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Rechtsprechung
   BGH, 17.02.2004 - 1 StR 369/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3486
BGH, 17.02.2004 - 1 StR 369/03 (https://dejure.org/2004,3486)
BGH, Entscheidung vom 17.02.2004 - 1 StR 369/03 (https://dejure.org/2004,3486)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 2004 - 1 StR 369/03 (https://dejure.org/2004,3486)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 55 StGB; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 460 StPO; § 462 StPO
    Ausnahmsweise nachträgliche Gesamtstrafenbildung im Beschlussverfahren (Erörterungsmängel; Darlegungspflichten)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StGB § 21; ; StGB § 55; ; StPO § 460; ; StPO § 462; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Bestand der Gesamtstrafe bei Nichtbeachtung der Vorschrift über die nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe als grundsätzliche Sache des Tatrichters; Annahme von Nichtzugänglichkeit der hierzu notwendigen Informationen bei fehlenden ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 460; StGB § 55 Abs. 1
    Gesamtstrafenbildung durch Tatrichter bzw. im Beschlussweg

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 32
 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.06.1958 - GSSt 2/58

    Voraussetzung für die Bildung einer Gesamtstrafe - Vorliegen eines …

    Auszug aus BGH, 17.02.2004 - 1 StR 369/03
    Rn. 9 Die nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (seit BGHSt - GS - 12, 1;… vgl. Rissing-van Saan in Leipziger Kommentar zum StGB, 11. Aufl., § 55 Rdn. 47;… Stree in Schönke/Schröder StGB, 26. Aufl., § 55 Rdn. 72, 73;… Tröndle/Fischer StGB, 51. Aufl., § 55 Rdn. 34, 35; jeweils m.w.N.; kritisch hierzu: Fitzner, Gesamtstrafenbildung trotz §§ 460, 462 nur noch nach mündlicher Verhandlung?, NJW 1966, 1206) grundsätzlich Sache des Tatrichters.

    Der Tatrichter darf die nachträgliche Gesamtstrafenbildung insbesondere dann dem Beschlußverfahren überlassen, wenn er auf Grund der bislang gewonnenen Erkenntnisse keine sichere Entscheidung fällen kann, etwa weil die Unterlagen für eine möglicherweise gebotene Gesamtstrafenbildung nicht vollständig vorliegen - ohne daß dies auf unzureichender Terminsvorbereitung beruht - und die Hauptverhandlung allein wegen deshalb noch notwendiger Erhebungen mit weiterem erheblichem Zeitaufwand belastet werden würde (BGHSt - GS - 12, 1 (10); BGHSt 23, 98 (99), mit Anmerkung Küper, MDR 1970, 885;… BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Anwendungspflicht 2; BGH NJW 1997, 2892 (2893);… Rissing-van Saan in Leipziger Kommentar zum StGB, 11. Aufl. § 55 Rdn. 48;… Stree in Schönke/Schröder StGB, 26. Aufl., § 55 Rdn. 72;… Tröndle/Fischer StGB, 51. Aufl., § 55 Rdn. 34).

  • BGH, 24.07.1997 - 1 StR 216/97

    Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 17.02.2004 - 1 StR 369/03
    Der Tatrichter darf die nachträgliche Gesamtstrafenbildung insbesondere dann dem Beschlußverfahren überlassen, wenn er auf Grund der bislang gewonnenen Erkenntnisse keine sichere Entscheidung fällen kann, etwa weil die Unterlagen für eine möglicherweise gebotene Gesamtstrafenbildung nicht vollständig vorliegen - ohne daß dies auf unzureichender Terminsvorbereitung beruht - und die Hauptverhandlung allein wegen deshalb noch notwendiger Erhebungen mit weiterem erheblichem Zeitaufwand belastet werden würde (BGHSt - GS - 12, 1 (10); BGHSt 23, 98 (99), mit Anmerkung Küper, MDR 1970, 885;… BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Anwendungspflicht 2; BGH NJW 1997, 2892 (2893);… Rissing-van Saan in Leipziger Kommentar zum StGB, 11. Aufl. § 55 Rdn. 48;… Stree in Schönke/Schröder StGB, 26. Aufl., § 55 Rdn. 72;… Tröndle/Fischer StGB, 51. Aufl., § 55 Rdn. 34).
  • BGH, 06.08.1969 - 4 StR 233/69

    Überlassung der Bildung einer Gesamtstrafe dem Nachtragsverfahren - Zweck einer …

    Auszug aus BGH, 17.02.2004 - 1 StR 369/03
    Der Tatrichter darf die nachträgliche Gesamtstrafenbildung insbesondere dann dem Beschlußverfahren überlassen, wenn er auf Grund der bislang gewonnenen Erkenntnisse keine sichere Entscheidung fällen kann, etwa weil die Unterlagen für eine möglicherweise gebotene Gesamtstrafenbildung nicht vollständig vorliegen - ohne daß dies auf unzureichender Terminsvorbereitung beruht - und die Hauptverhandlung allein wegen deshalb noch notwendiger Erhebungen mit weiterem erheblichem Zeitaufwand belastet werden würde (BGHSt - GS - 12, 1 (10); BGHSt 23, 98 (99), mit Anmerkung Küper, MDR 1970, 885;… BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Anwendungspflicht 2; BGH NJW 1997, 2892 (2893);… Rissing-van Saan in Leipziger Kommentar zum StGB, 11. Aufl. § 55 Rdn. 48;… Stree in Schönke/Schröder StGB, 26. Aufl., § 55 Rdn. 72;… Tröndle/Fischer StGB, 51. Aufl., § 55 Rdn. 34).
  • BGH, 17.01.1989 - 1 StR 593/88

    Berücksichtigung der Missbilligung des Exesses eines anderen bei der …

    Auszug aus BGH, 17.02.2004 - 1 StR 369/03
    Der Tatrichter darf die nachträgliche Gesamtstrafenbildung insbesondere dann dem Beschlußverfahren überlassen, wenn er auf Grund der bislang gewonnenen Erkenntnisse keine sichere Entscheidung fällen kann, etwa weil die Unterlagen für eine möglicherweise gebotene Gesamtstrafenbildung nicht vollständig vorliegen - ohne daß dies auf unzureichender Terminsvorbereitung beruht - und die Hauptverhandlung allein wegen deshalb noch notwendiger Erhebungen mit weiterem erheblichem Zeitaufwand belastet werden würde (BGHSt - GS - 12, 1 (10); BGHSt 23, 98 (99), mit Anmerkung Küper, MDR 1970, 885; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Anwendungspflicht 2; BGH NJW 1997, 2892 (2893);… Rissing-van Saan in Leipziger Kommentar zum StGB, 11. Aufl. § 55 Rdn. 48;… Stree in Schönke/Schröder StGB, 26. Aufl., § 55 Rdn. 72;… Tröndle/Fischer StGB, 51. Aufl., § 55 Rdn. 34).
  • BGH, 10.06.1997 - 5 StR 269/97

    Tenor einer Revison

    Auszug aus BGH, 17.02.2004 - 1 StR 369/03
    Wie sogar das Vorliegen der Voraussetzungen für eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung durch Schweigen verneint werden kann (BGH, Urteil vom 2. Februar 1993 - 1 StR 862/92 - m.w.N.), so ist bei fehlenden oder nicht vollständigen Darlegungen zu den Voraussetzungen einer in Betracht kommenden nachträglichen Gesamtstrafenbildung grundsätzlich davon auszugehen, daß dem erkennenden Gericht die notwendigen Unterlagen zu den Vorverurteilungen und zu deren Vollstreckung nicht zugänglich waren, und daß das Gericht deshalb die nachträgliche Gesamtstrafenbildung zu Recht dem Beschlußverfahren gemäß §§ 460, 462 StPO überlassen hat (vgl. BGH, Beschluß vom 10. Juni 1997 - 5 StR 269/97 -).
  • BGH, 02.02.1993 - 1 StR 862/92

    Zusätzliche Minderung des Strafrahmens bei einem minder schweren Fall der …

    Auszug aus BGH, 17.02.2004 - 1 StR 369/03
    Wie sogar das Vorliegen der Voraussetzungen für eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung durch Schweigen verneint werden kann (BGH, Urteil vom 2. Februar 1993 - 1 StR 862/92 - m.w.N.), so ist bei fehlenden oder nicht vollständigen Darlegungen zu den Voraussetzungen einer in Betracht kommenden nachträglichen Gesamtstrafenbildung grundsätzlich davon auszugehen, daß dem erkennenden Gericht die notwendigen Unterlagen zu den Vorverurteilungen und zu deren Vollstreckung nicht zugänglich waren, und daß das Gericht deshalb die nachträgliche Gesamtstrafenbildung zu Recht dem Beschlußverfahren gemäß §§ 460, 462 StPO überlassen hat (vgl. BGH, Beschluß vom 10. Juni 1997 - 5 StR 269/97 -).
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der …

    Der Senat hebt deshalb beim Angeklagten F. die Gesamtfreiheitsstrafe mit der Maßgabe (§ 354 Abs. 1b StPO) auf, dass die nachträgliche Entscheidung über die Gesamtstrafe im Beschlussverfahren gemäß §§ 460, 462 StPO zu treffen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 2008 - 1 StR 336/08; Urteil vom 17. Februar 2004 - 1 StR 369/03).
  • BGH, 22.02.2012 - 4 StR 22/12

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung und Verhältnis zum Beschlussverfahren

    Er darf daher die Entscheidung über eine nachträglich zu bildende Gesamtstrafe grundsätzlich nicht dem Beschlussverfahren nach § 460 StPO überlassen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 1958 - GSSt 2/58, BGHSt 12, 1; Urteil vom 17. Februar 2004 - 1 StR 369/03, NStZ 2005, 32).
  • OLG Hamm, 11.08.2011 - 5 RVs 40/11

    Besonders schwerer Fall des gewerbsmäßigen Betrugs bei geringwertigem Schaden

    Von einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung darf das Tatgericht nämlich nur absehen und die Entscheidung dem Verfahren nach § 460 StPO überlassen, wenn die Entscheidung weitere, trotz zureichender Terminsvorbereitung unvorhergesehene, mit erheblichem Zeitaufwand verbundene Ermittlungen nötig machen würde (zu vgl. BGH NStZ 83, 261; 2005, 32;… Fischer, a.a.O., § 55 Rdnr. 35).
  • BGH, 23.04.2025 - 5 StR 422/24

    Verjährungsbeginn bei der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr; Reichweite …

    In dieser Verfahrenslage durfte die Bildung der Gesamtstrafe dem Beschlussverfahren nach § 460 StPO überlassen werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 1958 - GSSt 2/58, BGHSt 12, 1, 10;… vom 4. März 2021 - 2 StR 431/20 Rn. 35; Urteile vom 6. August 1969 - 4 StR 233/69, BGHSt 23, 98 f.; vom 17. Februar 2002 - 1 StR 369/03, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Anwendungspflicht 4).
  • BGH, 23.04.2026 - 2 StR 102/26

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe als grundsätzlich Sache des Tatrichters

    Diese Möglichkeit ist ihm nur ausnahmsweise eröffnet, wenn er aufgrund der bislang gewonnenen Erkenntnisse keine sichere Entscheidung fällen kann, etwa weil die Unterlagen für eine möglicherweise gebotene Gesamtstrafenbildung nicht vollständig vorliegen, ohne dass dies auf unzureichender Terminsvorbereitung beruht, und die Hauptverhandlung allein wegen deshalb noch notwendiger Erhebungen mit weiterem erheblichem Zeitaufwand belastet werden würde (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 2004 - 1 StR 369/03, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Anwendungspflicht 4;… Beschluss vom 4. März 2021 - 2 StR 431/20, Rn. 35).
  • BGH, 04.07.2018 - 1 StR 599/17

    Härtefallausgleich bei ansonsten gesamtstrafenfähigen ausländischen …

    Dem steht die Rechtsprechung, wonach bei fehlenden oder nicht vollständigen Darlegungen zu den Voraussetzungen einer in Betracht kommenden nachträglichen Gesamtstrafenbildung grundsätzlich davon auszugehen sei, dass dem erkennenden Gericht die notwendigen Unterlagen zu den Vorverurteilungen und zu deren Vollstreckung nicht zugänglich gewesen seien, und dass das Gericht deshalb die nachträgliche Gesamtstrafenbildung zu Recht dem Beschlussverfahren gemäß §§ 460, 462 StPO überlassen habe (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 17. Februar 2004 - 1 StR 369/03, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Anwendungspflicht 4 Rn. 11 mwN), nicht entgegen.
  • BGH, 10.11.2010 - 5 StR 456/10

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Anwendungspflicht); Gesamtstrafübel …

    Die nachträgliche Gesamtstrafenbildung ist grundsätzlich Sache des Tatgerichts, die es regelmäßig nicht dem Beschlussverfahren nach §§ 460, 462 StPO überlassen darf (BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Anwendungspflicht 3, 4;… vgl. Fischer, StGB 57. Aufl. § 55 Rdn. 35).

    Freilich ist zweifelhaft, ob das Vorbringen des Beschwerdeführers der Vortragspflicht für eine grundsätzlich erforderliche Verfahrensrüge (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Anwendungspflicht 2, 4) vollständig genügt.

  • BGH, 17.04.2019 - 2 StR 102/19

    Aufhebung der Gesamtstrafenaussprüche

    Eine Erledigung, die einer Gesamtstrafenbildung entgegengestanden hätte, oder sonstige Gründe, die es ausnahmsweise gerechtfertigt hätten, die Gesamtstrafenbildung dem Beschlussverfahren nach §§ 460, 462 StPO zu überlassen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 2004 - 1 StR 369/03, NStZ 2005, 32), sind weder mitgeteilt noch ersichtlich.
  • BGH, 15.09.2006 - 2 StR 280/06

    Erörterungsmangel (Urteilsgründe; Vollstreckungsstand möglicherweise …

    Rn. 2 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat zwar im Urteil vom 17. Februar 2004 (BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Anwendungspflicht 4) entschieden, das Schweigen eines Urteils zum Vollstreckungsstand einer gesamtstrafenfähigen Entscheidung stelle keinen Erörterungsmangel dar, weil in diesem Fall grundsätzlich davon auszugehen sei, dass dem Tatrichter insoweit Feststellungen nicht möglich waren.
  • BGH, 04.03.2021 - 2 StR 431/20

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (nur ausnahmsweise Überantwortung in das …

    Diese Möglichkeit ist ihm nur ausnahmsweise eröffnet, wenn er aufgrund der bislang gewonnenen Erkenntnisse keine sichere Entscheidung fällen kann, etwa weil die Unterlagen für eine möglicherweise gebotene Gesamtstrafenbildung nicht vollständig vorliegen (ohne dass dies auf unzureichender Terminvorbereitung beruht) und die Hauptverhandlung allein wegen deshalb noch notwendiger Erhebungen mit weiterem erheblichen Zeitaufwand belastet werden würde (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 2004 - 1 StR 369/03, NStZ 2005, 32).
  • OLG Nürnberg, 21.10.2015 - 1 OLG 2 Ss 182/15

    Wirksamkeit einer Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch im …

  • BGH, 10.12.2019 - 3 StR 514/19

    Kurze Freiheitsstrafe (Unerlässlichkeit zur Verteidigung der Rechtsordnung); …

  • BGH, 16.09.2010 - 3 StR 331/10

    Absehen von einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung

  • OLG Frankfurt, 21.11.2007 - 2 Ss 311/07

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Einbeziehung einer Verwarnung mit …

  • OLG Hamm, 02.03.2017 - 1 RVs 6/17

    Strafzumessung; nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe; Härteausgleich

  • BGH, 09.07.2008 - 1 StR 336/08

    Rechtsfehlerhafte nachträgliche Gesamtstrafenbildung (konkrete Bezeichnung …

  • BGH, 17.09.2013 - 1 StR 370/13

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe

  • OLG Hamm, 13.08.2007 - 2 Ss 352/07

    Gesamtstrafenbildung; Absehen; Zulässigkeit

  • BGH, 20.12.2012 - 4 StR 388/12

    Berichtigung des Urteilstenors hinsichtlich der Anzahl der Taten der gefährlichen …

  • OLG Frankfurt, 26.11.2024 - 7 Ws 186/24

    Keine Zuständigkeitsbestimmung durch OLG nach §§ 14, 19 StPO analog nach …

  • OLG Hamm, 01.06.2015 - 1 RVs 35/15

    Erörterungsmangel im Urteil bei offensichtlichem Übersehen der Möglichkeit einer …

  • BayObLG, 06.08.2024 - 206 StRR 262/24

    Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch und …

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