Rechtsprechung
| BGH, 16.06.2005 - 1 StR 152/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs als unzulässig wegen Prozessverschleppung; Geltendmachung einer unzulässigen Beschränkung der Verteidigung; Berufung auf eine Verletzung des Beschleunigungsgebotes bei Prozessverschleppung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 244 Abs. 2
Umfang der Beweisaufnahme und Berücksichtigung von Opferinteressen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2005, 2791
- NStZ 2005, 579
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.01.2005 - 1 StR 498/04
Achtung der menschlichen Würde eines Zeugen im Rahmen der vorrangigen …
Auszug aus BGH, 16.06.2005 - 1 StR 152/05
Das Gericht ist verpflichtet, bei seiner Entscheidung über den Umfang der Beweisaufnahme Opferschutzinteressen in seine Erwägungen einzubeziehen (BGH, Beschluß vom 11. Januar 2005 - 1 StR 498/04).
- BGH, 31.08.2006 - 3 StR 237/06
Ziel des Strafprozesses (Wahrheitsfindung in einem prozessordnungsgemäßen …
Das bedeutet auch, das Opfer vor einer rechtsstaatswidrigen Verteidigung des Angeklagten zu schützen (BGH NStZ 2005, 579, 580). - BGH, 04.08.2009 - 5 StR 253/09
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung durch Behörde außerhalb der Justiz …
Diese sind zwar die wesentlichen Adressaten In diesem Sinne wird deshalb auch in der strafgerichtlichen Rechtsprechung grundsätzlich danach unterschieden, ob die Verzögerung in den Verantwortungsbereich der Justizbehörden oder des Angeklagten fällt (BVerfG (Kammer) StV 2006, 73 ff.; BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 9, 21, 25, 27). - BGH, 13.05.2009 - 1 StR 209/09
Vergewaltigung (Fragerecht; Konfrontationsrecht; Berücksichtigung von …
Rn. 1 Das Tatgericht ist verpflichtet, bei seiner Entscheidung über den Umfang der Beweisaufnahme Opferschutzinteressen zu berücksichtigen (BGH NStZ 2005, 579, 580). - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2017 - 3d E 747/17 Rn. 14 Vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2005 - 1 StR 498/04 -, NJW 2005, 1519, 1520 und vom 16. Juni 2005 - 1 StR 152/05 -, NJW 2005, 2791.
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