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Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 04.11.1995

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 02.09.1996 - 2 Ws 111/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,6242
OLG Naumburg, 02.09.1996 - 2 Ws 111/96 (https://dejure.org/1996,6242)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 02.09.1996 - 2 Ws 111/96 (https://dejure.org/1996,6242)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 02. September 1996 - 2 Ws 111/96 (https://dejure.org/1996,6242)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 129
  • StV 1997, 86
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • RG, 05.04.1937 - 2 D 887/36

    Darf die Untersuchungshaft auch dann angerechnet werden, wenn das Verfahren …

    Auszug aus OLG Naumburg, 02.09.1996 - 2 Ws 111/96
    In der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs hat dieser Grundsatz folgende Ausgestaltung erfahren: Voraussetzung für die Anrechnung der Untersuchungshaft ist, daß diese zu einer Strafverfolgung in Beziehung steht, die die Urteilsfällung betrifft, RGSt 71, 140, 141; BGH GA 1966, 210, 211. Taten, derentwegen Untersuchungshaft vollstreckt worden ist, müssen lediglich Gegenstand des Verfahrens gewesen sein, in dem der Täter zu Strafe verurteilt wird.

    Sie brauchen nicht zu einer Bestrafung geführt zu haben, damit Untersuchungshaft angerechnet werden kann, BGHSt 28, 29 ff. Wird der Angeklagte wegen solcher Straftaten freigesprochen oder außer Verfolgung gesetzt, so wird die Untersuchungshaft gleichwohl auf die in demselben Verfahren wegen anderer Taten verhängte Strafe angerechnet, RGSt 71, 140, 142; BGH GA 66, 210, 211. Das gilt entgegen RGSt 58, 95, 97 auch, wenn die Untersuchungshaft bereits beendet war, ehe die andere Straftat begangen wurde, BGHSt 28, 29 ff. Ebenso ist Untersuchungshaft, deren Dauer die Summe der Einzelstrafen übersteigt, voll auf eine mit einer früheren Verurteilung zu bildende Gesamtstrafe anzurechnen, BGHSt 23, 297 entgegen RGSt 41, 318; 71, 140, 143.

  • BGH, 10.10.1984 - 2 StR 470/84

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung materiellen Rechts - Strafbarkeit wegen …

    Auszug aus OLG Naumburg, 02.09.1996 - 2 Ws 111/96
    Dem Gedanken von Maatz im MDR 1984, 712 ff. [OLG Oldenburg 22.12.1983 - 2 Ws 542/83] ; NStZ 1985, 168 [BGH 10.10.1984 - 2 StR 470/84] f sowie in Anmerkung zu OLG Düsseldorf in Strafverteidiger 1991, 266 (so auch schon OLG Frankfurt/M. MDR 1981, 69) folgend bedeutet das: Untersuchungshalt aus einem anderen als dem zur Verurteilung führenden Verfahren ist auch dann anzurechnen, wenn beide Verfahren hätten verbunden werden können oder wenn bei Unterstellung einer Verurteilung in beiden Verfahren eine Gesamtstrafenbildung möglich gewesen wäre.
  • BGH, 03.05.1978 - 3 StR 143/78

    Begründetheit einer Revision - Anrechnung der Freiheitsentziehung …

    Auszug aus OLG Naumburg, 02.09.1996 - 2 Ws 111/96
    Sie brauchen nicht zu einer Bestrafung geführt zu haben, damit Untersuchungshaft angerechnet werden kann, BGHSt 28, 29 ff. Wird der Angeklagte wegen solcher Straftaten freigesprochen oder außer Verfolgung gesetzt, so wird die Untersuchungshaft gleichwohl auf die in demselben Verfahren wegen anderer Taten verhängte Strafe angerechnet, RGSt 71, 140, 142; BGH GA 66, 210, 211. Das gilt entgegen RGSt 58, 95, 97 auch, wenn die Untersuchungshaft bereits beendet war, ehe die andere Straftat begangen wurde, BGHSt 28, 29 ff. Ebenso ist Untersuchungshaft, deren Dauer die Summe der Einzelstrafen übersteigt, voll auf eine mit einer früheren Verurteilung zu bildende Gesamtstrafe anzurechnen, BGHSt 23, 297 entgegen RGSt 41, 318; 71, 140, 143.
  • BVerfG, 03.01.1994 - 2 BvR 1436/93

    Anrechnung einer zu Unrecht vollstreckten Maßregel auf eine später ausgesprochene …

    Auszug aus OLG Naumburg, 02.09.1996 - 2 Ws 111/96
    Zur Abgrenzung sei auf BVerfG (2. Kammer des 2. Senats) in NJW 1994, 2219 [BVerfG 03.01.1994 - 2 BvR 1436/93] hingewiesen.
  • BGH, 07.07.1970 - 5 StR 164/70

    Anrechnung von Untersuchungshaft bei zweimaliger Verurteilung - Berücksichtigung …

    Auszug aus OLG Naumburg, 02.09.1996 - 2 Ws 111/96
    Sie brauchen nicht zu einer Bestrafung geführt zu haben, damit Untersuchungshaft angerechnet werden kann, BGHSt 28, 29 ff. Wird der Angeklagte wegen solcher Straftaten freigesprochen oder außer Verfolgung gesetzt, so wird die Untersuchungshaft gleichwohl auf die in demselben Verfahren wegen anderer Taten verhängte Strafe angerechnet, RGSt 71, 140, 142; BGH GA 66, 210, 211. Das gilt entgegen RGSt 58, 95, 97 auch, wenn die Untersuchungshaft bereits beendet war, ehe die andere Straftat begangen wurde, BGHSt 28, 29 ff. Ebenso ist Untersuchungshaft, deren Dauer die Summe der Einzelstrafen übersteigt, voll auf eine mit einer früheren Verurteilung zu bildende Gesamtstrafe anzurechnen, BGHSt 23, 297 entgegen RGSt 41, 318; 71, 140, 143.
  • OLG Oldenburg, 22.12.1983 - 2 Ws 542/83
    Auszug aus OLG Naumburg, 02.09.1996 - 2 Ws 111/96
    Dem Gedanken von Maatz im MDR 1984, 712 ff. [OLG Oldenburg 22.12.1983 - 2 Ws 542/83] ; NStZ 1985, 168 [BGH 10.10.1984 - 2 StR 470/84] f sowie in Anmerkung zu OLG Düsseldorf in Strafverteidiger 1991, 266 (so auch schon OLG Frankfurt/M. MDR 1981, 69) folgend bedeutet das: Untersuchungshalt aus einem anderen als dem zur Verurteilung führenden Verfahren ist auch dann anzurechnen, wenn beide Verfahren hätten verbunden werden können oder wenn bei Unterstellung einer Verurteilung in beiden Verfahren eine Gesamtstrafenbildung möglich gewesen wäre.
  • RG, 18.05.1908 - I 207/08

    1. Inwieweit kann bei Anwendung des § 79 St.G.B.'s auf die erkannte Gesamtstrafe …

    Auszug aus OLG Naumburg, 02.09.1996 - 2 Ws 111/96
    Sie brauchen nicht zu einer Bestrafung geführt zu haben, damit Untersuchungshaft angerechnet werden kann, BGHSt 28, 29 ff. Wird der Angeklagte wegen solcher Straftaten freigesprochen oder außer Verfolgung gesetzt, so wird die Untersuchungshaft gleichwohl auf die in demselben Verfahren wegen anderer Taten verhängte Strafe angerechnet, RGSt 71, 140, 142; BGH GA 66, 210, 211. Das gilt entgegen RGSt 58, 95, 97 auch, wenn die Untersuchungshaft bereits beendet war, ehe die andere Straftat begangen wurde, BGHSt 28, 29 ff. Ebenso ist Untersuchungshaft, deren Dauer die Summe der Einzelstrafen übersteigt, voll auf eine mit einer früheren Verurteilung zu bildende Gesamtstrafe anzurechnen, BGHSt 23, 297 entgegen RGSt 41, 318; 71, 140, 143.
  • RG, 28.02.1924 - II 29/24

    Kann eine auf Grund des SchutzhaftG. erlittene Haft auf die Strafe nur dann …

    Auszug aus OLG Naumburg, 02.09.1996 - 2 Ws 111/96
    Sie brauchen nicht zu einer Bestrafung geführt zu haben, damit Untersuchungshaft angerechnet werden kann, BGHSt 28, 29 ff. Wird der Angeklagte wegen solcher Straftaten freigesprochen oder außer Verfolgung gesetzt, so wird die Untersuchungshaft gleichwohl auf die in demselben Verfahren wegen anderer Taten verhängte Strafe angerechnet, RGSt 71, 140, 142; BGH GA 66, 210, 211. Das gilt entgegen RGSt 58, 95, 97 auch, wenn die Untersuchungshaft bereits beendet war, ehe die andere Straftat begangen wurde, BGHSt 28, 29 ff. Ebenso ist Untersuchungshaft, deren Dauer die Summe der Einzelstrafen übersteigt, voll auf eine mit einer früheren Verurteilung zu bildende Gesamtstrafe anzurechnen, BGHSt 23, 297 entgegen RGSt 41, 318; 71, 140, 143.
  • BGH, 26.06.1997 - StB 30/96

    Anrechnung von verfahrensfremder Untersuchungshaft bei funktionaler …

    Diese Auffassung hält deshalb eine analoge Anwendung des § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB für zulässig und geboten (vgl. OLG Schleswig MDR 1980, 70; OLG Frankfurt MDR 1981, 69 und StV 1989, 489; OLG Nürnberg NStZ 1990, 406; OLG Düsseldorf (3. StrS) StV 1994, 549; OLG Saarbrücken wistra 1996, 70; OLG Naumburg NStZ 1997, 129; Karl NStZ 1988, 170; Maatz MDR 1984, 712; derselbe NStZ 1985, 168 und StV 1991, 267; Puppe StV 1986, 394;… Tröndle StGB 48. Aufl. § 51 Rdn. 5;… Lackner StGB 22. Aufl. § 51 Rdn. 3).

    Der in § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB mit den Worten aus Anlaß einer Tat, die Gegenstand des Verfahrens ist oder gewesen ist umschriebene Grundsatz der Verfahrenseinheit ist nicht notwendigerweise mit dem Begriff einer förmlichen, nach den Regeln des Prozeßrechts durchgeführten Verbindung der in Betracht kommenden Verfahren gleichzusetzen, er ist vielmehr einer Auslegung zugänglich (…vgl. Gribbohm LK 11. Aufl. § 51 Rdn. 11 und 15; Maatz MDR 1984, 712, 714, so wohl auch OLG Naumburg NStZ 1997, 129; a.A. Karl NStZ 1988, 170, 171).

  • BGH, 26.06.1997 - 2 StE 4/92
    Diese Auffassung hält deshalb eine analoge Anwendung des § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB für zulässig und geboten (vgl. OLG Schleswig MDR 1980, 70 [OLG Schleswig 20.08.1979 - 1 Ws 146/79]; OLG Frankfurt MDR 1981, 69 und StV 1989, 489; OLG Nürnberg NStZ 1990, 406; OLG Düsseldorf (3. StrS) StV 1994, 549; OLG Saarbrücken wistra 1996, 70; OLG Naumburg NStZ 1997, 129; Karl NStZ 1988, 170; Maatz MDR 1984, 712; derselbe NStZ 1985, 168 und StV 1991, 267; Puppe StV 1986, 394;… Tröndle StGB 48. Aufl. § 51 Rdn. 5;… Lackner StGB 22. Aufl. § 51 Rdn. 3).

    Der in § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB mit den Worten "aus Anlaß einer Tat, die Gegenstand des Verfahrens ist oder gewesen ist" umschriebene Grundsatz der Verfahrenseinheit ist nicht notwendigerweise mit dem Begriff einer förmlichen, nach den Regeln des Prozeßrechts durchgeführten Verbindung der in Betracht kommenden Verfahren gleichzusetzen, er ist vielmehr einer Auslegung zugänglich (…vgl. Gribbohm LK 11. Aufl. § 51 Rdn. 11 und 15; Maatz MDR 1984, 712, 714 [OLG Oldenburg 22.12.1983 - 2 Ws 542/83], so wohl auch OLG Naumburg NStZ 1997, 129 [OLG Naumburg 02.09.1996 - 2 Ws 111/96]; a.A. Karl NStZ 1988, 170, 171).

  • OLG Celle, 06.01.2009 - 1 Ws 623/08

    Rechtsschutzbedürfnis auf Strafzeitberechnung nach Haftentlassung

    Unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des BVerfG (NJW 1999, 2430), des BGH (NJW 1997, 2392) und anderer Oberlandesgerichte (vgl. etwa OLG Naumburg, NStZ 1997, 129.
  • KG, 16.02.1998 - 4 Ws 259/97
    Das Landgericht hat zu Recht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Kammergerichts (vgl. Beschlüsse vom 11. November 1996 ­ 5 Ws 606/96 und vom 8. Dezember 1989 ­ 5 Ws 487/89 ­; ebenso OLG Düsseldorf, StV 1997, 85 m.w.N.; a. A. z.B. OLG Naumburg StV 1997, 86 m.w.N. für den Fall, daß beide Verfahren hätten verbunden werden können oder ­ eine Verurteilung in beiden Verfahren unterstellt ­ die Voraussetzungen für eine Gesamtstrafenbildung vorliegen würden) eine Anrechnung der in einem anderen Verfahren erlittenen Untersuchungshaft auf die erkannte Strafe nach § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB abgelehnt.
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 04.11.1995 - 2 Ws 451/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,6920
OLG Dresden, 04.11.1995 - 2 Ws 451/95 (https://dejure.org/1995,6920)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04.11.1995 - 2 Ws 451/95 (https://dejure.org/1995,6920)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04. November 1995 - 2 Ws 451/95 (https://dejure.org/1995,6920)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 256
  • NStZ 1997, 129 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • KG, 02.03.1998 - 5 Ws 90/98
    Die Änderung des § 56 b Abs. 2 StGB im Verbrechensbekämpfungsgesetz hatte nicht den Zweck, die Anrechnung von Zahlungen an die Staatskasse auszuschließen, sondern beruhte auf anderen Erwägungen (vgl. hierzu OLG Dresden NStZ 1996, 256).
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