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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 19.10.1984 - 2 Ws 475/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,3813
OLG Oldenburg, 19.10.1984 - 2 Ws 475/84 (https://dejure.org/1984,3813)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19.10.1984 - 2 Ws 475/84 (https://dejure.org/1984,3813)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19. Oktober 1984 - 2 Ws 475/84 (https://dejure.org/1984,3813)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2658 (Ls.)
  • NStZ 1985, 473
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Potsdam, 26.11.2014 - 22 KLs 14/13

    Entziehung des gesetzlichen Richters durch Präsidiumsbeschluss

    Die Änderung der Besetzung und der Geschäftsverteilung ist unter den Voraussetzungen des § 21e Abs. 3 GVG während eines Geschäftsjahres zulässig, wenn ein inhaltlich fehlerhafter Plan durch eine gesetzmäßige Anordnung ersetzt werden muss (BVerfG, NJW 2005, 2689; OLG Oldenburg, NStZ 1985, 473).

    So hätte z. B. die Möglichkeit bestanden, die Regelungslücke unter Rückgriff auf eine entsprechende Anwendung der Vertretungsregelungen des Geschäftsverteilungsplans des Landgerichts Potsdam zum Stand 7. Mai 2013 (Teil VIII., Vertretungsplan, B. Ziffer III des GVPl.) zu schließen (zu dieser Möglichkeit vgl. OLG Oldenburg, NStZ 1985, 473; BGH, NStZ 1982, 211).

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