Rechtsprechung
| BGH, 11.12.2001 - 5 StR 419/01 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 222 StGB; § 212 StGB; § 15 StGB; § 46 StGB
Fahrlässige Tötung (Aufsicht über gefährliche Hunde); Bedingter Vorsatz (Tötungsvorsatz; voluntatives Vorsatzelement; Beweiswürdigung und deren Revisibilität); Strafzumessung (gerechter Schuldausgleich; behördliches Mitverschulden; intensive Rettungsbemühungen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
-
- Wolters Kluwer
Fahrlässige Tötung - Bedingt vorsätzliches Handeln - Bewußte Fahrlässigkeit - Beweiswürdigung - Gefährliches Tun - Strafzumessung
- ra.de
- RA Kotz
Hundehalter/Führer: Strafbarkeit für tödliche Verletzungen durch die Hunde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 15 § 227 Abs. 1
Abgrenzung bedingter Vorsatz - bewusste Fahrlässigkeit bei der Körperverletzung mit Todesfolge (Angriff durch Hund) - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen der Tötung eines sechsjährigen Kindes durch "Kampfhunde"
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen der Tötung eines sechsjährigen Kindes durch "Kampfhunde"
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Urteil wegen der Tötung eines sechsjährigen Kindes durch "Kampfhunde" bestätigt
Papierfundstellen
- NStZ 2002, 315
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (9)
- BGH, 28.04.1994 - 4 StR 81/94
Gewalthandlungen - Bedingter Tötungsvorsatz
Auszug aus BGH, 11.12.2001 - 5 StR 419/01
Dabei kann es sich um einen an sich unerwünschten Erfolg handeln, mit dessen möglichem Eintritt der Täter sich aber abfindet (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 38, 39 m.w.Nachw.).Rn. 11 2. Zutreffend geht der Tatrichter zunächst davon aus, daß es bei äußerst gefährlichem Tun naheliegt, daß der Täter mit dem Eintritt des Erfolges rechnet und, wenn er sein Handeln - hier das Ableinen der Hunde dennoch fortsetzt, einen solchen Erfolg auch billigend in Kauf nimmt (st.Rspr.: vgl. nur BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 35, 38, 40;… BGHR StPO § 261 Einlassung 5; zum bedingten Tötungsvorsatz).
- BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88
Sexualverkehr des HIV-Infizierten
Auszug aus BGH, 11.12.2001 - 5 StR 419/01
Insbesondere bei der Erörterung der Frage, ob der Täter den Eintritt des als möglich erkannten Erfolges billigt, muß das Gericht sich mit der Persönlichkeit des Täters und allen für das Tatgeschehen bedeutsamen Umständen auseinandersetzen (vgl. BGHSt 36, 1, 9 f.;… BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 24, 41). - BGH, 06.11.1998 - 2 StR 636/97
Freispruch von Monika Böttcher (geschiedene Weimar) vom Vorwurf des Mordes …
Auszug aus BGH, 11.12.2001 - 5 StR 419/01
Eine rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung ist etwa dann gegeben, wenn sie widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, wenn sie gegen gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewißheit zu hohe Anforderungen gestellt worden sind (st.Rspr.: vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16; Überzeugungsbildung 33).
- BGH, 07.06.1994 - 4 StR 105/94
Brandstiftung - Bewohntes Haus - Eventualvorsatz
Auszug aus BGH, 11.12.2001 - 5 StR 419/01
Dabei kann es sich um einen an sich unerwünschten Erfolg handeln, mit dessen möglichem Eintritt der Täter sich aber abfindet (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 38, 39 m.w.Nachw.). - BGH, 19.07.1994 - 4 StR 348/94
Revision - Nachprüfung - Tötungsvorsatz - Wollenselement - Gewalthandlung
Auszug aus BGH, 11.12.2001 - 5 StR 419/01
Insbesondere bei der Erörterung der Frage, ob der Täter den Eintritt des als möglich erkannten Erfolges billigt, muß das Gericht sich mit der Persönlichkeit des Täters und allen für das Tatgeschehen bedeutsamen Umständen auseinandersetzen (vgl. BGHSt 36, 1, 9 f.; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 24, 41). - BGH, 24.03.1993 - 3 StR 485/92
Strafprozeßrecht: Kognitionspflicht bei Ausklammerung eines Raubes
Auszug aus BGH, 11.12.2001 - 5 StR 419/01
Rn. 11 2. Zutreffend geht der Tatrichter zunächst davon aus, daß es bei äußerst gefährlichem Tun naheliegt, daß der Täter mit dem Eintritt des Erfolges rechnet und, wenn er sein Handeln - hier das Ableinen der Hunde dennoch fortsetzt, einen solchen Erfolg auch billigend in Kauf nimmt (st.Rspr.: vgl. nur BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 35, 38, 40;… BGHR StPO § 261 Einlassung 5; zum bedingten Tötungsvorsatz). - BGH, 31.10.1990 - 3 StR 332/90
Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes durch das Stoßen eines Messers in den …
Auszug aus BGH, 11.12.2001 - 5 StR 419/01
Insbesondere bei der Erörterung der Frage, ob der Täter den Eintritt des als möglich erkannten Erfolges billigt, muß das Gericht sich mit der Persönlichkeit des Täters und allen für das Tatgeschehen bedeutsamen Umständen auseinandersetzen (vgl. BGHSt 36, 1, 9 f.; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 24, 41). - BGH, 28.06.1994 - 4 StR 267/94
Vorsatz - Willenselement - Kenntnis
Auszug aus BGH, 11.12.2001 - 5 StR 419/01
Rn. 11 2. Zutreffend geht der Tatrichter zunächst davon aus, daß es bei äußerst gefährlichem Tun naheliegt, daß der Täter mit dem Eintritt des Erfolges rechnet und, wenn er sein Handeln - hier das Ableinen der Hunde dennoch fortsetzt, einen solchen Erfolg auch billigend in Kauf nimmt (st.Rspr.: vgl. nur BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 35, 38, 40;… BGHR StPO § 261 Einlassung 5; zum bedingten Tötungsvorsatz). - BGH, 26.05.1993 - 3 StR 156/93
Verpflichtung zur schuldangemessenen Bestrafung - Voraussetzungen einer …
Auszug aus BGH, 11.12.2001 - 5 StR 419/01
Rn. 11 2. Zutreffend geht der Tatrichter zunächst davon aus, daß es bei äußerst gefährlichem Tun naheliegt, daß der Täter mit dem Eintritt des Erfolges rechnet und, wenn er sein Handeln - hier das Ableinen der Hunde dennoch fortsetzt, einen solchen Erfolg auch billigend in Kauf nimmt (…st.Rspr.: vgl. nur BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 35, 38, 40; BGHR StPO § 261 Einlassung 5; zum bedingten Tötungsvorsatz).
- BGH, 20.05.2003 - 5 StR 66/03
"Zivildienst-Fall": Aktive Sterbehilfe durch täuschungsbedingt vorsatzlos …
Sollte der neue Tatrichter zu den gleichen Feststellungen gelangen, werden diese in erster Linie hinsichtlich einer fahrlässigen Todesverursachung gemäß § 222 StGB zu würdigen sein (vgl. BGHSt 36, 1, 9 f.; BGH NStZ 2002, 315, 316 f.). - BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01
Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung …
Sie wurden, nachdem am 26. Juni 2000 in Hamburg ein auf einem Schulhof spielendes Kind von zwei Mischlingen der Rassen Bullterrier, Pitbull- und American Staffordshire-Terrier getötet worden war (vgl. BGH, NStZ 2002, S. 315 ), teils verschärft, teils um neue Regelungen ergänzt. - OLG Karlsruhe, 02.07.2014 - 2 (7) Ss 318/14
Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung: Sorgfaltspflichtverletzung …
Grundsätzlich ist dabei zwar die bisherige Führung des Hundes von besonderer Bedeutung, weil sie die Grundlage für die Annahme sein kann, dass er die Unberechenbarkeit, die im Allgemeinen im Verhalten eines Tieres zu beobachten ist, überwunden und sich als gutartig erwiesen hat oder er im Gegenteil bereits durch erhöhte Aggressionsbereitschaft oder gar Bösartigkeit aufgefallen ist (…BayObLG a.a.O;… LG Verden a.a.O.; vgl. auch BGH NStZ 2002, 315). - OLG Karlsruhe, 02.07.2014 - 2 Ss 318/14
Tierhalter, fahrlässige Körperverletzung, Anleinpflicht
Grundsätzlich ist dabei zwar die bisherige Führung des Hundes von besonderer Bedeutung, weil sie die Grundlage für die Annahme sein kann, dass er die Unberechenbarkeit, die im Allgemeinen im Verhalten eines Tieres zu beobachten ist, überwunden und sich als gutartig erwiesen hat oder er im Gegenteil bereits durch erhöhte Aggressionsbereitschaft oder gar Bösartigkeit aufgefallen ist (…BayObLG a.a.O;… LG Verden a.a.O.; vgl. auch BGH NStZ 2002, 315). - LG München I, 15.04.2025 - 1 Ks 515 Js 848/24
Schuldunfähigkeit, Paranoide Schizophrenie, Gefährliche Körperverletzung, …
Rn. 72 Ein Fehlen des Wissenselements ergibt sich nicht daraus, dass der Täter auf Grundlage eingeübter Denkstile, aus Nachlässigkeit und Sorglosigkeit die von seiner Handlung ausgehende Gefahr verkannt oder in hohem Maße verdrängt hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 11. Dezember 2001 - 5 StR 419/01).
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