Rechtsprechung
| BGH, 16.01.2003 - 4 StR 264/02 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 244 Abs. 2 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 69 Abs. 2 StGB
Zulässigkeit der Aufklärungsrüge; Aufklärungspflicht; Möglichkeit des Ergebnisses einer Beweiserhebung; Entziehung der Fahrerlaubnis (Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
BtMG § 31; ; BtMG § 31 Nr. 1; ; StGB § 69 Abs. 2; ; StGB § 69 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 69; ; StPO § 354 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen einer Aufklärungsrüge - Möglichkeit der Strafmilderung oder des Absehens von Strafe wegen Hilfe zur Tataufdeckung bei Betäubungsmitteldelikten - Bestimmtheitserfordernis bei nur für "möglich" erachtetem günstigem Ergebnis - Anforderungen an die ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244 Abs. 2 § 344 Abs. 2
Anforderungen an Aufklärungsrüge; Bestimmtheit des Beweisergebnisses - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2004, 112
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (6)
- BGH, 05.11.2002 - 4 StR 406/02
Entziehung der Fahrerlaubnis; Ungeeignetheit (Betäubungsmittelkonsum; Transport …
Auszug aus BGH, 16.01.2003 - 4 StR 264/02
Rn. 10 Bei Delikten, die nicht zu den im Katalog des § 69 Abs. 2 StGB genannten Regelbeispielen gehören, bedarf es zur Prüfung, ob der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet im Sinne des § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB ist, einer von den Umständen des Einzelfalls abhängenden Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit, soweit sie in der Tat zum Ausdruck gekommen ist (…vgl. BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 6 und 7; BGH, Beschluß vom 5. November 2002 - 4 StR 406/02 m.w.N.). - BGH, 28.08.1996 - 3 StR 241/96
Begründung der Entziehung einer Fahrerlaubnis bei Vorliegen einer nicht im …
Auszug aus BGH, 16.01.2003 - 4 StR 264/02
Rn. 10 Bei Delikten, die nicht zu den im Katalog des § 69 Abs. 2 StGB genannten Regelbeispielen gehören, bedarf es zur Prüfung, ob der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet im Sinne des § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB ist, einer von den Umständen des Einzelfalls abhängenden Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit, soweit sie in der Tat zum Ausdruck gekommen ist (vgl. BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 6 und 7; BGH, Beschluß vom 5. November 2002 - 4 StR 406/02 m.w.N.). - BGH, 22.01.1998 - 4 StR 393/97
Verletzung der Aufklärungspflicht des Strafrichters
Auszug aus BGH, 16.01.2003 - 4 StR 264/02
Eine Aufklärungsrüge, die ein günstiges Ergebnis nur für "möglich" erachtet, ist unzulässig (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1998 - 4 StR 393/97 m.w.N.).
- BGH, 14.05.1997 - 3 StR 560/96
Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit hinsichtlich ihres Ausdrucks in der Tat
Auszug aus BGH, 16.01.2003 - 4 StR 264/02
Rn. 10 Bei Delikten, die nicht zu den im Katalog des § 69 Abs. 2 StGB genannten Regelbeispielen gehören, bedarf es zur Prüfung, ob der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet im Sinne des § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB ist, einer von den Umständen des Einzelfalls abhängenden Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit, soweit sie in der Tat zum Ausdruck gekommen ist (vgl. BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 6 und 7; BGH, Beschluß vom 5. November 2002 - 4 StR 406/02 m.w.N.). - BGH, 23.08.1988 - 5 StR 157/88
Unzureichende Behauptung der inhaltlichen Bestimmheit einer begehrten erneuten …
- BGH, 11.09.1990 - 1 StR 324/90
Notwendigkeit der Bestimmtheit der Menge des Alkoholkonsums eines Angeklagten - …
Auszug aus BGH, 16.01.2003 - 4 StR 264/02
Rn. 7 Dieses Vorbringen genügt den Anforderungen an eine zulässige Verfahrensrüge nicht, weil es an einer bestimmten Behauptung fehlt (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 1 und 4;… Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. § 244 Rdn. 81).
- KG, 20.12.2016 - 161 Ss 211/16
Nötigung im Straßenverkehr: Rücksichtsloses Überholen und "Ausbremsen" eines …
Eine Aufklärungsrüge, die ein günstiges Ergebnis nur für "möglich" erachtet, ist unzulässig (BGH NStZ 2004, 112).. - KG, 27.11.2019 - 3 Ss 96/19
Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus einer rechtmäßig angeordneten …
Denn unabhängig davon, dass die darin zum Ausdruck gebrachte Aufklärungsrüge bereits nicht die Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO an eine Verfahrensrüge erfüllt, ist diese auch in unzulässiger Weise auf die Nichtausschöpfung von Beweismitteln gerichtet (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 2003 - 4 StR 264/02 -, juris). - BGH, 26.09.2003 - 2 StR 161/03
Entziehung der Fahrerlaubnis (Maßregel; Zusammenhang mit dem Führen eines …
Rn. 18 Gegen die Anwendung der §§ 69, 69a StGB auch auf Fälle, in welchen sich aus der Anlaßtat Indizien dafür ergeben, der Beschuldigte werde zukünftig ein Kraftfahrzeug zur Begehung verkehrs-unspezifischer Straftaten mißbrauchen, hat der 4. Strafsenat in einer Reihe von Entscheidungen - jeweils in nicht tragenden Erwägungen - Bedenken erhoben (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 74; 2003, 311; Beschlüsse vom 17. Dezember 2002 - 4 StR 392/02; 4 StR 409/02; 4 StR 480/02; vom 9. Januar 2003 - 4 StR 488/02; vom 16. Januar 2003 - 4 StR 264/02; vom 13. Mai 2003 - 4 StR 518/02; vgl. dazu Geppert NStZ 2003, 288 ff.; Detter NStZ 2003, 471, 476; Winkler NStZ 2003, 247, 251;… kritisch Geppert in LK 11. Aufl. § 69 Rdn. 34; ders. NStZ 2003, 288 f.;… Kulemeier, Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis, 1991, S. 68 ff., 282 ff.; ders. NStZ 2003, 212; Molketin DAR 1999, 536 ff.; Stange StV 2002, 262 f.;… einschränkend auch Hentschel, Trunkenheit, Fahrerlaubnisentziehung, Fahrverbot, 9. Aufl. 2003, Rdn. 583).
- BGH, 20.11.2014 - 4 StR 153/14
Mangelnde Anklage (Eröffnungsbeschluss; Begriff der Tat im prozessualen Sinne und …
Selbst wenn dem das zu erwartende Beweisergebnis einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit noch entnommen werden kann (vgl. Sander/Cirener, NStZ-RR 2008, 4 f.;… Gericke in KK-StPO, 7. Aufl., § 344 Rn. 51 jeweils mwN), ist dieses jedenfalls nicht bestimmt behauptet (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 2003 - 4 StR 264/02, NStZ 2004, 112). - BGH, 01.07.2010 - 1 StR 259/10
Unzulässige Aufklärungsrüge (Darlegungsanforderungen; abgelehnter …
- BGH, 30.09.2004 - 5 StR 312/04
Darlegungsvoraussetzungen bei der Verfahrensrüge (Beweisantrag ins Blaue hinein; …
Rn. 6 a) Die im Zusammenhang mit der behaupteten unrichtigen Belehrung des Zeugen Ö nach § 55 StPO erhobene Aufklärungsrüge scheitert - jenseits fehlenden weiteren Vortrags - jedenfalls deshalb, weil schon das Vorbringen, die Strafkammer hätte das Aussageverhalten "unvollständig gewürdigt" und wäre ohne den behaupteten Rechtsfehler "sicher zu einer anderen Bewertung gelangt", nicht die hier gebotene bestimmte Beweisbehauptung darstellt (vgl. BGH NStZ 2004, 112 m.w.N.). - OLG Köln, 04.11.2025 - 1 ORs 150/25 Hierfür genügt es nicht, ein günstiges Ergebnis lediglich als möglich hinzustellen (vgl. BGH VRS 105, 22; SenE v. 11.01.2002 - Ss 533/01 B = NStZ-RR 2002, 114; SenE v. 18.10.2011 - III-1 RVs 131/11; SenE v. 24.04.2020 - III-1 RBs 114/20- = NStZ-RR 2021, 25).
- OLG Brandenburg, 10.06.2024 - 1 ORbs 90/24 Es fehlen sowohl Ausführungen zu der Frage, welche Umstände das Gericht trotz der Inaugenscheinnahme des Betroffenen in der Hauptverhandlung und dem Vergleich mit der auf dem Messfoto abgebildeten Person zu weiteren Ermittlungen hätten Drängen müssen (statt vieler: BGH StV 1989, 467; BGHSt 30, 131, 138 ff.) als auch zu der Frage, welches konkrete Beweisergebnis zu erwarten gewesen wäre (vgl. BGH NStZ 2004, 112); offen bleibt nach dem Vortrag des Betroffenen, ob das Sachverständigengutachten ergeben soll, dass er nicht der fotografierte Fahrer gewesen sein könne oder das Foto nicht ausreichend sein soll, um den Betroffenen zu identifizieren (…zum Ganzen siehe auch Krehl in: Karlsruher Kommentar, StPO, 9. Aufl., § 244 Rdnr. 217 ff.; ständige Senatsrechtsprechung, statt vieler: Senatsbeschluss vom 14. Dezember 2018, (1 Z) 53 Ss-OWi 651/18 (340/18); Senatsbeschluss vom 27. April 2017, (1 Z) 53 Ss-OWi 190/17 (98/17); Senatsbeschluss vom 1. März 2012, 1 Ss (OWi) 3 B/12; Senatsbeschluss vom 5. Mai 2004, 1 Ss (OWi) 179 B/04; Senatsbeschluss vom 30. Juli 2008, 1 Ss (OWi) 122 B/08; Senatsbeschluss vom 8. August 2008, 1 Ss (OWi) 146 B/08); Senatsbeschluss vom 4. November 2010, 1 Ss (OWi) 271 B/10; Senatsbeschluss vom 29. November 2010, 1 Ss (OWi) 316 B/10).
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