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Weitere Entscheidung unten: BGH, 16.10.1997

Rechtsprechung
   BGH, 05.12.1997 - 2 StR 505/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1651
BGH, 05.12.1997 - 2 StR 505/97 (https://dejure.org/1997,1651)
BGH, Entscheidung vom 05.12.1997 - 2 StR 505/97 (https://dejure.org/1997,1651)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 1997 - 2 StR 505/97 (https://dejure.org/1997,1651)
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Alibi-Zusage

§ 258 Abs. 5 StGB

Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 258 Abs. 5 StGB
    Anwendbarkeit des persönlichen Strafausschließungsgrund bei der Strafvereitelung (vorherige Zusage eines falschen Alibis)

  • Judicialis

    StGB § 258 Abs. 5

  • Wolters Kluwer

    Verhältnis von Vortat zu Vereitelungshandlung; Vorherige Zusage eines falschen Alibis

  • opinioiuris.de

    Strafvereitelung durch falsches Alibi

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Anwendungsbereich des persönlichen Strafausschließungsgrundes von der Strafbarkeit wegen Strafvereitelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 258 Abs. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Selbstschutz bei vorher zugesagter Strafvereitelung?

Papierfundstellen

  • BGHSt 43, 356
  • NJW 1998, 1327
  • NStZ 1998, 245
  • NStZ 1999, 31 (Ls.)
  • NStZ 2002, 362
  • StV 1998, 661
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.02.1991 - 3 StR 342/90

    Aufdecken der Strafbarkeit der Falschaussage bei wahrheitsgemäßen Angaben in der …

    Auszug aus BGH, 05.12.1997 - 2 StR 505/97
    Auch das Urteil des 3. Strafsenats vom 13. Februar 1991 (BGHR StGB § 258 Abs. 5, Vorsatz 1) steht nicht entgegen, weil in jenem Fall die falsche uneidliche Aussage und der Meineid nicht von vornherein zugesagt worden waren.
  • BGH, 09.01.2020 - 3 StR 288/19

    BGH hebt den Freispruch im Fall Springmann auf und verwirft die Revision des …

    Im Hinblick darauf stellt sich sein Verhalten zugleich als Selbstbegünstigung dar, so dass ihm der persönliche Strafaufhebungsgrund des § 258 Abs. 5 StGB zugutekommt (vgl. dazu BGH…, Beschluss vom 6. Oktober 1988 - 1 StR 564/88, BGHR StGB § 1 Vergleichbarkeit 1;… Urteil vom 9. November 2010 - 5 StR 297/10, juris Rn. 25); anderes soll nur dann gelten, falls § 258 Abs. 5 StGB aus besonderen Gründen nicht eingreift, etwa weil die Vortat und die Vereitelungshandlung im Verhältnis von vorheriger Zusage eines falschen Alibis zu deren späterer Einlösung nach der Tat stehen (BGH, Beschluss vom 5. Dezember 1997 - 2 StR 505/97, BGHSt 43, 356, 358).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2019 - 3d A 1919/16
    Rn. 65 Vgl. nur BGH, Beschluss vom 05.12.1997- 2 StR 505/97 -, BGHSt 43, 356, 358, juris Rn. 8: persönlicher Schuldausschließungsgrund, der seine Grundlage im Schuldbereich hat.
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Rechtsprechung
   BGH, 16.10.1997 - 4 StR 487/97   

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https://dejure.org/1997,6060
BGH, 16.10.1997 - 4 StR 487/97 (https://dejure.org/1997,6060)
BGH, Entscheidung vom 16.10.1997 - 4 StR 487/97 (https://dejure.org/1997,6060)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1997 - 4 StR 487/97 (https://dejure.org/1997,6060)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 245
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.04.1987 - 2 StR 94/87

    Körperverletzung mit Todesfolge bei Vernachlässigung der Pflege eines Kindes - …

    Auszug aus BGH, 16.10.1997 - 4 StR 487/97
    Dabei kommt besondere Bedeutung der Frage zu, ob die gebotene Handlung von dem Unterlassungstäter mehr verlangt als den normalen Einsatz rechtstreuen Willens (BGHR StGB § 13 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1).
  • LG Kiel, 03.04.2019 - 3 KLs 3/18

    Sig Sauer: Manager wegen Pistolen-Lieferung angeklagt

    Ob eine solche Milderung ausnahmsweise (vgl. BGH, Beschluss vom 16.10.1997 - 4 StR 487/97, zitiert nach juris, dort Rn. 6) in Betracht kommt, ist in einer wertenden Gesamtwürdigung - vor allem - der wesentlichen unterlassungsbezogenen Gesichtspunkte zu prüfen (vgl. BGH…, Urteil vom 06.12.2012 - 2 StR 170/12, Rn. 6; BGH;… Beschluss vom 30.06.2011 - 4 StR 241/11, Rn. 6).
  • LG Hagen, 06.05.2024 - 41 KLs 10/23

    Weil sie Verfahren verschleppte: Richterin muss ins Gefängnis

    Besondere Bedeutung kommt der Frage zu, ob die gebotene Handlung von dem Unterlassungstäter mehr verlangt als den Einsatz rechtstreuen Willens (BGH, Beschluss vom 30.N012011 - 4 StR 241/11, BeckRS N05, 19758 Rn. 6, BGH, Beschluss vom 1N0110.1997 - 4 StR 487/97, NStZ 1998, 245, beck-online; vgl. BGH, Urteil vom 03.11.1981 - 1 StR 501/81 NJW 1982, 393, beck-online).
  • LG Aachen, 12.03.2020 - 52 Ks 1/20
    Rn. 438 vgl. zu diesem für die Frage der Strafrahmenverschiebung bedeutsamen Umstand BGH, Beschluss vom 16. Oktober 1997, 4 StR 487/97 , juris; BGH, Beschluss vom 21. August 2014, 3 StR 203/14, juris.
  • BVerwG, 26.09.2001 - 1 D 32.00

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Ruhestandsbeamter des höheren Dienstes; …

    Eine mildere Bewertung kommt danach allenfalls dann in Betracht, wenn die gebotene Handlung dem Unterlassungstäter mehr abverlangt als den normalen Einsatz rechtstreuen Willens (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1981, JR 1982, 464 >465< und Beschluss vom 16. Oktober 1997, NStZ 1998, 245 ).
  • LG Düsseldorf, 21.12.2010 - 17 Ks 14/10

    Verurteilung wegen Mordes durch Unterlassen in Tateinheit mit Herbeiführen einer …

    Dabei kommt besondere Bedeutung der Frage zu, ob die gebotene Handlung von dem Unterlassungstäter mehr verlangt als den normalen Einsatz rechtstreuen Willens (BGH 16.10.1997 NStZ 1998, 245; 01.04.1987 StV 1987, 527).
  • BGH, 03.12.1997 - 3 StR 569/97

    Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat auf den Beschluß des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 16. Oktober 1997 - 4 StR 487/97 - zu einem ähnlich gelagerten Fall hin.
  • LG München II, 24.05.2006 - 1 Ks 31 Js 799/06

    Karolina-Prozeß: Lebenslänglich für Folterpaar

    Bedenkt man demgegenüber, wie leicht die Angeklagte dem Kind Hilfe hätte verschaffen können, so steht ihr Unterlassen dem aktiven Tun angesichts der zu Tage getretenen Gleichgültigkeit und Gefühllosigkeit nicht nach (vgl. BGH NStZ 1998, 245 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 30.09.2020 - 16a D 18.1764

    Disziplinarmaßnahme - Aberkennung des Ruhegehalts wegen Untreue betreffend …

    In Anlehnung an § 13 Abs. 2 StGB kommt eine mildere Bewertung eines Unterlassungsdelikts dann in Betracht, wenn die gebotene Handlung von dem Beamten keine selbstverständliche Tätigkeit, sondern den mehr oder weniger außergewöhnlichen Einsatz eines rechtstreuen Willens erfordert (…BVerwG, U.v. 26.09.2001 - 1 D 32.00 - juris Rn. 37;… BGH, B.v. 30.6.2011 - 4 StR 241/11 - juris Rn. 6; BGH, U.v. 16.10.1997 - 4 StR 487/97 - juris Rn. 5;… BayVGH, U.v. 20.03.2013 - 16a D 11.2002 - juris Rn. 62).
  • BGH, 01.10.2024 - 6 StR 230/24

    Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht; Mord durch Unterlassen; Begehen …

    Damit hat das Landgericht das strafbegründende Unterlassen zugleich als Grund für die Versagung der Strafmilderung herangezogen, was der gesetzlichen Wertung des § 13 Abs. 2 StGB nicht entspricht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. August 2014 ? 3 StR 203/14, StV 2015, 297; vom 16. Oktober 1997 - 4 StR 487/97, NStZ 1998, 245).
  • BGH, 06.12.2012 - 2 StR 170/12

    Strafmilderung bei Totschlag durch Unterlassen (minder schwerer Fall des …

    Das Fehlen einer Überwindung dieser Antriebshemmungen kann anders zu bewerten sein als eine aktive Tötungshandlung (vgl. zum Fall einer Persönlichkeitsstörung bei der Nichtversorgung von Kindern BGH, Beschluss vom 16. Oktober 1997 - 4 StR 487/97, NStZ 1998, 245).
  • BGH, 17.11.1998 - 4 StR 528/98

    Rüge der Verletzung von formellem und materiellem Recht durch den Angeklagten; …

  • VGH Bayern, 04.05.2022 - 16a D 19.1036

    Aberkennung der Ruhegehaltsbezüge eines ehrenamtlichen Bürgermeisters, hier: …

  • LG Arnsberg, 09.07.2014 - 2 Ks 13/14

    Mord durch Unterlassen, Grausamkeit, niedrige Beweggründe

  • LG Arnsberg, 15.06.2018 - 2 Ks 8/16

    Prozess um verhungertes Kind: Mutter bestreitet Vorsatz

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