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Weitere Entscheidung unten: BGH, 01.04.2010

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 23.11.2009 - 1 Ss 93/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,20158
OLG Brandenburg, 23.11.2009 - 1 Ss 93/09 (https://dejure.org/2009,20158)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.11.2009 - 1 Ss 93/09 (https://dejure.org/2009,20158)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. November 2009 - 1 Ss 93/09 (https://dejure.org/2009,20158)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 238
    Voraussetzungen für die Annahme einer Nachstellung gemäß § 238 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Annahme einer Nachstellung gemäß § 238 Strafgesetzbuch (StGB)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 519
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • OLG Rostock, 27.05.2009 - 1 Ss 96/09

    Nachstellung: Schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2009 - 1 Ss 93/09
    Von der betroffenen Person lediglich subjektiv als solche empfundene Nachteile erfüllen, selbst wenn damit gravierende psychische Folgen verbunden sind, den Tatbestand des § 238 StGB nicht, solange dadurch nicht deren Lebensgestaltung objektivierbar beeinträchtigt wird (OLG Rostock, 1 Ss 96/09, Beschluss vom 27.5.2009 nach juris, ).
  • LG Köln, 29.01.2021 - 155 Ns 62/18
    Das Nachstellen im Sinne von § 238 StGB ist eine auf ungewollte Kommunikation abzielende und auf Rechtsgutsbeeinträchtigung gerichtete Verhaltensweise, die eine spezifische, allein vom Täter definierte persönliche Beziehung zwischen Täter und betroffener Person zur Grundlage oder zum Gegenstand hat, wobei das Verhalten in der Regel auf die Gewinnung oder Demonstration von Kontrolle und Macht über die betroffene Person gerichtet und von einem gewissen Maß an Dauerhaftigkeit ist (Brandenburgisches Oberlandesgericht, B. v. 23.11.2009, 1 Ss 93/09 - juris; Kammergericht, U. v. 12.08.2019, 121 Ss 89/19 - juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 01.04.2010 - 3 StR 456/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4567
BGH, 01.04.2010 - 3 StR 456/09 (https://dejure.org/2010,4567)
BGH, Entscheidung vom 01.04.2010 - 3 StR 456/09 (https://dejure.org/2010,4567)
BGH, Entscheidung vom 01. April 2010 - 3 StR 456/09 (https://dejure.org/2010,4567)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 306a Abs. 1 StGB
    Schwere Brandstiftung (andere Räumlichkeit, die der Wohnung von Menschen dient); Wohnmobil; Wohngebäude (zusammengesetzte Gebäude; gemischt genutzte Gebäude)

  • lexetius.com

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schwere Brandstiftung bei einem Wohnmobil (§ 306a Abs. 1 Nr. 1 Var. 4 StGB - andere Räumlichkeit)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 519
  • NStZ-RR 2011, 298
  • StV 2010, 525
  • JR 2011, 40
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.09.2002 - 4 StR 165/02

    Vollendete schwere Brandstiftung (Tatbestandsalternative "teilweises Zerstören" …

    Auszug aus BGH, 01.04.2010 - 3 StR 456/09
    Damit sollen auch ungewöhnliche Formen des Wohnens etwa in Wohn- oder Künstlerwagen geschützt werden (vgl. BGHSt 48, 14, 18 unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien BTDrucks. 13/8587 S. 68, 86, 88).
  • BGH, 28.06.2007 - 3 StR 54/07

    Besonders schwere Brandstiftung (Gebäude, das der Wohnung von Menschen dient; …

    Auszug aus BGH, 01.04.2010 - 3 StR 456/09
    Das Wohnmobil dient seinem Nutzer - wie schon seine Bezeichnung nahelegt - zumindest vorübergehend als Mittelpunkt der (privaten) Lebensführung und damit zur Wohnung (vgl. BGHR StGB § 306 a Abs. 1 Nr. 1 Wohnung 5 m. w. N.;… Heine in Schönke/ Schröder, StGB 27. Aufl. § 306 a Rdn. 4).
  • BGH, 23.11.1993 - 1 StR 742/93

    Anhaltspunkte für die Einordnung eines Tatbeteiligten als Mittäter - …

    Auszug aus BGH, 01.04.2010 - 3 StR 456/09
    Insoweit kann für ein Wohnmobil nichts anderes gelten wie für ein nur zeitweise benutztes Ferienhaus (vgl. BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 10).
  • BGH, 11.10.2016 - 1 StR 462/16

    Wohnungseinbruchdiebstahl (Begriff der Wohnung; Anwendung auf Wohnmobile und …

    zum Ausdruck kommt (BGH, Beschluss vom 1. April 2010 - 3 StR 456/09, NStZ 2010, 519 mit Anm. Bachmann/Goeck JR 2011, 41 f.).

    Denn bei ihnen handelt es sich um umschlossene Räumlichkeiten, die einen erhöhten Eigentums- und Gewahrsamsschutz bieten und die, wenn sie Menschen zu Unterkunft dienen, eine räumliche Privat- und Intimsphäre vermitteln (…vgl. Vogel in LK-StGB, 12. Aufl., § 244 Rn. 75; vgl. insoweit auch BGH, Beschluss vom 1. April 2010 - 3 StR 456/09, NStZ 2010, 159 bzgl. § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB).

  • BayObLG, 09.02.2026 - 203 StRR 30/26

    Brandlegung, Wohnnutzung, Arrestzelle, Teilweise Zerstörung, Unbrauchbarkeit, …

    Rn. 7 d. Danach erfüllt die Unterbringung in einer Arrestzelle, in der ein Strafgefangener in der Justizvollzugsanstalt durchgehend eingeschlossen mehrere Tage und Nächte zur Disziplinierung verbringt, in der er schläft, sich pflegt und verpflegt, seine Kleidung und notwendige Utensilien, hier etwa die in Brand gesteckten Bücher, aufbewahrt und in der er zuverlässig erreichbar ist, abweichend etwa zu einer Unterbringung eines Patienten in einem nicht abgeschlossenen Patientenzimmer eines Klinikgebäudes, wenn nach den Feststellungen Aufenthalt, Nahrungsversorgung, Schlafen und Heilung substantiell von der Nutzung weiterer Gebäudeteile abhängig waren (vgl. BGH…, Beschluss vom 5. September 2017 - 3 StR 362/17 -, juris Rn. 28; offen gelassen von BGH…, Beschluss vom 21. Januar 2020 - 3 StR 392/19 -, juris Rn. 10), die Kriterien der Rechtsprechung an eine Wohnnutzung (…vgl. zu Zelten und Wohnwägen Valerius a.a.O. Rn. 9, 10 m.w.N.; zu einem Wohnmobil BGH, Beschluss vom 1. April 2010 - 3 StR 456/09 -, juris; zu einer Flüchtlingsunterkunft BGH…, Beschluss vom 14. November 2019 - 3 StR 408/19 -, juris Rn. 10 ff.).
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