Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 06.09.1991 - 1 Ws 789/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1992, 1712 (Ls.)
- MDR 1992, 499
- NStZ 1992, 99
- StV 1992, 153 (Ls.)
Wird zitiert von ... (10)
- OLG Jena, 09.05.2003 - 1 Ws 172/03
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
Nach ganz herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum kann das Wiedereinsetzungsverlangen nicht auf die gleichen Tatsachen gestützt werden, die das Berufungsgericht bereits in seinem die Berufung verwerfenden Urteil gewürdigt hatte (OLG Hamburg MDR 1991, 469, 470; OLG Düsseldorf NStZ 1992, 99, 100;… KK-Ruß, StPO , 4. Aufl., § 329 Rn. 23;… Meyer-Goßner, StPO , 46. Aufl., § 329 Rn. 42 alle m. w. N.).Kommt das Gericht seiner Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO ) nicht ausreichend nach, weil tatsächliche Anhaltspunkte zu einer weiteren Beweiserhebung hätten drängen müssen, steht dem Angeklagten die Revision mit der Aufklärungsrüge offen (siehe nur OLG Hamburg MDR 1991, 469, 470; OLG Düsseldorf NStZ 1992, 99, 100).
Neue Beweismittel für bereits gewürdigte Tatsachen sind zur Begründung eines Wiedereinsetzungsgesuchs nicht geeignet (OLG Düsseldorf, MDR 1986, 428 ; NStZ 1992, 99, 100; OLG Hamburg MDR 1991, 469;… Meyer-Goßner, aaO., Rn. 42).
- OLG Düsseldorf, 24.04.2003 - 3 Ws 127/03
Zulässigkeit einer Beschwerde wegen Ablehnung des Antrags auf Befangenheit des …
Denn die rechtliche Überprüfung der dem Verwerfungsurteil zugrunde liegenden Würdigung der Entschuldigungsgründe erfolgt ausschließlich auf die Revision und nicht im Wiedereinsetzungsverfahren (vgl. OLG Düsseldorf - 1. Strafsenat - NStZ 1992, 99 [100]; OLG München NStZ 1988, 377 [378]). - OLG Brandenburg, 15.03.2023 - 1 ORs 5/23
Glaubhaftmachung des Entschuldigungsgrundes wegen Nichtteilnahme an …
Auch auf neue Beweismittel für die vom Berufungsgericht schon gewürdigten Tatsachen kann der Wiedereinsetzungsantrag nicht gestützt werden (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 28. September 2017, 4 Ws 120/17, zit. n. juris; OLG Düsseldorf NStZ 1992, 99f.; OLG Hamburg MDR 1991, 469;… zum Ganzen: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl. § 329 Rdnr. 42 m.w.N.).
- OLG Frankfurt, 17.10.2000 - 3 Ws 1049/00
Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung: Irrtümlich …
Steht der Beauftragte zum Auftraggeber in einem engen und dauerhaften Verhältnis, das ein gegenseitig erprobtes Vertrauen begründet Wie das der Ehe und fehlen Anhaltspunkte, aus denen sich ausnahmsweise eine Unzuverlässigkeit des Ehegatten bei der Wahrnehmung wichtiger Angelegenheiten ergeben, so ist der Auswahlsorgfalt in aller Regel genügt und reduziert sich auch die Überwachungssorqfalt (…vgl. OLG Zweibrückern a.a.O.; BGH, NStZ 1996, 50; s. auch OLG Düsseldorf, NStZ 1992, 99). - OLG Saarbrücken, 08.03.2023 - 1 Ws 51/23
Anforderungen an einen zulässigen Wiedereinsetzungsantrag nach § 329 Abs. 7 StPO
Auf Tatsachen, die das Gericht bereits - wenn auch rechtsfehlerhaft - in dem Urteil als zur Entschuldigung nicht geeignet gewürdigt hat, kann ein Wiedereinsetzungsantrag nach § 329 Abs. 7 StPO ebenso wenig gestützt werden (OLG Koblenz, Beschluss vom 23. März 2022 - 4 Ws 88/22 -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 06. Juli 2020 - 3 Ws 160/20 -, juris;… Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 329 Rdnr. 42;… Löwe-Rosenberg/Gössel, 26. Aufl., § 329 Rdnr. 118; vgl. auch Senatsbeschluss vom 17. November 2011 - 1 Ws 251/11 - zu § 329 Abs. 3 StPO a.F) wie auf neue Beweismittel für die vom Berufungsgericht schon gewürdigten Tatsachen (…Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O.;… § 329 Rdnr. 42;… Löwe-Rosenberg/Gössel a.a.O., § 329 Rdnr. 119; vgl. auch OLG Hamburg MDR 1991, 469 zu § 329 Abs. 3 StPO a.F.; OLG Düsseldorf NStZ 1992, 99). - OLG Hamm, 22.05.2025 - 1 Ws 131/25
Ablehnung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die …
Hat der Angeklagte bereits unmittelbar nach dem versäumten Hauptverhandlungstermin Wiedereinsetzung beantragt, kann er bis zum Ablauf der Frist zu den Wiedereinsetzungsgründen ergänzend vortragen (OLG Düsseldorf, NStZ 1992, 99;… Quentin, in: MüKo-StPO, 2. Aufl. 2024, § 329 Rn. 97). - OLG Düsseldorf, 15.03.1999 - 1 Ws 210/99 Das Rechtsmittel ist unbegründet, da ein Gesuch um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung nicht auf die Tatsachen gestützt werden kann, die das Berufungsgericht - wenn auch rechtsfehlerhaft - in seinem die Berufung verwerfenden Urteil bereits als nicht genügende Entschuldigung gewürdigt hat (vgl. Senatsbeschlüsse VRS 190, 184, 185; NStZ 1992, 99 ; OLG Düsseldorf, 2. Strafsenat, StV 1987, 242; OLG Hamburg MDR 1991, 469; OLG München NStZ 1988, 377 ;… Gollwitzer in LR, StPO , 24. Aufl., § 329 Rn. 118;… Ruß in KK, StPO , 3. Aufl., § 329 Rn. 23, Kleinknecht/ Meyer-Goßner, StPO , 43. Aufl., § 329 Rn. 42).
- OLG Düsseldorf, 01.08.1995 - 1 Ws 595/95 Diese Würdigung der Entschuldigungsgründe kann grundsätzlich nur mit der Revision angefochten werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. März 1995 - 1 Ws 179/95 - und vom 6. September 1991 in NStZ 1992, 99 = VRS 82, 129 ; OLG Düsseldorf, 2. Strafsenat in StV 1987, 242; OLG Hamburg in MDR 1991, 469; OLG Köln in VRS 75, 113; OLG München in NStZ 1988, 377 ; OLG Koblenz in VRS 64, 211;… KG in GA 1974, 116; OLG Saarbrücken in NJW 1969, 1864;… Gollwitzer in LR, StPO , 24. Aufl., § 329 Rdnr. 118;… Ruß in KK, StPO , 3. Aufl., § 329 Rdnr. 23;… Paulus in KMR, StPO , 8. Aufl., § 329 Rdnr. 58;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl., § 329 Rdnr. 42).
- OLG Koblenz, 15.06.2001 - 1 Ss 153/01
Beweismittel, neue Krankheit, Revision, Verwerfungsurteil, Wiedereinsetzung
Neue Beweismittel für bereits gewürdigte Tatsachen reichen jedoch zur Begründung der Wiedereinsetzung nicht aus (…LR-Gollwitzer, StPO, § 329 Rdnr. 119; OLG Düsseldorf NStZ 1992, 99, 100 m.w.N.). - OLG Koblenz, 15.06.2001 - 1 Ws 507/01
Beweismittel, neue Krankheit, Revision, Verwerfungsurteil, Wiedereinsetzung
Neue Beweismittel für bereits gewürdigte Tatsachen reichen jedoch zur Begründung der Wiedereinsetzung nicht aus (…LR-Gollwitzer, StPO, § 329 Rdnr. 119; OLG Düsseldorf NStZ 1992, 99, 100 m.w.N.).
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