Rechtsprechung
| BGH, 09.11.2005 - 1 StR 234/05 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 211 Abs. 2 StGB; § 212 StGB; § 46 StGB; Art. 103 Abs. 2 GG
Mord (niedrige Beweggründe; fehlender nachvollziehbarer Grund); Totschlag (Wertungsfehler bei der Strafzumessung; besonders schwerer Fall; Nähe zu Mordmerkmalen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StGB § 211; ; StGB § 212; ; StGB § 212 Abs. 2; ; GG Art. 103 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Tötung eines wegen Stummheit untauglichen Zeugen als Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht; Heimtückischer Mord eines zweieinhalbjährigen, hilflosen und geistig behinderten Sohnes; Anschein besonderer Verwerflichkeit; Vorsätzliche Tötung ohne nahe liegenden Grund als Mord ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 211 Abs. 2
Niedriger Beweggrund bei nicht zweifelsfrei feststehendem Beweggrund - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- zis-online.com
(Entscheidungsanmerkung)
Zu den Anforderungen an die Feststellung des Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe (RiAG Dr. Frank Rose, Reinbek; ZIS 2006, 221)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 12.01.2005 - 9 Ks 111 Js 37621/04
- BGH, 09.11.2005 - 1 StR 234/05
- BVerfG, 15.02.2006 - 2 BvR 2209/05
Papierfundstellen
- NStZ 2006, 166
- StV 2006, 183
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.05.2003 - 3 StR 149/03
Mord (niedrige Beweggründe: Ärger; Hass; Rache; Gemütslage; subjektive …
Auszug aus BGH, 09.11.2005 - 1 StR 234/05
Gefühlsregungen wie Wut, Ärger, Hass und Rache kommen in der Regel nur dann als niedrige Beweggründe in Betracht, wenn sie ihrerseits auf niedrigen Beweggründen beruhen (vgl. BGH NStZ 2004, 34 m.w.N.). - BGH, 11.11.2004 - 4 StR 349/04
Versuchter Mord (Heimtücke; Bewusstsein der Ausnutzung der Arglosigkeit und der …
Auszug aus BGH, 09.11.2005 - 1 StR 234/05
Denn es bedarf zudem - und das ist hier entscheidend - zweifelsfreier Feststellung, dass sich der Angeklagte bei Begehung der Tat der besonderen Verwerflichkeit seines Tuns bewusst war (vgl. BGH NStZ 2005, 331). - BGH, 19.10.2001 - 2 StR 259/01
Grundlose Tötung als Mord
Auszug aus BGH, 09.11.2005 - 1 StR 234/05
Auch in der Entscheidung BGHSt 47, 128 wird darauf abgestellt, dass die subjektive Bereitschaft zum absolut grundlosen Töten definitiv festgestellt wird.
- BGH, 24.10.2018 - 1 StR 422/18
Mord aus niedrigen Beweggründen; Tatmehrheit (nacheinander folgender Angriff auf …
Der rechtswidrigen Tat nach § 212 StGB wohnt an sich schon ein unerträgliches Missverhältnis inne; daher wäre es, auch im Hinblick auf Art. 103 Abs. 2 GG und die absolute Rechtsfolge des § 211 StGB verfehlt, jede vorsätzliche Tötung, für welche sich kein nachvollziehbarer oder naheliegender Grund finden lässt, als Mord aus niedrigen Beweggründen anzusehen (BGH, Urteil vom 9. November 2005 - 1 StR 234/05, NStZ 2006, 166 Rn. 20). - BGH, 28.03.2024 - 4 StR 370/23
Urteil des Landgerichts Bochum wegen Totschlags durch Ersticken zweier Kinder …
Kann das Gericht bei mehreren in Betracht kommenden tatbeherrschenden Motiven zu keiner eindeutigen Festlegung gelangen, weil es keinen von mehreren nach dem Beweisergebnis in Betracht kommenden Beweggründen ausschließen kann, so ist eine Verurteilung wegen Mordes nur dann möglich, wenn jeder dieser Beweggründe als niedrig anzusehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 2005 - 1 StR 234/05 Rn. 20).Letzteres ist auch für die Tötung ihres Sohnes J. unter den vom Landgericht festgestellten Gesamtumständen, wonach die Angeklagte die Tat aus einer neuen Überforderungssituation heraus spontan beging und das weitere Delikt gerade kein Ausdruck einer grundsätzlich rechtsfeindlichen Gesinnung war, nicht zu beanstanden (vgl. BGH…, Urteil vom 26. April 2017 - 2 StR 580/16 Rn. 17; s. zu einem anders gelagerten Fall aber auch BGH, Urteil vom 9. November 2005 - 1 StR 234/05 Rn. 21).
- BGH, 25.01.2023 - 1 StR 284/22
Mord aus niedrigen Beweggründen (Voraussetzungen: Motivbündel); Strafzumessung …
Kann das Gericht bei mehreren in Betracht kommenden tatbeherrschenden Motiven zu keiner eindeutigen Festlegung gelangen, weil es keinen von mehreren nach dem Beweisergebnis in Betracht kommenden Beweggründen ausschließen kann, so ist eine Verurteilung wegen Mordes dann möglich, wenn jeder dieser Beweggründe als niedrig anzusehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 2005 - 1 StR 234/05 Rn. 20).
- BGH, 30.03.2022 - 5 StR 358/21
Nach tödlichem Messerstich gegen 13-Jährigen im Berliner Monbijou-Park: BGH …
Dass der Angeklagte den Tatentschluss spontan gefasst hat, schließt die Annahme niedriger Beweggründe nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 2005 - 1 StR 234/05, NStZ 2006, 166, 167). - BGH, 14.06.2023 - 1 StR 399/22
Mord aus niederen Beweggründen (Voraussetzungen, Motivbündel)
Kann das Gericht bei mehreren in Betracht kommenden tatbeherrschenden Motiven zu keiner eindeutigen Festlegung gelangen, weil es keinen von mehreren nach dem Beweisergebnis in Betracht kommenden Beweggründen ausschließen kann, so ist eine Verurteilung wegen Mordes dann möglich, wenn jeder dieser Beweggründe als niedrig anzusehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 2005 - 1 StR 234/05 Rn. 20). - LG Köln, 06.09.2022 - 111 Ks 5/22
25-Jähriger wegen Mordes an Ex-Freundin und Sohn verurteilt
Kann innerhalb eines Motivationskomplexes kein einzelner bewusstseinsdominanter Beweggrund ausgemacht werden, sind jedoch sämtliche in Rede stehenden Beweggründe rechtlich gleichermaßen niedrig und lässt sich das Mitwirken eines nicht als niedrig zu klassifizierenden Handlungsantriebs sicher ausschließen, so ist eine solchermaßen veranlasste Tat als Mord anzusehen (BGH, Urteil vom 09.11.2005 - 1 StR 234/05;… MüKoStGB/Schneider, 4. Aufl. 2021, StGB § 211 Rn. 83 m.w.N). - BGH, 12.11.2019 - 1 StR 370/19
Mord aus niedrigen Beweggründen (Einstufung eines Tatmotives als niedrig)
Daher kann nicht jede vorsätzliche Tötung, für welche sich weder ein nachvollziehbarer noch naheliegender Grund finden lässt, als Mord aus niedrigen Beweggründen angesehen werden (BGH…, Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 422/18 Rn. 21; Urteil vom 9. November 2005 - 1 StR 234/05 Rn. 20). - BGH, 05.09.2007 - 2 StR 306/07
Zustellung des Urteils (fehlende Urteilsformel; Berichtigungsbeschluss); …
Im Übrigen verkennt das Landgericht, dass auch bei einer spontanen Tötung die Annahme sonstiger niedriger Beweggründe nicht von vornherein ausgeschlossen ist (BGH NStZ 2006, 166 f.;… Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 211 Rdn. 9b m.w.N.). - LG Hagen, 28.01.2025 - 31 Ks 4/24 Kommen mehrere Tatmotive in Betracht, so ist eine Verurteilung nur möglich, wenn jedes der Tatmotive als niedrig anzusehen ist (BGH, Urteil vom 09.11.2005, Az. 1 StR 234/05, in: NStZ 2006, 166).
- LG Köln, 25.04.2024 - 120 Ks 11/23 In einem solchen Fall ist eine Verurteilung jedenfalls dann möglich, wenn - wie hier - ein jeder dieser Beweggründe als niedrig anzusehen ist (vgl. BGH, Urt. v. 09.11.2005 - 1 StR 234/05 -, juris).
- LG Hamburg, 01.08.2019 - 621 Ks 2/19
Strafverfahren wegen der Tötung einer vierfachen Mutter in Hamburg-Altona
- LG Bonn, 03.12.2019 - 24 Ks 7/19
- LG Hagen, 02.08.2024 - 31 Ks 1/24
- LG München I, 15.05.2023 - 2 Ks 128 Js 200428/20
Heimtückemord, niedrige Beweggründe, bedingter Tötungsvorsatz, gefährliche …
- LG Duisburg, 16.12.2024 - 36 Ks 6/24
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".