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Weitere Entscheidung unten: BGH, 28.08.1997

Rechtsprechung
   BGH, 05.09.1997 - 3 StR 271/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6322
BGH, 05.09.1997 - 3 StR 271/97 (https://dejure.org/1997,6322)
BGH, Entscheidung vom 05.09.1997 - 3 StR 271/97 (https://dejure.org/1997,6322)
BGH, Entscheidung vom 05. September 1997 - 3 StR 271/97 (https://dejure.org/1997,6322)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zeitraum für die wirksame Rücknahme einer Revision - Verhältnis eines Verwerfungsbeschlusses nach § 346 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) zur Rücknahme einer Revision

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 302, § 346

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 52
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 12.02.1987 - 1 Ss 62/87
    Auszug aus BGH, 05.09.1997 - 3 StR 271/97
    Ein Verwerfungsbeschluß nach § 346 Abs. 1 StPO steht daher einer Rücknahme solange nicht entgegen, bis dieser seinerseits Rechtskraft erlangt hat (BayObLG bei Rüth DAR 1977, 197, 207; vgl. auch OLG Koblenz VRS 72, 452).
  • BGH, 17.09.2008 - 2 StR 399/08

    Rücknahme der Revision (zeitliche Grenzen)

    Ein Verwerfungsbeschluss nach § 346 Abs. 1 StPO steht daher einer Rücknahme solange nicht entgegen, bis dieser seinerseits Rechtskraft erlangt hat (BGH, Beschl. vom 5. September 1997 - 3 StR 271/97).
  • BGH, 28.08.2013 - 4 StR 291/13

    Wirksame Rücknahme der Revision

    Der Verwerfungsbeschluss des Landgerichts vom 21. Januar 2013 steht dem nicht entgegen, weil er seinerseits noch keine Rechtskraft erlangt hat (BGH…, Beschluss vom 17. September 2008 - 2 StR 399/08, Rn. 4; Beschluss vom 5. September 1997 - 3 StR 271/97, NStZ 1998, 52, 53).
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Rechtsprechung
   BGH, 28.08.1997 - 1 StR 291/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7345
BGH, 28.08.1997 - 1 StR 291/97 (https://dejure.org/1997,7345)
BGH, Entscheidung vom 28.08.1997 - 1 StR 291/97 (https://dejure.org/1997,7345)
BGH, Entscheidung vom 28. August 1997 - 1 StR 291/97 (https://dejure.org/1997,7345)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 52
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 17.01.2018 - 2 StR 180/17

    Rechtmäßigkeit von doppelfunktionalen Maßnahmen der Polizei (kein Vorrang der …

    Jedoch führt hier bereits widersprüchlicher Tatsachenvortrag zur Unzulässigkeit der Rüge (BGH, Beschluss vom 28. August 1997 - 1 StR 291/97, NStZ 1998, 52; Urteil vom 19. Oktober 2005 - 1 StR 117/05, NStZ-RR 2006, 181, 182 mwN).
  • BGH, 19.10.2005 - 1 StR 117/05

    Recht auf konkrete und wirksame Verteidigung: fehlende …

    Rn. 13 Deshalb sind insoweit insgesamt die Anforderungen an einen zulässigen Revisionsvortrag (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO) nicht erfüllt (vgl. BGHSt 17, 337; BGH NStZ 1998, 52;… Kuckein in KK 5. Aufl. § 344 Rdn. 26;… Meyer-Goßner StPO 48. Aufl. § 344 Rdn. 24).
  • OLG Hamburg, 10.12.2020 - 2 Rev 52/20

    Anforderungen an die Begründung einer Verfahrensrüge wegen Nichtgewährung des …

    Rn. 16 So kann eine Verfahrensrüge etwa dadurch unzulässig werden, dass zu einem späteren Zeitpunkt, etwa im Rahmen der Gegenerklärung gemäß § 349 Abs. 3 Satz 2 StPO, zum ursprünglichen Rügevortrag in Widerspruch stehende Verfahrenstatsachen behauptet werden (BGH NStZ-RR 2006, 181; BGH, Beschluss vom 28. August 1997, Az.: 1 StR 291/97 (juris); OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 27. Januar 2017, Az.: 1 Ss 176/16 (juris)).
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