Rechtsprechung
| BGH, 20.01.2011 - 3 StR 420/10 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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§ 257 StGB; § 27 StGB; § 16 StGB
Begünstigung (Beteiligung an der Vortat; Schutzzweck; Surrogat eines Beutegegenstands); Beihilfe (Vorsatz; Konkretisierung; Einzelheiten der Haupttat) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Beihilfe zum Betrug: Anforderungen an den Gehilfenvorsatz; Tatbestandsvoraussetzungen einer Begünstigung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 27 StGB, § 257 Abs 1 StGB, § 263 Abs 1 StGB
Beihilfe zum Betrug: Anforderungen an den Gehilfenvorsatz; Tatbestandsvoraussetzungen einer Begünstigung - Wolters Kluwer
Abgrenzung von Beihilfe zur Begünstigung bei Betrug des Haupttäters zwecks Erlangung von Telefonkapazitäten
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abgrenzung von Beihilfe zur Begünstigung bei Betrug des Haupttäters zwecks Erlangung von Telefonkapazitäten
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)
Für den Gehilfenvorsatz müssen keine Einzelheiten gekannt werden - Es reicht für die Beihilfe aus, dass der Teilnehmer die Unrechts- und Angriffsrichtung der Haupttat für möglich hält und diese billigt
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 11.05.2010 - 80 Js 15/06
- BGH, 20.01.2011 - 3 StR 420/10
Papierfundstellen
- NStZ 2011, 399
- NStZ-RR 2011, 177
- K&R 2011, 395
Wird zitiert von ... (37) Zitiert selbst (6)
- BGH, 18.06.1991 - 1 StR 164/91
Anforderungen an die Strafaussetzung zur Bewährung
Auszug aus BGH, 20.01.2011 - 3 StR 420/10
Einzelheiten der Haupttat braucht der Gehilfe hingegen nicht zu kennen und auch keine bestimmte Vorstellung von ihr zu haben (BGH, Urteil vom 18. Juni 1991 - 1 StR 164/91, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 7).Dass der Angeklagte auch eine andere, ebenfalls strafbare Erlangung der Telefonkapazitäten für möglich hielt, steht einer Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug nicht entgegen; selbst eine ausschließlich andere rechtliche Einordnung der Haupttat - etwa als Untreue - wäre unschädlich, sofern es sich nicht um eine grundsätzlich andere Tat handelt (BGH, Urteil vom 18. Juni 1991 - 1 StR 164/91, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 7; BGH, Urteil vom 12. November 1957 - 5 StR 505/57, BGHSt 11, 66, 67).
- BGH, 29.04.2008 - 4 StR 148/08
Begünstigung (Erfassung nur unmittelbarer Vorteile aus der Tat; …
Auszug aus BGH, 20.01.2011 - 3 StR 420/10
Diese Vorteile rührten indes nicht mehr unmittelbar aus der rechtswidrigen Vortat her, sondern stellten lediglich ein durch Veräußerung erzieltes, gegenüber dem ursprünglich Erlangten nicht stoffgleiches Surrogat dar, dessen Sicherung nicht vom Schutzzweck des § 257 Abs. 1 StGB erfasst ist (BGH, Beschluss vom 29. April 2008 - 4 StR 148/08, NStZ 2008, 516; Urteil vom 27. August 1986 - 3 StR 256/86, NStZ 1987, 22;… S/S - Stree/Hecker, StGB, 28. Aufl., § 257 Rn. 18;… Cramer in MünchKomm StGB, § 257 Rn. 11). - BGH, 12.11.1957 - 5 StR 505/57
Bestrafung eines Gehilfen bei Unkenntnis über die Drohung durch den Täter i.R.e. …
Auszug aus BGH, 20.01.2011 - 3 StR 420/10
Dass der Angeklagte auch eine andere, ebenfalls strafbare Erlangung der Telefonkapazitäten für möglich hielt, steht einer Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug nicht entgegen; selbst eine ausschließlich andere rechtliche Einordnung der Haupttat - etwa als Untreue - wäre unschädlich, sofern es sich nicht um eine grundsätzlich andere Tat handelt (BGH…, Urteil vom 18. Juni 1991 - 1 StR 164/91, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 7; BGH, Urteil vom 12. November 1957 - 5 StR 505/57, BGHSt 11, 66, 67).
- BGH, 12.09.1984 - 3 StR 245/84
Abgrenzung des bedingten Tötungsvorsatzes von bewusster Fahrlässigkeit im Bereich …
Auszug aus BGH, 20.01.2011 - 3 StR 420/10
aa) In subjektiver Hinsicht genügt für eine Strafbarkeit als Gehilfe bedingter Vorsatz, d.h. der Gehilfe muss seinen eigenen Tatbeitrag sowie die wesentlichen Merkmale der Haupttat, insbesondere deren Unrechts- und Angriffsrichtung, zumindest für möglich halten und billigen (BGH, Urteil vom 12. September 1984 - 3 StR 245/84, StV 1985, 100;… Fischer, StGB, 58. Aufl., § 15 Rn. 9b je weils mwN). - BGH, 27.08.1986 - 3 StR 256/86
Begünstigung durch mehrfache Einzahlung und Umbuchung eines durch den …
Auszug aus BGH, 20.01.2011 - 3 StR 420/10
Diese Vorteile rührten indes nicht mehr unmittelbar aus der rechtswidrigen Vortat her, sondern stellten lediglich ein durch Veräußerung erzieltes, gegenüber dem ursprünglich Erlangten nicht stoffgleiches Surrogat dar, dessen Sicherung nicht vom Schutzzweck des § 257 Abs. 1 StGB erfasst ist (BGH, Beschluss vom 29. April 2008 - 4 StR 148/08, NStZ 2008, 516; Urteil vom 27. August 1986 - 3 StR 256/86, NStZ 1987, 22;… S/S - Stree/Hecker, StGB, 28. Aufl., § 257 Rn. 18;… Cramer in MünchKomm StGB, § 257 Rn. 11). - BGH, 16.11.1993 - 3 StR 458/93
Differenzierung zwischen Teilnahme an der Vortat und Begünstigung - …
Auszug aus BGH, 20.01.2011 - 3 StR 420/10
Damit handelte der Angeklagte aber nicht in der von § 257 Abs. 1 StGB geforderten Absicht, dem Vortäter den bereits erlangten Vorteil vor dem Zugriff des Geschädigten oder des Staates zu sichern, da es hierzu erforderlich ist, dass der Vorteil im Augenblick der Hilfeleistung - bereits oder noch - beim Vortäter vorhanden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 16. November 1993 - 3 StR 458/93, NStZ 1994, 187;… NK-StGB/Altenhain, 3. Aufl., § 257 Rn. 17 mwN).
- BGH, 20.12.2018 - 3 StR 236/17
Zur Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Straftaten nach dem …
Der Hilfeleistende muss die zentralen Merkmale der Haupttat, namentlich den wesentlichen Unrechtsgehalt und die wesentliche Angriffsrichtung, im Sinne bedingten Vorsatzes zumindest für möglich halten und billigen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Mai 1990 - 3 StR 448/89, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 6; vom 20. Januar 2011 - 3 StR 420/10, NStZ 2011, 399, 400; vom 8. November 2011 - 3 StR 310/11, NStZ 2012, 264;… vom 28. November 2017 - 3 StR 272/17, juris Rn. 34 f.). - BGH, 12.09.2023 - 3 StR 306/22
Verurteilungen der Angeklagten im Cyberbunker-Verfahren rechtskräftig
Zwar braucht der Beihilfevorsatz die Haupttat nicht in ihren Einzelheiten zu umfassen; der Teilnehmer muss keine bestimmte Vorstellung von ihr haben (vgl. BGH, Beschluss vom 2. März 2023 - 2 StR 119/22, NStZ-RR 2023, 185, 186;… Urteil vom 25. August 2022 - 3 StR 359/21, NJW 2023, 89 Rn. 31; Beschluss vom 20. Januar 2011 - 3 StR 420/10, NStZ 2011, 399, 400; Urteile vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 109; vom 18. April 1996 - 1 StR 14/96, BGHSt 42, 135, 137 f.;… Fischer, StGB, 70. Aufl., § 27 Rn. 22;… Schönke/Schröder/Heine/Weißer, StGB, 30. Aufl., § 27 Rn. 29).Der Gehilfe muss aber die wesentlichen Merkmale der Haupttat, insbesondere deren Unrechtsgehalt und Angriffsrichtung, erkennen oder diese in seinen bedingten Vorsatz aufgenommen haben (vgl. BGH, Beschluss vom 2. März 2023 - 2 StR 119/22, NStZ-RR 2023, 185, 186;… Urteil vom 25. August 2022 - 3 StR 359/21, NJW 2023, 89 Rn. 31;… Beschluss vom 15. März 2022 - 2 StR 302/21, BGHR StGB § 227 Beihilfe 1 Rn. 19 f.;… Urteile vom 31. Oktober 2019 - 3 StR 322/19, juris Rn. 10;… vom 20. Dezember 2018 - 3 StR 236/17, BGHSt 64, 10 Rn. 96;… Beschlüsse vom 28. Februar 2012 - 3 StR 435/11, wistra 2012, 302 Rn. 4; vom 20. Januar 2011 - 3 StR 420/10, NStZ 2011, 399, 400;… Fischer, StGB, 70. Aufl., § 27 Rn. 22;… Schönke/Schröder/Heine/Weißer, StGB, 30. Aufl., § 27 Rn. 29;… aA in Bezug auf deliktisches Handeln der hier in Rede stehenden Art LK/Schünemann/Greco, StGB, 13. Aufl., § 27 Rn. 65 f.; Greco, ZIS 2019, 435, 445 f.).
Zwar genügt für einen Beihilfevorsatz (grundsätzlich - vgl. zu den in § 10 Satz 1 TMG normierten besonderen Vorsatzanforderungen oben II. 2. b) cc) (6)) auch dolus eventualis; dieser muss sich aber gleichfalls auf eine hinsichtlich ihres Unrechtsgehalts und der Angriffsrichtung konkretisierte Haupttat beziehen (vgl. BGH…, Urteil vom 20. Dezember 2018 - 3 StR 236/17, BGHSt 64, 10 Rn. 96;… Beschlüsse vom 28. Februar 2012 - 3 StR 435/11, wistra 2012, 302 Rn. 4; vom 20. Januar 2011 - 3 StR 420/10, NStZ 2011, 399, 400).
- BGH, 19.12.2017 - VI ZR 128/16
Haftungsverteilung bei unerlaubter Handlung: Mitverschulden des Geschädigten bei …
Der Vorsatz eines Gehilfen muss sich auf die Ausführung einer zwar nicht in allen Einzelheiten, wohl aber in ihren wesentlichen Merkmalen oder Grundzügen konkretisierten Tat richten (BGH, Beschlüsse vom 28. Februar 2012 - 3 StR 435/11, wistra 2012, 302; vom 8. November 2011 - 3 StR 310/11, NStZ 2012, 264; vom 20. Januar 2011 - 3 StR 420/10, NStZ 2011, 399, 400; vom 12. Juli 2000 - 1 StR 269/00, wistra 2000, 382; Urteil vom 18. April 1996 - 1 StR 14/96, BGHSt 42, 135, 137).
- LG Detmold, 17.06.2016 - 4 Ks 9/15
Beihilfe zum Mord in 170.000 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen durch eine …
Welche Tatumstände dabei als wesentliche Merkmale anzusehen sind, richtet sich nach der jeweiligen Haupttat [BGHSt 42, 135, 137]. Eine Bestrafung wegen Teilnahme am Mord setzt insofern voraus, dass der Gehilfe zum Zeitpunkt seines Tatbeitrages um die Tötung und das Vorliegen der Mordqualifikation beim Täter weiß [BGH, Urteil vom 07. Mai 1996 - 1 StR 168/96, NStZ 1996, 434]. Einzelheiten der Haupttat braucht der Gehilfe dagegen nicht zu kennen und auch keine bestimmte Vorstellung von ihr zu haben [BGH, Beschluss vom 08. November 2011 - 3 StR 310/11, NStZ 2012, 264; Beschluss vom 20. Januar 2011 - 3 StR 420/, NStZ 2011, 399, 400]. So müssen Opfer, Tatzeit und nähere Details der konkreten Begehungsweise dem Gehilfen nicht bekannt sein [BGHSt 42, 135, 139]. Der Gehilfe muss die Vollendung der Haupttat wollen. Dabei haftet er nur im Rahmen des von ihm ins Auge gefassten Tatbestandes. Entscheidend ist, was er im Zeitpunkt der Hilfeleistung wusste. Des Weiteren muss der Gehilfe vorsätzlich bezüglich der geleisteten Hilfe handeln. Er muss sich darüber bewusst sein, dass sein Verhalten das Vorhaben der Haupttat fördert. Für den die Hilfeleistung betreffenden Vorsatz ist dabei - ebenso wie bei dem Vorsatz bezüglich der Haupttat - kein dolus directus erforderlich. Es genügt, wenn der Gehilfe seinen eigenen Tatbeitrag zumindest für möglich hält und billigt [BGH, Beschluss vom 08. November 2011 - 3 StR 310/11, NStZ 2012, 264; Urteil vom 11. November 2006, 2 StR 157/06, NStZ 2007, 290]. - BGH, 28.11.2017 - 3 StR 272/17
Zulässigkeit der Verlesung einer Vernehmungsniederschrift bei nicht erreichbarem …
Der Hilfeleistende muss die zentralen Merkmale der Haupttat, namentlich den wesentlichen Unrechtsgehalt und die wesentliche Angriffsrichtung, im Sinne bedingten Vorsatzes zumindest für möglich halten und billigen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Mai 1990 - 3 StR 448/89, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 6; vom 20. Januar 2011 - 3 StR 420/10, NStZ 2011, 399, 400; vom 8. November 2011 - 3 StR 310/11, NStZ 2012, 264; vom 28. Februar 2012 - 3 StR 435/11, wistra 2012, 302).Der Gehilfenvorsatz wird nicht allein durch eine solche unterschiedliche rechtliche Einordnung in Frage gestellt, soweit es sich nicht um gänzlich verschiedene Taten im beschriebenen Sinne handelt; das gilt insbesondere auch für das Verhältnis von Beihilfe zum Betrug und zur Untreue (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Januar 2011 - 3 StR 420/10, NStZ 2011, 399, 400; vom 28. Februar 2012 - 3 StR 435/11, wistra 2012, 302;… ferner Fischer, StGB, 65. Aufl., § 27 Rn. 22;… BeckOK StGB/Kudlich, § 27 Rn. 18).
- LG Hamburg, 26.08.2022 - 327 O 334/15
Geschlossener Immobilienfonds: Haftung von Rechtsanwälten bei Pflichtverletzungen …
Dabei war zu berücksichtigen, dass es insofern ausreicht, dass sich der Vorsatz auf eine bestimmte, ihrem wesentlichen Unrechtsgehalt und der Angriffsrichtung nach umrissene, aber nicht notwendig schon in allen Einzelheiten konkretisierte Tat bezieht (stRspr., siehe etwa BGHSt 11, 66; 42, 135, 138 und 332, 334; NStZ-RR 00, 326; NStZ 11, 399; NStZ 12, 264; NStZ-RR 15, 75.81 f; NStZ 17, 274).Dabei war erneut zu berücksichtigen, dass es ausreicht, dass sich der Vorsatz auf eine bestimmte, ihrem wesentlichen Unrechtsgehalt und der Angriffsrichtung nach umrissene, aber nicht notwendig schon in allen Einzelheiten konkretisierte Tat bezieht (stRspr., siehe etwa BGHSt 11, 66; 42, 135, 138 und 332, 334; NStZ-RR 00, 326; NStZ 11, 399; NStZ 12, 264; NStZ-RR 15, 75.81 f; NStZ 17, 274).
- BGH, 28.02.2012 - 3 StR 435/11
Betrug durch "Phishing" (Abgrenzung zur Begünstigung; Beendigung) …
Zwar braucht der Gehilfe Einzelheiten der Haupttat nicht zu kennen und keine bestimmte Vorstellung von ihr zu haben (BGH, Beschluss vom 20. Januar 2011 - 3 StR 420/10, NStZ 2011, 399, 400; Urteil vom 18. April 1996 - 1 StR 14/96, BGHSt 42, 135, 137). - BGH, 20.08.2025 - 3 StR 100/25
Anti-Terrorparagrafen 129a StGB: BGH senkt Schwelle für Gründung einer …
Diese muss der Hilfeleistende im Sinne eines bedingten Vorsatzes zumindest für möglich halten und billigen (st. Rspr.;… s. etwa BGH, Beschlüsse vom 8. Mai 1990 - 3 StR 448/89, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 6; vom 20. Januar 2011 - 3 StR 420/10, NStZ 2011, 399, 400;… vom 28. November 2017 - 3 StR 272/17, juris Rn. 33). - FG Berlin-Brandenburg, 06.03.2018 - 9 K 9306/12
Haftungsbescheid nach § 71 AO gegen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater wegen …
Einzelheiten der Haupttat braucht er nicht zu kennen (BGH-Urteil vom 20. Januar 2011 - 3 StR 420/10, NStZ 2011, 399 m. w. N.). - BGH, 15.03.2022 - 2 StR 302/21
Beihilfe (Voraussetzungen; nachträgliches Einverständnis); erfolgsqualifizierte …
Einzelheiten der Haupttat braucht der Teilnehmer nicht zu kennen; indes muss er jedenfalls den wesentlichen Unrechtsgehalt und die Angriffsrichtung der Haupttat erfassen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 109; vom 13. Januar 2015 - 1 StR 454/14, NStZ-RR 2015, 75, 76; Beschlüsse vom 20. Januar 2011 - 3 StR 420/10, NStZ 2011, 399, 400; vom 16. Dezember 2020 - 4 StR 297/20, NStZ-RR 2021, 78, 79;… vgl. auch Schönke/Schröder-StGB/Heine/Weißer, 30. Aufl., § 27 Rn. 29). - BGH, 14.10.2014 - 3 StR 167/14
Zuwiderhandlung gegen ein Bereitstellungsverbot eines unmittelbar geltenden …
- BGH, 08.11.2011 - 3 StR 310/11
Beihilfe; Gehilfe (Vorsatz; Zeitpunkt; Bestimmtheit); Beihilfehandlung …
- BGH, 13.03.2013 - 2 StR 275/12
Betrug (Schadensberechnung bei betrügerisch erlangtem Darlehen); Untreue; …
- LG Düsseldorf, 23.11.2020 - 17 KLs 14/19
- BGH, 05.05.2011 - 3 StR 445/10
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe); Beihilfe …
- LG Nürnberg-Fürth, 25.04.2024 - 18 KLs 502 Js 2487/21
Subjektiver Tatbestand bei Beihilfe durch Gewerbeanmeldung und Kontoeröffnung …
- BGH, 13.01.2015 - 1 StR 454/14
Beihilfe (erforderliche Konkretisierung des Vorsatzes bezüglich der Haupttat); …
- BGH, 02.03.2023 - 2 StR 119/22
Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität: Entfernung von einer festen …
- BGH, 01.10.2013 - 1 StR 403/13
Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringere …
- OLG Frankfurt, 28.11.2019 - 3 U 225/18
- BGH, 09.05.2019 - 1 StR 19/19
Beihilfe (Vorsatz hinsichtlich der Haupttat: erforderliche Vorstellung des Täters …
- OLG Frankfurt, 29.10.2020 - 3 U 72/20
- FG Köln, 10.04.2019 - 9 K 167/15
Haftung: Haftung des Steuerberaters nach § 71 AO wegen Beihilfe zur …
- LAG Hessen, 25.06.2012 - 17 Sa 1644/11
Kollusives Zusammenwirken des Arbeitnehmers mit einem unternehmensfremden Dritten …
- LG Duisburg, 06.04.2022 - 33 KLs 28/21
- LG Frankfurt/Main, 09.07.2024 - 8 Qs 10/24
Einziehung, Geldwäsche, anwendbares Recht, altes Recht, neues Recht
- OLG Oldenburg, 18.02.2013 - 1 Ss 185/12
Vorliegen der Beihilfe zur Abtreibung seitens des behandelnden Arztes durch …
- LG Detmold, 04.02.2013 - 4 Ks 56/12
Beihilfe zum Mord durch Unterlassen
- BGH, 22.12.2015 - 2 StR 468/15
Beihilfe zur räuberischen Erpressung (Anforderungen an Beihilfevorsatz: …
- OLG Düsseldorf, 18.05.2015 - 14 U 173/14
Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung von Kapitalanlegern durch ein …
- OLG Stuttgart, 14.03.2013 - 2 U 161/12
Wettbewerbsverstoß im Internet: Haftung für die Platzierung einer Werbung auf der …
- LG Hamburg, 30.01.2015 - 308 O 105/13
Urheberrechtsverletzung durch Sharehoster: Beihilfe zum unerlaubten öffentlichen …
- BGH, 22.04.2020 - 2 StR 17/20
Beihilfe (Voraussetzungen; Begriff der Hilfeleistung); Verweisung an das …
- BGH, 08.03.2018 - 3 StR 571/17
Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (eingeschränkter Umfang der …
- OLG Saarbrücken, 07.06.2017 - 5 U 13/16
Haftung des Versicherungsnehmers wegen Mitwirkung an Täuschungshandlungen beim …
- LG Arnsberg, 06.09.2019 - 2 KLs 21/19
- LG Hamburg, 01.04.2025 - 618 KLs 4/24
Steuerhinterziehung sowie Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch das Betreiben …
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