Rechtsprechung
| BGH, 03.06.1982 - 4 StR 231/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Aussetzung einer Strafvollstreckung zur Bewährung - Beschränkung einer Strafaussetzung zur Bewährung auf Ausnahmefälle - Erforderlichkeit einer Gesamtwürdigung der Tatseite bei Bildung einer Gesamtstrafe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 56 Abs. 2
Papierfundstellen
- NStZ 1982, 419
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80
Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat …
Auszug aus BGH, 03.06.1982 - 4 StR 231/82
Sie verlangt jedoch Milderungsgründe, die im Vergleich mit "gewöhnlichen", "allgemeinen", "durchschnittlichen" und "einfachen" Milderungsgründen von besonderem Gewicht sind, so daß sie eine Strafaussetzung trotz des insgesamt erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat(en) als nicht unangebracht und als den allgemeinen, vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGHSt 29, 370, 375 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80];… BGH GA 1982, 39; BGH NStZ 1981, 389 und 1982, 114; BGH, Urteile vom 29. Oktober 1981 - 4 St R 541/81 - und vom 6. April 1982 - 4 StR 666/81).Bei einer für mehrere Taten festgesetzten Gesamtstrafe ist dabei gemäß § 58 Abs. 1 StGB eine Gesamt würdigung der "Tatseite" erforderlich (BGHSt 29, 370, 375 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 1980 - 4 StR 640/80 - und vom 26. Februar 1981 - 4 StR 19/81).
- BGH, 26.02.1981 - 4 StR 19/81
Aufhebung eines Urteils, weil ein Verstoß gegen § 48 Strafgesetzbuch (StGB) nicht …
Auszug aus BGH, 03.06.1982 - 4 StR 231/82
Bei einer für mehrere Taten festgesetzten Gesamtstrafe ist dabei gemäß § 58 Abs. 1 StGB eine Gesamt würdigung der "Tatseite" erforderlich (BGHSt 29, 370, 375 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 1980 - 4 StR 640/80 - und vom 26. Februar 1981 - 4 StR 19/81).Da die Entscheidung über die Strafaussetzung schon mangels einer nachprüfbar ausreichenden Gesamtwürdigung aufgehoben werden muß, kommt es nicht mehr darauf an, ob auch die Voraussetzungen des § 56 Abs. 3 StGB angesichts der einschlägigen erheblichen Vorstrafen des Angeklagten sowie seines Versagens in der Bewährungszeit und während des Strafvollzugs eingehender hätten erörtert werden müssen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 1981 - 4 StR 19/81).
- BGH, 19.11.1981 - 3 StR 566/81
Strafaussetzung zur Bewährung - Voraussetzungen - Besondere Umstände
Auszug aus BGH, 03.06.1982 - 4 StR 231/82
Sie verlangt jedoch Milderungsgründe, die im Vergleich mit "gewöhnlichen", "allgemeinen", "durchschnittlichen" und "einfachen" Milderungsgründen von besonderem Gewicht sind, so daß sie eine Strafaussetzung trotz des insgesamt erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat(en) als nicht unangebracht und als den allgemeinen, vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGHSt 29, 370, 375 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80];… BGH GA 1982, 39; BGH NStZ 1981, 389 und 1982, 114; BGH, Urteile vom 29. Oktober 1981 - 4 St R 541/81 - und vom 6. April 1982 - 4 StR 666/81). - BGH, 06.04.1982 - 4 StR 666/81
Strafaussetzung - Besondere Umstände - Freiheitsstrafe - Vollstreckung einer …
Auszug aus BGH, 03.06.1982 - 4 StR 231/82
Sie verlangt jedoch Milderungsgründe, die im Vergleich mit "gewöhnlichen", "allgemeinen", "durchschnittlichen" und "einfachen" Milderungsgründen von besonderem Gewicht sind, so daß sie eine Strafaussetzung trotz des insgesamt erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat(en) als nicht unangebracht und als den allgemeinen, vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGHSt 29, 370, 375 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80];… BGH GA 1982, 39; BGH NStZ 1981, 389 und 1982, 114; BGH, Urteile vom 29. Oktober 1981 - 4 St R 541/81 - und vom 6. April 1982 - 4 StR 666/81). - BGH, 11.12.1980 - 4 StR 640/80
Strafaussetzung zur Bewährung bei Freiheitsstrafen zwischen einem und zwei Jahren
Auszug aus BGH, 03.06.1982 - 4 StR 231/82
Bei einer für mehrere Taten festgesetzten Gesamtstrafe ist dabei gemäß § 58 Abs. 1 StGB eine Gesamt würdigung der "Tatseite" erforderlich (BGHSt 29, 370, 375 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 1980 - 4 StR 640/80 - und vom 26. Februar 1981 - 4 StR 19/81).
- LG Hagen, 23.09.2021 - 31 Ks 2/20 Besondere Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB sind solche Milderungsgründe von besonderem Gewicht, die eine Strafaussetzung, trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (vgl. z. B. BGH, Urteil vom 03.06.1982 - 4 StR 231/82, NStZ 1982, 419).
Besondere Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB sind solche Milderungsgründe von besonderem Gewicht, die eine Strafaussetzung, trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (vgl. z. B. BGH, Urteil vom 03.06.1982 - 4 StR 231/82, NStZ 1982, 419).
Besondere Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB sind solche Milderungsgründe von besonderem Gewicht, die eine Strafaussetzung, trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (vgl. z. B. BGH, Urteil vom 03.06.1982 - 4 StR 231/82, NStZ 1982, 419).
- BGH, 16.05.1984 - 2 StR 525/83
Rückbeziehung einer Gewinnbeteiligung und Verlustbeteiligung
Als "besondere Umstände" im Sinne dieser Bestimmung gelten vielmehr schon solche, die im Vergleich zu den gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen oder einfachen Milderungsgründen besonderes Gewicht besitzen und deshalb eine Strafaussetzung trotz des Unrechts- und Schuldgehaltes der Tat als nicht unangebracht und mit den vom Strafrecht geschützten Interessen vereinbar erscheinen lassen (BGH NStZ 1982, 419 mit weiteren Nachweisen). - BGH, 11.01.1983 - 1 StR 741/82
Strafaussetzung - Besondere Umstände - Tat - Vorherige Strafmilderung
Unter diesem Gesichtspunkt hätte das Landgericht im Rahmen der gemäß §§ 58 Abs. 1, 56 Abs. 2 StGB erforderlichen Gesamtwürdigung der "Tatseite" (BGHSt 29, 370 [373 ff.]; BGH NStZ 1982, 419 [420]) in Betracht ziehen müssen, daß der Angeklagte durch freiwillige Offenbarung seines Wissens wesentlich dazu beigetragen hat, daß die in den Urteilsgründen aufgeführten Taten über seinen eigenen Tatbeitrag hinaus aufgedeckt werden konnten.
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