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Rechtsprechung
   BGH, 15.02.1995 - 2 StR 513/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2989
BGH, 15.02.1995 - 2 StR 513/94 (https://dejure.org/1995,2989)
BGH, Entscheidung vom 15.02.1995 - 2 StR 513/94 (https://dejure.org/1995,2989)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 1995 - 2 StR 513/94 (https://dejure.org/1995,2989)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 286
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.03.1993 - 5 StR 418/92

    Mauerschützen II

    Auszug aus BGH, 15.02.1995 - 2 StR 513/94
    Ebenfalls ohne Rechtsverstoß bejaht es die Voraussetzungen eines Schuldausschließungsgrundes gemäß § 5 Abs. 1 WStG, der inhaltlich § 258 Abs. 1 StGB/DDR entspricht (BGHSt 39, 168, 185).

    Der Strafrechtsverstoß ist nur offensichtlich, wenn er jenseits aller Zweifel auf der Hand liegt; eine Prüfungspflicht obliegt dem Soldaten nicht (BGHSt 39, 33; 39, 168, 185, 189; BGH NStZ 1993, 488; 1994, 330, 331;… BGH, Urt. v. 26. Juli 1994 - 5 StR 167/94 zum Abdruck in BGHSt 40, 241 f vorgesehen).

    Dem Schuldausschließungsgrund des § 5 Abs. 1 StGB steht hier auch nicht entgegen, daß diese Regelung grundsätzlich nicht anwendbar ist, wenn mit Tötungsvorsatz auf einen Flüchtenden geschossen wird (vgl. BGHSt 39, 1, 33, 34; 39, 168, 189).

  • BGH, 08.06.1993 - 5 StR 88/93

    Annahme eines unbedingten oder bedingten Tötungsvorsatzes - Schluss auf einen …

    Auszug aus BGH, 15.02.1995 - 2 StR 513/94
    Der Strafrechtsverstoß ist nur offensichtlich, wenn er jenseits aller Zweifel auf der Hand liegt; eine Prüfungspflicht obliegt dem Soldaten nicht (BGHSt 39, 33; 39, 168, 185, 189; BGH NStZ 1993, 488; 1994, 330, 331;… BGH, Urt. v. 26. Juli 1994 - 5 StR 167/94 zum Abdruck in BGHSt 40, 241 f vorgesehen).

    Denn ein solches Geschehen ist nicht mit einem Vorfall wie dem vorliegenden vergleichbar, bei dem ein Grenzposten ohne Tötungsvorsatz versucht hat, mittels seiner Schußwaffe die Festnahme durchzusetzen (BGH NStZ 1993, 488, 489).

  • BGH, 03.11.1992 - 5 StR 370/92

    Mauerschützen I

    Auszug aus BGH, 15.02.1995 - 2 StR 513/94
    Dem Schuldausschließungsgrund des § 5 Abs. 1 StGB steht hier auch nicht entgegen, daß diese Regelung grundsätzlich nicht anwendbar ist, wenn mit Tötungsvorsatz auf einen Flüchtenden geschossen wird (vgl. BGHSt 39, 1, 33, 34; 39, 168, 189).
  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 167/94

    Tötung an der innerdeutschen Grenze (Rechtfertigungsgründe für den …

    Auszug aus BGH, 15.02.1995 - 2 StR 513/94
    Der Strafrechtsverstoß ist nur offensichtlich, wenn er jenseits aller Zweifel auf der Hand liegt; eine Prüfungspflicht obliegt dem Soldaten nicht (BGHSt 39, 33; 39, 168, 185, 189; BGH NStZ 1993, 488; 1994, 330, 331; BGH, Urt. v. 26. Juli 1994 - 5 StR 167/94 zum Abdruck in BGHSt 40, 241 f vorgesehen).
  • BGH, 26.10.1988 - 3 StR 198/88

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung - Status als unbeteiligter …

    Auszug aus BGH, 15.02.1995 - 2 StR 513/94
    Die Anwendung unmittelbaren Zwanges im Grenzbereich einschließlich des Gebrauchs von Schußwaffen ist grundsätzlich rechtlich nicht zu beanstanden, wenn dies auf der Grundlage von Regelungen, die mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar sind, erfolgt, um die Flucht möglicher Rechtsbrecher zu verhindern (vgl. BGHSt 35, 379 f mit Anm. Dölling JR 1990, 170; vgl. aber auch BGHSt 39, 21, 22).
  • BGH, 18.01.1994 - 1 StR 740/93

    Verjährung für DDR-Alttaten, die vor dem Beitritt noch nicht verjährt waren; …

    Auszug aus BGH, 15.02.1995 - 2 StR 513/94
    Der Strafrechtsverstoß ist nur offensichtlich, wenn er jenseits aller Zweifel auf der Hand liegt; eine Prüfungspflicht obliegt dem Soldaten nicht (BGHSt 39, 33; 39, 168, 185, 189; BGH NStZ 1993, 488; 1994, 330, 331;… BGH, Urt. v. 26. Juli 1994 - 5 StR 167/94 zum Abdruck in BGHSt 40, 241 f vorgesehen).
  • BGH, 22.04.1998 - 5 StR 5/98

    Freispruch vom Vorwurf der Erpressung wegen Vermittlung der Ausreise aus der DDR …

    Zur Verhinderung eines Grenzdurchbruchs ohne Tötungsvorsatz abgegebene Schüsse werden nicht für strafbar gehalten (BGHSt 39, 168, 194; 41, 10, 15;… BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 45, 49; BGHR WStG § 5 Abs. 1 Schuld 1; BGH NStZ 1993, 488); dabei bezieht sich der Vorbehalt zur Frage der Rechtswidrigkeit - bei Annahme jedenfalls gegebener Entschuldigung - ersichtlich darauf, daß insoweit zusätzlich zur Ausreisefreiheit das - in derartigen Fällen hochgradig gefährdete - Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit tangiert war.
  • BGH, 01.12.2000 - 2 StR 329/00

    Zu tödlichen Schüssen an der innerdeutschen Grenze

    Der Strafrechtsverstoß ist nur offensichtlich, wenn er jenseits allen Zweifels auf der Hand liegt; eine Prüfungspflicht obliegt dem Soldaten oder Vollzugsbediensteten nicht (BGHSt 39, 1, 33; 39, 168, 189; 40, 241, 250 f.; 41, 10, 15; NStZ 1993, 488; 1995, 286; NStZ-RR 1996, 323 ff.).

    Der Einsatz der Schußwaffe gegen eine Person, die unerlaubt die Grenze überschritten hat und sich - wie V. - der Festnahme durch die Flucht entziehen will, ist nicht offensichtlich rechtsstaatswidrig (vgl. BGH NStZ 1995, 286 = BGHR WStG § 5 Abs. 1 Schuld 1 m.w.N.).

  • BGH, 01.12.2000 - 2 StR 337/00

    Zu tödlichen Schüssen an der innerdeutschen Grenze

    Obgleich § 5 WStG für Soldaten der DDR nicht gegolten hat und § 258 Abs. 1 StGB-DDR zur Tatzeit noch nicht erlassen war, ist der Maßstab des § 5 Abs. 1 WStG nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf die Beurteilung der Offensichtlichkeit der Rechtswidrigkeit anzuwenden, da das zur Tatzeit in der DDR geltende Recht Befehlen nicht in weiterem Umfang entschuldigende Wirkung beigemessen hat, als dies in § 5 Abs. 1 WStG vorgesehen ist (BGH NStZ-RR 1996, 323; vgl. auch BGHSt 39, 1, 32 ff.; 39, 168, 185, 190; BGH NStZ 1995, 286; jeweils m.w.N.).

    Rn. 12 Mit dem vom Senat im Urteil vom 15. Februar 1995 (NStZ 1995, 286) entschiedenen Fall, auf den der Generalbundesanwalt in seiner schriftlichen Stellungnahme hingewiesen hat, ist dieser Sachverhalt nicht vergleichbar.

  • BGH, 20.03.1996 - 5 StR 623/95

    Verurteilung - Versuchter Totschlag - Anstiftung - Schüsse an der Berliner Mauer

    Auch dies ist rechtsfehlerfrei (vgl. BGHSt 39, 168, 194; BGH NStZ 1993, 488 und 1995, 286; BGH, Urteil vom 4. März 1996 - 5 StR 494/95 - a. E.).
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