Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 10.11.1980 - (2) 3 Ws 800/80 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 258
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 10.10.1980 - 3 Ws 800/80
- OLG Frankfurt, 06.11.1980 - 3 Ws 800/80
- OLG Frankfurt, 10.11.1980 - (2) 3 Ws 800/80
Papierfundstellen
- NJW 1981, 882 (Ls.)
- NStZ 1981, 144
Wird zitiert von ...
- LG Augsburg, 14.03.2011 - 3 KLs 400 Js 110961/10
Strafverfahren gegen Verteidiger: Versuchte Strafvereitelung durch …
Um eine effektive Verteidigung des Mandanten zu gewährleisten, hat in dem Konflikt zwischen der Stellung des Verteidigers als Organ der Rechtspflege einerseits und als Beistand für den Mandanten andererseits im Zweifel die Beistandsfunktion den Vorrang (OLG Düsseldorf, NJW 1991, 996; OLG Frankfurt, NStZ 1981, 144, 145)..Verteidigerhandlungen sind unter dem Gesichtspunkt der Strafvereitelung in erster Linie danach zu beurteilen, ob sie mit dem prozessualen Recht, auf welches die Vorschrift gem. § 258 StGB sachgedanklich verweist, vereinbar sind und darüber hinaus, ob sie den Maßgaben eines am Rechtsstaatsgedanken orientierten Verfahren entsprechen (BGH NStZ 2001, 145, 146; OLG Frankfurt, NStZ 1981, 144, 145;… MünchKomm-StGB, Cramer § 258 Rn. 10)..
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 06.11.1980 - 3 Ws 800/80 |
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StPO § 137
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Recht des Verteidigers; Führung eigener Ermittlungen; Bekanntgabe der Erkenntnisse
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 10.10.1980 - 3 Ws 800/80
- OLG Frankfurt, 06.11.1980 - 3 Ws 800/80
- OLG Frankfurt, 10.11.1980 - 3 Ws 800/80
Papierfundstellen
- NJW 1981, 882
- MDR 1981, 516
- NStZ 1981, 144
- StV 1981, 28
Wird zitiert von ...
- KG, 17.01.2002 - 5 Ws 582/01
Notwendige Auslagen eines Angeklagten; Erstattungsfähigkeit der Reisekosten und …
Als allgemein anerkannt kann gelten, daß eine von den Verteidigern unterschiedlicher Angeklagter gemeinsam geführte Verteidigung grundsätzlich weder gegen § 146 StPO verstößt (…vgl. Richter II a.a.O.) noch den Tatbestand des § 258 StGB erfüllt (vgl. OLG Frankfurt NStZ 1981, 144 = StV 1981, 28; Müller a.a.O. mit weit.
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