Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidung unten: BGH, 15.03.1995

Rechtsprechung
   BGH, 12.05.1995 - 3 StR 179/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2502
BGH, 12.05.1995 - 3 StR 179/95 (https://dejure.org/1995,2502)
BGH, Entscheidung vom 12.05.1995 - 3 StR 179/95 (https://dejure.org/1995,2502)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 1995 - 3 StR 179/95 (https://dejure.org/1995,2502)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,2502) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafverschärfung - Strafzumessung - Strafverschärfende Gründe - Früheres Verhalten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 439
  • NStZ 1996, 122
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.04.1991 - 4 StR 138/91

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung eines Angeklagten wegen zweifachen sexuellen …

    Auszug aus BGH, 12.05.1995 - 3 StR 179/95
    Zwar ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht unzulässig, bei der Strafzumessung den Umstand, daß der Angeklagte noch weitere nicht abgeurteilte Straftaten begangen hat, strafschärfend zu werten (vgl. BGHSt 34, 209, 210 [BGH 30.10.1986 - 4 StR 499/86]/211; BGHR StGB § 46 II Vorleben 14; BGH NStZ 1981, 99), und zwar selbst dann nicht, wenn die Strafverfolgung wegen der außerdem begangenen Straftaten bereits verjährt ist (…vgl. BGHR StGB § 46 II Vorleben 11 m.w.N.).

    Das strafschärfend verwertete frühere Verhalten muß aber in jedem Fall so bestimmt festgestellt werden, daß es in seinem wesentlichen Unwertgehalt abzuschätzen ist und eine unzulässige strafschärfende Berücksichtigung des bloßen Verdachts der Begehung weiterer Straftaten ausgeschlossen werden kann (vgl. BGHR StGB § 46 II Vorleben 14).

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines …

    Auszug aus BGH, 12.05.1995 - 3 StR 179/95
    Zwar ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht unzulässig, bei der Strafzumessung den Umstand, daß der Angeklagte noch weitere nicht abgeurteilte Straftaten begangen hat, strafschärfend zu werten (vgl. BGHSt 34, 209, 210 [BGH 30.10.1986 - 4 StR 499/86]/211;… BGHR StGB § 46 II Vorleben 14; BGH NStZ 1981, 99), und zwar selbst dann nicht, wenn die Strafverfolgung wegen der außerdem begangenen Straftaten bereits verjährt ist (…vgl. BGHR StGB § 46 II Vorleben 11 m.w.N.).
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 499/86

    Rechtsfolgen der Unschuldsvermutung

    Auszug aus BGH, 12.05.1995 - 3 StR 179/95
    Zwar ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht unzulässig, bei der Strafzumessung den Umstand, daß der Angeklagte noch weitere nicht abgeurteilte Straftaten begangen hat, strafschärfend zu werten (vgl. BGHSt 34, 209, 210 [BGH 30.10.1986 - 4 StR 499/86]/211;… BGHR StGB § 46 II Vorleben 14; BGH NStZ 1981, 99), und zwar selbst dann nicht, wenn die Strafverfolgung wegen der außerdem begangenen Straftaten bereits verjährt ist (…vgl. BGHR StGB § 46 II Vorleben 11 m.w.N.).
  • BGH, 18.10.1989 - 3 StR 173/89

    Einstellung eines Jahres wegen Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BGH, 12.05.1995 - 3 StR 179/95
    Zwar ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht unzulässig, bei der Strafzumessung den Umstand, daß der Angeklagte noch weitere nicht abgeurteilte Straftaten begangen hat, strafschärfend zu werten (vgl. BGHSt 34, 209, 210 [BGH 30.10.1986 - 4 StR 499/86]/211;… BGHR StGB § 46 II Vorleben 14; BGH NStZ 1981, 99), und zwar selbst dann nicht, wenn die Strafverfolgung wegen der außerdem begangenen Straftaten bereits verjährt ist (vgl. BGHR StGB § 46 II Vorleben 11 m.w.N.).
  • BGH, 30.11.1990 - 2 StR 230/90

    Anforderungen an Absehen der Verfolgung von Straftaten - Affektiver …

    Auszug aus BGH, 12.05.1995 - 3 StR 179/95
    Geht es lediglich um die zur Kennzeichnung der Persönlichkeit des Täters und seiner Gefährlichkeit mögliche strafschärfende Wertung, daß sich ein Angeklagter über die abgeurteilten Taten hinaus schon früher in gleicher oder gleichartiger Weise strafbar gemacht hat, ohne deswegen verurteilt worden zu sein, so werden freilich, was die Bestimmtheit und Genauigkeit der Tatfeststellungen im Urteil angeht, nicht die gleichen strengen Anforderungen zu stellen sein, wie sie hinsichtlich der Taten geboten sind, die dem Schuldspruch zugrunde liegen (vgl. für den Fall weiterer nach § 154 StPO von der Strafverfolgung ausgenommener Straftaten: BGHR StGB § 46 II Vorleben 13).
  • BGH, 30.10.2008 - 3 StR 375/08

    Tat im prozessualen Sinne (Individualisierung der Tat bei Serienstraftaten; …

    Gleiches gilt, wenn es sich bei diesen Handlungen um weitere selbständige Taten gehandelt hätte; denn in diesem Fall war der Umstand, dass die abgeurteilten Taten nur einen Teil einer Tatserie bildeten, als wesentlicher Strafzumessungsgesichtspunkt zu würdigen (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 2; BGH NStZ-RR 1997, 130; BGH, Beschl. vom 9. Oktober 2003 - 4 StR 359/03 - jeweils m. w. N.).
  • BGH, 12.09.2012 - 5 StR 425/12

    Begründung der Gesamtstrafenhöhe (Unzulässigkeit der strafschärfenden …

    Das Abstellen auf einen bloßen Verdacht der Begehung weiterer Straftaten ist unzulässig (BGH, Beschluss vom 12. Mai 1995 - 3 StR 179/95, NStZ 1995, 439;… Beschluss vom 9. April 1991 - 4 StR 138/91, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 14).
  • EGMR, 25.01.2018 - 76607/13

    BIKAS v. GERMANY

    Bei der Strafzumessung darf nicht auf einen bloßen Verdacht der Begehung weiterer Straftaten abgestellt werden (siehe 3 StR 179/95, Beschluss vom 12. Mai 1995, Rdnr. 3;… 3 StR 251/09, Beschluss vom 2. Juli 2009, Rdnr. 3;… und 5 StR 425/12, a. a. O., Rdnr. 3).
  • BGH, 20.08.2014 - 3 StR 315/14

    Strafzumessung (unzulässige strafschärfende Berücksichtigung nicht abgeurteilter …

    Zwar ist es grundsätzlich zulässig, bei der Strafzumessung zu berücksichtigen, dass der Angeklagte noch sonstige - bisher nicht abgeurteilte - Straftaten begangen hat; dies gilt allerdings nur, wenn diese Taten prozessordnungsgemäß und so bestimmt festgestellt sind, dass sie in ihrem wesentlichen Unrechtsgehalt abzuschätzen sind und eine unzulässige Berücksichtigung des bloßen Verdachts weiterer Straftaten ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 1995 - 3 StR 179/95, BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 2; vom 9. Oktober 2003 - 4 StR 359/03, bei Pfister NStZ-RR 2004, 353, 359 Nr. 37; vom 2. Juli 2009 - 3 StR 251/09, NStZ-RR 2009, 306).
  • BGH, 07.08.2014 - 3 StR 438/13

    Strafzumessung (rechtsfehlerhafte strafschärfende Berücksichtigung weiterer nicht …

    Zwar ist es grundsätzlich zulässig, bei der Strafzumessung zu berücksichtigen, dass der Angeklagte noch sonstige - bisher nicht abgeurteilte - Straftaten begangen hat; dies gilt allerdings nur, wenn diese Taten prozessordnungsgemäß und so bestimmt festgestellt sind, dass sie in ihrem wesentlichen Unrechtsgehalt abzuschätzen sind und eine unzulässige Berücksichtigung des bloßen Verdachts weiterer Straftaten ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 1995 - 3 StR 179/95, BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 2; vom 9. Oktober 2003 - 4 StR 359/03, bei Pfister NStZ-RR 2004, 353, 359 Nr. 37; vom 2. Juli 2009 - 3 StR 251/09, NStZ-RR 2009, 306).
  • BGH, 02.07.2009 - 3 StR 251/09

    Gesamtstrafenbildung (Serienstraftaten); strafschärfende Berücksichtigung nicht …

    Zwar ist es grundsätzlich zulässig, bei der Strafzumessung zu berücksichtigen, dass der Angeklagte noch sonstige - bisher nicht abgeurteilte - Straftaten begangen hat; dies gilt allerdings nur, wenn diese Taten prozessordnungsgemäß und so bestimmt festgestellt sind, dass sie in ihrem wesentlichen Unrechtsgehalt abzuschätzen sind und eine unzulässige Berücksichtigung des bloßen Verdachts weiterer Straftaten ausgeschlossen werden kann (vgl. BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 2; BGH NStZ-RR 2004, 359 Nr. 37).
  • BGH, 21.12.2017 - 4 StR 351/17

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung weiterer noch nicht abgeurteilter …

    Zwar ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zulässig, bei der Strafzumessung zu berücksichtigen, dass der Angeklagte noch weitere nicht abgeurteilte Straftaten begangen hat; dies gilt allerdings nur, wenn diese Taten prozessordnungsgemäß und so bestimmt festgestellt sind, dass sie in ihrem wesentlichen Unrechtsgehalt abzuschätzen sind und eine unzulässige strafschärfende Berücksichtigung des bloßen Verdachts der Begehung weiterer Straftaten ausgeschlossen werden kann (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Mai 2013 - 2 StR 68/13, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 25; vom 9. Oktober 2003 - 4 StR 359/03, bei Pfister, NStZ-RR 2004, 353, 359 Nr. 37; vom 12. Mai 1995 - 3 StR 179/95, NStZ 1995, 439).
  • BGH, 08.09.1999 - 3 StR 285/99

    Auf Ausspruch der Gesamtstrafe beschränkte Revision

    Das Urteil läßt besorgen, daß sich das Landgericht nicht bewußt war, daß es dieses festgestellte und vom Angeklagten eingeräumte Gesamtgeschehen, auch soweit es nicht Gegenstand des Schuldspruchs war, bei der Gesamtstrafenbildung zum Nachteil des Angeklagten hätte berücksichtigen müssen (vgl. BGH NStZ 1995, 439; NStZ-RR 1997, 130; vgl. aber auch BGH, Beschl. vom 3. August 1999 - 4 StR 228/99).
  • BGH, 09.10.2003 - 4 StR 359/03

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen; Verfolgungsverjährung; Strafzumessung …

    Zwar ist es zulässig, bei der Strafzumessung zu berücksichtigen, daß der Angeklagte noch weitere - bisher nicht abgeurteilte - Straftaten begangen hat (vgl. BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 2 m.w.N.).
  • BGH, 22.05.2013 - 2 StR 68/13

    Strafzumessung bei Serienstraftaten (Berücksichtigung weiterer Straftaten nur bei …

    Zwar hat es die Rechtsprechung etwa in Fällen von Serienstraftaten zum Nachteil desselben Geschädigten als grundsätzlich zulässig angesehen, bei der Strafzumessung zu berücksichtigen, dass der Angeklagte noch sonstige Straftaten begangen hat; dies gilt allerdings nur, wenn diese Taten prozessordnungsgemäß und so bestimmt festgestellt sind, dass sie in ihrem wesentlichen Unrechtsgehalt abzuschätzen sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 1995 - 3 StR 179/95, BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 2; vom 9. Oktober 2003 - 4 StR 359/03, BGH NStZ-RR 2004, 359 Nr. 37; vom 2. Juli 2009 - 3 StR 251/09, NStZ-RR 2009, 306; Senat, Urteil vom 16. März 2005 - 2 StR 487/04;… Fischer, StGB, 60. Aufl., § 46 Rn. 41a).
  • BGH, 03.07.1996 - 2 StR 260/96

    Voraussetzung der Verwertung weiterer bisher nicht abgeurteilter Straftaten bei …

  • BGH, 29.05.1996 - 3 StR 157/96

    Richterliche Vernehmungsniederschrift - Angehöriger - Hauptverhandlung - …

  • BGH, 30.07.1996 - 1 StR 407/96

    Strafschärfung aufgrund der Verletzung einer Erziehungspflicht in schwerwiegender …

  • BGH, 21.11.1996 - 1 StR 651/96

    Änderung eines Schuldspruchs wegen des Eintritts der Verfolgungsverjährung bei …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 15.03.1995 - 2 StR 757/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1588
BGH, 15.03.1995 - 2 StR 757/94 (https://dejure.org/1995,1588)
BGH, Entscheidung vom 15.03.1995 - 2 StR 757/94 (https://dejure.org/1995,1588)
BGH, Entscheidung vom 15. März 1995 - 2 StR 757/94 (https://dejure.org/1995,1588)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,1588) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB
    Sicherungsverwahrung; Vorverurteilung i.S.d. § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB ist auch ein Urteil, das eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr für eine Fortsetzungstat verhängt

  • Wolters Kluwer

    Freiheitsentziehende Maßregel - Sicherungsverwahrung - Fortsetzungstat

  • rechtsportal.de

    StGB § 66

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 41, 97
  • NJW 1995, 2798
  • MDR 1995, 729
  • NStZ 1995, 439
  • StV 1995, 521
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten …

    Auszug aus BGH, 15.03.1995 - 2 StR 757/94
    Soweit die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB Vorverurteilungen des Täters zu Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr voraussetzt, genügt die Verurteilung zu einer solchen Strafe auch dann, wenn sie wegen einer Fortsetzungstat verhängt worden ist, die nach dem Beschluss des Großen Senats für Strafsachen vom 3. Mai 1994, GSSt 2/93 (BGHSt 40, 138) nicht mehr angenommen werden dürfte.

    Aus dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 (BGHSt 40, 138), wonach bei dem Tatbestand des Betrugs die Annahme von Fortsetzungstaten ausscheidet, sei zu folgern, daß Vorverurteilungen wegen fortgesetzten Betrugs nur dann zu berücksichtigen seien, wenn feststehe, daß der frühere Tatrichter zumindest für einen der in die Fortsetzungstat einbezogenen Teilakte, wäre dieser als selbständige Tat gewertet worden, eine Einzelstrafe von mindestens einem Jahr verhängt hätte.

    Rn. 15 An der hiernach bestehenden Rechtslage hat sich auch durch den Beschluß des Großen Senats für Strafsachen vom 3. Mai 1994 (BGHSt 40, 138) nichts geändert.

  • BGH, 02.04.1987 - 4 StR 27/87

    Verurteilung zu einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 15.03.1995 - 2 StR 757/94
    Der 4. Strafsenat hat die Frage ausdrücklich offen gelassen (BGHSt 34, 321, 324).
  • BGH, 16.01.1985 - 2 StR 590/84

    Strafklageverbrauch bei fortgesetzter Tat

    Auszug aus BGH, 15.03.1995 - 2 StR 757/94
    Rn. 14 Ähnlich verhält es sich mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu der Frage, ob das Verbot der Mehrfachverfolgung (Art. 103 Abs. 3 GG) den neuen Tatrichter daran hinderte, rechtskräftig abgeurteilte Handlungen, die der frühere Tatrichter als selbständige Taten bewertet hatte, in die Aburteilung weiterer, noch nicht abgeurteilter Delikte einzubeziehen, wenn sich erwies, daß diese und jene - nach damaligem Rechtsverständnis - in Wahrheit Teilakte derselben Fortsetzungstat darstellten (BGHSt 33, 122; zu dieser Entscheidung und weiterer Rechtsprechung sowie zu den einzelnen Fallgruppen: Niemöller, Anm. zu BGH LM Nr. 20 zu Art. 103 Abs. 3 GG).
  • BGH, 14.03.1990 - 3 StR 22/90

    Voraussetzungen der Anordnung einer Sicherungsverwahrung - Inhalt der …

    Auszug aus BGH, 15.03.1995 - 2 StR 757/94
    Rn. 19 Für die Entscheidung der Frage, ob der Täter gefährlich ist (§ 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB), ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Aburteilung maßgebend (BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 3 m.w.N.); nur wenn mit Sicherheit angenommen werden kann, daß die Gefährlichkeit bei Ende des Vollzugs der Strafe nicht mehr bestehen wird, darf und muß sie verneint werden (…BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 6).
  • BGH, 16.10.1990 - 5 StR 406/90

    Formelle Voraussetzungen der Feststellungen zur Anordnung einer …

    Auszug aus BGH, 15.03.1995 - 2 StR 757/94
    Rn. 20 Im neuen Urteil werden im übrigen die den Vorverurteilungen zugrunde liegenden Sachverhalte wiederzugeben sein (vgl. BGH bei Detter NStZ 1989, 472; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Vorverurteilungen 5).
  • BGH, 21.10.1992 - 5 StR 446/92

    Grundsätzlicher Zeitpunkt für die Annahme einer Gefährlichkeitsprognose gemäß § …

    Auszug aus BGH, 15.03.1995 - 2 StR 757/94
    Rn. 19 Für die Entscheidung der Frage, ob der Täter gefährlich ist (§ 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB), ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Aburteilung maßgebend (…BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 3 m.w.N.); nur wenn mit Sicherheit angenommen werden kann, daß die Gefährlichkeit bei Ende des Vollzugs der Strafe nicht mehr bestehen wird, darf und muß sie verneint werden (BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 6).
  • BGH, 09.01.1990 - 1 StR 655/89

    Aufklärungsrüge wegen fehlender Einholung eines Sachverständigengutachtens zur …

    Auszug aus BGH, 15.03.1995 - 2 StR 757/94
    Dies führt zur Aufhebung des gesamten Strafausspruchs, weil sich nicht ausschließen läßt, daß die Strafen, hätte das Gericht zugleich auf Sicherungsverwahrung erkannt, niedriger ausgefallen wären (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 5 m.w.N.).
  • BGH, 30.03.1972 - 4 StR 100/72

    Fortsetzungszusammenhang auf Grund des allgemeinen Entschlusses zu Diebstahl bei …

    Auszug aus BGH, 15.03.1995 - 2 StR 757/94
    Rn. 10 Diese Auffassung lag mittelbar bereits der Entscheidung des Senats zugrunde, in der er betont hat, daß die fehlerhafte - nach damaligem Rechtsverständnis aber noch grundsätzlich mögliche - Annahme einer Fortsetzungstat den Angeklagten deshalb beschweren könne, weil sie in einem späteren Verfahren möglicherweise als Vorverurteilung im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB zu einer Bejahung der formellen Erfordernisse für die Anordnung der Sicherungsverwahrung führe (BGH GA 1974, 307 unter Hinweis auf BGH, Beschl. v. 30. März 1972 - 4 StR 100/72).
  • BGH, 11.04.1995 - 1 StR 64/95

    Schwere räuberische Erpressung - Raub - Fahren ohne Fahrerlaubnis - Flucht - …

    Die Frage, ob eine rechtskräftige Verurteilung wegen fortgesetzter Handlung in einem späteren Verfahren daraufhin überprüft werden kann, ob bestimmte Verhaltensweisen, die in den Fortsetzungszeitraum fallen, richtiger Weise als Einzeltaten abzuurteilen gewesen wären (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 15. März 1995 - 2 StR 757/94), stellt sich daher nicht.
  • BGH, 06.06.2002 - 3 StR 113/02

    Sicherungsverwahrung; Beschränkung der Revision; Hang zu erheblichen Straftaten …

    Rn. 5 Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß unter Beachtung des § 66 Abs. 4 Satz 4 StGB die formellen Voraussetzungen für die Anordnung dieser Maßregel nach § 66 Abs. 1 Nr. 1 und 2 bzw. Abs. 2 StGB vorliegen (s. auch BGHSt 41, 97).
  • BGH, 03.08.1995 - 5 StR 259/95

    Einzelstrafe - Höhe der Gesamtstrafe - Vorverurteilung

    Die beiden Einzelstrafen vom 22. Dezember 1977 wegen (fortgesetzten: vgl. hierzu: BGH, Urteil vom 15. März 1995 - 2 StR 757/94 - zur Veröffentlichung bestimmt) Betruges zu einem Jahr Freiheitsstrafe und die vom 25. Juli 1986 wegen Bestechung zu (möglicherweise) mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe könnten nach den bislang getroffenen Feststellungen die Anwendung von § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB auch nicht tragen.
  • OLG Dresden, 12.02.1997 - 2 Ws 60/97

    Führungsaufsicht

    Funktion der Rechtskraft ist es nämlich gerade, hinsichtlich bereits abgeschlossener Verfahren Rechtssicherheit zu gewährleisten (BGH NJW 1995 S. 2798 ff;… OLG Hamm NStZ 1996, S. 337 ff).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht