Rechtsprechung
| BGH, 19.02.1997 - 5 StR 643/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Drohung mit der Freiheitsentziehung des Opfers von über einer Woche Dauer als Voraussetzung einer Geiselnahme - Kindesentziehung durch den Vater - Belastung des Angeklagten mit im Revisionsverfahren der Nebenklägerin entstandenen notwendigen Auslagen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 239b
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1998, 27
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.12.1983 - 1 StR 651/83
Mißbrauch - Schutzgut - Persönliche Bewegungsfreiheit
Auszug aus BGH, 19.02.1997 - 5 StR 643/96
Auf die Frage der Auslegung des Tatbestandes in Fällen vorliegender Art (vgl. dazu BGHSt 32, 183) kommt es deshalb nicht an. - BGH, 22.02.1996 - 1 StR 721/95
Revision - Wirksame Beschränkung - Fehlerhafte Subsumtion - Rücktritt vom Versuch
Auszug aus BGH, 19.02.1997 - 5 StR 643/96
Allerdings hat der Angeklagte die der Nebenklägerin entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen, da der Schuldspruch die Nebenklägerin im Sinne des § 472 Abs. 1 Satz 2 StPO "betrifft" (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 1996 - 1 StR 721/95 - bei Kusch NStZ 1997, 74). - BGH, 29.11.1989 - 2 StR 319/89
Strafbarkeit wegen Kindesentziehung - Besonders schwerer Fall der …
Auszug aus BGH, 19.02.1997 - 5 StR 643/96
Für die neue Verhandlung verweist der Senat auf BGHR StGB § 235 Abs. 2 Gesamtwürdigung 1.
- BGH, 10.09.2015 - 4 StR 24/15
Ausnahmsweise Aufhebbarkeit von Beschlüssen des Revisionsgerichts (Entscheidung …
Ebenso wird verfahren, wenn die Entscheidung des Revisionsgerichts zu einem Zeitpunkt ergeht, indem das Rechtsmittel bereits wirksam zurückgenommen worden, die Rücknahmeerklärung aber noch nicht zu den Senatsakten gelangt ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 10. September 1991 - 2 StR 326/91, NStZ 1992, 225; Beschluss vom 28. Januar 1997 - 1 StR 456/96, NStZ 1998, 27, jeweils bei Kusch).Dies gilt auch dann, wenn die Unvollständigkeit der Senatsakten bei der Beschlussfassung nicht auf den zeitlichen Gesetzmäßigkeiten des gerichtlichen Geschäftsgangs nach Eingang der Rücknahmeerklärung beim Landgericht beruht, sondern auf einem Versehen bei der Zusammenstellung des für die Revisionsinstanz bestimmten Aktenkonvoluts (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 1997 - 1 StR 456/96, NStZ 1998, 27 bei Kusch; zur Verfahrenseinstellung bei nachträglich bekannt gewordenem Tod des Beschwerdeführers vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 1 StR 162/15, StraFo 2016, 25).
- BGH, 03.04.2001 - 4 StR 579/00
Nötigung; Beweisantrag; Bedeutungslosigkeit; Fehlerhafte Annahme der …
In der neuen Hauptverhandlung wird insoweit gegebenenfalls zu klären sein, ob ein einheitlicher gestreckter Handlungsablauf vorliegt, der im Sinne einer den Besonderheiten des Erpressungstatbestands entsprechenden Bewertungseinheit (tatbestandliche Handlungseinheit) zu beurteilen ist (vgl. BGHSt 41, 368; BGH NStZ 1998, 27), was nach den bisherigen Feststellungen jedenfalls hinsichtlich der Fälle II 1 bis 3 der Urteilsgründe naheliegt. - BGH, 17.12.2015 - 2 StR 304/15
Entscheidung über die Revision nach Rücknahme durch den Verteidiger …
Da die Revision im Zeitpunkt dieses Senatsbeschlusses bereits wirksam zurückgenommen worden war, ist der Senatsbeschluss gegenstandslos, soweit er den Angeklagten betrifft (BGH, Beschluss vom 28. Januar 1997 - 1 StR 456/96, bei Kusch NStZ 1998, 27 Nr. 11;… Gericke in KK-StPO, 7. Aufl., § 349 Rn. 46, 47, jeweils mwN).
- KG, 23.03.2005 - 1 Ss 356/03
Verfahrenseinstellung bei Verurteilung wegen anderer als der angeklagten Taten …
Es muss vielmehr deutlich geworden sein, dass das Gericht selbst ihn aufgenommen und in die Erwägungen einbezogen hat, die für die Entscheidung bedeutsam sind (vgl. BGH NStZ 1998, 27 bei Kusch m.w.Nachw.). - KG, 21.07.2011 - 1 Ws 22/11
Kosten des Strafverfahrens: Anordnung der Unterbringung im Sicherungsverfahren …
Vielmehr liegt eine den Nebenkläger betreffende Tat immer dann vor, wenn es um den denselben geschichtlichen Vorgang im Sinne des § 264 StPO geht, der der Nebenklage zugrunde liegt, und wenn sie sich gegen den Nebenkläger als Träger eines strafrechtlich geschützten Rechtsguts richtet (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH NStZ 2006, 572; 2002, 385; 1998, 27; BGHSt 38, 93;… Meyer-Goßner, StPO 54. Aufl., § 472 Rdn. 6). - OLG Hamm, 26.09.2003 - 2 Ws 222/03
Rechtsmittelverzicht; Wirksamkeit; Urteilsverkündung, Vorbehalt; gesundheitliche …
Der im Protokoll als Erklärung des Angeklagten vermerkte Rechtsmittelverzicht stellt insoweit ein Beweisanzeichen dar (…zu vgl. BGH a.a.O.; NStZ 1998, 27; OLG Hamm, NStZ 86, 378, 379;… KK-Ruß, StPO, 5. Aufl., Rdn. 9 zu § 302 StPO).
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