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Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 03.10.1989

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 16.02.1990 - 1 Ss 649/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3877
OLG Stuttgart, 16.02.1990 - 1 Ss 649/89 (https://dejure.org/1990,3877)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.02.1990 - 1 Ss 649/89 (https://dejure.org/1990,3877)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Februar 1990 - 1 Ss 649/89 (https://dejure.org/1990,3877)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Frage einer fehlerhaften Ablehnung eines staatsanwaltschaftlichen Beweisantrags und die Verletzung der Aufklärungspflicht wegen Nichtpreisgabe der Wohnanschrift eines Zeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1990, 295 (Ls.)
  • NStZ 1990, 356
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.01.1989 - 1 StR 669/88

    Zeuge - Mündliche Verhandlung - Wohnortangabe

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.1990 - 1 Ss 649/89
    Von dieser Pflicht zur Nennung der Wohnanschrift läßt § 222 StPO auch für gefährdete Zeugen eine Ausnahme nicht zu (vgl. BGH NStZ 1989, 237, 238;… Dahs in LR StPO, 24. Aufl., § 68 Rdnr. 12; Rebmann/Schnarr NJW 1989, 1185, 1188).

    Dasselbe gilt, wenn die Wohnanschrift des Zeugen überhaupt nicht mitgeteilt wird (vgl. BGHSt 1, 284; BGH NStZ 1989, 237).

    Die Revision kann nur darauf gestützt werden, daß ein Aussetzungsantrag nach § 246 StPO rechtsfehlerhaft abgelehnt wurde; die unterbliebene Mitteilung nach § 222 StPO allein ist kein Rechtsfehler, der die Revision begründet (vgl. BGHSt 1, 284; BGH StV 1982, 457; BGH NStZ 1989, 237; BGH, Urteil vom 06. Dezember 1989 - 1 StR 559/89 ).

  • BGH, 06.12.1989 - 1 StR 559/89

    Aussetzung der Hauptverhandlung zur Ermittlung der Anschrift eines Zeugen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.1990 - 1 Ss 649/89
    Die Revision kann nur darauf gestützt werden, daß ein Aussetzungsantrag nach § 246 StPO rechtsfehlerhaft abgelehnt wurde; die unterbliebene Mitteilung nach § 222 StPO allein ist kein Rechtsfehler, der die Revision begründet (vgl. BGHSt 1, 284; BGH StV 1982, 457; BGH NStZ 1989, 237; BGH, Urteil vom 06. Dezember 1989 - 1 StR 559/89 ).

    Schließlich dürfen bei der Ermessensabwägung die Bedeutung des Beweismittels für die Aufklärung der Sache und die Art des Beweismittels nicht außer Betracht bleiben (vgl. BGH, Urteil vom 06. Dezember 1989 - 1 StR 559/89 ).

  • BGH, 07.06.1951 - 4 StR 29/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.1990 - 1 Ss 649/89
    Dasselbe gilt, wenn die Wohnanschrift des Zeugen überhaupt nicht mitgeteilt wird (vgl. BGHSt 1, 284; BGH NStZ 1989, 237).

    Die Revision kann nur darauf gestützt werden, daß ein Aussetzungsantrag nach § 246 StPO rechtsfehlerhaft abgelehnt wurde; die unterbliebene Mitteilung nach § 222 StPO allein ist kein Rechtsfehler, der die Revision begründet (vgl. BGHSt 1, 284; BGH StV 1982, 457; BGH NStZ 1989, 237; BGH, Urteil vom 06. Dezember 1989 - 1 StR 559/89 ).

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.1990 - 1 Ss 649/89
    Deren Bestimmungen sind eine Konkretisierung des aus dem Rechtsstaatsprinzip sich ergebenden Gebots eines fairen Verfahrens (BVerfG StV 1986, 160, 165).
  • BGH, 10.10.1983 - 4 StR 405/83

    Zufahren auf Tankwart - § 263 StGB; § 255 StGB, Sicherungserpressung, …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.1990 - 1 Ss 649/89
    Die in das pflichtgemäße Ermessen des Gerichts gestellte Entscheidung über einen Aussetzungsantrag (vgl. BGH bei Holtz MDR 1984, 278 [BGH 10.10.1983 - 4 StR 405/83] ) setzt voraus, daß nach der Beurteilung des Tatrichters eine Nachforschung gerade unter der Privatanschrift des Polizeibeamten ernsthaft gewollt wird; nur theoretisch erwogene Möglichkeiten oder vorgeschützte Absichten sind nicht verfahrenserheblich.
  • BGH, 14.10.1980 - 5 StR 277/80

    Erforderlichkeit der Vernehmung des Angeklagten zur Sache vor Eintritt der …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.1990 - 1 Ss 649/89
    Die Revision kann nur darauf gestützt werden, daß ein Aussetzungsantrag nach § 246 StPO rechtsfehlerhaft abgelehnt wurde; die unterbliebene Mitteilung nach § 222 StPO allein ist kein Rechtsfehler, der die Revision begründet (vgl. BGHSt 1, 284; BGH StV 1982, 457; BGH NStZ 1989, 237; BGH, Urteil vom 06. Dezember 1989 - 1 StR 559/89 ).
  • AG Tübingen, 22.08.2017 - 16 OWi 14 Js 11536/17

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Feststellung einer vorsätzlichen …

    Die Vorschrift räumt dem Gericht Ermessen ein, bei dessen Ausübung das Gericht auch die Bedeutung des zu erhebenden Beweises und die Art des Beweismittels berücksichtigt (OLG Stuttgart, Urteil vom 16. Februar 1990 - 1 Ss 649/89 - NStZ 1990, 356).
  • OLG Celle, 09.04.2026 - 2 ORbs 73/26

    Zeugenladung, unterlassene Namhaftmachung, Aussetzungsantrag, Nichtbescheidung, …

    Hat er indes einen Aussetzungsantrag gestellt, dessen Ablehnung auf Rechtsirrtum oder Ermessensmissbrauch beruht und daher zu einer Beschränkung der Verteidigung führt, kann dies mit der Revision bzw. der Rechtsbeschwerde beanstandet werden (…Becker in: Becker/Jäger/Cirener/Mosbacher/Sander, Löwe-Rosenberg, StPO, Sechster Band, 27. Auflage 2019, § 246 StPO, Rn. 24;… BGH a.a.O.; OLG Stuttgart, Urteil vom 16. Februar 1990 - 1 Ss 649/89 -, juris).
  • OLG Stuttgart, 03.12.1990 - 1 Ws 252/90

    Gerichtsverfassungsrecht: Verhängung von Ordnungsgeld wegen Ungebühr vor Gericht

    Das hat der Senat schon früher dargelegt (Die Justiz 1990, 189 = NStZ 1990, 356 ).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.10.1989 - 3 Ws 704/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,5551
OLG Düsseldorf, 03.10.1989 - 3 Ws 704/89 (https://dejure.org/1989,5551)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.10.1989 - 3 Ws 704/89 (https://dejure.org/1989,5551)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Oktober 1989 - 3 Ws 704/89 (https://dejure.org/1989,5551)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1990, 295
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 12.02.2001 - 1 Ws 33/01

    Weitere Beschwerde gegen Haftbefehl nach Entlassung aus der Untersuchungshaft; …

    Ein solches weniger einschneidendes Mittel zur Sicherung der Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung st:el1t= der Vorführungsbefehl dar, der daher Vorrang vor dem Haftbefehl nach g 230 Abs. 2 StPO hat, wenn er ausreicht (BVerfGE 32, 87, 93; Düsseldorf NStZ 1990, 295;… Kleinknecht/MeyerGoßner, StPO, 44. Aufl. 2000, § 230 Rdn. 19 m.w.Nw.).
  • OLG Brandenburg, 02.03.2020 - 1 Ws 168/19

    Verhältnismäßigkeit eines Sicherungshaftbefehls nach Ausbleiben des Angeklagten …

    Das gilt allerdings nur dann, wenn der Vorführungsbefehl zur Sicherung der Hauptverhandlung ausreicht (BVerfGE 32, 87; NJW 2007, 2318; KG VRS 129, 8; OLG Braunschweig NStZ-RR 2012, 385; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 295;… Meyer/Goßner/Schmitt, StPO, 62. Auflage, zu § 230, Rn. 19).
  • OLG Stuttgart, 31.01.2006 - 1 Ws 17/06
    Schließlich verkennt der Senat nicht, dass zur Verkürzung der Haftzeit schon im Haftbefehl angeordnet werden kann, dass dieser erst eine bestimmte Zeit vor Beginn der Hauptverhandlung vollstreckt wird (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1990, 295, 296 [OLG Düsseldorf 03.10.1989 - 3 Ws 704/89] m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 1 Ws 406/11

    Grundsätze zur Widerruflichkeit bzw. Anfechtbarkeit eines wirksamen …

    Diese Verfahrenssituation war von der Justiz zu vertreten, denn das Amtsgericht hatte davon abgesehen, im Zusammenhang mit der Haftanordnung gemäß § 230 Abs. 2 StPO einen späteren Vollstreckungszeitpunkt festzusetzen (vgl. hierzu OLG Düsseldorf NStZ 1990, 295, 296: Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit kann es angezeigt sein, den Haftbefehl gemäß § 230 Abs. 2 StPO erst einige Tage vor dem Hauptverhandlungstermin vollstrecken zu lassen).
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