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Rechtsprechung
   BGH, 19.08.1997 - 1 StR 227/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1623
BGH, 19.08.1997 - 1 StR 227/97 (https://dejure.org/1997,1623)
BGH, Entscheidung vom 19.08.1997 - 1 StR 227/97 (https://dejure.org/1997,1623)
BGH, Entscheidung vom 19. August 1997 - 1 StR 227/97 (https://dejure.org/1997,1623)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Berücksichtigung von Aufklärungsbemühungen durch den Angeklagten als Strafmilderungsgrund

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Berücksichtigung von Aufklärungsbemühungen durch den Angeklagten als Strafmilderungsgrund

  • Wolters Kluwer

    Bandenmäßige Einfuhr von Betäubungsmitteln bei Arbeit eines Beteiligten als Kurier sowie Abgrenzung der bandenmäßigen Begehung von der Mittäterschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 31; StPO § 244

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 3387
  • NStZ 1998, 255
  • NStZ 1998, 90
  • NStZ-RR 1997, 376
  • StV 1997, 593
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.10.1996 - 3 StR 220/96

    Grenzwert für das Vorliegen einer "nicht geringen Menge" beim Wirkstoff MDE/MDEA, …

    Auszug aus BGH, 19.08.1997 - 1 StR 227/97
    Erforderlich ist vielmehr, daß die Mittäter ein gemeinsames übergeordnetes (Banden-) Interesse verfolgen (BGHSt 42, 255, 259 f.).
  • BGH, 22.07.1992 - 3 StR 35/92

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubter Einfuhr von …

    Auszug aus BGH, 19.08.1997 - 1 StR 227/97
    Sie war zwar Mittäterin der Einfuhr der Drogen, weil sie auch im Sinne von § 25 Abs. 1 StGB eigenhändig tatbestandsmäßig handelte (vgl. BGHSt 38, 315 ff.); sie wurde aber nicht in einem übergeordneten Bandeninteresse tätig.
  • BGH, 09.07.1991 - 1 StR 666/90

    Bandenbegriff beim unerlaubten Handeln mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 19.08.1997 - 1 StR 227/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt die Verbindung zu einer Bande voraus, daß sich mindestens zwei Personen mit dem ernsthaften Willen zusammengeschlossen haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im einzelnen noch Ungewisse Straftaten der in den §§ 30 Abs. 1 Nr. 1, 30 a Abs. 1 BtMG genannten Art zu begehen (BGHSt 38, 26, 30; BGH StV 1996, 642 jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 25.07.1995 - 1 StR 238/95

    Anforderungen an die Anordnung des Verfalls

    Auszug aus BGH, 19.08.1997 - 1 StR 227/97
    Trotz einer durch die Lebensgemeinschaft gekennzeichneten gemeinsamen Interessenlage (vgl. BGH StV 1995, 642, 643) kommt hier eine bandenmäßige Tatbegehung nicht in Frage.
  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

    Da auch nach Auffassung der Rechtsprechung die bandenmäßige Tatbegehung eine gegenüber der Mittäterschaft gesteigerte, über die aktuelle Tat tendenziell hinausreichende deliktische Zusammenarbeit darstellt, hat sie - insbesondere bei Verbindung von zwei Personen - aber zusätzlich verlangt, daß die Täter eines Bandendelikts ein gemeinsames übergeordnetes Bandeninteresse verfolgt haben (BGHSt 42, 255, 259; BGH NStZ 1997, 90, 91; 1998, 255 m. Anm. Körner;… BGHR BtMG § 30a Bande 8).
  • BGH, 14.03.2000 - 4 StR 284/99

    Bandendiebstahl; Bandenmäßige Begehung; Auslegung des Tatbestandsmerkmals "unter …

    Rn. 3 1. Nach bisher ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt es zur Erfüllung eines Bandendelikts, daß sich zwei Personen mit dem ernsthaften Willen zusammengeschlossen haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im einzelnen noch ungewisse Straftaten zu begehen (vgl. BGHSt 23, 239 f.; 31, 202, 205; 38, 26, 27 f.; 39, 216, 217; 42, 255, 257 f.; BGH NStZ 1998, 255 f.; BGH, Beschluß vom 12. Januar 2000 - 1 StR 603/99).

    Wie bei der bloßen Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB) wird nur noch die gemeinschaftliche Tatbegehung - allerdings mit "Bandenwillen" (BGH NStZ 1996, 339, 340) und im (nur unpräzise faßbaren, vgl. BGH NStZ 1997, 132, 133; 1998, 255 f.; NStZ-RR 2000, 92) "Bandeninteresse" - vorausgesetzt.

  • BGH, 26.10.2000 - 4 StR 284/99

    Vorlage; Grundsätzliche Bedeutung; (Schwerer) Bandendiebstahl; Bandenmäßige …

    Rn. 6 1. Nach bisher ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt es zur Erfüllung eines Bandendelikts, daß sich zwei Personen mit dem ernsthaften Willen zusammengeschlossen haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im einzelnen noch ungewisse Straftaten (gesetzlich umschriebener Art) zu begehen (vgl. BGHSt 23, 239 f.; 31, 202, 205; 38, 26, 27 f.; 39, 216, 217; 42, 255, 257 f.; BGH NStZ 1998, 255 f.; NJW 1998, 2913; StV 2000, 259; 310, 311; BGH, Urteil vom 23. Februar 2000 - 1 StR 568/99).
  • BGH, 27.06.2000 - 1 ARs 6/00

    Anfrage; Bandendiebstahl; Bandenmäßige Begehung; Auslegung des …

    Er hat sich dabei am Wortsinn des Begriffs der Bande, an einer Abgrenzung zur kriminellen Vereinigung und vornehmlich an den Materialien zu Gesetzesvorhaben orientiert, die belegen, daß der Gesetzgeber bei Novellierungen in den letzten Jahren von einer gefestigten Rechtsprechung zum Bandenbegriff ausgegangen ist (vgl. nur BGHSt 38, 26; siehe weiter u.a.: BGH StV 1995, 642 (tragend); NStZ 1996, 443; 1998, 255, jeweils zur sogenannten BtM-Bande; BGH StV 1995, 586 zur Diebesbande; BGH, Beschl. vom 12. Januar 2000 - 1 StR 603/99 - zur Bandenhehlerei).
  • BGH, 19.05.1998 - 1 StR 154/98

    Voraussetzungen bandenmäßigen Handelns bei einer Zweiergruppe; Voraussetzungen …

    Außer Frage steht, daß von einer Bande unter Umständen auch dann gesprochen werden kann, wenn sich lediglich zwei Personen zu wiederholter Tatbegehung verbunden haben (vgl. BGHSt 23, 239; 38, 26), wie auch das Bestehen einer ehelichen, nichtehelichen oder sonstigen Lebensgemeinschaft die Annahme einer solchen Verbindung nicht ausschließt (vgl. BGH StV 1995, 642, 643; NStZ 1998, 255, 256 m. Anm. Körner aaO S. 256 f.).
  • BGH, 23.07.1998 - 4 StR 238/98

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Anordnung des …

    Für den auf gewisse Dauer angelegten und verbindlichen Gesamtwillen ist kennzeichnend, daß die Mittäter ein gemeinsames übergeordnetes (Banden-)Interesse verfolgen (BGH NStZ 1996, 443 [BGH 17.10.1995 - 1 StR 462/95]; NStZ-RR 1997, 121 LS; BGH NStZ 1998, 255, 256 mit Anm. Körner).

    Das gilt auch für den "Großabnehmer" in den Fällen 20 bis 26, an den sie nach der Einlassung der Angeklagten N. das Rauschgift zu demselben Grammpreis wie an andere Abnehmer größerer Mengen verkauften (vgl. BGHSt 42, 255, 259 f.; BGH NStZ-RR 1997, 375, 376; NStZ 1998, 255, 256 mit Anm. Körner).

  • BGH, 12.07.2000 - 3 StR 70/00

    Abgrenzung Beihilfe und Mittäterschaft; Bandendiebstahl; Mitwirkung am Tatort

    Nach bisher ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt es zur Erfüllung eines Bandendelikts, daß sich zwei Personen mit dem ernsthaften Willen zusammengeschlossen haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im einzelnen noch ungewisse Straftaten zu begehen (vgl. BGHSt 23, 239 f.; 31, 202, 205; 38, 26, 27 f.; 39, 216, 217; 42, 255, 257 f.; BGH NStZ 1998, 255 f.; BGH, Beschluß vom 12. Januar 2000 - 1 StR 603/99).

    Wie bei der bloßen Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB) wird nur noch die gemeinschaftliche Tatbegehung - allerdings mit "Bandenwillen" (BGH NStZ 1996, 339, 340) und im (nur unpräzise faßbaren, vgl. BGH NStZ 1997, 132, 133; 1998, 255 f.; NStZ-RR 2000, 92) "Bandeninteresse" - vorausgesetzt.

  • BGH, 11.02.1999 - 4 StR 711/98

    Bande; Mittäterschaft; Durchschnittsmenge; Doppelverwertungsverbot; Eigenkonsum

    Erforderlich ist vielmehr, daß die Mittäter ein gemeinsames übergeordnetes (Banden-) Interesse verfolgen (st. Rspr.; BGHSt 42, 255, 259; BGH NStZ 1998, 255, 256).
  • BGH, 06.10.1998 - 1 StR 485/98

    Voraussetzungen an mittäterschaftliches unerlaubtes Handeltreiben mit …

    Erforderlich ist vielmehr, daß die Mittäter ein gemeinsames übergeordnetes (Banden)-Interesse verfolgen (vgl. u.a. BGH, Beschluß vom 19. August 1997 - 1 StR 227/97 m.w.N.).
  • BGH, 19.11.1997 - 2 StR 359/97

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Erforderlich ist vielmehr, daß die Mittäter ein gemeinsames übergeordnetes (Banden-)Interesse verfolgen (vgl. u.a. BGH, Beschluß vom 19. August 1997 - 1 StR 227/97 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 29.09.1998 - 4 StR 481/98

    Voraussetzungen einer Bande

  • BGH, 27.01.1998 - 1 StR 702/97
  • BGH, 15.07.1999 - 4 StR 192/99

    Tateinheit; Schwerer Bandendiebstahl; Versuch; Diebstahl

  • BGH, 17.11.1998 - 1 StR 586/98

    Voraussetzung der Verbindung zu einer Bande im Betäubungsmittelstrafrecht; …

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