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Weitere Entscheidung unten: OLG München, 30.07.2008

Rechtsprechung
   BGH, 19.05.2010 - 5 StR 182/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2191
BGH, 19.05.2010 - 5 StR 182/10 (https://dejure.org/2010,2191)
BGH, Entscheidung vom 19.05.2010 - 5 StR 182/10 (https://dejure.org/2010,2191)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 2010 - 5 StR 182/10 (https://dejure.org/2010,2191)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 46b StGB; § 51 StPO; § 70 StPO; § 100a Abs. 2 StPO
    Kronzeugenregelung (Anwendung auf das Tatopfer; Freiwilligkeit; Zeugenpflicht); Ermessenausübung (eigene Interessen; bereits entdeckte Tat; Aufklärungserfolg)

  • lexetius.com

    StGB § 46b

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Das Tatopfer als atypischer "Kronzeuge" in fremder Sache

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 55, 153
  • NJW 2010, 2741
  • NStZ 2010, 443
  • NStZ 2011, 151 (Ls.)
  • StV 2010, 480
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 31.01.1991 - RReg. 3 St 15/90

    Zur Anwendung der Kronzeugenregelung

    Auszug aus BGH, 19.05.2010 - 5 StR 182/10
    Rn. 13 Sofern das Tatgericht zur Anwendung des § 46b StGB gelangen sollte, hat es nach der auch in diesem Punkt sehr weitgehenden und wenig bestimmten gesetzlichen Konzeption die Angemessenheit und Gebotenheit der Strafmilderung für jede dem Angeklagten zur Last liegende Tat zu prüfen (Regierungsentwurf aaO S. 13, unter Bezugnahme auf BayObLG NJW 1991, 2575, 2579).
  • BGH, 20.06.1990 - 3 StR 74/90

    Betäubungsmittel - Unerlaubte Einfuhr - Wesentlicher Aufklärungserfolg - Angaben …

    Auszug aus BGH, 19.05.2010 - 5 StR 182/10
    Rn. 8 Freiwilligkeit ist nach der insoweit auf § 46b StGB übertragbaren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 31 BtMG dann gegeben, wenn sich der Beschuldigte frei zur Offenbarung entschließen kann; unfreiwillig handelt hingegen, wer meint, nicht mehr anders handeln zu können (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Freiwillig 1 und 2).
  • BGH, 28.06.1990 - 1 StR 250/90

    Wesentlichkeit eines Aufklärungsbeitrages

    Auszug aus BGH, 19.05.2010 - 5 StR 182/10
    Rn. 8 Freiwilligkeit ist nach der insoweit auf § 46b StGB übertragbaren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 31 BtMG dann gegeben, wenn sich der Beschuldigte frei zur Offenbarung entschließen kann; unfreiwillig handelt hingegen, wer meint, nicht mehr anders handeln zu können (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Freiwillig 1 und 2).
  • OLG Koblenz, 24.02.2021 - 1 StE 9/19

    Urteil gegen einen mutmaßlichen Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes wegen …

    Ebenso wenig kann angenommen werden, dass der Angeklagte infolge einer strafprozessualen Aussagepflicht als Zeuge nicht freiwillig im Sinne von § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB handelte (vgl. BGHSt 55, 153, 155), zumal ihm zumindest teilweise offen gestanden hätte, als Beschuldigter die Aussage zu verweigern.

    Rn. 607 d) Im Rahmen der hiernach eröffneten Gesamtabwägung (vgl. BGHSt 55, 153), ob dem Angeklagten die von § 46b StGB eröffnete Strafmilderung zugute kommt, hat der Senat insbesondere die in § 46b Abs. 2 StGB aufgeführten Umstände gewürdigt.

  • LG Bonn, 03.06.2025 - 62 KLs 1/24

    Cum-Ex-Kronzeuge Steck muss nicht ins Gefängnis

    Hierbei ist im Blick zu halten, dass der Gesetzgeber den Tatbestand des § 46b StGB bewusst weit gestaltet hat (vgl. BT-Drucksache 16/6268 S. 12; BGH, Beschl. v. 19.05.2010, Az. 5 StR 182/10).

    Rn. 1057 Freiwilligkeit ist dann gegeben, wenn sich der Beschuldigte frei zur Offenbarung entschließen kann; unfreiwillig handelt hingegen, wer meint, nicht mehr anders handeln zu können (BGH, Beschl. v. 19.05.2010, Az. 5 StR 182/10); auf die Motive des Offenbarenden kommt es hierbei nicht an (BGH, Beschl. v. 07.09.2017, Az. 5 StR 359/17).

  • BGH, 20.03.2014 - 3 StR 429/13

    Voraussetzungen der Aufklärungshilfe im Betäubungsmittelstrafrecht (Tatbegriff; …

    Diese enthielt nicht die einschränkende Voraussetzung eines Zusammenhangs zwischen der offenbarten und der dem "Kronzeugen" zur Last liegenden Tat (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2010 - 5 StR 182/10, BGHSt 55, 153, 154 f.).
  • BGH, 29.09.2021 - 2 StR 313/20

    Bildung der Gesamtstrafe; Einziehung des Wertes von Taterträgen

    bb) Entgegen der Auffassung der Revision mangelt es auch nicht an der von § 46b Abs. 1 StGB vorausgesetzten Freiwilligkeit der Offenbarung, da sich die Angeklagten frei von Zwang entscheiden konnten (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2010 - 5 StR 182/10, NStZ 2010, 443, 444).
  • BGH, 29.11.2016 - 3 StR 291/16

    Gewerbsmäßiger Bandenbetrug (Tat als Ausfluss der Bandenabrede; Gewerbsmäßigkeit; …

    Schließlich steht der Anwendbarkeit der Vorschrift auch nicht entgegen, dass es sich bei dem Angeklagten um das Tatopfer handelte (vgl. zu allem BGH, Beschluss vom 19. Mai 2010 - 5 StR 182/10, BGHSt 55, 153, 154 f.).
  • LG Köln, 10.12.2019 - 116 KLs 6/18

    Freiheitsstrafen nach Korruption in Flüchtlingsheimen

    Ferner war von der Kammer als ein in § 46 Abs. 2 Nr. 1 StGB unbenannter und gegen eine Strafmilderung sprechender Umstand zu würdigen, dass der Angeklagte H vorrangig eigene Interessen verfolgte (vgl. BGH, Beschluss vom 19.5. 2010 - 5 StR 182/10 - juris, Rn. 10).
  • BGH, 25.11.2014 - 5 StR 527/14

    Rechtsfehlerhafte täterbelastende Anwendung der Neuregelung der …

    Da ihm im Blick auf das in § 2 Abs. 3 StGB normierte "Meistbegünstigungsprinzip" die Wohltaten des "alten" Rechts erhalten bleiben müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. März 2010 - 3 StR 65/10, NStZ 2010, 523, 524;… vom 26. Oktober 2010 - 4 StR 495/10, BGHR StGB § 2 Abs. 3 Gesetzesänderung 17), hätte das Landgericht entsprechend der zur Tatzeit geltenden Fassung des § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB die Strafmilderung ungeachtet eines Zusammenhangs hinsichtlich jeder der aus einem Strafrahmen mit erhöhtem Mindestmaß entnommenen Einzelstrafe prüfen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2010 - 5 StR 182/10, BGHSt 55, 153, 156 f.;… Urteil vom 20. März 2014 - 3 StR 429/13, StV 2014, 619, 620 Rn. 15, jeweils mwN).
  • BGH, 17.09.2013 - 3 StR 209/13

    Verminderung der Schuldfähigkeit und Schuldunfähigkeit bei …

    § 46b StGB - in seiner zu den Tatzeiten geltenden Fassung (§ 2 Abs. 1 StGB) - ist auch dann anwendbar, wenn zwischen der jeweils zu beurteilenden Tat und derjenigen, zu der der Täter einen Aufklärungsbeitrag erbracht hat, kein Zusammenhang besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2010 - 5 StR 182/10, BGHSt 55, 153, 154 f. mwN; BTDrucks. 17/9695 S. 1, 6).
  • BGH, 05.02.2013 - 3 StR 8/13

    Aufklärungshilfe bei mehreren Delikten (Abwägung einer Strafmilderung …

    § 46b StGB ist auch dann anwendbar, wenn zwischen der jeweils zu beurteilenden Tat und derjenigen, zu der der Täter einen Aufklärungsbeitrag erbracht hat, kein Zusammenhang besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2010 - 5 StR 182/10, BGHSt 55, 153, 154 f. mwN; BTDrucks. 17/9695 S. 1, 6).
  • LG Münster, 22.10.2013 - 7 KLs 7/13
    Zusammenfassend ist die Kammer davon ausgegangen, dass bei frühen, umfassenden und sich auf eine Vielzahl gewichtiger Katalogtaten beziehenden und an eine hohe Selbstbelastung gekoppelten Angaben die Strafrahmenverschiebung eher nahe liegt, als bei späten, bruchstückhaften Angaben zu einer leichteren Tat (siehe zum Ganzen Maier, NStZ 2011, 151/152).
  • LG Essen, 20.05.2025 - 21 KLs 10/24

    Manipulation des Prüfungsergebnisses, Klausurfälle, Bestechlichkeit

  • BGH, 07.09.2017 - 5 StR 359/17

    Fehlende Erörterung der sich aufdrängenden Voraussetzungen einer Aufklärungshilfe …

  • OLG Hamburg, 14.03.2011 - 2-62/10

    Strafzumessung: Überzeugungsbildung zum Vorliegen einer Katalogtat bei …

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Rechtsprechung
   OLG München, 30.07.2008 - 4 Ws 73/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,24585
OLG München, 30.07.2008 - 4 Ws 73/08 (https://dejure.org/2008,24585)
OLG München, Entscheidung vom 30.07.2008 - 4 Ws 73/08 (https://dejure.org/2008,24585)
OLG München, Entscheidung vom 30. Juli 2008 - 4 Ws 73/08 (https://dejure.org/2008,24585)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Strafvollzug: Anspruch auf Aushändigung einer Abschrift des Vollzugsplans

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines Gefangenen gegenüber der Justizvollzugsanstalt auf Aushändigung einer Abschrift des Vollzugplans; Anforderungen an die Erhebung einer Rechtsbeschwerde zur Niederschrift bei einer Geschäftsstelle

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer zur Niederschrift der Geschäftsstelle erhobenen Rechtsbeschwerde; Anspruch des Strafgefangenen gegenüber der Justizvollzugsanstalt auf Aushändigung einer Abschrift des Vollzugsplans

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 443
  • NStZ-RR 2008, 391 (Ls.)
  • StV 2009, 200
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 13.08.1984 - 1 Vollz (Ws) 79/84
    Auszug aus OLG München, 30.07.2008 - 4 Ws 73/08
    Während das OLG Hamm (Beschluss vom 28.4.1978 - 1 Vollz (WS) 44/77; NStZ 1985, 47) unter Hinweis auf das OLG Nürnberg (ZfStrVo 1982, 308) und das OLG Karlsruhe (ZfStrVo 1980, 184) einen Anspruch auf Aushändigung ablehnen, hat das Oberlandesgericht Celle einen solchen Anspruch bejaht (NStZ 1982, 136).

    Eine Vorlage der Sache nach § 121 Abs. 2 GVG an den Bundesgerichtshof bedurfte es nicht, da der Senat im vorliegenden Fall einen Anspruch auf Aushändigung einer Abschrift des Vollzugplans verneint hat und die Ausführungen des OLG Celle in seinem Beschluss vom 6.11.1981 (…a.a.O.) die Verwaltungspraxis in Niedersachsen betreffen (so zutreffend OLG Hamm NStZ 1985, 47/48).

  • BGH, 12.11.1970 - 1 StR 263/70

    Möglichkeit gegen einen Beschluss mit einer Rechtsbeschwerde vorzugehen - Hinweis …

    Auszug aus OLG München, 30.07.2008 - 4 Ws 73/08
    Eine Fortbildung des Rechts liegt nur dann vor, wenn der Einzelfall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder des Verfahrensrechts aufzustellen oder Gesetzeslücken rechtsschöpferisch auszufüllen (BGHSt 24, 15/21).
  • BVerfG, 21.01.2003 - 2 BvR 406/02

    Anspruch des Strafgefangenen auf Aushändigung des Vollzugsplans

    Auszug aus OLG München, 30.07.2008 - 4 Ws 73/08
    Da der Betroffene ohne Zugang zur schriftlichen Fassung des Vollzugsplans nicht in der Lage ist, die Vollständigkeit und Richtigkeit der ihm erteilten Auskünfte zu überprüfen, würde das Beharren auf einer ausschließlich mündlichen Auskunftserteilung dem zentralen Anliegen des Vollzugsplans zuwiderlaufen, dem Gefangenen - im Rahmen des Möglichen - eine gewisse Planungssicherheit und damit eine Grundlage für eigenes zukunftsorientiertes Verhalten zu vermitteln (BVerfG Beschluss vom 21.1.2003 -2 BvR 406/02 - zitiert nach juris, dort Rn. 10, 12).
  • OLG Celle, 06.11.1981 - 3 Ws 327/81
    Auszug aus OLG München, 30.07.2008 - 4 Ws 73/08
    Während das OLG Hamm (Beschluss vom 28.4.1978 - 1 Vollz (WS) 44/77; NStZ 1985, 47) unter Hinweis auf das OLG Nürnberg (ZfStrVo 1982, 308) und das OLG Karlsruhe (ZfStrVo 1980, 184) einen Anspruch auf Aushändigung ablehnen, hat das Oberlandesgericht Celle einen solchen Anspruch bejaht (NStZ 1982, 136).
  • OLG Hamm, 28.04.1978 - 1 Vollz (Ws) 44/77
    Auszug aus OLG München, 30.07.2008 - 4 Ws 73/08
    Während das OLG Hamm (Beschluss vom 28.4.1978 - 1 Vollz (WS) 44/77; NStZ 1985, 47) unter Hinweis auf das OLG Nürnberg (ZfStrVo 1982, 308) und das OLG Karlsruhe (ZfStrVo 1980, 184) einen Anspruch auf Aushändigung ablehnen, hat das Oberlandesgericht Celle einen solchen Anspruch bejaht (NStZ 1982, 136).
  • BVerfG, 01.02.2017 - 2 BvR 2438/15

    Nichtannahmebeschluss: Anspruch auf effektiven Rechtsschutz und Auslegung einer …

    Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gebietet, dass die Anforderungen an eine Sachrüge, die auch lediglich in allgemeiner Form erhoben werden kann (…vgl. Arloth, in: ders., Strafvollzugsgesetze, 3. Auflage 2011, § 118 Rn. 4;… Kamann/Spaniol, in: Feest/Lesting, StVollzG, 6. Auflage 2012, § 118 Rn. 8;… Bachmann, in: Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, Strafvollzugsgesetze, 12. Auflage 2015, Abschn. P Rn. 104;… Euler, in: Graf, StVollzG, § 118 Rn. 10 (März 2016); OLG München, Beschluss vom 30. Juli 2008 - 4 Ws 73/08 (R), 4 Ws 073/08 (R) -, juris, Rn. 9;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. März 2015 - 2 BvR 1111/13 -, juris, Rn. 23), nicht überspannt werden (vgl. zur Auslegung des Vorbringens OLG München, Beschluss vom 2. November 2007 - 3 Ws 662/07 -, BeckRS 2009, 08544; da § 118 Abs. 2 StVollzG insoweit § 344 Abs. 2 StPO entspricht, vgl. zur Revision etwa BGHSt 25, 272 ; BGH…, Beschluss vom 21. August 1991 - 3 StR 296/91 -, juris, Rn. 4;… Gericke, in: Hannich, Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 7. Auflage 2013, § 344 Rn. 25 f.).
  • OLG Stuttgart, 11.08.2020 - 4 Ws 162/20

    Gefährdung der Sicherheit einer Justizvollzugsanstalt durch Besitz des Buches …

    Eine Rechtsbeschwerde ist grundsätzlich unzulässig, wenn der Urkundsbeamte sich den Inhalt des Protokolls vom Antragsteller diktieren lässt oder wenn der Beschwerdeführer auf der wörtlichen Protokollierung einer von ihm schriftlich vorformulierten Rechtsbeschwerdebegründung besteht (vgl. OLG Jena…, Beschluss vom 15. Juni 2010 - 1 Ws 186/10, juris Rn. 11; OLG München, Beschluss vom 30. Juli 2008 - 4 Ws 73/08 (R), juris Rn 11; OLG Celle…, Beschluss vom 28. November 2007 - 1 Ws 438/07, juris Rn. 10).
  • OLG Hamm, 23.05.2024 - 1 Vollz 99/24
    Eine Verfahrensrüge ist nur dann in zulässiger Form erhoben, wenn die den Mangel enthaltenden Tatsachen mit Bestimmtheit und so genau und vollständig angegeben werden, dass das Rechtsbeschwerdegericht allein aufgrund der Beschwerdebegründung ohne Rückgriff auf die Akten oder sonstige Unterlagen prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen zuträfen (ständ. Rspr., KG, Beschluss vom 06.06.2019 - 5 Ws 65/19 OLG Rostock NStZ 1997, 429; OLG Celle NStZ 2009, 577; OLG München StV 2009, 200;… BeckOK, StVollzG, 25. Ed. 01.08.2023, § 118 Rn. 10 m.w.N.).
  • BayObLG, 17.10.2024 - 203 StObWs 483/24

    Anspruch eines Gefangenen auf Ablichtung einer Dienstanweisung

    Rn. 16 c. Für die Frage eines möglichen Anspruchs auf die Fertigung einer Ablichtung anstelle der bloßen Einsichtnahme in ein Aktenstück wird dies bejaht, wenn der Strafgefangene darlegt, dass die Einsichtnahme auch mit der Möglichkeit, Notizen zu fertigen, zur Wahrnehmung seiner Rechte nicht ausreicht (vgl. OLG München, Beschluss vom 30. Juli 2008 - 4 Ws 73/08, BeckRS 2008, 46643 Rn. 27;… Arloth in BeckOK a.a.O. BayStVollzG Art. 9 Rn. 5 zum Vollzugsplan nach früherer Rechtslage;… zur Ermessensreduzierung auf Null (Recht auf Ablichtungen) im allgemeinen Verwaltungsrecht vgl. Herrmann a.a.O. VwVfG § 29 Rn. 35;… Hofmann-Hoeppel a.a.O. Rn. 89).
  • OLG Hamm, 07.05.2025 - 1 Vollz 506/24

    Kein Recht zur freien Arztwahl im Strafvollzug

    Eine Verfahrensrüge ist nur dann in zulässiger Form erhoben, wenn die den Mangel enthaltenden Tatsachen mit Bestimmtheit und so genau und vollständig angegeben werden, dass das Rechtsbeschwerdegericht allein aufgrund der Beschwerdebegründung ohne Rückgriff auf die Akten oder sonstige Unterlagen prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen zuträfen (ständ. Rspr., KG, Beschluss vom 06.06.2019, 5 Ws 65/19, juris; OLG Rostock, NStZ 1997, 429; OLG Celle, NStZ 2009, 577; OLG München StV 2009, 200;… Arloth in BeckOK, StVollzG, 26. Ed. 01.08.2023, § 118 Rn. 10 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 13.01.2025 - 1 Vollz 426/24

    Aufhebung von Vollzugslockerungen

    Eine Verfahrensrüge ist nur dann in zulässiger Form erhoben, wenn die den Mangel enthaltenden Tatsachen mit Bestimmtheit und so genau und vollständig angegeben werden, dass das Rechtsbeschwerdegericht allein aufgrund der Beschwerdebegründung ohne Rückgriff auf die Akten oder sonstige Unterlagen prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen zuträfen (ständ. Rspr., KG, Beschluss vom 06.06.2019, 5 Ws 65/19, juris; OLG Rostock, NStZ 1997, 429; OLG Celle, NStZ 2009, 577; OLG München StV 2009, 200;… Arloth in BeckOK, StVollzG, 26. Ed. 01.08.2023, § 118 Rn. 10 m.w.N.).
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