Rechtsprechung
| BGH, 03.02.2010 - 2 StR 368/09 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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§ 29 BtMG; § 27 StGB
Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und zur Einfuhr von Betäubungsmitteln (straflose versuchte Beihilfe) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Beihilfe nach Sicherstellung der Drogen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 27 StGB, § 29 Abs 1 S 1 Nr 1 BtMG
Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Beihilfe nach Sicherstellung der Drogen - Wolters Kluwer
Beendigung der Tat des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge durch das Sicherstellen der Betäubungsmittel beim Kurier vor dessen Ankunft beim Besteller; Vorliegen einer Beihilfehandlung zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringen ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beendigung der Tat des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge durch das Sicherstellen der Betäubungsmittel beim Kurier vor dessen Ankunft beim Besteller; Vorliegen einer Beihilfehandlung zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringen ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 13.05.2009 - 910 Js 14459/08
- BGH, 03.02.2010 - 2 StR 368/09
Papierfundstellen
- NStZ 2010, 522
- StV 2010, 683
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- BGH, 07.02.2008 - 5 StR 242/07
Beihilfehandlungen nach Sicherstellung der Betäubungsmittel (sukzessive Beihilfe; …
Auszug aus BGH, 03.02.2010 - 2 StR 368/09
Sie bemühten sich u.a. über die (versuchte) telefonische Kontaktaufnahme mit dem Kurier weiter darum, in den Besitz der bestellten Ware zu gelangen, und entfalteten damit - ohne dass es darauf ankommt, ob eine Inbesitznahme noch möglich war - eine eigennützige auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (…vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 50 u. 52; BGH NJW 2008, 2276; Senat, Urteil vom 26. August 2009 - 2 StR 223/09; offen gelassen vom 5. Strafsenat im Urteil vom 7. Februar 2008 - NStZ 2008, 465).Hierzu hätte er die auf die Erlangung der Betäubungsmittel gerichteten Bemühungen der Drogenkäufer erleichtern oder fördern müssen (vgl. BGH NJW 2008, 1460, 1461; Senat, NStZ 2008, 284 jeweils m.w.N.).
So wie das strafrechtliche Verhalten des Haupttäters den tatsächlichen Umsatzerfolg nicht zu umschließen braucht, weil das hierauf abzielende Verhalten genügt, reicht es für den Gehilfen aus, dass er dieses auf Erfolg abzielende Verhalten unterstützt (vgl. BGH NJW 1994, 2162; NJW 2008, 2276; anders der 5. Strafsenat, NStZ 2008, 465 f. für den Sonderfall der Unterstützung einer nach Sicherstellung der Betäubungsmittel von den Ermittlungsbehörden angeschobenen und lediglich zum Schein vereinbarten Geldübergabe).
- BGH, 28.05.2008 - 1 StR 196/08
Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln nach deren …
Auszug aus BGH, 03.02.2010 - 2 StR 368/09
Sie bemühten sich u.a. über die (versuchte) telefonische Kontaktaufnahme mit dem Kurier weiter darum, in den Besitz der bestellten Ware zu gelangen, und entfalteten damit - ohne dass es darauf ankommt, ob eine Inbesitznahme noch möglich war - eine eigennützige auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (…vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 50 u. 52; BGH NJW 2008, 2276; Senat, Urteil vom 26. August 2009 - 2 StR 223/09; offen gelassen vom 5. Strafsenat im Urteil vom 7. Februar 2008 - NStZ 2008, 465).So wie das strafrechtliche Verhalten des Haupttäters den tatsächlichen Umsatzerfolg nicht zu umschließen braucht, weil das hierauf abzielende Verhalten genügt, reicht es für den Gehilfen aus, dass er dieses auf Erfolg abzielende Verhalten unterstützt (vgl. BGH NJW 1994, 2162; NJW 2008, 2276; anders der 5. Strafsenat, NStZ 2008, 465 f. für den Sonderfall der Unterstützung einer nach Sicherstellung der Betäubungsmittel von den Ermittlungsbehörden angeschobenen und lediglich zum Schein vereinbarten Geldübergabe).
- BGH, 16.01.2008 - 2 StR 535/07
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Beihilfe (Versuch; …
Auszug aus BGH, 03.02.2010 - 2 StR 368/09
Hierzu hätte er die auf die Erlangung der Betäubungsmittel gerichteten Bemühungen der Drogenkäufer erleichtern oder fördern müssen (vgl. BGH NJW 2008, 1460, 1461; Senat, NStZ 2008, 284 jeweils m.w.N.).
- BGH, 17.05.1996 - 5 StR 119/96
Begriff des Handeltreibens im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) - Bemühen …
Auszug aus BGH, 03.02.2010 - 2 StR 368/09
Sie bemühten sich u.a. über die (versuchte) telefonische Kontaktaufnahme mit dem Kurier weiter darum, in den Besitz der bestellten Ware zu gelangen, und entfalteten damit - ohne dass es darauf ankommt, ob eine Inbesitznahme noch möglich war - eine eigennützige auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 50 u. 52; BGH NJW 2008, 2276; Senat, Urteil vom 26. August 2009 - 2 StR 223/09; offen gelassen vom 5. Strafsenat im Urteil vom 7. Februar 2008 - NStZ 2008, 465). - BGH, 26.04.1994 - 1 StR 87/94
Betäubungsmittel - Handeltreiben - Beihilfe
Auszug aus BGH, 03.02.2010 - 2 StR 368/09
So wie das strafrechtliche Verhalten des Haupttäters den tatsächlichen Umsatzerfolg nicht zu umschließen braucht, weil das hierauf abzielende Verhalten genügt, reicht es für den Gehilfen aus, dass er dieses auf Erfolg abzielende Verhalten unterstützt (vgl. BGH NJW 1994, 2162; NJW 2008, 2276; anders der 5. Strafsenat, NStZ 2008, 465 f. für den Sonderfall der Unterstützung einer nach Sicherstellung der Betäubungsmittel von den Ermittlungsbehörden angeschobenen und lediglich zum Schein vereinbarten Geldübergabe). - BGH, 10.06.1997 - 1 StR 236/97
Zurechnung einer von anderen begangenen Einfuhrtat bei Leisten eines Beitrags zur …
Auszug aus BGH, 03.02.2010 - 2 StR 368/09
Insoweit ist - entsprechend der Ansicht des Landgerichts - die Haupttat mit der Sicherstellung der Betäubungsmittel beendet (…BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 15; BGH NStZ-RR 1997, 319). - BGH, 24.10.1989 - 5 StR 314/89
Voraussetzungen für die Beendigung der Einfuhr von Betäubungsmitteln
Auszug aus BGH, 03.02.2010 - 2 StR 368/09
Insoweit ist - entsprechend der Ansicht des Landgerichts - die Haupttat mit der Sicherstellung der Betäubungsmittel beendet (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 15; BGH NStZ-RR 1997, 319). - BGH, 26.08.2009 - 2 StR 223/09
Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung hinsichtlich des Vorsatzes bei der Beihilfe zum …
Auszug aus BGH, 03.02.2010 - 2 StR 368/09
Sie bemühten sich u.a. über die (versuchte) telefonische Kontaktaufnahme mit dem Kurier weiter darum, in den Besitz der bestellten Ware zu gelangen, und entfalteten damit - ohne dass es darauf ankommt, ob eine Inbesitznahme noch möglich war - eine eigennützige auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (…vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 50 u. 52; BGH NJW 2008, 2276; Senat, Urteil vom 26. August 2009 - 2 StR 223/09; offen gelassen vom 5. Strafsenat im Urteil vom 7. Februar 2008 - NStZ 2008, 465).
- OLG Bremen, 30.10.2024 - 1 ORs 31/24
Strafrecht; Beihilfe zum Versuch; fehlgeschlagener Versuch
Dem sind allerdings der 1. Strafsenat und der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs entgegengetreten, die jeweils entschieden haben, dass eine Beihilfe zum Versuch auch dann noch erfolgen kann, wenn die noch nicht beendete Haupttat bereits fehlgeschlagen ist (siehe BGH, Beschluss vom 28.05.2008 - 1 StR 196/08, juris Ziff. 2, NJW 2008, 2276; Urteil vom 03.02.2010 - 2 StR 368/09, juris Rn. 7 f., NStZ 2010, 522; ebenso bereits BGH…, Urteil vom 16.01.2008 - 2 StR 535/07, juris Rn. 7, NStZ 2008, 284).Abgesehen von der generellen Ablehnung eines Kausalitätserfordernisses bei der Beihilfe nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs spricht gegen den Ausschluss der Annahme einer Strafbarkeit der Beihilfe auch bei einem bereits fehlgeschlagenen Versuch der Haupttat vor allem folgendes Argument: Beim strafbaren Versuch muss das strafrechtliche Verhalten des Haupttäters den tatsächlichen Erfolg nicht umschließen, weil bereits das hierauf abzielende Verhalten für seine Strafbarkeit genügt, so dass es dann auch für die Strafbarkeit des Gehilfen ausreicht, wenn er dieses auf Erfolg abzielende Verhalten unterstützt (siehe BGH, Urteil vom 03.02.2010 - 2 StR 368/09, juris Rn. 8, NStZ 2010, 522), ohne dass es darauf ankäme, dass seine Unterstützungshandlung sich in einem Taterfolg verwirklicht hätte oder noch hätte verwirklichen können.
- BGH, 23.09.2026 - 5 StR 399/26
Urteil des Landgerichts Hamburg wegen Beihilfe zur Einfuhr von mehreren Tonnen …
Stellt die Polizei das Rauschgift sicher, führt dies - unabhängig vom Wissen der Beteiligten - zur Beendigung der Einfuhrtat; anschließend ist keine (sukzessive) Beihilfe mehr möglich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. April 2024 - 5 StR 157/24, NStZ 2025, 46;… vom 31. Januar 2024 - 2 StR 221/23 Rn. 6; Urteile vom 3. Februar 2010 - 2 StR 368/09, NStZ 2010, 522; vom 24. Oktober 1989 - 5 StR 314/89, …3 Z 81/89">NJW 1990, 654) unter anderem ausgeführt: "Aufgrund der polizeilichen Überwachung des Betäubungsmitteltransports ... war die Einfuhr nicht erst mit dem Ende der Transportfahrt beim polizeilichen Zugriff beendet, sondern mit dem Abschluss des Grenzübertritts." Von dieser Rechtsprechung, der sich - soweit ersichtlich - kein weiterer Senat des Bundesgerichtshofs angeschlossen hat, ist der 2. Strafsenat allerdings später abgerückt und hat entschieden, dass die Einfuhrtat bei polizeilicher Tataufdeckung "mit der Beschlagnahme der Drogen durch die Behörden beendet" ist (BGH, Beschluss vom 31. Januar 2024 - 2 StR 221/23, NStZ 2024, 545; vgl. bereits Urteil vom 3. Februar 2010 - 2 StR 368/09, NStZ 2010, 522: Beendigung durch Sicherstellung).
Rn. 11 Dies ist erst der Fall, wenn die Betäubungsmittel sichergestellt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. April 2024 - 5 StR 157/24, NStZ 2025, 46; vom 31. Januar 2024 - 2 StR 221/23 Rn. 6; vom 10. Juni 1997 - 1 StR 236/97, NStZ-RR 1997, 319; Urteile vom 3. Februar 2010 - 2 StR 368/09, NStZ 2010, 522; vom 24. Oktober 1989 - 5 StR 314/89, …
- BGH, 04.01.2023 - 5 StR 390/22
Täterschaft und Beihilfe beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln trotz erfolgter …
Da es für die Strafbarkeit des Haupttäters beim Handeltreiben aber nicht auf den tatsächlichen Umsatzerfolg ankommt, sondern allein auf das hierauf abzielende Verhalten, muss ein Gehilfe auch nur dessen auf den Erfolg abzielendes Verhalten unterstützen (vgl. BGH, Urteile vom 3. Februar 2010 - 2 StR 368/09, NStZ 2010, 522; vom 26. April 1994 - 1 StR 87/94, NJW 1994, 2162; Beschlüsse vom 28. Mai 2008 - 1 StR 196/08, NJW 2008, 2276 und vom 9. Juli 1996 - 1 StR 728/95, NStZ-RR 1996, 374). - BGH, 31.01.2024 - 2 StR 221/23
Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Beihilfe: Beihilfe zur …
Unabhängig davon wird es zu beachten haben, dass die Sicherstellung der Betäubungsmittel einer Verurteilung des Angeklagten wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge auf der Grundlage der bisherigen Feststellungen nicht entgegensteht (vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 2010 - 2 StR 368/09, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 31; Beschlüsse vom 28. Mai 2008 - 1 StR 196/08, NJW 2008, 2276 f.; vom 4. Januar 2023 - 5 StR 390/22, NStZ 2023, 507 f. mwN). - OLG Bremen, 26.05.2025 - 1 Ws 31/25
Strafprozessrecht; Strafrecht; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; …
Da es für die Strafbarkeit des Haupttäters beim Handeltreiben nicht auf den tatsächlichen Umsatzerfolg ankommt, sondern allein auf das hierauf abzielende Verhalten, muss ein Gehilfe auch nur dessen auf den Erfolg abzielendes Verhalten unterstützen (vgl. BGH, Urteil vom 03.02.2010 - 2 StR 368/09, NStZ 2010, 522; v. 26.04.1994 - 1 StR 87/94, NJW 1994, 2162; Beschluss vom 28.05.2008 - 1 StR 196/08, NJW 2008, 2276 und v. 09.07.1996 - 1 StR 728/95, NStZ-RR 1996, 374).
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Rechtsprechung
| BGH, 26.01.2010 - 5 StR 509/09 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 29 BtMG; § 46 StGB
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Verfügungsgewalt); Strafzumessung (keine Berücksichtigung der Kosten der Straftataufklärung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Betäubungsmitteleinfuhr: Vollendete Einfuhr zum Weitertransport ins Ausland bestimmter inkorporierter Betäubungsmittel und Strafzumessung bei einem Ersttäter
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 11 Abs 1 S 2 BtMG, § 29 Abs 1 S 1 Nr 1 BtMG, § 29 Abs 1 S 1 Nr 5 BtMG, § 30 Abs 2 BtMG, § 46 StGB
Betäubungsmitteleinfuhr: Vollendete Einfuhr zum Weitertransport ins Ausland bestimmter inkorporierter Betäubungsmittel und Strafzumessung bei einem Ersttäter - Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit eines Strafmaßes von fünf Jahren und acht Monaten für einen noch in der Bundesrepublik gestellten und spontan geständigen Täter wegen unerlaubter Einfuhr von Kokain nach Tschechien
- ra.de
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dresden, 04.08.2009 - 4 KLs 421 Js 10097/09
- BGH, 26.01.2010 - 5 StR 509/09
Papierfundstellen
- NStZ 2010, 522
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71
Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe - …
Auszug aus BGH, 26.01.2010 - 5 StR 509/09
Rn. 5 3. Indes hält der Strafausspruch der - freilich eingeschränkten (vgl. BGHSt 3, 179; 24, 268) - revisionsgerichtlichen Prüfung nicht stand. - BGH, 18.06.2009 - 3 StR 171/09
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Aufklärungshilfe); Verfall des …
Auszug aus BGH, 26.01.2010 - 5 StR 509/09
Zwar wäre vorliegend in Betracht gekommen, eine planmäßige Verminderung des Überführungsrisikos als Ausdruck erheblicher krimineller Energie strafschärfend zu werten, was beim Körperschmuggel von Drogen grundsätzlich anzunehmen sein wird (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juni 2009 - 3 StR 171/09 Tz. 6). - BGH, 30.09.1952 - 2 StR 675/51
Auszug aus BGH, 26.01.2010 - 5 StR 509/09
Rn. 5 3. Indes hält der Strafausspruch der - freilich eingeschränkten (vgl. BGHSt 3, 179; 24, 268) - revisionsgerichtlichen Prüfung nicht stand. - BGH, 05.09.2008 - 2 StR 375/08
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; unerlaubte Einfuhr von …
Auszug aus BGH, 26.01.2010 - 5 StR 509/09
Dem Angeklagten stand das inkorporierte Rauschgift in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung, was eine Durchfuhr im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 2 und des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BtMG ausschließt (BGH, Beschluss vom 5. September 2008 - 2 StR 375/08;… Weber, BtMG 3. Aufl. § 29 Rdn. 774).
- BGH, 19.03.2015 - 2 StR 35/15
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (minder schwerer …
Es liegt angesichts der Zollkontrolle im Inland kein Fall der Durchfuhr vor (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 5 StR 509/09, NStZ 2010, 522).
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