Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 23.11.2009 - 1 Ss 93/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 238
Voraussetzungen für die Annahme einer Nachstellung gemäß § 238 StGB - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für die Annahme einer Nachstellung gemäß § 238 Strafgesetzbuch (StGB)
Verfahrensgang
- AG Zehdenick - 5 Ds 105/08
- LG Neuruppin, 17.06.2009 - 22 Ns 1/09
- OLG Brandenburg, 23.11.2009 - 1 Ss 93/09
Papierfundstellen
- NStZ 2010, 519
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Rostock, 27.05.2009 - 1 Ss 96/09
Nachstellung: Schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2009 - 1 Ss 93/09
Von der betroffenen Person lediglich subjektiv als solche empfundene Nachteile erfüllen, selbst wenn damit gravierende psychische Folgen verbunden sind, den Tatbestand des § 238 StGB nicht, solange dadurch nicht deren Lebensgestaltung objektivierbar beeinträchtigt wird (OLG Rostock, 1 Ss 96/09, Beschluss vom 27.5.2009 nach juris, ).
- LG Köln, 29.01.2021 - 155 Ns 62/18 Das Nachstellen im Sinne von § 238 StGB ist eine auf ungewollte Kommunikation abzielende und auf Rechtsgutsbeeinträchtigung gerichtete Verhaltensweise, die eine spezifische, allein vom Täter definierte persönliche Beziehung zwischen Täter und betroffener Person zur Grundlage oder zum Gegenstand hat, wobei das Verhalten in der Regel auf die Gewinnung oder Demonstration von Kontrolle und Macht über die betroffene Person gerichtet und von einem gewissen Maß an Dauerhaftigkeit ist (Brandenburgisches Oberlandesgericht, B. v. 23.11.2009, 1 Ss 93/09 - juris; Kammergericht, U. v. 12.08.2019, 121 Ss 89/19 - juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BGH, 01.04.2010 - 3 StR 456/09 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 306a Abs. 1 StGB
Schwere Brandstiftung (andere Räumlichkeit, die der Wohnung von Menschen dient); Wohnmobil; Wohngebäude (zusammengesetzte Gebäude; gemischt genutzte Gebäude) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Brandstiftung: Inbrandsetzen eines Wohnmobils als schwere Brandstiftung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 306a Abs 1 Nr 1 StGB
Brandstiftung: Inbrandsetzen eines Wohnmobils als schwere Brandstiftung - Wolters Kluwer
Qualifizierung der Inbrandsetzung eines Schuppens als schwere Brandstiftung; Nutzung eines Wohnmobils zumindest vorübergehend als Mittelpunkt der Lebensführung und somit als Wohnung
- ra.de
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnmobil = andere Räumlichkeit, die der Wohnung von Menschen dient
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)
Zur schweren Brandstiftung beim Schuppen als Tatobjekt
- anwalt-strafverteidiger.de (Kurzinformation)
Zum Schuppen als Tatobjekt bei der schweren Brandstiftung
Besprechungen u.ä.
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Schwere Brandstiftung bei einem Wohnmobil (§ 306a Abs. 1 Nr. 1 Var. 4 StGB - andere Räumlichkeit)
Verfahrensgang
- LG Kiel, 30.03.2009 - 10 KLs 12/08
- BGH, 01.04.2010 - 3 StR 456/09
Papierfundstellen
- NStZ 2010, 519
- NStZ-RR 2011, 298
- StV 2010, 525
- JR 2011, 40
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.09.2002 - 4 StR 165/02
Vollendete schwere Brandstiftung (Tatbestandsalternative "teilweises Zerstören" …
Auszug aus BGH, 01.04.2010 - 3 StR 456/09
Damit sollen auch ungewöhnliche Formen des Wohnens etwa in Wohn- oder Künstlerwagen geschützt werden (vgl. BGHSt 48, 14, 18 unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien BTDrucks. 13/8587 S. 68, 86, 88). - BGH, 28.06.2007 - 3 StR 54/07
Besonders schwere Brandstiftung (Gebäude, das der Wohnung von Menschen dient; …
Auszug aus BGH, 01.04.2010 - 3 StR 456/09
Das Wohnmobil dient seinem Nutzer - wie schon seine Bezeichnung nahelegt - zumindest vorübergehend als Mittelpunkt der (privaten) Lebensführung und damit zur Wohnung (vgl. BGHR StGB § 306 a Abs. 1 Nr. 1 Wohnung 5 m. w. N.;… Heine in Schönke/ Schröder, StGB 27. Aufl. § 306 a Rdn. 4). - BGH, 23.11.1993 - 1 StR 742/93
Anhaltspunkte für die Einordnung eines Tatbeteiligten als Mittäter - …
Auszug aus BGH, 01.04.2010 - 3 StR 456/09
Insoweit kann für ein Wohnmobil nichts anderes gelten wie für ein nur zeitweise benutztes Ferienhaus (vgl. BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 10).
- BGH, 11.10.2016 - 1 StR 462/16
Wohnungseinbruchdiebstahl (Begriff der Wohnung; Anwendung auf Wohnmobile und …
zum Ausdruck kommt (BGH, Beschluss vom 1. April 2010 - 3 StR 456/09, NStZ 2010, 519 mit Anm. Bachmann/Goeck JR 2011, 41 f.).Denn bei ihnen handelt es sich um umschlossene Räumlichkeiten, die einen erhöhten Eigentums- und Gewahrsamsschutz bieten und die, wenn sie Menschen zu Unterkunft dienen, eine räumliche Privat- und Intimsphäre vermitteln (…vgl. Vogel in LK-StGB, 12. Aufl., § 244 Rn. 75; vgl. insoweit auch BGH, Beschluss vom 1. April 2010 - 3 StR 456/09, NStZ 2010, 159 bzgl. § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB).
- BayObLG, 09.02.2026 - 203 StRR 30/26
Brandlegung, Wohnnutzung, Arrestzelle, Teilweise Zerstörung, Unbrauchbarkeit, …
Rn. 7 d. Danach erfüllt die Unterbringung in einer Arrestzelle, in der ein Strafgefangener in der Justizvollzugsanstalt durchgehend eingeschlossen mehrere Tage und Nächte zur Disziplinierung verbringt, in der er schläft, sich pflegt und verpflegt, seine Kleidung und notwendige Utensilien, hier etwa die in Brand gesteckten Bücher, aufbewahrt und in der er zuverlässig erreichbar ist, abweichend etwa zu einer Unterbringung eines Patienten in einem nicht abgeschlossenen Patientenzimmer eines Klinikgebäudes, wenn nach den Feststellungen Aufenthalt, Nahrungsversorgung, Schlafen und Heilung substantiell von der Nutzung weiterer Gebäudeteile abhängig waren (vgl. BGH…, Beschluss vom 5. September 2017 - 3 StR 362/17 -, juris Rn. 28; offen gelassen von BGH…, Beschluss vom 21. Januar 2020 - 3 StR 392/19 -, juris Rn. 10), die Kriterien der Rechtsprechung an eine Wohnnutzung (…vgl. zu Zelten und Wohnwägen Valerius a.a.O. Rn. 9, 10 m.w.N.; zu einem Wohnmobil BGH, Beschluss vom 1. April 2010 - 3 StR 456/09 -, juris; zu einer Flüchtlingsunterkunft BGH…, Beschluss vom 14. November 2019 - 3 StR 408/19 -, juris Rn. 10 ff.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".