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Rechtsprechung
   BGH, 23.08.2005 - 5 StR 195/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6125
BGH, 23.08.2005 - 5 StR 195/05 (https://dejure.org/2005,6125)
BGH, Entscheidung vom 23.08.2005 - 5 StR 195/05 (https://dejure.org/2005,6125)
BGH, Entscheidung vom 23. August 2005 - 5 StR 195/05 (https://dejure.org/2005,6125)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 259 StGB; § 260 StGB; § 46 StGB
    Gewerbsmäßige Hehlerei; Strafzumessung (problematische Strafmilderung wegen der Ausländereigenschaft)

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 35
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.09.1997 - 1 StR 408/97

    Strafzumessung (besondere Strafempfindlichkeit eines Ausländers als …

    Auszug aus BGH, 23.08.2005 - 5 StR 195/05
    Solche Umstände kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausnahmsweise dann in Betracht, wenn der Angeklagte bei Vollzug einer Freiheitsstrafe innerhalb der Haftanstalt erhebliche sprachliche Verständigungsschwierigkeiten zu gewärtigen hat oder der Kontakt zu seiner Familie erheblich erschwert ist (BGHSt 43, 233, 234;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Ausländer 2).
  • BGH, 27.05.1997 - 1 StR 151/97

    Verwerfung einer Revision - Strafmildernde Berücksichtigung der besonderen …

    Auszug aus BGH, 23.08.2005 - 5 StR 195/05
    Solche Umstände kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausnahmsweise dann in Betracht, wenn der Angeklagte bei Vollzug einer Freiheitsstrafe innerhalb der Haftanstalt erhebliche sprachliche Verständigungsschwierigkeiten zu gewärtigen hat oder der Kontakt zu seiner Familie erheblich erschwert ist (BGHSt 43, 233, 234; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Ausländer 2).
  • BGH, 08.07.2010 - 3 StR 151/10

    Strafzumessung (keine Verletzung eines weiteren Strafgesetzes; …

    Die Ausländereigenschaft begründet für sich alleine keine besondere Strafempfindlichkeit; nur besondere Umstände wie Verständigungsprobleme, abweichende Lebensbedingungen und erschwerte familiäre Kontakte können ausnahmsweise zu einer anderen Beurteilung führen (BGHSt 43, 233; BGH NStZ 2006, 35;… Fischer, StGB, 57. Aufl., § 46 Rn. 43b).
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