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Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 20.03.2009

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.02.2008 - 3 Ws 29/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,12353
OLG Hamm, 12.02.2008 - 3 Ws 29/08 (https://dejure.org/2008,12353)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.02.2008 - 3 Ws 29/08 (https://dejure.org/2008,12353)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Februar 2008 - 3 Ws 29/08 (https://dejure.org/2008,12353)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    § 112 StPO; § 120 StPO
    Haftanordnung - Hauptverhandlung - Strafhaft - Untersuchungshaft - Übergang

  • openjur.de

    Haftbeschwerde, prozessuale Überholung, effektiver Rechtsschutz, Anrechnung Untersuchungshaft

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Art. 19 Abs. 4, 104 GG, §§ 112, 120, 450 StPO, § 51 StGB
    Haftbeschwerde, prozessuale Überholung, effektiver Rechtsschutz, Anrechnung Untersuchungshaft

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 104; ; StPO § 112; ; StPO § 120; ; StPO § 450; ; StGB § 51

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutzbedürfnis bei einer zuvor erhobenen Haftbeschwerde nach Übergang von Untersuchungshaft in Strafhaft; Zeitpunkt des Eintritts der Rechtskraft eines mit der Revision angegriffenen Strafurteils und Zeitpunkt des Übergangs von Untersuchungshaft in Strafhaft für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 582
  • NStZ 2010, 202
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 31.10.2005 - 2 BvR 2233/04

    Freiheit der Person; Haftbefehl (Aufhebung; Ersetzung; Beschwerde; weitere …

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2008 - 3 Ws 29/08
    Das Recht auf Freiheit der Person hat unter den grundgesetzlich verbürgten Rechten einen besonders hohen Rang, so dass ein Feststellungsinteresse wegen des Eingriffs in das Freiheitsgrundrecht auch bei der unter Beachtung der Unschuldsvermutung vollzogenen Untersuchungshaft dann zu bejahen ist, wenn die angeordnete Maßnahme inzwischen durchgeführt und beendet ist (BVerfG, wistra 2006, 59; BVerfG, NJW 2006, 40).

    Anders als in dem der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 31.10.2005 (wistra 2006, 59) zugrunde liegenden Sachverhalt, bei dem der Haftbefehl auf Antrag der Staatsanwaltschaft gemäß § 120 Abs. 3 Satz 1 StPO aufgehoben worden ist, beruht die Beendigung der Untersuchungshaft hier darauf, dass die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Detmold verworfen und das Urteil damit rechtskräftig worden ist.

  • BVerfG, 09.09.2005 - 2 BvR 431/02

    Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf ein fortwirkendes rechtliches Interesse des …

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2008 - 3 Ws 29/08
    Dies ist der Fall, wenn das gerichtliche Verfahren dazu dienen kann, einer Wiederholungsgefahr zu begegnen oder eine fortwirkende Beeinträchtigung durch einen an sich beendeten Eingriff zu beseitigen (BVerfG NJW 2006, 40).

    Das Recht auf Freiheit der Person hat unter den grundgesetzlich verbürgten Rechten einen besonders hohen Rang, so dass ein Feststellungsinteresse wegen des Eingriffs in das Freiheitsgrundrecht auch bei der unter Beachtung der Unschuldsvermutung vollzogenen Untersuchungshaft dann zu bejahen ist, wenn die angeordnete Maßnahme inzwischen durchgeführt und beendet ist (BVerfG, wistra 2006, 59; BVerfG, NJW 2006, 40).

  • BGH, 28.08.1991 - 2 ARs 366/91

    Gerichtliche Zuständigkeit bei Übergang von Untersuchungshaft in Strafhaft

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2008 - 3 Ws 29/08
    Denn mit der durch Verwerfung der Revision eingetretenen Rechtskraft des Urteils vom 03.09.2007 ist die bis dahin gegen den Angeklagten vollzogene Untersuchungshaft unmittelbar in Strafhaft übergegangen, und zwar ohne Rücksicht auf die förmliche Einleitung der Strafvollstreckung (BGHSt 38, 63; BGH bei Kusch, NStZ 1993, 31; OLG Hamm, 2. Strafsenat, StV 2002, 209; OLG Hamburg NJW 77, 210;… Meyer-Goßner, StPO, 50. Auflage, § 120, Rdnr. 15;… Boujong in Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Auflage, § 120, Rdnr. 22).
  • OLG Hamm, 06.11.2001 - 2 Ws 271/01

    Untersuchungshaft, Übergang in Strafhaft, Rechtskraft des Urteils, fortwirkender …

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2008 - 3 Ws 29/08
    Denn mit der durch Verwerfung der Revision eingetretenen Rechtskraft des Urteils vom 03.09.2007 ist die bis dahin gegen den Angeklagten vollzogene Untersuchungshaft unmittelbar in Strafhaft übergegangen, und zwar ohne Rücksicht auf die förmliche Einleitung der Strafvollstreckung (BGHSt 38, 63; BGH bei Kusch, NStZ 1993, 31; OLG Hamm, 2. Strafsenat, StV 2002, 209; OLG Hamburg NJW 77, 210;… Meyer-Goßner, StPO, 50. Auflage, § 120, Rdnr. 15;… Boujong in Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Auflage, § 120, Rdnr. 22).
  • BGH, 08.01.2008 - 4 StR 640/07

    Durchhalten der "Bedeutungslosigkeit" im Urteil

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2008 - 3 Ws 29/08
    Durch Beschluss vom 08.01.2008 (4 StR 640/07) hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Detmold als unbegründet verworfen.
  • OLG Hamm, 30.04.1998 - 2 Ws 189/98
    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2008 - 3 Ws 29/08
    Die prozessuale Überholung ist auch erst nach der Einlegung der Beschwerde eingetreten, so dass keine Verwerfung der Beschwerde als unzulässig in Betracht kommt (Senatsbeschluss vom 28.11.2007, 3 Ws 665/07; OLG Hamm, NStZ-RR 1999, 320 - LS - OLG Hamm NStZ 1998, 638).
  • OLG Hamm, 28.11.2007 - 3 Ws 665/07

    Prozessuale Überholung

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2008 - 3 Ws 29/08
    Die prozessuale Überholung ist auch erst nach der Einlegung der Beschwerde eingetreten, so dass keine Verwerfung der Beschwerde als unzulässig in Betracht kommt (Senatsbeschluss vom 28.11.2007, 3 Ws 665/07; OLG Hamm, NStZ-RR 1999, 320 - LS - OLG Hamm NStZ 1998, 638).
  • OLG Hamm, 15.01.1998 - 3 Ws 11/98

    Voll verbüßte Freiheitsstrafe, gegenstandslose Beschwerde, prozessuale …

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2008 - 3 Ws 29/08
    Die prozessuale Überholung ist auch erst nach der Einlegung der Beschwerde eingetreten, so dass keine Verwerfung der Beschwerde als unzulässig in Betracht kommt (Senatsbeschluss vom 28.11.2007, 3 Ws 665/07; OLG Hamm, NStZ-RR 1999, 320 - LS - OLG Hamm NStZ 1998, 638).
  • OLG Hamburg, 08.04.1976 - 1 Ws 183/76

    Haftbeschwerde

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2008 - 3 Ws 29/08
    Denn mit der durch Verwerfung der Revision eingetretenen Rechtskraft des Urteils vom 03.09.2007 ist die bis dahin gegen den Angeklagten vollzogene Untersuchungshaft unmittelbar in Strafhaft übergegangen, und zwar ohne Rücksicht auf die förmliche Einleitung der Strafvollstreckung (BGHSt 38, 63; BGH bei Kusch, NStZ 1993, 31; OLG Hamm, 2. Strafsenat, StV 2002, 209; OLG Hamburg NJW 77, 210;… Meyer-Goßner, StPO, 50. Auflage, § 120, Rdnr. 15;… Boujong in Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Auflage, § 120, Rdnr. 22).
  • OLG Hamm, 02.04.2009 - 3 Ws 104/09

    U-Haft, Strafhaft, Übergang

    Dies ist der Fall, wenn das gerichtliche Verfahren dazu dienen kann, einer Wiederholungsgefahr zu begegnen oder eine fortwirkende Beeinträchtigung durch einen an sich beendeten Eingriff zu beseitigen (OLG Hamm NStZ 2008, 582, 583 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 18.02.2021 - 1 RVs 7/21

    Strafzumessung; Binnendifferenzierung; Folgen der Tat; Gesamtstrafe; …

    Die bis dahin von dem Angeklagten erlittene Untersuchungshaft wird nach §§ 51 Abs. 1 StGB, 450 Abs. 1 StPO auf die zu vollstreckende Strafhaft angerechnet und unterscheidet sich in ihren Auswirkungen auf das Freiheitsrecht einer Person nicht von der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe, so dass der Angeklagte keinen Anspruch auf die nachträgliche gerichtliche Prüfung der Rechtmäßigkeit der Haftanordnung hat (vgl. dazu: Senat, Beschluss vom 20. Mai 2020 zu III-1 Ws 172/20; OLG Hamm, Beschluss vom 12. Februar 2008 zu 3 Ws 29/08, zitiert nach juris Rn. 12; OLG Hamm…, Beschluss vom 02. April 2009 zu 3 Ws 104/09, zitiert nach juris Rn. 13).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 20.03.2009 - 1 Ws 141/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,44452
OLG Celle, 20.03.2009 - 1 Ws 141/09 (https://dejure.org/2009,44452)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.03.2009 - 1 Ws 141/09 (https://dejure.org/2009,44452)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. März 2009 - 1 Ws 141/09 (https://dejure.org/2009,44452)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Fluchtgefahr bei möglicher Absetzung ins Ausland und schwerer Erreichbarkeit des wegen Verletzung seiner Buchführungspflichten Angeklagten

  • Wolters Kluwer

    Fluchtgefahr bei möglicher Absetzung ins Ausland und schwerer Erreichbarkeit des wegen Verletzung seiner Buchführungspflichten Angeklagten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 202
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 01.03.2004 - 3 Ws 44/04

    Haftgrund der Fluchtgefahr: Verneinung bei Bereitschaft des im Ausland …

    Auszug aus OLG Celle, 20.03.2009 - 1 Ws 141/09
    Anderes gilt nur dann, wenn ein Angeklagter erklärt, er wolle sich dem Verfahren nicht stellen (OLG Karlsruhe StV 2005, 33 [OLG Karlsruhe 01.03.2004 - 3 Ws 44/04]; OLG Köln NStZ-RR 2006, 22).
  • OLG Köln, 21.07.1995 - 1 Ws 23/95

    Verbüßungsdauer; Anreiz zur Flucht ; Allgemeine Erfahrung; Arbeitslosigkeit; …

    Auszug aus OLG Celle, 20.03.2009 - 1 Ws 141/09
    Fluchtgefahr in diesem Sinne liegt vor, wenn die Würdigung der Umstände des Falles es wahrscheinlicher machen, dass sich der Angeklagte dem Strafverfahren entzieht, als dass er sich ihm zur Verfügung halten werde (OLG Köln StV 1995, 475;… Meyer-Goßner, Strafprozessordnung, 51. Aufl., § 112 Rn.17).
  • OLG Köln, 18.10.2005 - 2 Ws 488/05

    Voraussetzungen eines Haftbefehls gegen einen im Ausland lebenden Beschuldigten

    Auszug aus OLG Celle, 20.03.2009 - 1 Ws 141/09
    Anderes gilt nur dann, wenn ein Angeklagter erklärt, er wolle sich dem Verfahren nicht stellen (OLG Karlsruhe StV 2005, 33 [OLG Karlsruhe 01.03.2004 - 3 Ws 44/04]; OLG Köln NStZ-RR 2006, 22).
  • OLG Karlsruhe, 14.12.2016 - 2 Ws 343/16

    Haftbeschwerde: Weitere Beschwerde gegen einen nicht vollzogenen Haftbefehl; …

    Allein der Umstand, dass sich ein Beschuldigter in sein Heimatland zurückbegibt, reicht insoweit nicht aus, wenn sich nicht aus den Umständen der Wille des Beschuldigten ergibt, sich dem Verfahren nicht stellen zu wollen (OLG Celle StraFo 2009, 204; OLG Hamm StV 2005, 35; OLG Dresden StV 2007, 587).
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