Rechtsprechung
| KG, 23.05.2005 - 5 Ws 168/05 Vollz |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
StVollzG § 58
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVollzG § 58
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch eines Strafgefangenen auf freie Wahl einer Therapeutin im Rahmen der gesundheitlichen Betreuung; Zulassung einer psychologischen Therapeutin im Rahmen der allgemeinen Besuchsregelungen; Sinn und Zweck der Zulassung von Besuchen in Strafvollzugsanstalten; ...
Verfahrensgang
- LG Berlin, 02.03.2005 - 544 StVK 589/04
- KG, 23.05.2005 - 5 Ws 168/05 Voll
Papierfundstellen
- NStZ 2006, 699
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- OLG Nürnberg, 17.02.1999 - Ws 8/99
Kein Anspruch eines Strafgefangenen auf einen bestimmten Psychotherapeuten
Auszug aus KG, 23.05.2005 - 5 Ws 168/05
Der Gefangene hat keinen Anspruch auf Behandlung durch einen Arzt oder Therapeuten seiner Wahl (vgl. OLG Nürnberg NStZ 1999, 479, 480; OLG Hamm, Beschluß vom 27. Juni 1978 - 1 Vollz (Ws) 46/77 - veröffentlicht in Juris; KG NStZ 1985, 45, 46;… Calliess/Müller-Dietz, aaO. § 58 Rdn. 1).Für die Behandlung durch Psychotherapeuten gilt nichts anderes (vgl. OLG Nürnberg NStZ 1999, 479; OLG Karlsruhe NStZ 1998, 638, 639).
- OLG Karlsruhe, 16.03.1998 - 1 Ws 21/98
Auszug aus KG, 23.05.2005 - 5 Ws 168/05
Für die Behandlung durch Psychotherapeuten gilt nichts anderes (vgl. OLG Nürnberg NStZ 1999, 479; OLG Karlsruhe NStZ 1998, 638, 639). - OLG Hamm, 27.06.1978 - 1 Vollz (Ws) 46/77
Auszug aus KG, 23.05.2005 - 5 Ws 168/05
Der Gefangene hat keinen Anspruch auf Behandlung durch einen Arzt oder Therapeuten seiner Wahl (vgl. OLG Nürnberg NStZ 1999, 479, 480; OLG Hamm, Beschluß vom 27. Juni 1978 - 1 Vollz (Ws) 46/77 - veröffentlicht in Juris; KG NStZ 1985, 45, 46;… Calliess/Müller-Dietz, aaO. § 58 Rdn. 1).
- BVerfG, 10.10.2012 - 2 BvR 922/11
Strafvollzug und lebenslange Freiheitsstrafe (Maßnahme; medizinische Behandlung …
Gerade Strafgefangene sind, da sie keinen Anspruch darauf haben, einen Arzt ihrer Wahl zu konsultieren (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2008 - 2 BvQ 36/08 -, juris; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 17. Februar 1999 - Ws 8/99 -, NStZ 1999, S. 479 ; KG, Beschluss vom 23. Mai 2005 - 5 Ws 168/05 Vollz -, NStZ 2006, S. 699 ; OLG Koblenz, Beschluss vom 19. April 2006 - 1 Ws 833/05 -, juris), in besonderem Maße darauf angewiesen, dass zum Schutz ihrer Grundrechte eine gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen der Justizvollzugsanstalt auch insoweit möglich ist, als ärztliche Behandlungen in Rede stehen. - OLG Karlsruhe, 11.05.2018 - 2 Ws 112/18
Strafvollzug in Baden-Württemberg: Rechtsbeschwerde gegen den ablehnenden …
Das wäre aber erforderlich gewesen, weil der Antragsgegnerin sowohl hinsichtlich der Gründe, die einer Zulassung zum offenen Vollzug entgegenstehen ( § 7 Abs. 1 JVollzGB III BW), als auch der Auswahl der einem Gefangenen anzubietenden Behandlungsmaßnahmen, ungeachtet ob die Verpflichtung hierzu aus §§ 33, 36 JVollzGB III BW (KG NStZ 2006, 699; NStZ-RR 2013, 189; OLG Nürnberg NStZ 1999, 479; OLG Hamm, Beschluss vom 13.07.1993 - 1 Vollz (Ws) 99/93, juris - jeweils zur Vorgängervorschrift des § 58 StVollzG) oder unmittelbar aus dem in §§ 1 und 2 Abs. 3 und 4 JVollzGB IIII BW festgeschriebenen Resozialisierungsgebot (vgl. OLG Karlsruhe StV 2009, 595) abzuleiten ist, ein Beurteilungs- bzw. Ermessensspielraum eingeräumt ist (BGHSt 30, 320; OLG Karlsruhe StV 2009, 595; KG StV 2010, 644;… Arloth/Krä, StVollzG, 4. Aufl., StVollzG § 10 Rn. 7 - jeweils zu der insoweit inhaltlich mit § 7 JVollzGB III BW identischen Vorgängervorschrift des § 10 StVollzG; OLG Karlsruhe StV 2009, 595; KG NStZ 2006, 699 - zu Behandlungsmaßnahmen). - OLG Karlsruhe, 08.04.2026 - 1 Ws 43/26
Anzahl von Ausführungen während Strafvollzug zum Erhalt der Lebenstüchtigkeit; …
Die Hinzuziehung eines externen Psychotherapeuten kommt erst in Betracht - kann dann aber unter Berücksichtigung des Resozialisierungsgebots auch geboten sein - wenn die Indikation für die Durchführung einer (Einzel-)Psychotherapie besteht und die anstaltsinternen Behandlungsmöglichkeiten nicht ausreichen, weil entsprechende Angebote nicht oder nicht in ausreichender Form zur Verfügung stehen oder weil der Gefangene mit den vollzugsinternen therapeutischen Mitteln nicht mehr erreichbar ist (KG NStZ 2006, 699 Rn. 6; KG, Beschluss vom 24.06.2011 - 2 Ws 137/11, BeckRS 2016, 20569;… OLG Karlsruhe Beschluss vom 11.05.2018 - 2 Ws 112/18 , BeckRS 2018, 8674 Rn. 12 ff.;… OLG Celle Beschluss vom 19.03.2019 - 3 Ws 48/19, BeckRS 2019, 4709 Rn. 17).Allein die beharrliche Weigerung des Gefangenen, sich nach den Maßgaben der Anstalt behandeln zu lassen, genügt hierfür nicht, da er ansonsten im Ergebnis die Wahl eines bestimmten Therapeuten oder einer bestimmten Behandlungsmethode erzwingen könnte (vgl. KG NStZ 2006, 699 Rn. 7; KG, Beschluss vom 24.06.2011 - 2 Ws 137/11, BeckRS 2016, 20569).
- OLG Hamm, 13.05.2008 - 1 Vollz (Ws) 257/08
Einstellung der Behandlung eines Strafgefangenen durch einen externen Facharzt …
Diese Vorschrift umfasst neben der eigentlichen Krankenbehandlung auch die Durchführung einer Verhaltens- oder Psychotherapie (KG NStZ 2006, 699;… AK-StVollzG, 5. Aufl., § 58 Rdz.). - KG, 05.12.2013 - 2 Ws 555/13
Strafunterbrechung
Diese Grundsätze gelten nicht nur für die Diagnose, sondern auch für die Therapie (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Mai 2005 - 5 Ws 168/05 Vollz - juris). - KG, 04.01.2013 - 2 Ws 532/12
Psychotherapeutische Behandlung eines Gefangenen
Rn. 12 Es ist obergerichtlich entschieden, dass dem Gefangenen nach § 58 StVollzG ein subjektiv-öffentliches Recht auf gesundheitliche Betreuung im Rahmen sachgerechter Erwägungen zusteht (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Mai 2005 - 5 Ws 168/05 Vollz - mit weiteren Nachw.; std. Rspr. ). - KG, 24.03.2010 - 2 Ws 24/10
Lockerungen in der Sicherungsverwahrung: Ermessensreduzierung auf Null bei der …
Rn. 32 bb) Der Sicherungsverwahrte kann im Streitfall auch nicht, wie es in der Regel rechtens wäre (vgl. Senat ZfStrVo 2005, 379 = NStZ 2006, 699), auf die von ihm nicht genutzten anstaltsinternen Therapieangebote verwiesen werden.
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