1989, 163).
  • KG, 20.05.1983 - 3 Ws B 127/83
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.05.1991 - 5 Ss OWi 75/91
    Derartige besondere Umstände sind u.a. bejaht worden, wenn die Aussage eines dem Gericht als zuverlässig bekannten, den Verkehrsverstoß beobachtenden Polizeibeamten durch die Benennung von zwei in den Vorfall verwickelten Zeugen entkräftet werden soll, bei denen es sich um Kollegen des Betroffenen handelt (KG VRS 65, 212 mit zustimmender Anmerkung Göhler in NStZ 1985, 66).
  • OLG Brandenburg, 21.06.2012 - 53 Ss OWi 237/12

    Gerichtliche Zurückweisung von Beweisanträgen nach § 77 Abs. 2 Nr, 1 OWiG unter

    Verletzt ist die Aufklärungspflicht dann, wenn sich dem Gericht eine Beweiserhebung aufdrängen musste oder diese nahe lag (vgl. OLG Köln VRs 88, 376; OLG Düsseldorf NStZ 1991, 542 f.; Göhler, OWiG , 16. Aufl., § 77 Rdn, 11, 12),.
  • OLG Hamm, 11.12.2006 - 2 Ss OWi 598/06

    standardisiertes Messverfahren; Beweisantrag; technische Fehlfunktionen des

    Verletzt ist die Aufklärungspflicht dann, wenn sich dem Gericht eine Beweiserhebung aufdrängen musste oder diese nahe lag (vgl. zu diesem Maßstab etwa OLG Köln VRS 88, 376; OLG Düsseldorf NStZ 1991, 542 f.; Göhler/Seitz, a.a.O., § 77 Rn. 12).
  • OLG Köln, 20.10.2000 - Ss 438/00

    Geldbuße wegen nicht ausreichender Vorsicht beim Rückwärtsfahren; Versagung

    So darf der beantragten Beweiserhebung in der Regel ein weiterer Aufklärungswert nicht abgesprochen werden, wenn sie der Entkräftung des bisherigen, lediglich auf der Aussage eines Zeugen beruhenden Beweisergebnisses dienen soll (BayObLG VRS 84, 44; OLG Düsseldorf NStZ 1991, 542; OLG Karlsruhe NStZ 1988, 226; SenatsE VRS 81, 201; 88, 376; SenatsE vom 13.05.1997 - Ss 237/97; Göhler, a. a. O.; § 77 Rnr. 14; Senge in KK OWiG, 2. Auflage, § 77 Rnr. 17).

    Nur ausnahmsweise kann der Tatrichter aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalles von dieser Regel abweichen, dann nämlich, wenn der Sachverhalt aufgrund einer zuverlässigen Zeugenaussage geklärt ist und demgegenüber die zusätzlich beantragte Beweiserhebung keinen Aufklärungswert hat (OLG Düsseldorf NStZ 1991, 542, 543).

  • OLG Celle, 26.06.2009 - 311 SsBs 58/09

    Standardisiertes Messverfahren und Geschwindigkeitsverstoß

    Verletzt ist die Aufklärungspflicht dann, wenn sich dem Gericht eine Beweiserhebung aufdrängen musste oder diese nahe lag (vgl. OLG Köln VRS 88, 376; OLG Düsseldorf NStZ 1991, 542 f.; Göhler , a.a.O., § 77 Rdnr. 12).
  • OLG Karlsruhe, 07.12.2022 - 2 Rb 35 Ss 587/22

    Umgang mit Beweisantrag auf Vernehmung des Beifahrers bei

    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung wird danach ein Beweisantrag auf Vernehmung eines Zeugen, mit dem die Aussage eines Belastungszeugen entkräftet werden soll, regelmäßig nicht nach § 77 Abs. 2 Nr. 1 OWiG abgelehnt werden können, sondern die Aufklärungspflicht seine Anhörung gebieten (OLG Düsseldorf NZV 1991, 363; 1999, 260; OLG Hamm DAR 2021, 529).
  • OLG Bamberg, 08.07.2015 - 2 Ss OWi 779/15

    Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät Riegl FG21-P

    Verletzt ist die Aufklärungspflicht dann, wenn sich dem Gericht eine Beweiserhebung aufdrängen musste oder diese nahe lag (vgl. nur OLG Hamm NZV 2007, 155 ; OLG Köln VRS 88, 376 ; OLG Düsseldorf NStZ 1991, 542 ).
  • KG, 05.12.2011 - 3 Ws (B) 560/11

    Ablehnung eines verspäteten Beweisantrags auf Vernehmung eines Entlastungszeugen

    Jedoch wird ein Antrag auf Vernehmung eines Entlastungszeugen in der Regel nicht abgelehnt werden können, sondern die Aufklärungspflicht gebietet seine Anhörung, wenn sein unter Beweis gestelltes Wissen den Bekundungen eine einzigen Belastungszeugen gegenüber steht und seine Benennung das Ziel hat, dessen Aussage zu widerlegen (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1991, 542, 543 und NStZ-RR 1999, 183, 184; OLG Köln, VRS 88, 376, 377; OLG Karlsruhe, NStZ 1988, 226).

    Auch hierbei ist entscheidend, ob die Beweisaufnahme sich aufdrängt oder zumindest nahe liegt (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1991, 542, 543).

  • OLG Celle, 16.07.2009 - 311 SsBs 67/09

    Objektivierung einer Geschwindigkeitsüberschreitung i.R.e. Berufung auf ein

    Verletzt ist die Aufklärungspflicht dann, wenn sich dem Gericht eine Beweiserhebung aufdrängen musste oder diese nahe lag (vgl. zu diesem Maßstab etwa OLG Köln VRS 88, 3761- OLG E NStZ 1991, 542 f.; GöhIer/Seitz, a. a, 0., § 77 Rn. 12).
  • OLG Düsseldorf, 08.12.1998 - 5 Ss OWi 382/98
    abgelehnt werden können, sondern die Aufklärungspflicht seine Anhörung gebieten, wenn sein unter Beweis gestelltes Wissen den Bekundungen eines, einzigen Belastungszeugen gegenübersteht und seine Benennung das Ziel hat, dessen Aussage zu widerlegen (vgl. Senatsbeschluß NStZ 1991, 542, 543; OLG Köln VRS 88, 37611 377; OLG Karlsruhe NStZ 1988, 226 ).
  • BayObLG, 13.12.1996 - 2 ObOWi 919/96

    Einem Beweisantrag auf Zeugenvernehmung, um das Tatfoto zu widerlegen, muss

    Die neuere Rechtsprechung hat eine Verletzung der Aufklärungspflicht in der Regel dann angenommen, wenn das Beweisergebnis nur auf der Aussage eines einzigen Zeugen beruht und ein Beweisantrag auf Vernehmung eines weiteren Zeugen das Ziel hat, die Aussage des einzigen Belastungszeugen zu entkräften (BayObLGSt 1994, 67, 68 f.; OLG Karlsruhe NStZ 1988, 226 ; OLG Köln VRS 81, 201 ; vgl. auch OLG Düsseldorf NStZ 1991, 542, 543; Göhler OWiG 11. Aufl. § 77 Rn. 14).
  • KG, 17.04.2018 - 3 Ws (B) 100/18

    Verhängung eines Fahrverbots wegen mehrerer leichterer

  • KG, 08.07.1998 - 5 Ws (B) 339/98

    Verurteilung wegen Zuwiderhandlung gegen die Zweckentfremdungsverbot-Verordnung

  • OLG Düsseldorf, 08.02.1993 - 5 Ss OWi 6/93
  • BayObLG, 10.09.1992 - 3 ObOWi 78/92

    Beweiserhebung; Aufklärungswert; Absprechen; Entkräftung ; Ermittlungsergebnis;

  • OLG Brandenburg, 21.06.2012 - Ss OWi 237/12
  • OLG Brandenburg, 05.12.1996 - 1 Ss OWi 46 B/96
  • BayObLG, 05.04.1994 - 2 ObOWi 118/94
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Rechtsprechung
   BayObLG, 07.05.1991 - RReg. 4 St 204/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5442
BayObLG, 07.05.1991 - RReg. 4 St 204/90 (https://dejure.org/1991,5442)
BayObLG, Entscheidung vom 07.05.1991 - RReg. 4 St 204/90 (https://dejure.org/1991,5442)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Mai 1991 - RReg. 4 St 204/90 (https://dejure.org/1991,5442)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 542
  • BayObLGSt 1991, 65
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

    Auszug aus BayObLG, 07.05.1991 - RReg. 4 St 204/90
    Diese erfordert einen Gesamtvorsatz, der sämtliche Teile der geplanten Handlungsreihe in den wesentlichen Grundzügen ihrer künftigen Gestaltung umfaßt und den späteren Verlauf der mehreren Teilakte zwar nicht in allen Einzelheiten, aber mindestens insoweit vorweg begreift, als das zu verletzende Rechtsgut, Ort, Zeit und ungefähre Art der Tatbegehung in Betracht kommen (BGHSt 36, 105/110 m.w.Nachw.).

    Allerdings kann nach der Rechtsprechung ein Gesamtvorsatz bis zur Beendigung des letzten Teilakts der fortgesetzten Handlung erweitert werden (BGHSt 36, 105/111 m.w.Nachw.) Die in dieser Entscheidung vorgenommene Einschränkung dieses Grundsatzes für Einkommensteuerhinterziehung bei Abschreibungsgesellschaften gilt für Umsatzsteuerhinterziehung im allgemeinen nicht (BGHR Strafsachen AO § 370 Abs. 1 Gesamtvorsatz 6 = wistra 1989, 301/303).

  • BFH, 21.12.1978 - III R 41/76

    Verschmelzung zweier Aktiengesellschaften - Einheitsbewertung des

    Auszug aus BayObLG, 07.05.1991 - RReg. 4 St 204/90
    Bei der Verkürzung auf Zeit ist für die Strafzumessung nicht der verspätet festgesetzte Steuerbetrag maßgebend, sondern der dem Fiskus entstandene Verspätungsschaden (BGH DB 1979, 1065; BayObLGSt 1989, 145/155; Franzen/Gast/Samson Steuerstrafrecht 3.Aufl. § 370 AO Rn. 49; Kohlmann Steuerstrafrecht - Stand Juli 1990 - § 370 AO Rn. 156; Bilsdorfer, Die Steuerverkürzung auf Zeit, bei Kohlmann, Strafverfolgung und Strafverteidigung im Steuerstrafrecht, S.156, 158, 171).
  • BayObLG, 03.11.1989 - RReg. 4 St 135/89
    Auszug aus BayObLG, 07.05.1991 - RReg. 4 St 204/90
    Bei der Verkürzung auf Zeit ist für die Strafzumessung nicht der verspätet festgesetzte Steuerbetrag maßgebend, sondern der dem Fiskus entstandene Verspätungsschaden (BGH DB 1979, 1065; BayObLGSt 1989, 145/155; Franzen/Gast/Samson Steuerstrafrecht 3.Aufl. § 370 AO Rn. 49; Kohlmann Steuerstrafrecht - Stand Juli 1990 - § 370 AO Rn. 156; Bilsdorfer, Die Steuerverkürzung auf Zeit, bei Kohlmann, Strafverfolgung und Strafverteidigung im Steuerstrafrecht, S.156, 158, 171).
  • BayObLG, 02.12.1980 - RReg. 4 St 168/80

    Zur bußgeldbefreienden Selbstanzeige bei der Außenprüfung

    Auszug aus BayObLG, 07.05.1991 - RReg. 4 St 204/90
    Ein solcher Irrtum wäre nach den Grundsätzen des Steuerstrafrechts Tatbestandsirrtum (Senatsbeschluß vom 2.12.1980 - 4 St 168/80 - zu dem Begriff des Zufließens in § 11 EStG ).
  • BayObLG, 16.07.1982 - RReg. 2 St 149/82
    Auszug aus BayObLG, 07.05.1991 - RReg. 4 St 204/90
    Wenn die zugelassene Anklage nur wegen eines als selbständige Handlung angesehenen Teilakts erhoben worden ist, in der Hauptverhandlung aber zutage tritt, dass es sich um einen Teilakt einer fortgesetzten Tat handelt, ist Gegenstand der Urteilsfindung die fortgesetzte Tat (BayObLGSt 1982, 92 = NJW 1983, 949 [nur Ls.]; KK/Hürxthal StPO 2.Aufl. § 264 Rn.19).
  • BGH, 09.01.1991 - 3 StR 243/90

    Geschäftsführer - GmbH - Steuerhinterziehung - Steuervoranmeldung -

    Auszug aus BayObLG, 07.05.1991 - RReg. 4 St 204/90
    Bis zur Beendigung in diesem Sinne kann ein Gesamtvorsatz auf weitere Teilakte erweitert werden (BGHR Strafsachen AO § 370 Abs. 1 Gesamtvorsatz 6 = wistra 1989, 301/303; BGH Beschluss v. 9.1.1991 - 3 StR 243/90), dem gemäß auch auf die Abgabe einer falschen Jahreserklärung.
  • BGH, 19.04.1983 - 1 StR 859/82

    Keine strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige einer Umsatzsteuerhinterziehung -

    Auszug aus BayObLG, 07.05.1991 - RReg. 4 St 204/90
    Alles dies wäre aber Voraussetzung für die Annahme, dass die Tat erst mit Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung beendet ist (BGH NStZ 1983, 559 ; wistra 1983, 70).
  • BGH, 13.05.1987 - 3 StR 37/87

    Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Auszug aus BayObLG, 07.05.1991 - RReg. 4 St 204/90
    Es wird im Regelfall so liegen, dass der Gesamtvorsatz durch Strafverfolgungsmaßnahmen und sonstige einschneidende Eingriffe von außen unterbrochen wird (BGH aaO; BGHR AO § 370 Abs. 1 Fortsetzungszusammenhang 1 = StV 1987, 487/488 [in NStZ 1987, 464 insoweit nicht vollständig abgedruckt]; BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 14).
  • BGH, 24.02.1989 - 3 StR 13/89

    Erforderlichkeit eines Gesamtvorsatzes für die Annahme einer fortgesetzten Tat -

    Auszug aus BayObLG, 07.05.1991 - RReg. 4 St 204/90
    Es wird im Regelfall so liegen, dass der Gesamtvorsatz durch Strafverfolgungsmaßnahmen und sonstige einschneidende Eingriffe von außen unterbrochen wird (BGH aaO; BGHR AO § 370 Abs. 1 Fortsetzungszusammenhang 1 = StV 1987, 487/488 [in NStZ 1987, 464 insoweit nicht vollständig abgedruckt]; BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 14).
  • BGH, 15.08.1990 - 3 StR 143/90

    Fortsetzungszusammenhang bei mehreren Raubdelikten oder Erpressungsdelikten -

    Auszug aus BayObLG, 07.05.1991 - RReg. 4 St 204/90
    Darüber hinaus sind die Angeklagten auch deshalb beschwert, weil das Landgericht die lange Dauer der angenommenen einzigen Tat von nahezu zwei Jahren strafschärfend gewertet und damit offensichtlich aus einer über 2 Jahre hinweg fortgesetzten Tat auf erhöhte kriminelle Energie geschlossen und dem dadurch erhöhten Tatunrecht und der höheren Tatschuld strafschärfende Bedeutung beigemessen hat (BGH StV 1990, 544 ).
  • FG Berlin-Brandenburg, 06.03.2018 - 9 K 9306/12

    Haftungsbescheid nach § 71 AO gegen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater wegen

    Kommt es zur Abgabe der die falschen Angaben wiederholenden Umsatzsteuerjahreserklärung nicht mehr, weil die Tat zuvor vom Finanzamt entdeckt wird, so tritt die Beendigung der Steuerstraftat im Zeitpunkt der Kenntniserlangung des Täters von der Entdeckung der Tat ein (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 7. Mai 1991 - RReg 4 St 204/90 -, wistra 1991, 313).
  • BFH, 28.02.2023 - VII R 29/18

    Haftung eines Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers

    Kommt es dazu nicht mehr, weil das Finanzamt die Tat zuvor entdeckt hat, tritt die Beendigung der Steuerhinterziehung in dem Zeitpunkt ein, in dem der Täter Kenntnis von der Entdeckung seiner Tat erlangt (s. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 07.05.1991 - RReg 4 St 204/90, wistra 1991, 313, unter II.2.b; ebenso Krumm in Tipke/Kruse, § 370 AO Rz 98).
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