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Rechtsprechung
   OLG München, 02.04.1985 - 2 Ws 311/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1848
OLG München, 02.04.1985 - 2 Ws 311/85 (https://dejure.org/1985,1848)
OLG München, Entscheidung vom 02.04.1985 - 2 Ws 311/85 (https://dejure.org/1985,1848)
OLG München, Entscheidung vom 02. April 1985 - 2 Ws 311/85 (https://dejure.org/1985,1848)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Weisungen; Aussetzung eines Strafrestes; Vollzugslockerung; Resozialisierung; Unzulässigkeit einer Weisung; Zulässigkeit einer Weisung

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 692
  • NStZ 1985, 411
  • StV 1985, 332
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 10.09.1981 - 1 Ws 297/81
    Auszug aus OLG München, 02.04.1985 - 2 Ws 311/85
    "Eine Weisung, wonach der Proband Vollzugslockerungen nicht mißbrauchen dürfte, ist nach Auffassung des Senats rechtswidrig (gegen OLG Hamm, OLGStE zu § 57 S. 108; s. aber Frank, MDR 1982, 251, 254).
  • OLG Frankfurt, 07.05.2003 - 3 Ws 528/03

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung: Anforderungen an die Bestimmtheit von …

    Zuwiderhandlung gegen unzulässige Weisungen rechtfertigen auch dann einen Widerruf nicht (vgl. OLG München, NStZ 1985, 411), wenn sich der Verurteilte -wie hier- nicht auf die Unzulässigkeit beruft (vgl. OLG Karlsruhe, Justiz 1984, 427; zum Ganzen: Senatsbeschl. v. 8.2.2002-3 Ws 172/02; v.2.7.1996 - 3 Ws 552/96 und v. 27.5.2001 - 3 Ws 531/01 jew. m.w.Nachw.).
  • OLG Frankfurt, 02.07.1996 - 3 Ws 552/96
    Zuwiderhandlungen gegen unzulässige Auflagen rechtfertigen keinen Widerruf (vgl. OLG München, NStZ 1985, 411 ), auch dann nicht, wenn sich der Verurteilte -wie hier- nicht auf die Unzulässigkeit beruft (vgl. OLG Karlsruhe, Justiz 1984, 427; zum ganzen: Senatsbeschl. v. 10.1.1994 -3 Ws 19/94;… Stree, in Schönke-Schröder, StGB , 24. Aufl., § 56f Rdnr. 6 m.w.Nachw.).
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