Rechtsprechung
| BGH, 28.11.2002 - 5 StR 145/02 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 370 AO; § 39 AO; § 160 Abs. 1 AO; § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG; § 261 StPO; § 15 StGB; § 16 Abs. 1 StGB; § 8 GebrMG; § 11 GebrMG
Steuerhinterziehung (verdeckte Gewinnausschüttung: Herausnahme eines Gebrauchsmusters aus dem Betriebsvermögen einer GmbH; Körperschaftssteuer; Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit; Zurechnung von Wirtschaftsvermögen; ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter; ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ArbnErfG § 6; ; KStG § 8 Abs. 3 Satz 2; ; AO § 160 Abs. 1; ; AO § 370 Abs. 1 Nr. 1; ; AO § 370 Abs. 1 Nr. 2; ; AO § 378
- Wolters Kluwer
- Wolters Kluwer
Verkürzung der Körperschaftssteuer durch Übertragung eines Gebrauchsmusters vom Gesellschaftsvermögen in das Privatvermögen - Reduzierung der Steuerlast durch fingierte Betriebsausgaben mit Hilfe von Scheinrechnungen - Steuerliche Behandlung von Erfindungen - ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 370 Abs. 1
Einordnung als "verdeckte Gewinnentnahmen" - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2004, 575
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (12)
- BFH, 22.02.1989 - I R 9/85
1. Zu den Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung - 2. Keine …
Auszug aus BGH, 28.11.2002 - 5 StR 145/02
Es liegt auf der Hand, daß ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter eine entsprechende Überlassung des Vermögenswertes der Erfindung an den Gesellschafter nicht vorgenommen hätte (vgl. BFH BStBl II 1989, 631; 1993, 635; DStR 2002, 1856).Körperschaftsteuerrechtlich kann unter dem Gesichtspunkt einer verdeckten Gewinnausschüttung die Minderung des Gesellschaftsvermögens zugunsten eines Gesellschafters nicht anders zu beurteilen sein als die unterlassene Mehrung des Gesellschaftsvermögens zugunsten eines Gesellschafters (BFH BStBl II 1989, 631; 1993, 635; DStR 2002, 1856).
- BFH, 05.06.2002 - I R 69/01
VGA bei umsatzabhängiger Festvergütung
Auszug aus BGH, 28.11.2002 - 5 StR 145/02
Es liegt auf der Hand, daß ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter eine entsprechende Überlassung des Vermögenswertes der Erfindung an den Gesellschafter nicht vorgenommen hätte (vgl. BFH BStBl II 1989, 631; 1993, 635; DStR 2002, 1856).Körperschaftsteuerrechtlich kann unter dem Gesichtspunkt einer verdeckten Gewinnausschüttung die Minderung des Gesellschaftsvermögens zugunsten eines Gesellschafters nicht anders zu beurteilen sein als die unterlassene Mehrung des Gesellschaftsvermögens zugunsten eines Gesellschafters (BFH BStBl II 1989, 631; 1993, 635; DStR 2002, 1856).
- BGH, 06.11.1998 - 2 StR 636/97
Freispruch von Monika Böttcher (geschiedene Weimar) vom Vorwurf des Mordes …
Auszug aus BGH, 28.11.2002 - 5 StR 145/02
Das Revisionsgericht kann eine solche Entscheidung im übrigen nur auf Rechtsfehler überprüfen, insbesondere darauf, ob die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, die Beweismittel nicht ausschöpft, Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze aufweist oder ob der Tatrichter überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewißheit gestellt hat (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16; BGH NStZ-RR 2000, 171 ff.; BGH NStZ 2001, 491, 492; BGH NStZ 2002, 48).
- BGH, 24.10.1990 - 3 StR 16/90
Verurteilung wegen Steuerhinterziehung und Untreue - Fehlende …
Auszug aus BGH, 28.11.2002 - 5 StR 145/02
Haben sie damit nicht zumindest gerechnet, liegt ein Tatbestandsirrtum vor, der einen Verkürzungsvorsatz nicht entstehen läßt (BGHR AO § 370 Abs. 1 Vorsatz 2, 4). - BGH, 12.09.2001 - 2 StR 172/01
Anforderungen an die Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung; Prüfungspflicht bei …
Auszug aus BGH, 28.11.2002 - 5 StR 145/02
Das Revisionsgericht kann eine solche Entscheidung im übrigen nur auf Rechtsfehler überprüfen, insbesondere darauf, ob die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, die Beweismittel nicht ausschöpft, Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze aufweist oder ob der Tatrichter überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewißheit gestellt hat (st. Rspr.;… vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16; BGH NStZ-RR 2000, 171 ff.; BGH NStZ 2001, 491, 492; BGH NStZ 2002, 48). - BGH, 19.05.1989 - 3 StR 590/88
Steuerhinterziehung - Vorsatz - Steueranspruch - Verkürzung des Steueranspruchs - …
Auszug aus BGH, 28.11.2002 - 5 StR 145/02
Haben sie damit nicht zumindest gerechnet, liegt ein Tatbestandsirrtum vor, der einen Verkürzungsvorsatz nicht entstehen läßt (BGHR AO § 370 Abs. 1 Vorsatz 2, 4). - BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86
Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung …
Auszug aus BGH, 28.11.2002 - 5 StR 145/02
Dies wird den Anforderungen gerecht, die aus revisionsrechtlicher Sicht an eine zusammenfassende Würdigung zu stellen sind (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2). - BGH, 17.01.2001 - 2 StR 437/00
Fehlerhafte Beweiswürdigung, Tateinheit zwischen Tötungsdelikt und Mitsichführen …
Auszug aus BGH, 28.11.2002 - 5 StR 145/02
Das Revisionsgericht kann eine solche Entscheidung im übrigen nur auf Rechtsfehler überprüfen, insbesondere darauf, ob die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, die Beweismittel nicht ausschöpft, Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze aufweist oder ob der Tatrichter überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewißheit gestellt hat (st. Rspr.;… vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16; BGH NStZ-RR 2000, 171 ff.; BGH NStZ 2001, 491, 492; BGH NStZ 2002, 48). - BGH, 08.02.2000 - 5 StR 310/99
Totschlag; Beweiswürdigung; Zweifelsgrundsatz; Überzeugungsbildung; Freispruch; …
Auszug aus BGH, 28.11.2002 - 5 StR 145/02
Das Revisionsgericht kann eine solche Entscheidung im übrigen nur auf Rechtsfehler überprüfen, insbesondere darauf, ob die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, die Beweismittel nicht ausschöpft, Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze aufweist oder ob der Tatrichter überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewißheit gestellt hat (st. Rspr.;… vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16; BGH NStZ-RR 2000, 171 ff.; BGH NStZ 2001, 491, 492; BGH NStZ 2002, 48). - BGH, 22.11.1985 - 2 StR 64/85
Vorlegen von Scheinrechnungen
Auszug aus BGH, 28.11.2002 - 5 StR 145/02
Ihre Geltendmachung stellt damit auch keine Tathandlung im Sinne der § 370 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 AO dar, weil weder ein unrichtiger Sachverhalt gegenüber der Finanzbehörde erklärt noch diese über steuerlich erhebliche Tatsache in Unkenntnis gelassen wird (vgl. BGHSt 33, 383). - BGH, 27.06.1995 - 4 StR 264/95
Beweiswürdigung - Indizien - Gesamtwürdigung - Glaubwürdigkeit - Zeugenaussage
- BGH, 03.07.1986 - 2 StR 98/86
Beweiswürdigung - Zeugenaussage - Indizien - Gesamtbetrachtung
- BGH, 24.05.2007 - 5 StR 72/07
Steuerhinterziehung durch verdeckte Gewinnausschüttung im Sinne des § 8 Abs. 3 …
Rn. 23 Anzeichen dafür, dass das Landgericht bei der Strafzumessung verkannt hätte, dass der S. GmbH bei legaler Gestaltung naheliegend anderweitige gewinnmindernde Auslagen für die Nutzung des Patents entstanden wären (vgl. auch BGH NStZ 2004, 575, 576), bestehen nicht.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".