Rechtsprechung
| BGH, 27.11.1986 - 4 StR 536/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Hauptverhandlung - Revision - Blinder Richter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO (1975) § 222a, § 222b, § 338 Nr. 1
Mitwirkung eines blinden Richters - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 34, 236
- NJW 1987, 1210
- MDR 1987, 250
- NStZ 1987, 335
- StV 1987, 90
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (6)
- BGH, 28.09.1962 - 4 StR 301/62
Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts bei Mitwirkung eines blinden Richters - …
Auszug aus BGH, 27.11.1986 - 4 StR 536/86
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß ein blinder Richter an einer tatrichterlichen Hauptverhandlung in Strafsachen nicht mitwirken kann, wenn es in dieser zur Einnahme eines Augenscheins kommt (BGHSt 4, 191, 193/194; 5, 354, 355; 18, 51, 53; BGH MDR 1964, 522; vgl. auch OLG Hamm VRS 11, 223, 224; JMBlNRW 1969, 245, 246).Er weist aber darauf hin, daß er bereits in seiner Entscheidung BGHSt 18, 51 Zweifel geäußert und erwogen hat, ob der Rechtsprechung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs zu folgen oder zu der Ansicht des Reichgerichts (RGSt 60, 63, 64; RG JW 1928, 821) zurückzukehren ist.
- BGH, 28.04.1953 - 5 StR 136/53
Mitwirkung eines erblindeten Richters als Beisitzer in einem strafgerichtlichen …
Auszug aus BGH, 27.11.1986 - 4 StR 536/86
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß ein blinder Richter an einer tatrichterlichen Hauptverhandlung in Strafsachen nicht mitwirken kann, wenn es in dieser zur Einnahme eines Augenscheins kommt (BGHSt 4, 191, 193/194; 5, 354, 355; 18, 51, 53; BGH MDR 1964, 522; vgl. auch OLG Hamm VRS 11, 223, 224; JMBlNRW 1969, 245, 246). - BGH, 25.02.1964 - 1 StR 13/64
Vernehmung eines Angeklagten in dem gegen ihn gerichteten Verfahren als Zeugen - …
Auszug aus BGH, 27.11.1986 - 4 StR 536/86
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß ein blinder Richter an einer tatrichterlichen Hauptverhandlung in Strafsachen nicht mitwirken kann, wenn es in dieser zur Einnahme eines Augenscheins kommt (BGHSt 4, 191, 193/194; 5, 354, 355; 18, 51, 53; BGH MDR 1964, 522; vgl. auch OLG Hamm VRS 11, 223, 224; JMBlNRW 1969, 245, 246).
- BVerfG, 16.05.1966 - 1 BvR 473/65
Verfassungsmäßigkeit der persönlichen Bemessungsgrundlage i.S. von § 32 Abs. 1 …
Auszug aus BGH, 27.11.1986 - 4 StR 536/86
Der Senat neigt zu der Ansicht, daß in einer strafgerichtlichen tatrichterlichen Verhandlung die Bildung eines richterlichen Urteils vom Sehvermögen abhängig und daher die Mitwirkung eines blinden Richters unzulässig, das Gericht in einem solchen Falle somit nicht vorschriftsmäßig besetzt ist (vgl. BVerfGE 20, 52, 55). - BGH, 05.03.1954 - 5 StR 661/53
Auszug aus BGH, 27.11.1986 - 4 StR 536/86
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß ein blinder Richter an einer tatrichterlichen Hauptverhandlung in Strafsachen nicht mitwirken kann, wenn es in dieser zur Einnahme eines Augenscheins kommt (BGHSt 4, 191, 193/194; 5, 354, 355; 18, 51, 53; BGH MDR 1964, 522; vgl. auch OLG Hamm VRS 11, 223, 224; JMBlNRW 1969, 245, 246). - RG, 22.01.1926 - I 379/25
Liegt ein Revisionsgrund im Sinne des § 338 Nr. 1 StPO. vor, wenn ein Mitglied …
Auszug aus BGH, 27.11.1986 - 4 StR 536/86
Er weist aber darauf hin, daß er bereits in seiner Entscheidung BGHSt 18, 51 Zweifel geäußert und erwogen hat, ob der Rechtsprechung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs zu folgen oder zu der Ansicht des Reichgerichts (RGSt 60, 63, 64; RG JW 1928, 821) zurückzukehren ist.
- BGH, 17.12.1987 - 4 StR 440/87
Blinder Richter - Hauptverhandlung - Besetzung - Erstinstanzliche Strafkammer
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 26.01.2011 - 2 StR 338/10
Verfahren unter Mitwirkung einer nicht deutsch sprechenden Schöffin muss neu …
Nach ständiger Rechtssprechung kann auch ein blinder Richter nicht an einer tatrichterlichen Hauptverhandlung in Strafsachen mitwirken, da dies gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz verstößt (BGHSt 4, 191, 193 f.; 34, 236, 238; 35, 164, 166). - BGH, 12.07.2001 - 4 StR 550/00
Hinzuziehen eines Ergänzungsrichters (Ergänzungsschöffe) erst nach Beginn der …
- BGH, 11.02.1999 - 4 StR 657/98
Fehlerhafte Besetzung; Präklusion; Doppelverwertungsverbot; Unerlaubtes …
Aus diesem Grund sind von der Präklusionswirkung nach der Rechtsprechung für den Rügeberechtigten objektiv nicht erkennbare Besetzungsfehler (…vgl. dazu BGHR StPO § 338 Nr. 1 Schöffe 5) sowie solche ausgeschlossen, die sich allein aus Mängeln in der Person des Richters ergeben oder erst im Laufe der Hauptverhandlung eintreten (BGHSt 34, 236; 35, 164, jew. zur Mitwirkung eines blinden Richters;… ferner Gollwitzer aaO. Rdn. 18, 39 m.N.). - OLG Bremen, 14.04.2020 - 1 Ws 33/20
Zur Statthaftigkeit und zu den formellen Anforderungen eines Besetzungseinwands …
Im Hinblick auf diese rügebeschränkenden Wirkungen der §§ 222a, 222b StPO kann eine über den Wortlaut dieser Vorschriften hinausgehende unterschiedslose Anwendbarkeit dieser Regelungen auch in Bezug auf solche Besetzungsänderungen, die erst nach dem Präklusionszeitpunkt des § 222b Abs. 1 StPO eingetreten sind, nicht angenommen werden (so auch bereits zur ursprünglichen Fassung der §§ 222a, 222b StPO a.F. Ranft, NJW 1981, 1473, 1476; dasselbe wird angenommen für nicht unmittelbar aus der Besetzungsmitteilung ersichtliche und daher nicht sicher von den Verfahrensbeteiligten bis zum Präklusionszeitpunkt zu prüfende in der Person des jeweiligen Richters begründete Mängel, auch sofern sie bereits von Anfang an vorgelegen haben sollen, siehe BGH, Urteil vom 27.11.1986 - 4 StR 536/86, juris Rn. 3, BGHSt 34, 236 m.w.N.; offengelassen dagegen in BVerfG, Beschluss vom 14.03.1984 - 2 BvR 249/84, BeckRS 9998, 85045, NStZ 1984, 370). - OLG Frankfurt, 19.12.1994 - 20 W 313/93
Wohnungseigentum: Tief- oder Sammelgarage kann grundsätzlich Sondereigentum sein; …
Diese Frage wird für den blinden Richter im Strafverfahrensrecht im Hinblick auf die §§ 261, 338 Nr. 1 StPO kontrovers diskutiert (verneinend für den Beisitzer im Falle des Augenscheins: BGH NJW 87, 1210; verneinend für den Vorsitzenden der erstinstanzlichen Strafkammer: BGH NJW 88, 1333 = NStZ 88, 374 mit zust. Anm. von Fezer; bejahend für den Vorsitzenden der Großen Berufungsstrafkammer: OLG Zweibrücken MDR 91, 1083 mit zust. Anm. von Schulze; OLG Zweibrücken NStZ 92, 50; bejahend unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten; BVerfG NStZ 92, 246; bejahend Schulze MDR 88, 736) . - BGH, 22.05.2003 - 4 StR 21/03
Besetzungsrüge (verspätete Vereidigung eines Schöffen; Besetzungseinwand; …
Rn. 9 aa) Das Fehlen der in § 45 Abs. 2 Satz 1 DRiG vorgeschriebenen Vereidigung stellt keinen Mangel in der Person des Schöffen dar (…vgl. hierzu Hanack in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 338 Rdn. 50, 38 ff.; Kuckein in KK 4. Aufl. § 338 Rdn. 48 ff. sowie zur Mitwirkung eines blinden Richters BGHSt 34, 236 und 35, 164), der von der Rügepräklusion nicht erfaßt würde. - BGH, 06.08.1987 - 4 StR 319/87
Ausschluss eines Schöffen vom Schöffenamt bei schwebenden Strafverfahren - …
- BGH, 17.10.1996 - 4 StR 404/96
Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung eines Gerichts - Voraussetzungen für …
Ein Fall, in dem eine Präklusion der Besetzungsrüge ausscheidet, weil sich der Fehler in der Besetzung des Gerichts aus Mängeln in der Person der Richter ergibt (vgl. hierzu BGHSt 34, 236 [BGH 27.11.1986 - 4 StR 536/86]; 35, 164 [BGH 17.12.1987 - 4 StR 440/87];… Pikart a.a.O. § 338 Rdn. 48 ff.), liegt nicht vor (vgl. BGHSt 33, 126, 129). - BGH, 09.12.1988 - 3 StR 366/88
Revision - Blinder Richter - Erstinstanzliche Hauptverhandlung - Vorsitz
Vielmehr möchte er an der wohlerwogenen ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs festhalten, daß grundsätzlich auch blinde Richter Tatrichter sein können (BGHSt 4, 191; 5, 354; 11, 74, 78; BGH, Urteil vom 29. Oktober 1958 - 2 StR 425/58; anders beim Augenschein: BGHSt 34, 236; 18, 51). - OLG Frankfurt, 19.04.1994 - 20 W 30/94
Mitwirkung blinder Richter
- BGH, 17.12.1987 - 4 StR 580/87
Anforderungen an gerichtliche Feststellung des Alters eines Menschen - …
- BGH, 02.02.1988 - 4 StR 699/87
Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts auf Grund der Mitwirkung eines …
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Rechtsprechung
| BGH, 15.01.1987 - 1 StR 678/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zugehörigkeit der Verhandlung über die Vereidigung eines Zeugen, der Vereidigung selbst und der Verhandlung über die Entlassung des Zeugen zur Vernehmung des Zeugen - Erforderlichkeit der Anwesenheit des Angeklagten bei Vereidigung eines Zeugen bei Ausschluss des ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1987, 335
Wird zitiert von ... (32) Zitiert selbst (6)
- BGH, 18.01.1978 - 2 StR 603/77
Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von …
Auszug aus BGH, 15.01.1987 - 1 StR 678/86
Nach ständiger Rechtsprechung gehören die Verhandlung über die Vereidigung, diese selbst und die Verhandlung über die Entlassung des Zeugen nicht mehr zur Vernehmung des Zeugen, während derer der Angeklagte gemäß § 247 StPO entfernt gehalten werden kann (BGHSt 26, 218 [BGH 21.10.1975 - 5 StR 431/75]; BGH NJW 1985, 1478; BGH StV 1984, 102; BGH NStZ 1983, 181; BGH NStZ 1982, 256; BGH, Urt. vom 18. Januar 1978 - 2 StR 603/77 - bei Holtz MDR 1978, 460).Zwar bildet die Abwesenheit des Angeklagten während der Verhandlung über die Vereidigung dann keinen Revisionsgrund gemäß § 338 Nr. 5 StPO, wenn der Zeuge das 16. Lebensjahr wie hier noch nicht vollendet hat, eine Vereidigung also kraft Gesetzes ausgeschlossen ist (BGH, Urt. vom 18. Januar 1978 aaO).
- BGH, 21.10.1975 - 5 StR 431/75
Vernehmung eines Zeugen in Abwesenheit des Beschwerdeführers - Abwesenheit des …
Auszug aus BGH, 15.01.1987 - 1 StR 678/86
Nach ständiger Rechtsprechung gehören die Verhandlung über die Vereidigung, diese selbst und die Verhandlung über die Entlassung des Zeugen nicht mehr zur Vernehmung des Zeugen, während derer der Angeklagte gemäß § 247 StPO entfernt gehalten werden kann (BGHSt 26, 218 [BGH 21.10.1975 - 5 StR 431/75]; BGH NJW 1985, 1478; BGH StV 1984, 102; BGH NStZ 1983, 181; BGH NStZ 1982, 256; BGH…, Urt. vom 18. Januar 1978 - 2 StR 603/77 - bei Holtz MDR 1978, 460). - BGH, 03.10.1985 - 1 StR 392/85
Unterrichtung des Angeklagten vor Entlassung des in seiner Abwesenheit …
Auszug aus BGH, 15.01.1987 - 1 StR 678/86
Das entbindet jedoch nicht von der Pflicht, den Angeklagten vor der Verhandlung über die Entlassung des Zeugen wieder vorzulassen, gemäß § 247 Satz 4 StPO zu unterrichten und ihm die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an den Zeugen zu stellen oder - falls erneute Entfernung gemäß § 247 StPO geboten ist - stellen zu lassen (BGH StV 1986, 46).
- BGH, 08.11.1984 - 1 StR 657/84
Entfernung des Angeklagten wegen Gefährdung eines Zeugen; Abwesenheit wegen …
Auszug aus BGH, 15.01.1987 - 1 StR 678/86
Nach ständiger Rechtsprechung gehören die Verhandlung über die Vereidigung, diese selbst und die Verhandlung über die Entlassung des Zeugen nicht mehr zur Vernehmung des Zeugen, während derer der Angeklagte gemäß § 247 StPO entfernt gehalten werden kann (BGHSt 26, 218 [BGH 21.10.1975 - 5 StR 431/75]; BGH NJW 1985, 1478; BGH StV 1984, 102; BGH NStZ 1983, 181; BGH NStZ 1982, 256; BGH…, Urt. vom 18. Januar 1978 - 2 StR 603/77 - bei Holtz MDR 1978, 460). - BGH, 17.12.1982 - 2 StR 635/82
Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungszimmer während der Vernehmung und …
Auszug aus BGH, 15.01.1987 - 1 StR 678/86
Nach ständiger Rechtsprechung gehören die Verhandlung über die Vereidigung, diese selbst und die Verhandlung über die Entlassung des Zeugen nicht mehr zur Vernehmung des Zeugen, während derer der Angeklagte gemäß § 247 StPO entfernt gehalten werden kann (BGHSt 26, 218 [BGH 21.10.1975 - 5 StR 431/75]; BGH NJW 1985, 1478; BGH StV 1984, 102; BGH NStZ 1983, 181; BGH NStZ 1982, 256; BGH…, Urt. vom 18. Januar 1978 - 2 StR 603/77 - bei Holtz MDR 1978, 460). - BGH, 16.03.1982 - 1 StR 115/82
Über eine ordnungsgemäße Durchführung eines Verfahrens mit Zeugenvernehmung - …
Auszug aus BGH, 15.01.1987 - 1 StR 678/86
Nach ständiger Rechtsprechung gehören die Verhandlung über die Vereidigung, diese selbst und die Verhandlung über die Entlassung des Zeugen nicht mehr zur Vernehmung des Zeugen, während derer der Angeklagte gemäß § 247 StPO entfernt gehalten werden kann (BGHSt 26, 218 [BGH 21.10.1975 - 5 StR 431/75]; BGH NJW 1985, 1478; BGH StV 1984, 102; BGH NStZ 1983, 181; BGH NStZ 1982, 256; BGH…, Urt. vom 18. Januar 1978 - 2 StR 603/77 - bei Holtz MDR 1978, 460).
- BGH, 21.04.2010 - GSSt 1/09
Keine Einschränkung des Anwesenheitsrechts des Angeklagten in der …
Er rechnet in Abkehr von bisheriger Rechtsprechung (BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1, 14, 15; § 338 Nr. 5 Angeklagter 23; BGH NStZ 2007, 352) die Verhandlung über die Entlassung eines nach § 247 StPO in Abwesenheit des Angeklagten vernommenen Zeugen zu dessen Vernehmung und sieht demnach die Abwesenheit des Angeklagten in diesem Verfahrensabschnitt als von § 247 StPO gedeckt an, so dass der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO nicht vorliege. - BGH, 31.05.1990 - 4 StR 112/90
Vereidigung eines Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten
Die Vereidigung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kein Teil der Vernehmung (BGHSt 26, 218 [BGH 21.10.1975 - 5 StR 431/75]; BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1 bis 3 mit weit. Nachweisen). - BGH, 10.03.2009 - 5 StR 460/08
Anfrageverfahren; Abwesenheit des Angeklagten bei der Verhandlung über die …
Während die Beanstandung bezogen auf die Verhandlung über die Vereidigung der kindlichen Zeugin offensichtlich unbegründet ist (BGH bei Holtz MDR 1978, 460; BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1; BGHSt 51, 81), gilt dies nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht bezogen auf die Verhandlung über die Entlassung der Zeugin.Rn. 7 4. Der Senat möchte dem Begriff der Vernehmung im Sinne des § 247 StPO bei entsprechenden Rügen nach § 338 Nr. 5 StPO in Abkehr von bisheriger Rechtsprechung (BGHSt 26, 218; BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1, 14, 15; § 338 Nr. 5 Angeklagter 23; BGH NStZ 2000, 440; 2007, 352) den Inhalt geben, den er nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Rügen nach § 338 Nr. 6 StPO hat, mit denen ein zu weit gehender Ausschluss der Öffentlichkeit beanstandet wird, wenn dieser gemäß § 171a bis § 172 GVG für die Dauer einer Vernehmung erfolgt ist.
Für die vorangehende Verhandlung über die Entlassung hält der Bundesgerichtshof hingegen daran fest, dass der Angeklagte zugegen sein muss (vgl. BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1; BGH NJW 1986, 267; vgl. auch BGH NStZ 2000, 440; BGH, Beschlüsse vom 10. August 1995 - 5 StR 272/95 -und vom 15. Dezember 1999 - 1 StR 614/99).
Rn. 28 6. Der Senat fragt daher bei den anderen Strafsenaten im Blick auf deren abweichende Entscheidungen (u. a.: BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1; BGH NJW 2003, 597 (1. Strafsenat);… BGHR StPO § 338 Nr. 5 Angeklagter 23 (2. Strafsenat);… BGHR StPO § 247 Abwesenheit 3, 15, 19 (3. Strafsenat); BGH NStZ 2000, 440; 2007, 352 (4. Strafsenat)), an, ob an ihrer der beabsichtigten Entscheidung des Senats widersprechenden Rechtsprechung festgehalten wird.
- BGH, 11.11.2009 - 5 StR 460/08
Vorlagebeschluss; Entscheidung über die Entlassung eines Zeugen (Abwesenheit des …
Während die Beanstandung hinsichtlich der Verhandlung über die Vereidigung der kindlichen Zeugin offensichtlich unbegründet ist (BGH bei Holtz MDR 1978, 460; BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1; BGHSt 51, 81), gilt dies nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht bezogen auf die Verhandlung über die Entlassung der Zeugin.Rn. 7 4. In Abkehr von bisheriger Rechtsprechung (BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1, 14, 15; § 338 Nr. 5 Angeklagter 23; BGH NStZ 2007, 352) rechnet der Senat die Verhandlung über die Entlassung eines nach § 247 StPO in Abwesenheit des Angeklagten vernommenen Zeugen zu dessen Vernehmung.
Rn. 12 Nicht zur Vernehmung im Sinne des § 247 StPO gerechnet, indes grundsätzlich (…vgl. aber BGHR StPO § 247 Abwesenheit 18, 20, 23) als wesentlicher Teil der Hauptverhandlung gewertet wird bislang die Verhandlung über die Entlassung des Zeugen (vgl. BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1; BGH NJW 1986, 267; vgl. auch BGH NStZ 2000, 440; BGH, Beschlüsse vom 10. August 1995 - 5 StR 272/95 und vom 15. Dezember 1999 - 1 StR 614/99; zur Vermeidung persönlicher Konfrontation insoweit BGHSt 22, 289, 296 f.).
Er soll zur Anwendung kommen, wenn der Zeuge bereits vor Wiederzulassung und Information des Angeklagten entlassen worden ist (vgl. BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1 und 15).
- BGH, 27.04.2010 - 5 StR 460/08
Verhandlung über die Entlassung eines in Abwesenheit des Angeklagten vernommenen …
Rn. 5 Im Einklang mit bisheriger Rechtsprechung (BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1, 14, 15; § 338 Nr. 5 Angeklagter 23; BGH NStZ 2007, 352) sieht der Große Senat in der Verhandlung über die Entlassung eines in Abwesenheit des Angeklagten vernommenen Zeugen keinen Teil der Vernehmung im Sinne von § 247 StPO. - BGH, 11.11.2009 - 5 StR 530/08
Zeugenvernehmung; Augenscheinseinnahme; Abwesenheit des Angeklagten; Heilung; …
Rn. 7 3. Der Senat möchte zwar dem Begriff der Vernehmung im Sinne des § 247 StPO bei entsprechenden Rügen nach § 338 Nr. 5 StPO in Abkehr von bisheriger Rechtsprechung (BGHSt 26, 218; BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1, 14, 15; § 338 Nr. 5 Angeklagter 23; BGH NStZ 2000, 440; 2007, 352) den Inhalt geben, den er nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Rügen nach § 338 Nr. 6 StPO hat, mit denen ein zu weit gehender Ausschluss der Öffentlichkeit beanstandet wird, wenn dieser gemäß §§ 171a bis 172 GVG für die Dauer einer Vernehmung erfolgt ist. - BGH, 23.09.2004 - 3 StR 255/04
Wesentlicher Teil der Hauptverhandlung (Entscheidung über die Vereidigung eines …
Nach ständiger Rechtsprechung gehört die Verhandlung über die Vereidigung nicht mehr zur Vernehmung des Zeugen, während derer der Angeklagte gemäß § 247 StPO entfernt gehalten werden kann (vgl. BGHR, StPO § 338 Nr. 5, Angeklagter 5 m.w.N.). - BGH, 10.03.2009 - 5 StR 530/08
Anfrageverfahren; Ausschluss des Angeklagten; Begriff der Vernehmung; …
Rn. 6 3. Der Senat möchte dem Begriff der Vernehmung im Sinne des § 247 StPO bei entsprechenden Rügen nach § 338 Nr. 5 StPO in Abkehr von bisheriger Rechtsprechung (BGHSt 26, 218; BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1, 14, 15; § 338 Nr. 5 Angeklagter 23; BGH NStZ 2000, 440; 2007, 352) den Inhalt geben, den er nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Rügen nach § 338 Nr. 6 StPO hat, mit denen ein zu weit gehender Ausschluss der Öffentlichkeit beanstandet wird, wenn dieser gemäß § 171a bis § 172 GVG für die Dauer einer Vernehmung erfolgt ist. - BGH, 21.07.1992 - 5 StR 358/92
Möglichkeit der Fernhaltung des Angeklagten von der Hauptverhandlung bei einer …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehören die Verhandlung über die Vereidigung, diese selbst und die Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen nicht mehr zur Vernehmung des Zeugen, während derer der Angeklagte gemäß § 247 StPO ausnahmsweise ferngehalten werden kann (BGHSt 26, 218; BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1 bis 3 jeweils mwN.;… BGH Beschluß vom 17. März 1992 - 5 StR 110/92 - sowie die Nachweise bei Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 247 Rdn. 8 bis 10).Indessen gilt auch für diese Fälle, daß der Angeklagte zur Verhandlung und Entscheidung über die Entlassung eines solchen Zeugen wieder zugelassen und ihm zuvor Gelegenheit gegeben werden muß, nach Unterrichtung über den Inhalt der Aussage noch Fragen zu stellen oder stellen zu lassen (BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1 = BGH NStZ 1987, 335).
- BGH, 08.04.1998 - 3 StR 643/97
Äußerung eines Angeklagten nach seiner Unterrichtung über den Inhalt einer in …
Zur Begründung hat der Bundesgerichtshof darauf abgehoben, daß dadurch das Fragerecht des Angeklagten gesichert werde: Er habe so die Möglichkeit, Fragen an den Zeugen zu stellen oder stellen zu lassen, ehe dieser entlassen werde (BGH NStZ 1983, 181; 1997, 402; NJW 1986, 267; BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1, 15); der Angeklagte sei insbesondere nicht darauf angewiesen, zum Zwecke der Befragung einen besonderen Anforderungen genügenden Beweisantrag zu stellen (BGH NJW 1986, 267;… vgl. BGHR StPO § 244 VI Beweisantrag 16; BGH NStZ 1983, 375, 376;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 244 Rdn. 26 m.w.Nachw.). - BGH, 10.01.1996 - 3 StR 580/95
Revision - Verfahrensrüge - Vereidigung eines Zeugen - Abwesenheit des …
- OLG Hamm, 17.03.2009 - 2 Ss 94/09
Entfernung; Hauptverhandlung; Freiwilligkeit; Einverständnis; Verteidiger; …
- BGH, 18.01.2011 - 3 StR 504/10
Ausschluss des Angeklagten von der Anwesenheit; Verhandlung über die Entlassung …
- BGH, 27.11.1992 - 3 StR 549/92
Verfahrensrüge wegen Verletzung des Anwesenheitsrechtes des Angeklagten in der …
- BGH, 19.08.1998 - 3 StR 290/98
Sexueller Missbrauch von Kindern; Vergewaltigung; Sexuelle Nötigung; Verhandlung …
- BGH, 21.03.2002 - 1 StR 543/01
Absolute Revisionsgründe; notwendige Anwesenheit des Angeklagten (Entfernung; …
- BGH, 22.06.1995 - 5 StR 173/95
Zeugenvernehmung - Abwesenheit des Angeklagten - Ausschluß des Angeklagten - …
- BGH, 28.10.1998 - 2 StR 481/98
Behandlung der Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen als wesentlicher Teil …
- BGH, 21.06.1995 - 3 StR 180/95
Zeugenvernehmung - Abwesenheit des Angeklagten - Ausschluß des Angeklagten - …
- BGH, 10.04.1997 - 4 StR 132/97
Zeugenvernehmung und Verlesen von Aussagen in der Hauptverhandlung in Abwesenheit …
- BGH, 27.09.1996 - 2 StR 270/96
Zugehörigkeit der Verhandlung und Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen …
- BGH, 17.03.1992 - 5 StR 110/92
Information des Angeklagten vor Entlassung minderjähriger Zeugin - …
- BGH, 21.08.1996 - 5 StR 379/96
Notwendigkeit der Anwesenheit des Angeklagten bei der Verhandlung über die …
- BGH, 16.02.1994 - 5 StR 60/94
Vereidigung - Zeuge - Zulassung - Ausschluß - Vernehmung
- BGH, 12.08.1992 - 5 StR 361/92
Möglichkeit der Verlesung zum Zwecke des Urkundenbeweises in Abwesenheit des …
- BGH, 18.04.1991 - 4 StR 181/91
Möglichkeit des Ausschlusses des Angeklagten von der Verhandlung - …
- BGH, 28.05.1991 - 1 StR 223/91
Entlassung eines Zeugen bevor der Angeklagte wieder in den Saal gerufen wurde - …
- BGH, 25.09.1990 - 1 StR 442/90
Rechtsfolgen der Abwesenheit des Angeklagten bei Verhandlung über die Frage der …
- BGH, 09.10.1990 - 5 StR 445/90
Zulässige Dauer der Entfernung des Angeklagten aus der Hauptverhandlung während …
- BGH, 20.04.1993 - 1 StR 163/93
Verstoß gegen formelles Recht durch Entlassen eines Zeugen ohne dass zuvor der …
- BGH, 02.11.1989 - 2 StR 506/89
Pflicht zur Wiedergabe von Beschlüssen des Landgerichtes in einer …
- BGH, 09.06.1989 - 2 StR 275/89
Zulassung des bei der Vernehmung eines Zeugen aus dem Sitzungssaal entfernten …
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