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Rechtsprechung
   BGH, 11.09.1995 - 4 StR 294/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1319
BGH, 11.09.1995 - 4 StR 294/95 (https://dejure.org/1995,1319)
BGH, Entscheidung vom 11.09.1995 - 4 StR 294/95 (https://dejure.org/1995,1319)
BGH, Entscheidung vom 11. September 1995 - 4 StR 294/95 (https://dejure.org/1995,1319)
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Nachbarstreit

§ 32 StGB, Erforderlichkeit, Waffe, Androhung, § 16 StGB, Verteidigungswille

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verteidigung - Nebenziele - Notwehr - Rechtswidriger Angriff - Verteidigungsmittel - Zweifelhafte Wirkung - Erforderlichkeit der Handlung - Tatbestandsirrtum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 32, § 16

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 29
  • StV 1996, 146
 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.11.1982 - 3 StR 375/82

    Grenzen der Notwehr - Anwendung gefährlicher Verteidigungsmittel - Rechtfertigung …

    Auszug aus BGH, 11.09.1995 - 4 StR 294/95
    Auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang braucht er sich nicht einzulassen (BGH NStZ 1983, 117 mit zahlr.

    Eine Tat kann auch dann durch Notwehr gerechtfertigt sein, wenn der Täter neben der Abwehr noch andere Ziele verfolgt, solange sie den Verteidigungszweck nicht völlig in den Hintergrund drängen; das gilt auch, wenn Wut bei der Tat eine Rolle spielt (BGH NStZ 1983, 117;… BGHR StGB § 32 Abs. 1 Putativnotwehr 1; § 32 Abs. 2 Angriff 3, Erforderlichkeit 2, Verteidigungswille 1).

  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 505/86

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Sachrüge - Anforderungen an …

    Auszug aus BGH, 11.09.1995 - 4 StR 294/95
    Irrte aber der Angeklagte über die Erforderlichkeit seiner Handlung, könnte er wegen dieses Tatbestandsirrtums nach § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB nicht wegen einer Vorsatztat verurteilt werden (BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1); in diesem Fall wäre jedoch eine Strafbarkeit wegen einer Fahrlässigkeitstat zu prüfen.

    Eine Tat kann auch dann durch Notwehr gerechtfertigt sein, wenn der Täter neben der Abwehr noch andere Ziele verfolgt, solange sie den Verteidigungszweck nicht völlig in den Hintergrund drängen; das gilt auch, wenn Wut bei der Tat eine Rolle spielt (BGH NStZ 1983, 117; BGHR StGB § 32 Abs. 1 Putativnotwehr 1; § 32 Abs. 2 Angriff 3, Erforderlichkeit 2, Verteidigungswille 1).

  • BGH, 12.12.1975 - 2 StR 451/75

    Tödlicher Boxerschlag - § 32 StGB, Notwehrprovokation

    Auszug aus BGH, 11.09.1995 - 4 StR 294/95
    Deshalb ist von ihm, wenn der Angreifer selbst unbewaffnet und ihm die Existenz einer Waffe beim Täter unbekannt ist, je nach Kampflage regelmäßig zu verlangen, daß er die Verwendung der Waffe androht, ehe er sie lebensgefährlich einsetzt (BGHSt 26, 256, 258 [BGH 12.12.1975 - 2 StR 451/75];… BGHR aaO. 1 und Verhältnismäßigkeit 2).
  • BGH, 05.10.1990 - 2 StR 347/90

    Annahme der Notwehr bei nicht ganz fernliegendem rechtswidrigen Angriff; …

    Auszug aus BGH, 11.09.1995 - 4 StR 294/95
    Nachw.; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 6).
  • BGH, 21.02.1990 - 2 StR 527/89

    Anforderungen an gerichtliche Begründung der Verneinung der Notwehr - …

    Auszug aus BGH, 11.09.1995 - 4 StR 294/95
    cc) Allerdings hat der Verteidigende, wenn ihm mehrere wirksame Mittel oder Einsatzmöglichkeiten eines Mittels zur Verfügung stehen und er Zeit zur Auswahl und zur Einschätzung der Gefährlichkeit hat, dasjenige Mittel zu wählen, das dem Angreifer am wenigsten gefährlich ist (BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 5).
  • BGH, 25.11.1980 - 1 StR 563/80

    Schuldhafte Herbeiführung einer Notwehrlage bei erfolgtem Zeitablauf - Bestimmung …

    Auszug aus BGH, 11.09.1995 - 4 StR 294/95
    bb) Dem Landgericht kann auch nicht ohne weiteres darin gefolgt werden, für den Angeklagten sei der Einsatz des Messers angesichts der "Kampflage", also insbesondere unter Berücksichtigung des Kräfteverhältnisses der Kontrahenten, der dem Angeklagten von S. drohenden Gefahr und seiner eigenen Verteidigungsmöglichkeit (vgl. NStZ 1981, 138), nicht erforderlich gewesen, um sich von S. zu befreien.
  • BGH, 09.08.1988 - 4 StR 221/88

    Körperverletzung - Reizung zum Zorn - Strafmilderungsgrund

    Auszug aus BGH, 11.09.1995 - 4 StR 294/95
    Sofern der neue Tatrichter wieder zu einem Schuldspruch wegen gefährlicher Körperverletzung nach § 223 a StGB gelangen und eine tatauslösende Wut des Angeklagten durch S.'s abfällige Bemerkungen über P. annehmen sollte, wird zur Strafrahmenwahl vorsorglich auf BGH NStZ 1988, 498 hingewiesen.
  • BGH, 27.10.2015 - 3 StR 199/15

    Keine Rechtfertigung oder Entschuldigung bei Tötung eines flüchtenden Räubers …

    Wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat, scheitert eine Rechtfertigung - was die Rechtsmittelbegründungen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten verkennen - insoweit bereits an dem aus mehreren Gründen fehlenden Verteidigungswillen des Angeklagten, von dem die Verteidigungshandlung nach ständiger Rechtsprechung, von der abzuweichen der vorliegende Fall keinen Anlass bietet, getragen sein muss (RG, Urteil vom 19. Dezember 1919 - IV 708/19, RGSt 54, 196, 199; BGH, Urteile vom 15. Januar 1952 - 1 StR 552/51, BGHSt 2, 111, 114; vom 2. Oktober 1953 - 3 StR 151/53, BGHSt 5, 245, 247; vom 11. September 1995 - 4 StR 294/95, NStZ 1996, 29, 30; Beschluss vom 9. September 1997 - 1 StR 730/96, NJW 1998, 465, 466; Urteile vom 6. Oktober 2004 - 1 StR 268/04, NStZ 2005, 332, 334; vom 25. April 2013 - 4 StR 551/12, NJW 2013, 2133, 2134 f. mwN).
  • BGH, 12.02.2003 - 1 StR 403/02

    Urteil wegen Heimtückemordes an Erpresser aufgehoben

    Eine Abwägung der betroffenen Rechtsgüter findet bei der Notwehr grundsätzlich nicht statt (anders etwa im Notstandsfall gemäß § 34 StGB; vgl. BGH NStZ 1996, 29;… Tröndle/Fischer aaO § 32 Rdn. 17).
  • OLG Düsseldorf, 02.06.2016 - 1 Ws 63/16

    Ohrfeige, Lehrer, Schüler, Notwehr

    Der Angegriffene darf sich grundsätzlich des Abwehrmittels bedienen, das er zur Hand hat und das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten lässt (BGH NStZ 1996, 29).
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