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Rechtsprechung
   BGH, 02.09.2009 - 5 StR 266/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1141
BGH, 02.09.2009 - 5 StR 266/09 (https://dejure.org/2009,1141)
BGH, Entscheidung vom 02.09.2009 - 5 StR 266/09 (https://dejure.org/2009,1141)
BGH, Entscheidung vom 02. September 2009 - 5 StR 266/09 (https://dejure.org/2009,1141)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 27 StGB; § 271 StGB; § 95 AufenthG; § 60a Abs. 4 AufenthG
    Unerlaubter Aufenthalt eines Ausländers (Beihilfe; omissio libera in causa); mittelbare Falschbeurkundung (Konsumtion); Duldungsbescheinigung (öffentliche Urkunde)

  • lexetius.com

    StGB §§ 27, 271; AufenthG § 95

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    AufenthG § 60a Abs. 4; ; AufenthG § 78 Abs. 6; ; AufenthG § 78 Abs. 7; ; StGB § 27; ; StGB § 271

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt eines Ausländers durch tätige Hilfeleistung bei bestehender Entschlossenheit des Täters zur Fortsetzung des unerlaubten Aufenthalts ungeachtet der Hilfeleistung; Bescheinigung nach § 60a Abs. 4 i.V.m. § 78 Abs. 6 und § 78 Abs. 7 S. 1, 2 ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AufenthG § 95 Abs. 1 Nr. 2, AufenthG § 95 Abs. 2 Nr. 2, AufenthG § 95 Abs. 2 Nr. 3, AufenthG § 78 Abs. 6 Satz 2 Nr. 10, StGB § 27, StGB § 271
    Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt, unerlaubter Aufenthalt, Duldung, öffentliche Urkunde, Strafrecht, mittelbare Falschbeurkundung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt eines Ausländers durch tätige Hilfeleistung bei bestehender Entschlossenheit des Täters zur Fortsetzung des unerlaubten Aufenthalts ungeachtet der Hilfeleistung; Bescheinigung nach § 60a Abs. 4 i.V.m. § 78 Abs. 6 und § 78 Abs. 7 S. 1, 2 ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beihilfe zum illegalen Aufenthalt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt eines Ausländers ausgedehnt

Papierfundstellen

  • BGHSt 54, 140
  • NJW 2010, 248
  • NStZ 2010, 171
  • NStZ 2010, 457 (Ls.)
  • NStZ-RR 2010, 300
  • NStZ-RR 2010, 332
  • StV 2010, 247
 
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Wird zitiert von ... (42)Zitiert selbst (29)

  • BayObLG, 17.05.2000 - 4St RR 55/00

    Strafbarkeit des Erschleichens eines sog. Schenken-Visums in einem anderen Staat

    Auszug aus BGH, 02.09.2009 - 5 StR 266/09
    Die Strafvorschrift will das ausländerrechtliche Verwaltungsverfahren im Interesse materiell richtiger Entscheidungen gegenüber Falschangaben absichern (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2004, 376) und das Vertrauen des Rechtsverkehrs in die materielle Richtigkeit der Verwaltungsentscheidung schützen (BayObLG NStZ-RR 2000, 344, 345;… Mosbacher aaO § 95 Rdn. 246; für § 95 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative AufenthG auch Aurnhammer, Spezielles Ausländerstrafrecht 1996 S. 82, 147; a.M. Cantzler, Das Schleusen von Ausländern und seine Strafbarkeit 2004 S. 117 ff.).

    Es müssen auch nicht gerade die falschen Angaben geeignet sein, die Ausstellung der Urkunde zu bewirken; vielmehr genügt es, wenn sie für das Verfahren allgemein von Bedeutung sind und damit grundsätzlich zur Verschaffung eines unrechtmäßigen Aufenthaltstitels bzw. einer Duldung führen können (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 2007 - 1 StR 189/07; OLG Karlsruhe Justiz 1998, 223, 224; NStZ-RR 2004, 376), die richtige Anwendung des materiellen Aufenthaltsrechts wegen der Falschangaben mithin abstrakt gefährdet ist (BayObLG NStZ-RR 2000, 344, 345; BayVGH, Beschluss vom 20. März 2008 - 19 C 08.22, 19 CS 08.21).

  • OLG Karlsruhe, 29.07.2004 - 3 Ws 10/04

    Ausländerstrafrecht: Strafbarkeit eines Deutschen bei fremdnützig unrichtigen …

    Auszug aus BGH, 02.09.2009 - 5 StR 266/09
    Die Strafvorschrift will das ausländerrechtliche Verwaltungsverfahren im Interesse materiell richtiger Entscheidungen gegenüber Falschangaben absichern (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2004, 376) und das Vertrauen des Rechtsverkehrs in die materielle Richtigkeit der Verwaltungsentscheidung schützen (BayObLG NStZ-RR 2000, 344, 345;… Mosbacher aaO § 95 Rdn. 246; für § 95 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative AufenthG auch Aurnhammer, Spezielles Ausländerstrafrecht 1996 S. 82, 147; a.M. Cantzler, Das Schleusen von Ausländern und seine Strafbarkeit 2004 S. 117 ff.).

    Es müssen auch nicht gerade die falschen Angaben geeignet sein, die Ausstellung der Urkunde zu bewirken; vielmehr genügt es, wenn sie für das Verfahren allgemein von Bedeutung sind und damit grundsätzlich zur Verschaffung eines unrechtmäßigen Aufenthaltstitels bzw. einer Duldung führen können (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 2007 - 1 StR 189/07; OLG Karlsruhe Justiz 1998, 223, 224; NStZ-RR 2004, 376), die richtige Anwendung des materiellen Aufenthaltsrechts wegen der Falschangaben mithin abstrakt gefährdet ist (BayObLG NStZ-RR 2000, 344, 345; BayVGH, Beschluss vom 20. März 2008 - 19 C 08.22, 19 CS 08.21).

  • BGH, 07.02.2008 - 5 StR 242/07

    Beihilfehandlungen nach Sicherstellung der Betäubungsmittel (sukzessive Beihilfe; …

    Auszug aus BGH, 02.09.2009 - 5 StR 266/09
    Rn. 7 aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist grundsätzlich jede Handlung als Hilfeleistung anzusehen, die die Herbeiführung des Taterfolgs durch den Haupttäter objektiv fördert oder erleichtert; dass sie für den Eintritt des Erfolgs in seinem konkreten Gepräge kausal wird, ist nicht erforderlich (BGH NJW 2007, 384, 388 m.w.N., insoweit in BGHSt 51, 144 nicht abgedruckt; BGH NJW 2008, 1460, 1461).

    Anders liegt es nur, wenn der Beihilfehandlung jede Eignung zur Förderung der Haupttat fehlt oder sie erkennbar nutzlos für das Gelingen der Tat ist (BGH NJW 2008, 1460, 1461; vgl. auch BGH StV 1996, 87).

  • BGH, 06.10.2004 - 1 StR 76/04

    Illegaler Aufenthalt ohne Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung (Duldungsanspruch …

    Auszug aus BGH, 02.09.2009 - 5 StR 266/09
    Die Frage eines die Erfüllung des Tatbestands ausschließenden hypothetischen Duldungsanspruchs (hierzu BVerfG - Kammer - NStZ 2003, 488, 489) stellt sich mithin nicht (BGHR AuslG § 92 Unerlaubter Aufenthalt 4 m.w.N.).

    Dabei muss nicht entschieden werden, ob Unmöglichkeit bzw. Unzumutbarkeit schon deswegen nicht gegeben ist, weil dem "untergetauchten" Ausländer stets ein "Auftauchen" zum Zweck der Erlangung einer Duldung möglich und zumutbar ist (BGH StV 2005, 24, 26;… krit. Mosbacher aaO § 95 Rdn. 80 ff.).

  • BGH, 16.04.1996 - 1 StR 127/96

    Mittelbare Falschbeurkundung (Aufenthaltsgestattungsbescheinigung für …

    Auszug aus BGH, 02.09.2009 - 5 StR 266/09
    Rn. 14 (1) Es unterliegt freilich keinem Zweifel, dass die genannten Bescheinigungen als solche öffentliche Urkunden darstellen (BGHSt 42, 131).

    Die Frage der Beweiskraft ist vielmehr - unter Anlegung eines strengen Maßstabs - für die jeweils betroffenen Angaben anhand der für die Errichtung und den Zweck der Urkunde maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen, aber auch nach der Verkehrsanschauung zu prüfen (BGHSt - GS - 22, 201, 203; BGHSt 42, 131; BGH NJW 1996, 470).

  • OLG Karlsruhe, 16.07.2008 - 3 Ss 226/07

    D (A), Strafrecht, mittelbare Falschbeurkundung, Aufenthaltsgestattung, …

    Auszug aus BGH, 02.09.2009 - 5 StR 266/09
    Rn. 16 Wird der Hinweis nach § 78 Abs. 6 Satz 2 Nr. 10 AufenthG in die Bescheinigung aufgenommen, so ist hierdurch für den Rechtsverkehr unmissverständlich klargestellt, dass sich die Urkunde hinsichtlich der Personalangaben keine Beweiskraft beimisst (OLG Karlsruhe StV 2009, 133; OLG Naumburg StV 2007, 134; KG NStZ 2009, 448; siehe auch OLG Stuttgart NStZ-RR 2008, 155).

    Dabei muss der Senat nicht entscheiden, ob es der für § 271 StGB erforderlichen Beweiskraft auch in Fällen ermangelt, in denen die Personalangaben zwar ausschließlich auf den Mitteilungen des Antragstellers beruhen, die Behörde den Hinweis nach § 78 Abs. 6 Satz 2 Nr. 10 AufenthG aber gleichwohl unterlassen hat (vgl. OLG Karlsruhe StV 2009, 133), oder ob die gesetzlich vorgegebene Hinweismöglichkeit die Beweiskraft der relevanten Personalangaben gar generell in Frage zu stellen vermag.

  • BGH, 24.10.2007 - 1 StR 189/07

    Mögliche Strafbarkeit wegen Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen trotz …

    Auszug aus BGH, 02.09.2009 - 5 StR 266/09
    Es müssen auch nicht gerade die falschen Angaben geeignet sein, die Ausstellung der Urkunde zu bewirken; vielmehr genügt es, wenn sie für das Verfahren allgemein von Bedeutung sind und damit grundsätzlich zur Verschaffung eines unrechtmäßigen Aufenthaltstitels bzw. einer Duldung führen können (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 2007 - 1 StR 189/07; OLG Karlsruhe Justiz 1998, 223, 224; NStZ-RR 2004, 376), die richtige Anwendung des materiellen Aufenthaltsrechts wegen der Falschangaben mithin abstrakt gefährdet ist (BayObLG NStZ-RR 2000, 344, 345; BayVGH, Beschluss vom 20. März 2008 - 19 C 08.22, 19 CS 08.21).
  • VGH Bayern, 20.03.2008 - 19 C 08.22

    Prozesskostenhilfe; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage; …

    Auszug aus BGH, 02.09.2009 - 5 StR 266/09
    Es müssen auch nicht gerade die falschen Angaben geeignet sein, die Ausstellung der Urkunde zu bewirken; vielmehr genügt es, wenn sie für das Verfahren allgemein von Bedeutung sind und damit grundsätzlich zur Verschaffung eines unrechtmäßigen Aufenthaltstitels bzw. einer Duldung führen können (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 2007 - 1 StR 189/07; OLG Karlsruhe Justiz 1998, 223, 224; NStZ-RR 2004, 376), die richtige Anwendung des materiellen Aufenthaltsrechts wegen der Falschangaben mithin abstrakt gefährdet ist (BayObLG NStZ-RR 2000, 344, 345; BayVGH, Beschluss vom 20. März 2008 - 19 C 08.22, 19 CS 08.21).
  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur …

    Auszug aus BGH, 02.09.2009 - 5 StR 266/09
    Ein Fall der psychischen Beihilfe, der bei fest entschlossenen Haupttätern besonders sorgfältiger Prüfung bedürfte (vgl. etwa BGHSt 46, 107, 115), liegt nicht vor, weil der Angeklagte den B. durch tätige Hilfe unterstützt hat.
  • BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Unvermögen zum Fälligkeitszeitpunkt; …

    Auszug aus BGH, 02.09.2009 - 5 StR 266/09
    Denn unter dem Blickwinkel der sogenannten omissio libera in causa (vgl. BGHSt 47, 318, 320 f.; BGH, Beschluss vom 9. Juni 2008 - 5 StR 98/08;… Weigend in LK 12. Aufl. § 13 Rdn. 67) ist dem illegal eingereisten Täter insoweit die Berufung auf eine etwaige Handlungsunfähigkeit oder Unzumutbarkeit versagt (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 57, 59).
  • BGH, 16.11.2006 - 3 StR 139/06

    El Motassadeq auch der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig gesprochen

  • BVerfG, 06.03.2003 - 2 BvR 397/02

    Zur Strafbarkeit des unerlaubten Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland

  • BGH, 02.07.1968 - GSSt 1/68

    Öffentlicher Glaube des Kraftfahrzeugscheins

  • BGH, 12.06.1990 - 5 StR 614/89

    Prostitution als Erwerbstätigkeit im Sinne des Ausländergesetzes - Aufenthalt …

  • BGH, 22.08.1995 - 4 StR 422/95

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und fehlender objektiv …

  • BGH, 12.10.1995 - 4 StR 259/95

    Bescheinigung - Personalangaben - Keine öffentliche Urkunde

  • OLG Naumburg, 18.10.2006 - 2 Ss 294/06

    Urkundenfälschung und Aufenthaltsrecht für Asylbewerber

  • BGH, 31.07.2003 - 5 StR 251/03

    Beihilfe zu einem Dauerdelikt (durch das Erklären der Waffenbedienung; …

  • KG, 09.09.2005 - 1 Ss 229/05

    Beihilfe zum illegalen Aufenthalt: Strafbarkeit durch Beherbergung eines …

  • BayObLG, 21.05.1999 - 4St RR 86/99

    Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt durch Gewähren von Unterkunft und/oder …

  • OLG Frankfurt, 25.02.2005 - 1 Ss 9/04

    Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt von Ausländern: Duldungsanspruch des …

  • BGH, 09.06.2008 - 5 StR 98/08

    Bankrott (Feststellung der Überschuldung, der Zahlungsunfähigkeit oder der …

  • OLG Frankfurt, 18.08.2000 - 1 Ws 106/00

    Möglichkeit der Abschiebehaft lässt Strafbarkeit wegen Verstoßes gegen …

  • OLG Düsseldorf, 31.08.2001 - 2a Ss 149/01

    Beihilfevoraussetzungen; Aufenthalt eines Ausländers; Beihilfe zum illegalen …

  • OLG Köln, 25.03.2003 - Ss 92/03
  • OLG Stuttgart, 04.07.2007 - 4 Ss 198/07

    Strafbarkeit eines Ausländers wegen mittelbarer Falschbeurkundung: Bewirkung …

  • BayObLG, 20.12.2004 - 4St RR 184/04

    Förderung des unerlaubten Aufenthalts von Ausländern durch Gewährung …

  • BayObLG, 25.06.2001 - 4St RR 77/01

    Aufhalten im Bundesgebiet ohne Aufenthaltsgenehmigung; Beihilfehandlung im Sinne …

  • KG, 19.06.2008 - 1 Ss 415/07
  • BGH, 26.01.2021 - 1 StR 289/20

    Unerlaubte Einreise ins Bundesgebiet (Vorliegen eines Aufenthaltstitels eines …

    Damit war das in § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG geschützte Rechtsgut, das in der Sicherung des ausländerrechtlichen Verwaltungsverfahrens gegenüber Falschangaben im Interesse materiell richtiger Entscheidungen und in dem Vertrauen des Rechtsverkehrs in die Richtigkeit von Verwaltungsentscheidungen zu sehen ist (vgl. BGH…, Urteil vom 22. Juli 2015 - 2 StR 389/13 Rn. 42 und Beschluss vom 2. September 2009 - 5 StR 266/09, BGHSt 54, 140 Rn. 18), noch nicht in dem erforderlichen Maße gefährdet.

    Damit war das in § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG geschützte Rechtsgut, das in der Sicherung des ausländerrechtlichen Verwaltungsverfahrens gegenüber Falschangaben im Interesse materiell richtiger Entscheidungen und in dem Vertrauen des Rechtsverkehrs in die Richtigkeit von Verwaltungsentscheidungen zu sehen ist (vgl. BGH…, Urteil vom 22. Juli 2015 - 2 StR 389/13 Rn. 42 und Beschluss vom 2. September 2009 - 5 StR 266/09, BGHSt 54, 140 Rn. 18), noch nicht in dem erforderlichen Maße gefährdet.

  • BGH, 22.07.2015 - 2 StR 389/13

    Bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern (limitierte Akzessorietät zu Taten nach …

    Sie müssen dafür nur eine erhöhte Beweiskraft besitzen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. September 2009 - 5 StR 266/09, BGHSt 54, 140, 146); denn die Strafvorschrift regelt ein abstraktes Gefährdungsdelikt.

    Die Tatsache, dass es in mehreren Fällen nicht zur Erteilung eines Aufenthaltstitels kam, steht der Strafbarkeit der darauf abzielenden Handlungen ebenfalls nicht entgegen (vgl. BGH aaO, BGHSt 54, 140, 146).

    Auf eine Kausalität der unrichtigen Angaben bei der Erteilung des Aufenthaltstitels kommt es nicht an (vgl. BGH aaO, BGHSt 54, 140, 143).

    Nach der Rechtsprechung ist grundsätzlich jede Handlung als Hilfeleistung anzusehen, welche die Herbeiführung des Taterfolgs durch den Haupttäter objektiv fördert oder erleichtert (BGH aaO, BGHSt 54, 140, 142 f.).

    f) § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG konsumiert eine mittelbare Falschbeurkundung im Sinne von § 271 Abs. 1 StGB (vgl. BGH aaO, BGHSt 54, 140, 145).

    Er schützt das Vertrauen des Rechtsverkehrs in die Richtigkeit der Verwaltungsentscheidung (vgl. BGH, Beschluss vom 2. September 2009 - 5 StR 266/09, BGHSt 54, 140, 145 f.).

    Die unrichtigen oder unvollständigen Angaben müssen zwar zur Erfüllung des Tatbestands des § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG weder für die Erteilung des Aufenthaltstitels ursächlich gewesen sein (…vgl. Hohoff in BeckOK-AuslR, § 95 AufenthG Rn. 90) noch bedarf es der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (vgl. BGH, Beschluss vom 2. September 2009 - 5 StR 266/09, BGHSt 54, 140, 146).

  • BVerwG, 08.09.2016 - 3 C 16.15

    Erwerb einer Fahrerlaubnis; Fahrerlaubniserwerb; Führerscheinerwerb; …

    Das gelte auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 2. September 2009 - 5 StR 266/09 - juris), wonach für die Personalangaben in einer Aufenthaltsgestattung kein öffentlicher Glaube bestehe, wenn dort der Hinweis aufgenommen sei, dass diese Angaben auf den eigenen Angaben des Ausländers beruhten.

    Die Aufenthaltsgestattung wird im Rechtsverkehr zwar nicht allgemein, also z.B. auch für Personenstandsangelegenheiten oder die Einbürgerung (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 1. September 2011 - 5 C 27.10 - BVerwGE 140, 311), als Identitätsnachweis anerkannt; der öffentliche Glaube dieser Urkunde, d.h. die volle Beweiswirkung für und gegen jedermann, erstreckt sich nicht auf die Personenangaben (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 1995 - 4 StR 259/95 - NJW 1996, 470; Beschluss vom 2. September 2009 - 5 StR 266/09 - BGHSt 54, 140 Rn. 14 ff.).

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