Rechtsprechung
| BGH, 14.02.1991 - 4 StR 11/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Auswirkungen der nachträglich gewonnen Erkenntnis des Täters von der Lebensgefahr des Opfers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1991, 331
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94
Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre
Angesichts dessen beläßt es der Senat bei der für sich rechtlich nicht ausgeschlossenen, für die Angeklagten günstigeren Annahme einer rechtlichen Handlung (vgl. auch BGHR StPO § 354 Abs. 1 Sachentscheidung 2, 3; Strafausspruch 4). - BGH, 07.09.1993 - 5 StR 455/93
Gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit dem nur im letzten Gewaltakt …
Vor dem Hintergrund dieser Verfahrensbesonderheit sieht sich der Senat hier gerade auch unter besonderer Berücksichtigung gebotener erzieherischer Gestaltung des Jugendstrafverfahrens zur Durchentscheidung im Sinne der Aufrechterhaltung der Strafe besonders veranlaßt (vgl. BGHR StPO § 354 Abs. 1 Sachentscheidung 2;… siehe auch BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 4). - BGH, 19.06.1991 - 3 StR 481/90
Verurteilung eines 18-jährigen für einer versuchten Erdrosselung mit einem …
Während bei alleiniger Anwendung des § 2 StGB grundsätzlich ein Gesamtvergleich des alten und neuen Rechts geboten ist und eine kombinierte Anwendung dem Angeklagten jeweils günstigerer Regelungen nicht in Betracht kommt (…vgl. Dreher/Tröndle, StGB 45. Aufl. § 2 Rdn. 9), kann die Sonderregelung für das Jugendgerichtsgesetz davon abweichend folglich dazu führen, daß jenes Gesetz in Verbindung mit dem Angeklagten günstigeren alten Regelungen des Strafgesetzbuchs der DDR anzuwenden ist (BGH, Beschluß vom 14. Februar 1991 - 4 StR 11/91). - BGH, 24.07.1991 - 3 StR 40/91
Verhältnis der Anwendung von Strafrecht der ehemaligen Deutschen Demokratischen …
Denn nach § 2 StGB ist ein Gesamtvergleich der beiden Rechtsordnungen geboten und eine konkretisierte Anwendung dem Angeklagten jeweils günstiger Regelungen nicht möglich (BGH, Beschluß vom 14. Februar 1991 - 4 StR 11/91); es gilt der Grundsatz strikter Alternativität (BGH, Urteil vom 12. Februar 1991 - 5 StR 523/90 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt). - BGH, 17.06.1992 - 2 StR 602/91
Alternativität zwischen den Strafgesetzbüchern der DDR und der Bundesrepublik …
Eine derartige Prüfung war für die Bestimmung des gemäß § 18 Abs. 1 JGG anzuwendenden Strafrahmens geboten (vgl. BGHR StGB § 2 Abs. 3 Gesetzesänderung 5).
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Rechtsprechung
| BGH, 14.03.1991 - 4 StR 76/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung - Anwendung eines fehlerhaften Bewertungsmaßstabes
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1991, 331
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.07.1989 - 4 StR 338/89
Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger …
Auszug aus BGH, 14.03.1991 - 4 StR 76/91
Die durch Alkohol im Straßenverkehr hervorgerufenen Gefahren und Schäden verlagen ein nachdrückliches und energisches Eingreifen der Strafverfolgungsbehörden; gerade in Fällen der schweren Verletzung oder gar Tötung eines unbeteiligten anderen Verkehrsteilnehmers durch einen stark alkoholisierten Kraftfahrer kann - vor allem wenn der Täter, obwohl er den Unfall bemerkt hat, sich nicht um einen Schwerverletzten kümmert und die Unfallstelle verläßt - das Vorliegen besonderer Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB zu verneinen sein (vgl. - auch zur Anwendung des § 56 Abs. 3 StGB - in diesem Zusammenhang BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 5). - BGH, 25.09.1986 - 4 StR 500/86
Merkmal des Vorliegens "besonderer Gründe" im Sinne von § 56 Abs. 2 …
Auszug aus BGH, 14.03.1991 - 4 StR 76/91
Daß das Landgericht rechtsirrig der Meinung gewesen sein könnte, Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56 Abs. 2 StGB käme nur in Betracht, wenn Gründe vorliegen, die der Tat einen "Ausnahmecharakter" verleihen (vgl. dazu BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 1 und 6), läßt sich den Urteilsgründen jedoch nicht entnehmen. - BGH, 28.06.1988 - 4 StR 67/88
Anforderungen an das Vorliegen "besonderer Umstände" i.S.d. § 56 Abs. 2 …
Auszug aus BGH, 14.03.1991 - 4 StR 76/91
Daß das Landgericht rechtsirrig der Meinung gewesen sein könnte, Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56 Abs. 2 StGB käme nur in Betracht, wenn Gründe vorliegen, die der Tat einen "Ausnahmecharakter" verleihen (vgl. dazu BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 1 und 6), läßt sich den Urteilsgründen jedoch nicht entnehmen.
- BGH, 21.05.1991 - 4 StR 144/91
Möglichkeit der Verletzung des Verschlechterungsverbots im Falle einer …
Die Wertung des Tatrichters ist vom Revisionsgericht hinzunehmen, wenn sie sich innerhalb des dem Tatrichter zustehenden Beurteilungsrahmens hält, auch wenn eine zum umgekehrten Ergebnis führende Würdigung ebenfalls rechtlich möglich wäre (…BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 3; Urteil des Senats vom 14. März 1991 - 4 StR 76/91). - OLG Karlsruhe, 22.02.1996 - 2 Ss 272/95 In Zweifelsfällen ist die innerhalb dieses Beurteilungsspielraumes getroffene Wertung hinzunehmen, auch wenn eine zum umgekehrten Ergebnis führende Würdigung ebenfalls rechtlich möglich wäre oder wenn das Revisionsgericht die gegenteilige Auffassung der Beschwerdeführerin für überzeugender hält (BGH NStZ 1981, 389, 390; 1982, 285, 286; 1983, 118; 1991, 331;… wistra 1987, 211 = BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände besondere 3;… BGHR a.a.O. Gesamtwürdigung 4; neuestens BGH, U.v.19.09.1995 -1 StR 431/95-;… zum ganzen LK-Gribbohm StGB 11. Aufl. Rdnr. 43;… Dreher-Tröndle StGB 47. Aufl. Rdnr. 9 [m.w.N. zur Hinnahme des tatrichterlichen Ergebnisses "bis zur Grenze des Vertretbaren"]; jew. zu § 56;… vgl. auch Hanack a.a.O. Rdnr. 239).
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