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Rechtsprechung
   BGH, 05.04.2005 - 3 StR 93/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5392
BGH, 05.04.2005 - 3 StR 93/05 (https://dejure.org/2005,5392)
BGH, Entscheidung vom 05.04.2005 - 3 StR 93/05 (https://dejure.org/2005,5392)
BGH, Entscheidung vom 05. April 2005 - 3 StR 93/05 (https://dejure.org/2005,5392)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 52 StGB; § 184 Abs. 5 StGB aF
    Tateinheit (Klammerwirkung eines ähnlich schweren Dauerdelikts: Besitz, Verschaffen); kinderpornografische Darstellungen (Besitz; Verschaffen)

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 444
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamburg, 15.02.2010 - 2-27/09

    Strafbares Betrachten kinderpornographischer Internet-Seiten

    13/7385, S. 36; BGH in NStZ 2005, 444 und 2007, 95; BGHR StGB § 184 b Konkurrenzen 1; HansOLG Hamburg, 1. Strafsenat, in StV 2009, 469; OLG Schleswig in NStZ-RR 2007, 41; a.A. Rudolphi/Stein in SK-StGB, § 11 Rdn. 62).
  • BGH, 10.07.2008 - 3 StR 215/08

    Besitz kinderpornografischer Schriften; Sich-verschaffen kinderpornografischer …

    Rn. 6 Soweit der Senat in seiner Entscheidung NStZ 2005, 444 ausgesprochen hat, eine Mehrzahl von Beschaffungs- und anschließenden Weitergabehandlungen werde durch den sie verbindenden Besitz der kinderpornographischen Dateien zu einer einheitlichen Straftat verklammert, gilt Folgendes: Eine Klammerwirkung des Besitzes hinsichtlich einer Datei bezüglich des vorangehenden Sich-Verschaffens und des anschließenden Dritt-Verschaffens kommt seit der Änderung der Rechtslage (Gesetz vom 27. Dezember 2003 (BGBl I S. 3007) mit Wirkung vom 1. April 2004) nicht mehr in Betracht, da die angedrohte Strafobergrenze für das Dritt-Verschaffen in § 184b Abs. 2 StGB auf fünf Jahre angehoben worden ist (…so auch Hörnle aaO;… Lenckner/Perron/Eisele in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 184b Rdn. 19).
  • OLG Rostock, 18.11.2009 - 1 Ss 229/09

    Besitz und Weitergabe kinderpornografischer Bild- und Videodateien aus dem …

    In seinem sowohl von der Verteidigung wie auch von der Generalstaatsanwaltschaft für ihre jeweilige Rechtsauffassung in Anspruch genommenen Beschluss vom 10.07.2008 - 3 StR 215/08 - (NStZ 2009, 208) hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs unter Hinweis auf die inzwischen erhöhte Strafandrohung des § 184b Abs. 2 StGB, die dadurch bedingte Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (NStZ 2005, 444) und die stattdessen nunmehr angezeigte Anlehnung an die einschlägige betäubungsmittelrechtliche Rechtsprechung u.a. judiziert, der subsidiäre Auffangtatbestand des Besitzes sei nicht geeignet, das ihm vorausgegangene Verschaffen und das spätere Drittverschaffen ein und derselben kinderpornografischen Schrift (vgl. zu dieser vom Senat durch Unterstreichen hervorgehobenen Eingrenzung den dritten Orientierungssatz der Entscheidung in der Online Fassung in juris;… so auch MK-Hörnle a.a.O.) zu einer einheitlichen Tat zu verklammern (…BGH a.a.O. Rdz. 6).
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