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Rechtsprechung
   AG Stuttgart, 03.11.2005 - 27 Gs 1368/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,27017
AG Stuttgart, 03.11.2005 - 27 Gs 1368/05 (https://dejure.org/2005,27017)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 03.11.2005 - 27 Gs 1368/05 (https://dejure.org/2005,27017)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 03. November 2005 - 27 Gs 1368/05 (https://dejure.org/2005,27017)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Maklertätigkeit ohne erforderliche Erlaubnis und ohne Gewerbeanmeldung: Anordnung des Verfalls hinsichtlich der aus der Maklertätigkeit vereinnahmten Gelder

  • ra.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des zwangsvollstreckungsrechtlichen Anspruchs auf Anordnung von dinglichen Arresten bezüglich vereinnahmter Gelder; Voraussetzungen des Vorliegens einer gewerberechtlichen Ordnungswidrigkeit wegen des Betreibens von Immobiliengeschäften ohne die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 246
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 138/01

    Urteil im Hildesheimer Korruptionsprozeß im wesentlichen bestätigt

    Auszug aus AG Stuttgart, 03.11.2005 - 27 Gs 1368/05
    Maßgeblich ist die Bestimmung des wirtschaftlichen Werts des Vorteils, den der Täter durch die mit Geldbuße bedrohte Handlung (bzw. durch die Tat) erzielt hat (vgl. zu § 73 StGB: BGH, NJW 2002, S. 2257 ff., 2259).

    Rn. 22 Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des § 29a Abs. 1 S. 1 OWiG (bzw. des § 73 Abs. 1 S. 1 StGB) ist die "Unmittelbarkeit" (vgl. zu § 73 StGB: BGH, NJW 2002, S. 2257 ff., 2259).

    Das Erlangte muss unmittelbar aus der Tat erlangt sein, d. h. zwischen Tat und Vorteil muss eine unmittelbare Kausalbeziehung bestehen und die Abschöpfung muss spiegelbildlich dem Vermögensvorteil entsprechen (vgl. zu § 73 StGB: BGH, NJW 2002, S. 2257 ff., 2259).

    Vielmehr ist die Bestimmung des Vorteils der Bestimmung seines Umfangs - und nur hierfür gilt das Bruttoprinzip - logisch vorgelagert (vgl. zu § 73 StGB: BGH, NJW 2002, S. 2257 ff., 2260;… vgl. auch BGH, wistra 2001, S. 388 ff., 389).

  • BGH, 22.10.2002 - 1 StR 169/02

    Weitere Verurteilung im FlowTex-Verfahren bestätigt

    Auszug aus AG Stuttgart, 03.11.2005 - 27 Gs 1368/05
    Rn. 20 Vorteile "für die mit Geldbuße bedrohte Handlung" (bzw. "für die Tat") - hierbei handelt es sich um Vermögenswerte, die der Täter als Gegenleistung für sein rechtswidriges Handeln erhalten hat und die nicht auf der Tatbestandverwirklichung selbst beruhen, z. B. wenn ein Lohn für die Tatbegehung gezahlt wird, (vgl. zu § 73 StGB: BGH, NStZ-RR 2003, S. 10f.) - sind nicht ersichtlich.

    Rn. 21 Es liegen auch keine Vorteile "aus der mit Geldbuße bedrohten Handlung" - hierbei handelt es sich um Vermögenswerte, die dem Täter unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestandes selbst in irgendeiner Phase des Tatablaufs zufließen (vgl. zu § 73 StGB: BGH, NStZ-RR 2003, S. 10f.) - vor.

  • BGH, 21.08.2002 - 1 StR 115/02

    Abschöpfung des Taterlöses bei Embargoverstößen

    Auszug aus AG Stuttgart, 03.11.2005 - 27 Gs 1368/05
    Der Betroffene ... K hat zwar die vereinnahmten Gelder im Sinne von § 29a Abs. 1 OWiG, die Firma K Projektentwicklungs-GmbH (vgl. BGHSt 47, S. 369 ff.) und die Ehefrau des Betroffenen (…Verschiebungsfall - vgl. BGHSt 45, S. 235 ff., 246), haben diese im Sinn von § 29a Abs. 2 OWiG erlangt.
  • BGH, 19.10.1999 - 5 StR 336/99

    Verfall gegen Drittbegünstigte (Abgrenzung von Vertretungsfällen, …

    Auszug aus AG Stuttgart, 03.11.2005 - 27 Gs 1368/05
    Der Betroffene ... K hat zwar die vereinnahmten Gelder im Sinne von § 29a Abs. 1 OWiG, die Firma K Projektentwicklungs-GmbH (…vgl. BGHSt 47, S. 369 ff.) und die Ehefrau des Betroffenen (Verschiebungsfall - vgl. BGHSt 45, S. 235 ff., 246), haben diese im Sinn von § 29a Abs. 2 OWiG erlangt.
  • BGH, 13.06.2001 - 3 StR 131/01

    Voraussetzungen der Härteklausel bei der Verfallsanordnung (Berücksichtigung von …

    Auszug aus AG Stuttgart, 03.11.2005 - 27 Gs 1368/05
    Vielmehr ist die Bestimmung des Vorteils der Bestimmung seines Umfangs - und nur hierfür gilt das Bruttoprinzip - logisch vorgelagert (…vgl. zu § 73 StGB: BGH, NJW 2002, S. 2257 ff., 2260; vgl. auch BGH, wistra 2001, S. 388 ff., 389).
  • OLG Zweibrücken, 26.05.2010 - 1 Ws 241/09

    Ermittlungsmaßnahmen im Kandeler Brandstiftungsfall ('cold case') waren …

    Auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 7. März 2006 (BGH StV 2008, 63 Tz. 27) bezieht sich auf eine andere Fragestellung, nämlich auf ein mögliches Verwertungsverbot (vgl. nur BVerfG NStZ 2006, 246; BGHSt 44, 243, 248 f.;… Meyer-Goßner a.a.O., Einl. Rn. 55).
  • LG Tübingen, 10.08.2006 - 1 Qs 183/06

    Verfall im Ordnungswidrigkeitenrecht: Verstoß gegen die gewerberechtliche Pflicht …

    Der durch § 146 Abs. 2 Nr. 1 GewO sanktionierte Verstoß gegen die Anzeigepflicht des § 14 Abs. 1 GewO führt beim Betroffenen zu keinen unmittelbar erlangten Vermögensvorteilen (…vgl. auch LG Stuttgart, NStZ-RR 2003, S. 121 f.; AG Stuttgart, NStZ 2006, S. 246 ff.).
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