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Rechtsprechung
   BGH, 03.12.1999 - 3 StR 481/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3694
BGH, 03.12.1999 - 3 StR 481/99 (https://dejure.org/1999,3694)
BGH, Entscheidung vom 03.12.1999 - 3 StR 481/99 (https://dejure.org/1999,3694)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 1999 - 3 StR 481/99 (https://dejure.org/1999,3694)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Verminderung der Schuldfähigkeit - Blutentnahme - Blutalkoholwert - Alkoholfahne - Alkoholbedingte Ausfallerscheinungen - Blutalkoholkonzentrationn - Abbauwert - Tatzeitblutalkoholkonzentration - Medizinisch-statistischer Erfahrungssatz - Psychodiagnostische Kriterien - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 193
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.12.1998 - 3 StR 437/98

    Rüge fehlender Unterrichtung über Verhandlungen in Abwesenheit des Angeklagten; …

    Auszug aus BGH, 03.12.1999 - 3 StR 481/99
    Wenn sich eine Sitzungsniederschrift richtigerweise darauf beschränkt, nur die förmliche Erhebung eines Sachbeweises als Verlesung einer Urkunde oder Einnahme eines Augenscheins wiederzugeben, ist sie erheblich kürzer und weniger mißverständlich (vgl. auch BGH bei Miebach NStZ-RR 1998, 1, 5 zu § 338 Nr. 5 StPO; BGH NStZ-RR 1999, 107).
  • BGH, 29.05.2012 - 1 StR 59/12

    Bedeutung der Blutalkoholkonzentration für die Beurteilung der (verminderten) …

    Seither ist gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass es keinen Rechts- oder Erfahrungssatz gibt, der es gebietet, ohne Rücksicht auf die im konkreten Fall feststellbaren psychodiagnostischen Kriterien ab einer bestimmten Höhe der Blutalkoholkonzentration regelmäßig von zumindest "bei Begehung der Tat" erheblich verminderter Schuldfähigkeit auszugehen (grundlegend Senatsentscheidung vom 29. April 1997 - 1 StR 511/95, BGHSt 43, 66 ff.; vgl. weiter u.a. auch Beschluss vom 29. November 2005 - 5 StR 358/05; BGH, Urteil vom 22. Oktober 2004 - 1 StR 248/04; BGH, Urteil vom 16. September 2004 - 1 StR 233/04; BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2002 - 1 StR 378/02; BGH, Beschluss vom 5. April 2000 - 3 StR 114/00; BGH, Beschluss vom 3. Dezember 1999 - 3 StR 481/99).

    So können die konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit bei Tatbegehung auch bei einer Blutalkoholkonzentration schon von unter 2 ‰ begründen (BGH, Beschluss vom 3. Dezember 1999 - 3 StR 481/99), umgekehrt eine solche selbst bei errechneten Maximalwerten von über 3 ‰ auch ausschließen (BGH, Urteil vom 6. Juni 2002 - 1 StR 14/02: 3,54 ‰;… vgl. auch Foerster in Venzlaff/Foerster, aaO).

  • BayObLG, 12.04.2000 - 5St RR 206/99

    Diebstahl mit Waffen bei Mitführen eines Taschenmessers

    Die auf diesem Wege gewonnenen Erkenntnisse dürfen jedenfalls zugunsten des Angeklagten verwertet werden (BGH NStZ 1995, 96; 1995, 539), wobei ein Wert entsprechend einer Blutalkoholkonzentration ab 2 %o Anlaß zur Prüfung einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit bietet (BGHSt 43, 66/69; BGH NStZ 2000, 193) und einer solchen ab 3 %o - wie wohl hier - Schuldunfähgkeit nahelegt (BGHSt 34, 29/31; BGH NStZ 1995, 539/540).
  • LG Mainz, 02.02.2010 - 3112 Js 18410/09

    Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit …

    Denn eine durch den Blutalkoholgehalt aufgezeigte, wirksam in den Blutkreislauf aufgenommene Alkoholmenge, wirkt nach medizinischer Erfahrung auf jeden Menschen unterschiedlich (vgl. BGH, Beschluss vom 03. Dezember 1999, 3 StR 481/99 ;… Fischer, Kommentar zum StGB, 57. Auflage, § 20 RdNr. 22).
  • LG Hamburg, 19.07.2024 - 628 KLs 1/24

    Strafverurteilung wegen gemeinschaftlichen Raubes sowie schwerer …

    Im Übrigen gibt es keinen als Rechtssatz zu behandelnden medizinisch-statistischen Erfahrungssatz, der es gebietet, ohne Rücksicht auf die im konkreten Fall feststellbaren psychodiagnostischen Kriterien anhand einer BAK zur Tatzeit von 2, 0‰ an aufwärts, bei schweren Gewalthandlungen gegen Leib oder Leben anderer ab 2, 2‰, vom Vorliegen eines mittleren oder schweren Alkoholrausches auszugehen, der als krankhafte seelische Störung i.S. der §§ 20, 21 StGB zu bewerten wäre (BGH, Beschluss vom 3.12.1999 - 3 StR 481/99).
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