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| BGH, 17.01.1995 - 1 StR 814/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Revision - Revisionseinlegung - Einlegung - Frist - Fristversäumung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 44
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1995, 352
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.03.1990 - 3 StR 461/89
Begründung der Revision als Zulässigkeitsvoraussetzung
Auszug aus BGH, 17.01.1995 - 1 StR 814/94
Die Zweifel, ob der Angeklagte sein Vorbringen i.S.d. § 45 Abs. 2 Satz 1 StPO dadurch ausreichend glaubhaft gemacht hat, daß er sich allein auf seine zu Protokoll genommene Erklärung beruft (vgl. BGHR StPO § 45 Abs. 2 Glaubhaftmachung 1), bedürfen hier letztlich keiner weiteren Klärung, da der Antrag jedenfalls unbegründet ist. - BGH, 27.02.1973 - 1 StR 14/73
Für den Angeklagten unabwendbarer Zufall bei vorsätzlicher Überschreitung der …
Auszug aus BGH, 17.01.1995 - 1 StR 814/94
Dann durfte er sich aber auch als Verhafteter in der Folgezeit - selbst wenn der Verteidiger absprachewidrig nicht in die Justizvollzugsanstalt gekommen sein sollte - jedenfalls nicht auf eine rein passive Rolle beschränken, sondern hatte die Verpflichtung, bei der Frage der Rechtsmitteleinlegung nach Kräften mitzuwirken (vgl. BGH NJW 1973, 1138 [BGH 27.02.1973 - 1 StR 14/73]).
- OLG Köln, 29.10.2001 - Ss 437/01
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur …
Etwas anderes gilt nur, wenn er ausnahmsweise von mangelnder Zuverlässigkeit des Verteidigers ausgehen muss oder die Fristversäumung durch den Verteidiger voraussehen kann (BGHSt 14, 306 [308 f.] = NJW 1960, 1774; BGH NJW 1973, 1138; BGH NStZ 1995, 352), z.B. weil er weiß oder damit rechnen muss, dass der Verteidiger die (nach seiner Einschätzung aussichtslose) Revision nicht begründen wird (BGH NStZ 1985, 493 [Pf./M];… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 44 Rdnr. 18), und gleichwohl gebotene Maßnahmen zur Fristwahrung unterlässt (SenE v. 18.04.2001 - Ss 106/01 -). - OLG Brandenburg, 10.06.2009 - 1 Ss 21/09
Strafverfahren: Wirksamkeit der Revisionsbegründung zu Protokoll der …
Unabhängig von einem eventuellen (Mit-)Verschulden der Rechtspflegerin beim Amtsgericht Neuruppin durch Nichthinweis auf ihre Unzuständigkeit hat der über die Förmlichkeiten einer Rechtsmitteleinlegung hinreichend belehrte Angeklagte die rechtsunwirksame Revisionsbegründung - im Unterschied zur vorgenannten Fallkonstellation - auch selbst zu vertreten (…vgl. BayObLG a.a.O.; BGH NStZ 1995, 352 f.). - KG, 19.07.1996 - 5 Ws 326/96 Ob dem Antrag des Gefangenen zusätzlich entgegensteht, daß auch Taschengeldempfänger ihre Telefongespräche grundsätzlich aus dem Taschengeld finanzieren müssen (vgl. Senat NStZ 1995, 352 zum Briefporto; Perwein ZfStrVo 1996, 16, 17), braucht hier ebenso wenig erörtert zu werden wie die Frage, bis zu welchem Betrag sie das Taschengeld für die Finanzierung von Telefongesprächen zu verwenden haben.
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