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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 29.04.1982 | OLG Hamburg, 19.05.1982

Rechtsprechung
   BGH, 03.09.1982 - 2 ARs 249/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1703
BGH, 03.09.1982 - 2 ARs 249/82 (https://dejure.org/1982,1703)
BGH, Entscheidung vom 03.09.1982 - 2 ARs 249/82 (https://dejure.org/1982,1703)
BGH, Entscheidung vom 03. September 1982 - 2 ARs 249/82 (https://dejure.org/1982,1703)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde - Rechtsmittel gegen eine Beschlagnahme der Zollbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 528 (Ls.)
  • MDR 1983, 68
  • NStZ 1983, 30
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.05.1963 - 2 ARs 66/63
    Auszug aus BGH, 03.09.1982 - 2 ARs 249/82
    Es bestehen aber keine Bedenken, diese Vorschriften entsprechend anzuwenden (vgl. BGHSt 18, 381).
  • BGH, 27.11.2018 - 2 ARs 295/18

    Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht; …

    Der Bundesgerichtshof erachtet eine entsprechende Anwendung der §§ 14, 19 StPO auf den negativen sachlichen Kompetenzkonflikt dann für zulässig, wenn andernfalls mangels einer ausdrücklichen Bestimmung das Verfahren unter Umständen nicht fortgesetzt und zum Stillstand kommen würde; ein solches Ergebnis wäre mit der Aufgabe der Strafrechtspflege nicht vereinbar (vgl. Senat, Beschlüsse vom 15. Mai 1963 - 2 ARs 66/63, BGHSt 18, 381, 383 f., vom 3. September 1982 - 2 ARs 249/82, NStZ 1983, 30, und vom 29. April 1983 - 2 ARs 118/83, BGHSt 31, 361, 362; BGH, Beschluss vom 17. März 1999 - 3 ARs 2/99, BGHSt 45, 26, 28); eine entsprechende Anwendung scheidet allerdings dann aus, wenn der Zuständigkeitsstreit durch eines der beteiligten Gerichte verbindlich entschieden werden kann oder zu seiner Klärung andere Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen (Senat, Beschluss vom 21. Dezember 1982 - 2 ARs 388/82, BGHSt 31, 183, 184 f.; BGH, Beschluss vom 17. März 1999 - 3 ARs 2/99, BGHSt 45, 26, 29 f.).
  • BGH, 17.03.1999 - 3 ARs 2/99

    'Antiserbische Bewegung' - § 121 Abs. 2 StPO; § 270 StPO, keine Bindungswirkung …

    Der Bundesgerichtshof hat eine analoge Anwendung der §§ 14, 19 StPO auf den negativen sachlichen Kompetenzkonflikt dann für zulässig erachtet, wenn andernfalls mangels einer ausdrücklichen Bestimmung das Verfahren unter Umständen nicht fortgesetzt und zum Stillstand kommen würde; dies wäre ein Ergebnis, das mit der Aufgabe der Strafrechtspflege nicht vereinbar wäre (BGHSt 18, 381, 384; 31, 361, 362; BGH NStZ 1983, 30; vgl. auch OLG Saarbrücken NJW 1959, 1888; OLG Düsseldorf NJW 1968, 2020 f; OLG Karlsruhe NStZ 1987, 375).
  • BGH, 17.03.1999 - 2 BJs 122/98
    Der Bundesgerichtshof hat eine analoge Anwendung der §§ 14, 19 StPO auf den negativen sachlichen Kompetenzkonflikt dann für zulässig erachtet, wenn andernfalls mangels einer ausdrücklichen Bestimmung das Verfahren unter Umständen nicht fortgesetzt und zum Stillstand kommen würde; dies wäre ein Ergebnis, das mit der Aufgabe der Strafrechtspflege nicht vereinbar wäre (BGHSt 18, 381, 384; 31, 361, 362; BGH NStZ 1983, 30; vgl. auch OLG Saarbrücken NJW 1959, 1888; OLG Düsseldorf NJW 1968, 2020 f; OLG Karlsruhe NStZ 1987, 375).
  • BGH, 29.04.1983 - 2 ARs 118/83

    Verstoß gegen das Wirtschaftsstrafgesetz - Rückerstattung des Mehrerlöses an den …

    Der vorliegende Fall weist nicht die Besonderheiten auf, die den durch die Beschlusses des Senats vom 3. September 1982 - 2 ARs 249/82 (NStZ 1983, 30) und vom 15. April 1983 - 2 ARs 95/83 - entschiedenen Gerichtsstandssachen eigen waren.
  • BGH, 15.04.1983 - 2 ARs 95/83

    Voraussetzungen für einen Verstoß gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen …

    Es vertritt den Standpunkt, die Einziehung könne gemäß § 46 Abs. 1 OWiG, § 441 Abs. 2 StPO nur mit der sofortigen Beschwerde beim Landgericht angefochten werden, da sie im selbständigen Verfahren angeordnet worden sei; hierdurch unterscheide sich der vorliegende Fall von demjenigen, der dem Beschluß des erkennenden Senats vom 3. September 1982 - 2 ARs 249/82 - (NStZ 1983, 30) zugrunde gelegen habe.
  • BGH, 29.04.1983 - 2 ARs 119/83

    Anordnung einer Rückerstattung von einem Mehrerlös an einen geschädigten Mieter - …

    Der vorliegende Fall weist nicht die Besonderheiten auf, die den durch die Beschlüsse des Senats vom 3. September 1982 - 2 ARs 249/82 (NStZ 1983, 30) und vom 15. April 1983 - 2 ARs 95/83 - entschiedenen Gerichtsstandssachen eigen waren.
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Rechtsprechung
   BGH, 29.04.1982 - 4 StR 174/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1849
BGH, 29.04.1982 - 4 StR 174/82 (https://dejure.org/1982,1849)
BGH, Entscheidung vom 29.04.1982 - 4 StR 174/82 (https://dejure.org/1982,1849)
BGH, Entscheidung vom 29. April 1982 - 4 StR 174/82 (https://dejure.org/1982,1849)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beginn der Tilgungsfrist im Lichte des Verwertungsverbots

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 30
  • StV 1982, 567
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.02.1979 - 1 StR 742/78

    Gesamtvorsatz im Rahmen einer ersten noch nicht beendeten Betrugstat und eines …

    Auszug aus BGH, 29.04.1982 - 4 StR 174/82
    Dementsprechend greift das Verwertungsverbot gemäß § 49 Abs. 1 BZRG auch dann ein, wenn die Tilgungsfrist zwar zum Zeitpunkt der neuen Tat noch nicht verstrichen, wohl aber vor Ende der Haupt Verhandlung in der Tatsacheninstanz bereits abgelaufen ist (…Götz, Bundeszentralregistergesetz, 2. Aufl., Anm. 18; vgl. auch BGH, Beschluß vom 15. Februar 1979 - 1 StR 742/78, S. 4).
  • OLG Düsseldorf, 15.02.1977 - 2 Ss 1551/76
    Auszug aus BGH, 29.04.1982 - 4 StR 174/82
    Zwar wird nach § 50 Abs. 2 BZRG der Maßregelausspruch von dem aufgezeigten Rechtsfehler nicht unmittelbar betroffen, da die genannten Vorstrafen insoweit herangezogen werden durften (vgl. Götz, Anm. 11 zu § 50 BZRG; OLG Düsseldorf MDR 1978, 249 [OLG Düsseldorf 15.02.1977 - 2 Ss 1551/76]).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2020 - 1 S 3000/19

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen strafrechtlicher Verurteilungen; …

    Rn. 25 Zur Begründung dieses Einwands macht der Antragsteller geltend, in späteren Entscheidungen sei der Bundesgerichtshof "eindeutig und unmissverständlich" davon ausgegangen, dass das Verwertungsverbot aus § 51 Abs. 1 BZRG auch dann eingreife, "wenn die Tilgungsfrist zwar zum Zeitpunkt der neuen Tat noch nicht verstrichen, aber vor Ende der Hauptverhandlung in der Tatsacheninstanz bereits abgelaufen ist" (BGH, Beschl. v. 22.12.2015 - 2 StR 207/15 - NStZ-RR 2016, 120, v. 28.07.1999 - 5 StR 325/99 - StV 1999, 639, und v. 29.04.1982 - 4 StR 174/82 - NStZ 1983, 30; Hervorhebung durch den Antragsteller in der Beschwerdebegründung).

    Diese Frage hat der Bundesgerichtshof verneint (vgl. BGH, Beschl. v. 22.12.2015, a.a.O., v. 28.07.1999, a.a.O., und v. 29.04.1982, a.a.O.).

  • BGH, 22.12.2015 - 2 StR 207/15

    Beweisverwertungsverbot für im Bundeszentralregister bereits getilgte …

    Das Verwertungsverbot greift auch dann ein, wenn die Tilgungsfrist zwar zum Zeitpunkt der neuen Tat noch nicht verstrichen, aber vor Ende der Hauptverhandlung in der Tatsacheninstanz bereits abgelaufen ist (BGH NStZ 1983, 30; StV 1999, 639).
  • BGH, 01.07.2003 - 4 StR 75/03

    Strafverfolgungsverjährung von in der DDR begangenen Taten (Berechnungsgrundlage)

    Da diese Verurteilung aber aus dem Strafregister getilgt worden ist, darf sie nicht zum Nachteil des Angeklagten verwertet werden (vgl. BGH NStZ 1983, 30; 1997, 285 und zum Recht der DDR: Urteil des Stadtgerichts von Groß-Berlin NJ 1973, 272; Strafrecht der DDR, Kommentar zum StGB, 1981, § 44 Anm. 5).
  • BGH, 28.07.1999 - 5 StR 325/99

    Verletzung eines gesetzlichen Beweisverwertungsverbots; Unerlaubtes Handeltreiben …

    Dementsprechend greift das Verwertungsverbot gemäß § 51 BZRG auch dann ein, wenn die Tilgungsfrist zwar zum Zeitpunkt der neuen Tat noch nicht verstrichen, wohl aber vor Ende der Hauptverhandlung in der Tatsacheninstanz bereits abgelaufen ist (BGH NStZ 1983, 30; Granderath ZRP 1985, 319, 320 m.w.N.).".
  • BGH, 28.12.1983 - 4 StR 737/83

    Strafschärfende Verwertung von Vorverurteilungen trotz Tilgungsreife - …

    Da nicht auszuschließen ist, daß der Fehler das Strafmaß zum Nachteil des Angeklagten beeinflußt hat, war der gesamte Strafausspruch aufzuheben; damit kann auch die angeordnete Maßregel keinen Bestand haben (vgl. BGHSt 10, 379, 382; BGH, Beschluß vom 29. April 1982 - 4 StR 174/82).
  • BGH, 15.11.1989 - 3 StR 303/89

    Verwertung einer tilgungsreifen Vorverurteilung als Straftzumessungserwägung

    Die Vorverurteilung durfte deshalb nicht mehr verwertet werden (vgl. BGH NStZ 1983, 30 zu § 49 Abs. 1 BZRG a.F.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 19.05.1982 - 1 Ws 185/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,2316
OLG Hamburg, 19.05.1982 - 1 Ws 185/82 (https://dejure.org/1982,2316)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.05.1982 - 1 Ws 185/82 (https://dejure.org/1982,2316)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. Mai 1982 - 1 Ws 185/82 (https://dejure.org/1982,2316)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 870
  • NStZ 1983, 30
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