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Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 04.04.1985

Rechtsprechung
   BGH, 01.02.1985 - 2 StR 685/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,199
BGH, 01.02.1985 - 2 StR 685/84 (https://dejure.org/1985,199)
BGH, Entscheidung vom 01.02.1985 - 2 StR 685/84 (https://dejure.org/1985,199)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 1985 - 2 StR 685/84 (https://dejure.org/1985,199)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Qualifizierung der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln als Verbrechenstatbestand - Kriterien zur Differenzierung zwischen einer "nicht geringen Menge" und "Eigenbedarf" an Betäubungsmitteln - Begründung der Gefahr der Weitergabe eines Betäubungsmittels an Dritte - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nicht geringe Menge bei Kokain

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 33, 133
  • NJW 1985, 2771
  • MDR 1985, 514
  • NStZ 1985, 366 (Ls.)
  • StV 1985, 189
 
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Wird zitiert von ... (93)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84

    Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten

    Auszug aus BGH, 01.02.1985 - 2 StR 685/84
    Die Tatbestandsmerkmale eines Strafgesetzes sind so konkret zu umschreiben, daß ihre Tragweite und ihr Anwendungsbereich allgemein zu erkennen sind (vgl. BVerfGE 25, 285; BGHSt 32, 162 [BGH 07.11.1983 - 1 StR 721/83]; BGH in Strafverteidiger 1984, 466).

    Bei Haschisch ist der 3. Strafsenat von 500 Konsumeinheiten mit einem Wirkstoffgehalt von je 15 mg Tetrahydrocannabinol (THC) ausgegangen und hat demgemäß schon 7, 5 g THC als nicht geringe Menge bezeichnet (Strafverteidiger 1984, 466).

  • BGH, 07.11.1983 - 1 StR 721/83

    Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer …

    Auszug aus BGH, 01.02.1985 - 2 StR 685/84
    Die Tatbestandsmerkmale eines Strafgesetzes sind so konkret zu umschreiben, daß ihre Tragweite und ihr Anwendungsbereich allgemein zu erkennen sind (vgl. BVerfGE 25, 285; BGHSt 32, 162 [BGH 07.11.1983 - 1 StR 721/83]; BGH in Strafverteidiger 1984, 466).

    Bei Heroin hat der 1. Strafsenat 30 äußerst gefährliche Konsumeinheiten zu 50 mg Heroinhydrochlorid als die Quantität bezeichnet, bei der die nicht geringe Menge im Sinne von § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG in jedem Fall beginnt (BGHSt 32, 162 [BGH 07.11.1983 - 1 StR 721/83]).

  • BGH, 24.04.1975 - 4 StR 120/75

    Begriffsbestimmung des Gebäude, welches zur Wohnung von Menschen dient - …

    Auszug aus BGH, 01.02.1985 - 2 StR 685/84
    Es liegt im Wesen der abstrakten Gefährdungsdelikte, daß sie gelegentlich auch Sachverhalte erfassen, in denen sich im Einzelfall die Gefahr nicht verwirklichen konnte (vgl. auch § 306 Nr. 2 StGB; BGHSt 26, 124 [BGH 24.04.1975 - 4 StR 120/75]).
  • BGH, 01.06.1983 - 3 StR 193/83

    Zu berücksichtigende Kriterien zur Bejahung des Merkmals einer "nicht geringen …

    Auszug aus BGH, 01.02.1985 - 2 StR 685/84
    Der 3. Strafsenat hat zunächst 40 g Kokain unbekannter Qualität dem Grenzbereich zur "nicht geringen Menge" zugeordnet (Beschluß vom 1. Juni 1983 - 3 StR 193/83 - = NStZ 1983, 560) und später bei 27, 4 g Kokain mit einem Wirkstoffgehalt von 97 % Kokainhydrochlorid die Bejahung des Tatbestandsmerkmals "nicht geringe Menge" außer Frage gestellt (Beschluß vom 3. August 1984 - 3 StR 290/84 = Strafverteidiger 1984, 515).
  • BGH, 03.08.1984 - 3 StR 290/84

    Betäubungsmittel - Kokain - Nicht geringe Menge - Gewicht - Wirkstoffgehalt

    Auszug aus BGH, 01.02.1985 - 2 StR 685/84
    Der 3. Strafsenat hat zunächst 40 g Kokain unbekannter Qualität dem Grenzbereich zur "nicht geringen Menge" zugeordnet (Beschluß vom 1. Juni 1983 - 3 StR 193/83 - = NStZ 1983, 560) und später bei 27, 4 g Kokain mit einem Wirkstoffgehalt von 97 % Kokainhydrochlorid die Bejahung des Tatbestandsmerkmals "nicht geringe Menge" außer Frage gestellt (Beschluß vom 3. August 1984 - 3 StR 290/84 = Strafverteidiger 1984, 515).
  • BGH, 21.07.1983 - 2 StR 224/83

    Regelbeispiel - Widerlegbare Vermutung - Annahme - Besonders schwerer Fall

    Auszug aus BGH, 01.02.1985 - 2 StR 685/84
    Der 2. Strafsenat hat in einer Entscheidung zu § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG nicht beanstandet, daß der Tatrichter die "nicht geringe Menge" mit dem OLG Karlsruhe (NJW 1978, 1697) nach dem Monatsbedarf eines Einstiegskonsumenten errechnete und auf ca. 9 g Kokain festlegte (Beschluß vom 21. Juli 1983 - 2 StR 224/83).
  • OLG Karlsruhe, 20.10.1977 - 2 Ss 117/77

    Nicht geringe Menge; Strafgrund; Berechnung

    Auszug aus BGH, 01.02.1985 - 2 StR 685/84
    Der 2. Strafsenat hat in einer Entscheidung zu § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG nicht beanstandet, daß der Tatrichter die "nicht geringe Menge" mit dem OLG Karlsruhe (NJW 1978, 1697) nach dem Monatsbedarf eines Einstiegskonsumenten errechnete und auf ca. 9 g Kokain festlegte (Beschluß vom 21. Juli 1983 - 2 StR 224/83).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 04.04.1985 - 2 BvR 107/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1807
BVerfG, 04.04.1985 - 2 BvR 107/85 (https://dejure.org/1985,1807)
BVerfG, Entscheidung vom 04.04.1985 - 2 BvR 107/85 (https://dejure.org/1985,1807)
BVerfG, Entscheidung vom 04. April 1985 - 2 BvR 107/85 (https://dejure.org/1985,1807)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    AO § 396; BVerfGG § 90 Abs. 2
    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im Steuerstrafverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 366
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58

    Hamburger Geldautomaten

    Auszug aus BVerfG, 04.04.1985 - 2 BvR 107/85
    Ihr steht derzeit schon entgegen, daß es an hinreichend konkreten Feststellungen, insbesondere auch zum Inhalt und zur Bedeutung des in Rede stehenden Gutachtens sowie zur subjektiven Tatseite, fehlt; es läßt sich daher nicht einmal verläßlich sagen, daß im Ausgangsstrafverfahren eine schwierige steuerrechtliche Frage entscheidungserheblich wäre (vgl. BVerfGE 8, 222 [226 ff.]; 13, 284 [289]).

    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht für den Verwaltungsprozeß bereits darauf hingewiesen, ein solcher könne nicht in den allgemeinen Nachteilen gesehen werden, die durch die Rechtsverfolgung in einem Prozeß entstünden (siehe BVerfGE 1, 69 f.; 8, 222 [226]), und dies wird auch für die Rechtsverteidigung im Strafverfahren grundsätzlich entsprechend gelten (vgl. dazu BVerfG [Vorprüfungsausschuß], NJW 1984, 5.1451 [1452]).

  • BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57

    Eigenmietwert

    Auszug aus BVerfG, 04.04.1985 - 2 BvR 107/85
    Dem liegt im Blick auf den Zweck des § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG u.a. die Erwägung zugrunde, daß das Bundesverfassungsgericht vor seiner Entscheidung Gelegenheit haben soll, zunächst die Fallanschauung und die Rechtsauffassung der Fachgerichte kennenzulernen (vgl. BVerfGE 9, 3 [7 f.]; 51, 386 [396]).
  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus BVerfG, 04.04.1985 - 2 BvR 107/85
    Dem liegt im Blick auf den Zweck des § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG u.a. die Erwägung zugrunde, daß das Bundesverfassungsgericht vor seiner Entscheidung Gelegenheit haben soll, zunächst die Fallanschauung und die Rechtsauffassung der Fachgerichte kennenzulernen (vgl. BVerfGE 9, 3 [7 f.]; 51, 386 [396]).
  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus BVerfG, 04.04.1985 - 2 BvR 107/85
    Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig; ihr steht der Grundsatz ihrer Subsidiarität entgegen (vgl. § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ; BVerfGE 33, 247 [258]; 59, 63 [83]).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79

    Eurocontrol II

    Auszug aus BVerfG, 04.04.1985 - 2 BvR 107/85
    Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig; ihr steht der Grundsatz ihrer Subsidiarität entgegen (vgl. § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ; BVerfGE 33, 247 [258]; 59, 63 [83]).
  • BVerfG, 09.01.1962 - 1 BvR 662/59

    Fristbeginn für Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen und …

    Auszug aus BVerfG, 04.04.1985 - 2 BvR 107/85
    Ihr steht derzeit schon entgegen, daß es an hinreichend konkreten Feststellungen, insbesondere auch zum Inhalt und zur Bedeutung des in Rede stehenden Gutachtens sowie zur subjektiven Tatseite, fehlt; es läßt sich daher nicht einmal verläßlich sagen, daß im Ausgangsstrafverfahren eine schwierige steuerrechtliche Frage entscheidungserheblich wäre (vgl. BVerfGE 8, 222 [226 ff.]; 13, 284 [289]).
  • BVerfG, 24.10.1951 - 1 BvR 178/51

    Begriff des schweren und unabwendbaren Nachteils i.S. von § 90 Abs. 2 BVerfGG

    Auszug aus BVerfG, 04.04.1985 - 2 BvR 107/85
    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht für den Verwaltungsprozeß bereits darauf hingewiesen, ein solcher könne nicht in den allgemeinen Nachteilen gesehen werden, die durch die Rechtsverfolgung in einem Prozeß entstünden (siehe BVerfGE 1, 69 f.; 8, 222 [226]), und dies wird auch für die Rechtsverteidigung im Strafverfahren grundsätzlich entsprechend gelten (vgl. dazu BVerfG [Vorprüfungsausschuß], NJW 1984, 5.1451 [1452]).
  • BGH, 28.01.1987 - 3 StR 373/86

    Steuerliche Folgen verdeckter Parteispenden

    Es kann zur Prüfung der Aussetzungsfrage auch ohne Antrag eines Prozeßbeteiligten von Amts wegen gehalten sein, wenn schwierige steuerrechtliche Fragen entscheidungserheblich sind (BVerfG NJW 1985, 1950; NStZ 1985, 366); einen Anspruch auf Aussetzung hat ein Angeklagter aber selbst in einem solchen Fall nicht.
  • BVerfG, 15.10.1990 - 2 BvR 385/87

    Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit verdeckter Parteienfinanzierung

    a) Gemessen an diesen Grundsätzen begegnet es keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn das Landgericht und der Bundesgerichtshof es nicht für erforderlich gehalten haben, das Verfahren nach § 396 AO auszusetzen, soweit es um die Beurteilung entscheidungserheblicher steuerrechtlicher Fragen ging (…vgl. BVerfG, NJW 1985, S. 1950 ; NStZ 1985, S. 366 ).
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