Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 21.11.2003 - 2 VAs 8/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gemeinsame Unterbringung eines Untersuchungsgefangenen mit anderen Gefangenen; Nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Unterbringung
Papierfundstellen
- NStZ 2005, 56
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- OLG Frankfurt, 18.09.1996 - 3 VAs 21/96
Abgrenzung der Zuständigkeit des Haftrichters und des Oberlandesgerichts für …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.11.2003 - 2 VAs 8/03
zur Abgrenzung Cassardt, NStZ 1994, 523 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 365 f.) Hierzu wird zwar regelmäßig die Zuweisung von Hafträumen sowie deren Größe und Ausstattung gezählt (KK-Boujong zu § 119 Rn 103; KK-Schoreit § 23 EGGVG Rn 104; LR-Hilger zu § 119 Rn 161; Cassardt, NStZ 1994, 523, 524).Der subsidiäre Rechtsweg nach den §§ 23 EGGVG (KK-Schoreit § 23 EGGVG Rn 102; LR-Hilger zu § 119 Rn 160; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 365 f.; OLG Karlsruhe Justiz 1997, 87) ist vorliegend also nicht eröffnet.
- BVerfG, 13.03.2002 - 2 BvR 261/01
Unterbringung mehrerer Strafgefangener in einem Haftraum
Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.11.2003 - 2 VAs 8/03
Dies gilt auch für die nachträgliche Feststellung einer möglichen Grundrechtsverletzung (vgl. BVerfG StV 2002, 661 f.). - BVerfG, 26.01.1995 - 2 BvR 2846/93
Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Anordnung und Überprüfung von Maßnahmen …
- OLG Stuttgart, 06.02.2003 - 4 VAs 3/03
Untersuchungshaft: Sachliche Zuständigkeit für die Feststellung der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.11.2003 - 2 VAs 8/03
Auch wenn die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Maßnahme anders als in § 28 Abs. 1 S. 4 EGGVG in der Strafprozessordnung nicht geregelt ist, vermag dies die einmal begründete sachliche Zuständigkeit des Haftrichters nicht zu ändern, der als sachnäheres Gericht für die Entscheidung über den Feststellungsantrag zuständig bleibt (OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 191;… KK-Boujong zu § 119 Rn. 101). - BGH, 13.11.1979 - 5 ARs (VS) 18/79
Voraussetzungen für die Vorlage einer Sache zur Vorabentscheidung an den BGH - …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.11.2003 - 2 VAs 8/03
Die subsidiäre Zuständigkeit des Oberlandesgerichts (vgl. § 23 Abs. 3 EGGVG) nach den §§ 23 ff. EGGVG gilt nur für solche Maßnahmen der Vollzugsanstalt, die den äußeren Bereich der Anstaltsordnung betreffen und nicht in Bezug auf einen einzelnen Untersuchungsgefangenen ergehen (KK-Boujong zu § 119 Rn 92, 103; LR-Hilger zu § 119 Rn 133; BGHSt 29, 135; vgl. ausf. - OLG Karlsruhe, 19.03.1996 - 1 Ws 70/96
Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.11.2003 - 2 VAs 8/03
Der subsidiäre Rechtsweg nach den §§ 23 EGGVG (KK-Schoreit § 23 EGGVG Rn 102; LR-Hilger zu § 119 Rn 160; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 365 f.; OLG Karlsruhe Justiz 1997, 87) ist vorliegend also nicht eröffnet.
- OLG Hamm, 28.10.2011 - 11 W 83/11
Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags; Schadensersatz wegen …
Dazu gehören insbesondere auch Gegenvorstellungen, Erinnerungen, Beschwerden und Dienstaufsichtsbeschwerden (BGH, NJW 1974, 639, 640) oder Verlegungsanträge an die Anstaltsleitung sowie Anträge nach §§ 109, 114 StVollzG (bei Strafhaft) bzw. nach § 119 Abs. 6 StPO a.F. i.V.m. § 126 StPO - nicht nach § 23 Abs. 1 Satz 2 EGGVG i.V.m. Nr. 75 Abs. 3 UVollzG (vgl. Thüringer OLG, Beschluss vom 10.02.2003 - 1 VAs 1/03 -, zitiert nach juris Orientierungssatz 2; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.11.2003 - 2 VAs 8/03 -, zitiert nach juris Orientierungssatz sowie Rn. 2 und 3; vgl. zur aktuellen Gesetzeslage: Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 119 a StPO) - mit anschließender Beschwerdemöglichkeit gegen die Entscheidung des Haftrichters nach § 304 StPO (bei Untersuchungshaft). - OLG Hamm, 29.10.2010 - 11 U 81/09
Ansprüche eines Gefangenen wegen menschenunwürdiger Unterbringung
Dazu gehören insbesondere auch Gegenvorstellungen, Erinnerungen, Beschwerden und Dienstaufsichtsbeschwerden (BGH, NJW 1974, 639, 640) oder Verlegungsanträge an die Anstaltsleitung sowie Anträge nach §§ 109, 114 StVollzG (bei Strafhaft) bzw. nach § 119 Abs. 6 StPO a.F. i.V.m. § 126 StPO - nicht nach § 23 Abs. 1 Satz 2 EGGVG i.V.m. Nr. 75 Abs. 3 UVollzG (vgl. Thüringer OLG, Beschluss vom 10.02.2003 - 1 VAs 1/03 -, zitiert nach juris Orientierungssatz 2; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.11.2003 - 2 VAs 8/03 -, zitiert nach juris Orientierungssatz sowie Rn. 2 und 3; vgl. zur aktuellen Gesetzeslage: Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 119 a StPO) - mit anschließender Beschwerdemöglichkeit gegen die Entscheidung des Haftrichters nach § 304 StPO (bei Untersuchungshaft).
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 24.07.2003 - 3 Ws 163/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de
StVollzG § 11 Abs. 2; StVollzG § 115 Abs. 5
Vollzugslockerungen im Rahmen der Sicherungsverwahrung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vollstreckung der Sicherungsverwahrung ; Offener Vollzug eines Sexualstraftäters; Rückwirkende Verlängerung der Sicherungsverwahrung ; Aussetzung der Sicherungsverwahrung zur Bewährung ; Anordnung von Lockerungen des Strafvollzugs ; Versagungsgrund der Fluchtgefahr oder ...
Papierfundstellen
- NStZ 2005, 56 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- OLG Karlsruhe, 23.07.2001 - 3 Ws 50/01
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2003 - 3 Ws 163/03
Deshalb hat die Vollzugsbehörde auch zu erwägen, ob etwaigen Missbrauchsbefürchtungen durch gestufte Lockerungsgewährung wirksam begegnet werden könnte (Senat StV 2002, 34).Sie kann nur dann gerechtfertigt sein, wenn aufgrund konkreter Umstände zu befürchten ist, dass der Verurteilte bereits die begehrten Lockerungen nutzen wird, um neue und gewichtige Straftaten zu begehen (vgl. Senat StV 2002, 34; OLG Karlsruhe B. v. 10.07.2003 1 Ws 85/03).
Denn bei der Prüfung der Missbrauchsgefahr im Sinne des § 11 Abs. 2 StVollzG ist maßgeblicher Ansatzpunkt nicht die Frage, ob überhaupt in der Person des Verurteilten die erneute Gefahr der Begehung von - erheblichen - Straftaten droht, sondern ob zu befürchten ist, der Verurteilte werde gerade die Gewährung von konkreten Lockerungen zu Straftaten oder zur Flucht missbrauchen (vgl. Senat StV 2002, 34).
- BVerfG, 12.11.1997 - 2 BvR 615/97
Verfassungsrechtliche Anforderungen an Lockerungen im Strafvollzug
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2003 - 3 Ws 163/03
Aus dem Resozialisierungsgebot und dem verfassungsrechtlichen Gebot der Verhältnismäßigkeit allen staatlichen Handelns folgt, dass das Interesse des Gefangenen, vor schädlichen Folgen aus der langjährigen Inhaftierung bewahrt zu werden, um so höheres Gewicht hat, je länger die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe bzw. freiheitsentziehende Maßregel bereits andauert (BVerf NStZ-RR 1998, 121 m.w.N.).Die mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Versagung von Vollzugslockerungen befasste Strafvollstreckungskammer hat im Rahmen des § 115 Abs. 5 StVollzG daher auch zu überprüfen, ob die Vollzugsbehörde diese Bedeutung von Vollzugslockerungen für den grundrechtlich garantierten Freiheitsanspruch des Gefangenen und die daraus folgenden Beschränkungen ihres Beurteilungsspielraumes beachtet hat (BVerfG NStZ-RR 1998, 121).
- BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81
Strafvollzug - Urlaub - Vollzugsbehörde - Beurteilungsspielraum - …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2003 - 3 Ws 163/03
Hinsichtlich des Versagungsgrundes der Flucht- oder Missbrauchsgefahr ist den Strafvollzugsbehörden ein Beurteilungsspielraum eröffnet, in dessen Rahmen sie mehrere Entscheidungen treffen können, die gleichermaßen rechtlich vertretbar sind (vgl. BGHSt 30, 320).
- BVerfG, 13.12.1997 - 2 BvR 1404/96
Verfassungsrechtliche Anforderungen an Lockerungen im Strafvollzug
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2003 - 3 Ws 163/03
Handelt es sich bei dem Gefangenen um einen Verurteilten, bei dem die Aussetzung der Vollstreckung des Restes etwa einer lebenslangen Strafe oder - wie vorliegend - der Maßregel der Sicherungsverwahrung nur noch von der positiven Kriminalprognose abhängt, dienen Lockerungen des Vollzugs dem weiteren Zweck, die den Vollstreckungsgerichten vorbehaltene Prognoseentscheidung, der Untergebrachte werde infolge seines Hanges keine erheblichen Straftaten begehen, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden (§ 67 d Abs. 3 StGB), vorzubereiten bzw. die Grundlage der prognostischen Beurteilung zu verbreitern (vgl. BVerfG NJW 1998, 1133). - BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 2033/98
Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Dauer der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2003 - 3 Ws 163/03
Eine gegen die rückwirkende Verlängerung der Sicherungsverwahrung erhobene Verfassungsbeschwerde des Verurteilten S. scheiterte aus formalen Gründen (vgl. BVerfG NStZ 1999, 156 und NStZ-RR 2000, 281). - OLG Karlsruhe, 18.02.1983 - 3 Ws 16/83
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2003 - 3 Ws 163/03
Das bedeutet bei einem Bescheid, mit dem die Vollzugsbehörde die Gewährung von Lockungen versagt hat, dass die Strafvollstreckungskammer nur zu prüfen hat, ob die Vollzugsbehörde bei ihrer Entscheidung von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie ihrer Entscheidung den richtigen Begriff des Versagungsgrundes zugrunde gelegt und ob sie dabei die Grenzen des ihr zustehenden Beurteilungsspielraums eingehalten hat (…BGH a.a.O.; vgl. auch Senat ZfStrVo 1983, 181).
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