Rechtsprechung
| BGH, 28.06.2005 - 1 StR 187/05 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 31 Nr. 1, Nr. 2 BtMG; § 46 StGB; § 29a Abs. 1 BtMG; § 29a Abs. 2 BtMG
Aufklärungshilfe bei Hilfe zur Sicherstellung von unbekannt gelagerten Betäubungsmittelmengen (Bedeutung des Fahndungserfolges); Strafzumessung - lexetius.com
BtMG § 31 Nr. 1, Nr. 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- IWW
- Wolters Kluwer
Erfüllung der Voraussetzungen von § 31 Nr. 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) durch die Kooperation eines Beschuldigten mit Ermittlungsbehörden; Sicherstellung von Betäubungsmitteln an einem unbekannten Ort durch Preisgabe eines Beschuldigten; Möglichkeit der Sicherstellung ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 31 Nr. 1, 2
§ 31 BtMG bei Angaben zum Lagerort von BtM - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2005, 2632
- NStZ 2006, 177
- NStZ-RR 2005, 324
- StV 2005, 558
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BGH, 25.02.1999 - 1 StR 32/99
Absehen von Strafe; Kronzeugenregelung
Auszug aus BGH, 28.06.2005 - 1 StR 187/05
Rn. 6 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können die Voraussetzungen des § 31 BtMG auch bei einem Angeklagten erfüllt sein, der über seinen eigenen - bereits bekannten - Tatbeitrag hinaus Tataufklärung betreibt (BGH NStZ-RR 2002, 251; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 29).Umgekehrt genügt aber die Ermöglichung eines Fahndungserfolgs, auch wenn das Verhalten des Tatbeteiligten den Ermittlungsbehörden bereits bekannt ist: Die Auslegung von § 31 BtMG hat sich an der Zielsetzung dieser Bestimmung zu orientieren (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 29).
- BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82
Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten …
Auszug aus BGH, 28.06.2005 - 1 StR 187/05
§ 31 Nr. 1 BtMG soll die Möglichkeit der Verfolgung begangener Straftaten verbessern (BGHSt 31, 163, 167; 33, 80, 81; BGH StV 1994, 543, 544). - BGH, 06.03.2002 - 2 StR 491/01
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge im minder …
Auszug aus BGH, 28.06.2005 - 1 StR 187/05
Rn. 6 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können die Voraussetzungen des § 31 BtMG auch bei einem Angeklagten erfüllt sein, der über seinen eigenen - bereits bekannten - Tatbeitrag hinaus Tataufklärung betreibt (BGH NStZ-RR 2002, 251;… BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 29).
- BGH, 28.11.1984 - 2 StR 608/84
Strafmilderung bei nicht umfassend geständigem Angeklagten
Auszug aus BGH, 28.06.2005 - 1 StR 187/05
§ 31 Nr. 1 BtMG soll die Möglichkeit der Verfolgung begangener Straftaten verbessern (BGHSt 31, 163, 167; 33, 80, 81; BGH StV 1994, 543, 544). - BGH, 06.07.1994 - 2 StR 295/94
Strafmilderung - Betäubungsmittel - Angaben des Beschuldigten
Auszug aus BGH, 28.06.2005 - 1 StR 187/05
§ 31 Nr. 1 BtMG soll die Möglichkeit der Verfolgung begangener Straftaten verbessern (BGHSt 31, 163, 167; 33, 80, 81; BGH StV 1994, 543, 544). - BGH, 22.02.1994 - 1 StR 20/94
Aufklärungserfolg - Erkenntnisse - Mittäter - Tatbeitrag
Auszug aus BGH, 28.06.2005 - 1 StR 187/05
Rn. 7 Allerdings verlangt § 31 Nr. 1 BtMG nicht notwendig einen Fahndungserfolg (BGH StV 1994, 544 m.w.Nachw.).
- BGH, 20.06.2017 - 1 StR 213/17
Strafzumessung bei Betäubungsmittelstraftaten (erforderliche Feststellungen zum …
Insoweit wäre nicht nur eine Aufdeckung von Taten nach § 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG zu erwägen, sondern durch die Sicherstellung der Betäubungsmittel als besonders wirksame Form der Verhinderung geplanter Straftaten auch eine Aufklärungshilfe nach § 31 Satz 1 Nr. 2 BtMG (vgl. auch Senat, Beschluss vom 28. Juni 2005 - 1 StR 187/05, NStZ 2006, 177). - BGH, 09.01.2020 - 4 StR 345/19
Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss (Verwerfung durch Beschluss …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können die Voraussetzungen des § 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG auch bei einem Angeklagten erfüllt sein, der über seinen eigenen - bereits bekannten - Tatbeitrag hinaus Tataufklärung leistet (BGH, Beschlüsse vom 23. April 2013 - 1 StR 131/13, NStZ 2013, 665 und vom 28. Juni 2005 - 1 StR 187/05, NStZ 2006, 177). - BGH, 09.07.2013 - 5 StR 213/13
Strafzumessung im Betäubungsmittelstrafrecht (Aufklärungshilfe durch Ermöglichung …
Hierfür kann auch - wie hier die Entdeckung des Drogenlagers - die Ermöglichung eines Fahndungserfolgs genügen, wenn es durch Mitwirkung eines Angeklagten gelingt, weitere, den Ermittlungsbehörden bislang nicht bekannte oder an einem unbekannten Ort versteckte Betäubungsmittel sicherzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - 1 StR 187/05, NStZ 2006, 177).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".