Rechtsprechung
| BayObLG, 15.09.1989 - RReg. 1 St 126/89 |
Aids III
§ 223a Abs. 1 StGB aF (§ 224 StGB nF), Zurechnung bei eigenverantwortlicher Selbstgefährdung
Volltextveröffentlichungen (3)
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Strafbarkeit eines HIV-Infizierten, der mit einer Minderjährigen, die die Infizierung kennt, ungeschützten Geschlechtsverkehr ausübt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 223 a
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Straflosigkeit; Sexualverkehr; Ungeschützt; HIV-Virusträger; Beteiligung; Eigenverantwortliche Selbstgefährdung; Minderjährige; Risiken; Aufgeklärt
Besprechungen u.ä.
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
HiV-Infektion - eigenverantwortliche Selbstschädigung
Papierfundstellen
- NJW 1990, 131
- NStZ 1990, 81
- StV 1989, 482
- BayObLGSt 1989, 133
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88
Sexualverkehr des HIV-Infizierten
Auszug aus BayObLG, 15.09.1989 - RReg. 1 St 126/89
Ist eine Übertragung des Aids-Erregers nicht feststellbar, kommt Strafbarkeit wegen Versuchs in Betracht (BGH, NJW 1989, 781 [hier: III (328) 116 a-c]).Wer sich an einer solchen eigenverantwortlich gewollten Selbstgefährdung beteiligt, nimmt nämlich an einem Geschehen teil, das Ä soweit es um die Strafbarkeit wegen eines der genannten Delikte geht Ä keine Tat i. S. der §§ 25, 26, 27 Abs. 1 StGB darstellt (BGHSt 32, 262 ; BGH, NStZ 1984, 452 ; 1985, 25; 1986, 266; 1987, 406; BGH, NJW 1989, 781, 785 ..).
In seiner Entscheidung vom 4.11.1988 (BGH, NJW 1989, 781/785 [hier: III (328) 116 a-c]) hat es der BGH allerdings offengelassen, ob die von ihm zur eigenverantwortlich gewollten und bewirkten Selbstgefährdung entwickelten Rechtsgrundsätze auf sexuellen Umgang mit HIV-Infizierten überhaupt anwendbar sind.
Die Anwendung der Grundsätze uber die Mitwirkung an eigenverantwortlich gewollter und bewirkter Selbstgefährdung scheitert im vorl. Fall nicht etwa daran, daß der Angekl. kraft überlegenen Sachwissens das Risiko besser erfaßt hätte als die sich selbst gefährdende Zeugin (BGH, NJW 1989, 781 /785).
- BGH, 27.06.1984 - 3 StR 144/84
Garantenpflicht und Handlungspflicht nach Selbstgefährdung; Zumutbarkeit der …
Auszug aus BayObLG, 15.09.1989 - RReg. 1 St 126/89
Wer sich an einer solchen eigenverantwortlich gewollten Selbstgefährdung beteiligt, nimmt nämlich an einem Geschehen teil, das Ä soweit es um die Strafbarkeit wegen eines der genannten Delikte geht Ä keine Tat i. S. der §§ 25, 26, 27 Abs. 1 StGB darstellt (BGHSt 32, 262 ; BGH, NStZ 1984, 452 ; 1985, 25; 1986, 266; 1987, 406; BGH, NJW 1989, 781, 785 ..).Davon geht ersichtlich auch der BGH aus, wenn er darauf hinweist, daß die Beteiligung an einer eigenverantwortlich gewollten Selbstverletzung keine Tat (auch) i. S. des § 25 StGB ist (vgl. BGH, NStZ 1984, 452 ).
- BGH, 07.08.1984 - 1 StR 200/84
Unterstützung eigenverantwortlichen Handelns eines Selbstschädigers; Beteiligung …
Auszug aus BayObLG, 15.09.1989 - RReg. 1 St 126/89
Wer sich an einer solchen eigenverantwortlich gewollten Selbstgefährdung beteiligt, nimmt nämlich an einem Geschehen teil, das Ä soweit es um die Strafbarkeit wegen eines der genannten Delikte geht Ä keine Tat i. S. der §§ 25, 26, 27 Abs. 1 StGB darstellt (BGHSt 32, 262 ; BGH, NStZ 1984, 452 ; 1985, 25; 1986, 266; 1987, 406; BGH, NJW 1989, 781, 785 ..).Hierfür ist erforderlich, daß sie nach ihren geistigen Fähigkeiten und ihrer sittlichen Reife im konkreten Fall in der Lage war, die Bedeutung der Handlung und ihrer möglichen Folgen zu erkennen und zu bewerten, insbesondere den Wert des gefährdeten Rechtsguts und die sittliche Bedeutung des Vorgangs zutreffend einzuschätzen (vgl. BGH, NStZ 1985, 25 /26).
- BGH, 14.02.1984 - 1 StR 808/83
Heroinspritzen - § 222 StGB, eigenverantwortliche Selbstgefährdung
Auszug aus BayObLG, 15.09.1989 - RReg. 1 St 126/89
Wer sich an einer solchen eigenverantwortlich gewollten Selbstgefährdung beteiligt, nimmt nämlich an einem Geschehen teil, das Ä soweit es um die Strafbarkeit wegen eines der genannten Delikte geht Ä keine Tat i. S. der §§ 25, 26, 27 Abs. 1 StGB darstellt (BGHSt 32, 262 ; BGH, NStZ 1984, 452 ; 1985, 25; 1986, 266; 1987, 406; BGH, NJW 1989, 781, 785 ..). - BGH, 22.04.1987 - 3 StR 18/87
Versuchter Totschlag teils durch Unterlassen, teils durch aktives Tun - Förderung …
Auszug aus BayObLG, 15.09.1989 - RReg. 1 St 126/89
Wer sich an einer solchen eigenverantwortlich gewollten Selbstgefährdung beteiligt, nimmt nämlich an einem Geschehen teil, das Ä soweit es um die Strafbarkeit wegen eines der genannten Delikte geht Ä keine Tat i. S. der §§ 25, 26, 27 Abs. 1 StGB darstellt (BGHSt 32, 262 ; BGH, NStZ 1984, 452 ; 1985, 25; 1986, 266; 1987, 406; BGH, NJW 1989, 781, 785 ..).
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