Rechtsprechung
| OLG Rostock, 10.07.2001 - I Ws 246/01 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2002, 109
Wird zitiert von ... (16)
- KG, 14.08.2013 - 2 Ws 395/13
Der beauftragte Sachverständige ist regelmäßig durch die zur Entscheidung …
Die Einhaltung der Vorschriften über die mündliche Anhörung hat der Senat von Amts wegen zu prüfen (OLG Rostock NStZ 2002, 109; OLG Nürnberg, Beschluss vom 22. Juli 2008 - 2 Ws 299/08 - [juris] = StraFo 2008, 440).Die Anhörung wird in der Regel von der Kammer in vollständiger Besetzung durchgeführt, jedenfalls dann, wenn die prognostische Beurteilung schwierig und problembehaftet ist (vgl. Senat, Beschluss vom 2. November 2009 - 2 Ws 487/09 - OLG Frankfurt am Main StraFO 2009, 303; OLG Nürnberg NStZ-RR 2004, 318; OLG Rostock NStZ 2002, 109).
Wenn sie nur durch einen beauftragten Richter durchgeführt werden soll, so muss sich der Fall dafür eignen und die diesbezügliche Entscheidung begründet werden (…vgl. OLG Nürnberg aaO; OLG Rostock NStZ 2002, 109, 111).
- OLG Naumburg, 15.01.2010 - 1 Ws 9/10
Aussetzung einer Unterbringung: Gerichtsbesetzung bei der Anhörung des …
Jedoch sprechen Sinn und Zweck der Vorschriften über das Verfahren bei der bedingten Entlassung dafür, dass der Betroffene nicht nur Gelegenheit haben soll, sich vor der Entscheidung mündlich zu äußern, sondern dass sich das zuständige Gericht, d.h. alle an der Entscheidung mitwirkenden Richter, auch einen unmittelbaren persönlichen Eindruck von ihm verschaffen soll (BGH NJW 1979, 116; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2002, 191, 192; OLG Rostock NStZ 2002, 109, 110, jeweils unter Hinweis auf die Begründung zum Regierungsentwurf eines Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch, BT-Drucksache 7/550 S. 309, dort zu Nr. 114 - § 454 StPO).Dementsprechend genügt die Vermittlung des lediglich durch den beauftragten Richter gewonnenen Eindrucks an die anderen Kammermitglieder nur in besonderen Ausnahmefällen dem Gesetz (Senat, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 1 Ws 166/00), etwa dann, wenn dem persönlichen Eindruck des Gerichts unter Berücksichtigung der nachrangigen Bedeutung der Sache und der nicht erheblichen Schwierigkeit der Entscheidung nur geringe Bedeutung zukommt, insbesondere wenn erst kurz zuvor eine Anhörung durch alle zu der Entscheidung berufenen Richter stattgefunden hat, oder die örtlichen Verhältnisse eine Anhörung durch die gesamte Kammer erheblich erschweren (…OLG Düsseldorf a.a.O.; ähnlich auch BGH NJW 1979, 116, 117; OLG Rostock NStZ 2002, 109, 110 f.).
- KG, 01.07.2014 - 2 Ws 250/14
Fortdaueranordnung für die Sicherungsverwahrung: Einholung eines …
Die Anhörung wird in der Regel von der Kammer in vollständiger Besetzung durchgeführt, jedenfalls dann, wenn die prognostische Beurteilung - wie hier - schwierig und problembehaftet ist (vgl. Senat, Beschluss vom 2. November 2009 - 2 Ws 487/09 - OLG Frankfurt am Main StraFo 2009, 303; OLG Nürnberg NStZ-RR 2004, 318; OLG Rostock NStZ 2002, 109).Wenn sie nur durch einen beauftragten Richter durchgeführt werden soll, so muss sich der Fall dafür eignen und die diesbezügliche Entscheidung begründet werden (…vgl. OLG Nürnberg a.a.O.; OLG Rostock NStZ 2002, 109, 111).".
- OLG Naumburg, 15.01.2010 - 1 Ws 812/09
Verfahren über die Aussetzung der Vollstreckung der Unterbringung in einem …
Jedoch sprechen Sinn und Zweck der Vorschriften über das Verfahren bei der bedingten Entlassung dafür, dass der Betroffene nicht nur Gelegenheit haben soll, sich vor der Entscheidung mündlich zu äußern, sondern dass sich das zuständige Gericht, d.h. alle an der Entscheidung mitwirkenden Richter, auch einen unmittelbaren persönlichen Eindruck von ihm verschaffen soll (BGH NJW 1979, 116; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2002, 191, 192; OLG Rostock NStZ 2002, 109, 110, jeweils unter Hinweis auf die Begründung zum Regierungsentwurf eines Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch, BT-Drucksache 7/550 S. 309, dort zu Nr. 114 - § 454 StPO).Dementsprechend genügt die Vermittlung des lediglich durch den beauftragten Richter gewonnenen Eindrucks an die anderen Kammermitglieder nur in besonderen Ausnahmefällen dem Gesetz (Senat, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 1 Ws 166/00), etwa dann, wenn dem persönlichen Eindruck des Gerichts unter Berücksichtigung der nachrangigen Bedeutung der Sache und der nicht erheblichen Schwierigkeit der Entscheidung nur geringe Bedeutung zukommt, insbesondere wenn erst kurz zuvor eine Anhörung durch alle zu der Entscheidung berufenen Richter stattgefunden hat, oder die örtlichen Verhältnisse eine Anhörung durch die gesamte Kammer erheblich erschweren (…OLG Düsseldorf a.a.O.; ähnlich auch BGH NJW 1979, 116, 117; OLG Rostock NStZ 2002, 109, 110 f.).
- OLG Rostock, 25.08.2004 - I Ws 278/04
Einweisung in eine Abteilung für forensische Psychiatrie aufgrund eines …
Dabei wies der Vorsitzende auf die Rechtsprechung des Senates, nach der eine Anhörung durch die ganze Kammer grundsätzlich erforderlich sei (Beschluss vom 10.07.2001 - I Ws 241/01 - NStZ 2002, 109) und die entgegenstehende Ansicht des HansOLG Hamburg (Beschluss vom 08.11.2002 - 2 Ws 186/02 - NStZ 2003, 389) hin.Allerdings liegt unter Beachtung der vom Senat in seinem Beschluss vom 10.07.2001 - I Ws 247/01 - (NStZ 2002, 109) aufgestellten Grundsätze, an denen er unverändert festhält, hier kein Fall vor, der die Kammer berechtigt hätte, die Anhörung auf den beauftragten Richter zu übertragen.
- OLG Naumburg, 04.02.2010 - 1 Ws 61/10 Jedoch sprechen Sinn und Zweck der Vorschriften über das Verfahren bei der bedingten Entlassung dafür, dass der Verurteilte nicht nur Gelegenheit haben soll, sich vor der Entscheidung mündlich zu äußern, sondern dass sich das zuständige Gericht, d.h. alle an der Entscheidung mitwirkenden Richter, auch einen unmittelbaren persönlichen Eindruck von ihm verschaffen soll ( BGH NJW 1979, 116 [BGH 13.09.1978 - StB 187/78] ; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2002, 191, 192; OLG Rostock NStZ 2002, 109, 110, jeweils unter Hinweis auf die Begründung zum Regierungsentwurf eines Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch , BT-Drucksache 7/550 S. 309, dort zu Nr. 114 - § 454 StPO ).
Dementsprechend genügt die Vermittlung des lediglich durch den beauftragten Richter gewonnenen Eindrucks an die anderen Kammermitglieder nur in besonderen Ausnahmefällen dem Gesetz ( Senat , Beschluss vom 5. Mai 2000 - 1 Ws 166/00 ), etwa dann, wenn dem persönlichen Eindruck des Gerichts unter Berücksichtigung der nachrangigen Bedeutung der Sache und der nicht erheblichen Schwierigkeit der Entscheidung nur geringe Bedeutung zukommt, insbesondere wenn erst kurz zuvor eine Anhörung durch alle zu der Entscheidung berufenen Richter stattgefunden hat, oder die örtlichen Verhältnisse eine Anhörung durch die gesamte Kammer erheblich erschweren (…OLG Düsseldorf a.a.O.; ähnlich auch BGH NJW 1979, 116, 117; OLG Rostock NStZ 2002, 109, 110 f.).
- OLG Hamburg, 28.05.2015 - 2 Ws 64/15
Fortdauer der Vollstreckung der Sicherheitsverwahrung: Anhörung des …
Ausnahmsweise kommt eine Durchbrechung dieser Regel und mithin die Beauftragung eines einzelnen Richters mit der Durchführung der Anhörung in Betracht, wenn die Sache nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls hierfür geeignet erscheint (BGHSt 28, 139; OLG Nürnberg NStZ-RR 2008, 318 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2010, 28 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2010, 188 f. mit ausführlichen Ausführungen zu Fällen zwingend gebotener Anhörung durch die vollbesetzte Kammer; OLG Rostock, NStZ 2002, 109 ff.; KG Berlin Beschl. v. 1. Juli 2014 (Az.: 2 Ws 250-251/14); OLG München Beschl. v. 7. Oktober 2014, (Az.: 703/14, 704/14); OLG Bremen, StV 2015, 231 ff.). - OLG Nürnberg, 31.01.2013 - 2 Ws 17/13
Entscheidung über die bedingte Entlassung aus der Unterbringung in einem …
Rn. 16 1. Die Einhaltung der Vorschriften über die mündliche Anhörung (§ 454 Abs. 1 Satz 3 StPO) hat der Senat von Amts wegen zu prüfen (OLG Rostock NStZ 2002, 109; OLG Nürnberg StraFo 2008, 440). - OLG Koblenz, 16.10.2003 - 1 Ws 735/03
Unterbringung, Anhörung, beauftragter Richter, Sachverständiger, Verzicht, …
Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass die für die Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung gemäß § 67 e StGB erforderliche mündliche Anhörung des Untergebrachten nach §§ 463 Abs. 3 S. 1, 454 Abs. 1 S. 3 StPO im Regelfall durch die Strafvollstreckungskammer in ihrer Gesamtheit und nicht nur von einem Kammermitglied als beauftragtem Richter durchzuführen ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 20. April 1982 - 1 Ws 211/82 - und 9. Mai 1984 - 1 Ws 314/84 -, Leitsätze in www.jurisweb.de; s. ausführlich OLG Düsseldorf, 4. Strafsenat, NStZ-RR 2002, 191 = StV 2002, 493 (LS); NJW 2002, 3963 = OLGSt StPO § 358 Nr. 2; OLG Rostock NStZ 2002, 109; OLG Karlsruhe MDR 1983, 363; einschränkend OLG Frankfurt NStZ-RR 1997, 29; a.A. Hans.OLG Hamburg NStZ 2003, 389; OLG Düsseldorf, 2. Strafsenat, Beschluss vom 15. März 2001 - 2 Ws 66/01 - in www.jurisweb.de = OLGSt StPO 454 Nr. 15). - OLG München, 07.10.2014 - 1 Ws 703/14
Strafvollstreckungsverfahren: Besetzung der Strafvollstreckungskammer bei der …
Rn. 8 Die Einhaltung der Vorschriften über die mündliche Anhörung im Prüfungsverfahren nach § 67e StGB hat der Senat von Amts wegen zu prüfen (OLG Nürnberg StraFo 2008, 440; OLG Rostock, NStZ 2002, 109). - KG, 24.08.2015 - 2 Ws 172/15
Anhörung durch beauftragten Richter im Vollstreckungsverfahren
- OLG Hamburg, 08.11.2002 - 2 Ws 186/02
Anhörung des Untergebrachten durch den beauftragten Richter
- OLG Brandenburg, 02.05.2024 - 2 Ws 44/24
Aussetzung der restlichen Freiheitsstrafe nach Verbüßung der Hälfte
- OLG Nürnberg, 22.07.2008 - 2 Ws 299/08
Maßregelvollstreckung: Mündliche Anhörung des Verurteilten im …
- OLG München, 19.07.2011 - 1 Ws 592/11
Strafvollstreckungsverfahren: Übertragung der Anhörung des Verurteilen vor der …
- OLG München, 19.07.2011 - 1 Ws 593/11
Strafvollstreckungsverfahren: Übertragung der Anhörung des Verurteilen vor der …
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