Rechtsprechung
| BGH, 01.03.2011 - 3 StR 450/10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 32 StGB; § 16 StGB; § 20 StGB; § 21 StGB
Notwehr (Notwehrlage; Irrtum; Putativnotwehr; Intensivierung eines Angriffs; Eskalation; Gebotenheit); Erlaubnistatbestandsirrtum; Schuldfähigkeit (Einsichtsfähigkeit; Steuerungsfähigkeit) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Notwehrlage: Irrige Annahme einer unmittelbar bevorstehenden Intensivierung des rechtswidrigen Angriffs
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 16 Abs 1 StGB, § 32 Abs 2 StGB, § 33 StGB
Notwehrlage: Irrige Annahme einer unmittelbar bevorstehenden Intensivierung des rechtswidrigen Angriffs - Wolters Kluwer
Erforderlichkeit und Gebotenheit von ungezielten Messerstichen als Verteidigungshandlung aufgrund einer Gefahr eines "Hinauskatapultierens" aus einer Wohnung durch eine unbewaffnete Person
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erforderlichkeit und Gebotenheit von ungezielten Messerstichen als Verteidigungshandlung aufgrund einer Gefahr eines "Hinauskatapultierens" aus einer Wohnung durch eine unbewaffnete Person
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- zjs-online.com
(Entscheidungsbesprechung)
Zur rechtlichen Beurteilung der irrigen Annahme von Tatsachen, die den Schluss auf eine Intensivierung des bereits in Gang befindlichen rechtswidrigen Angriffs zulassen, als Erlaubnistatbestandsirrtum (Prof. Dr. Arndt Sinn; ZIS 1/2012, S. 124-127)
Verfahrensgang
- LG Bückeburg, 12.05.2010 - 4 Ks 2/10
- BGH, 01.03.2011 - 3 StR 450/10
Papierfundstellen
- NStZ 2011, 630
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.10.2001 - 3 StR 272/01
Schwere Körperverletzung; Versuchter Totschlag; Notwehr; …
Auszug aus BGH, 01.03.2011 - 3 StR 450/10
Anders als in dem Fall, dass der Täter die Fortsetzung eines bereits beendeten Angriffs annimmt (hierzu BGH, Urteil vom 24. Oktober 2001 - 3 StR 272/01, NStZ 2002, 141), ist die Anwendung dieser Vorschrift nicht ausgeschlossen, denn die objektive Notwehrlage dauert fort (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 1986 - 3 StR 269/86, NStZ 1987, 20). - BGH, 11.07.1986 - 3 StR 269/86
Notwehrexzeß - Angriff - Intensität - Wiederholung
Auszug aus BGH, 01.03.2011 - 3 StR 450/10
Anders als in dem Fall, dass der Täter die Fortsetzung eines bereits beendeten Angriffs annimmt (hierzu BGH, Urteil vom 24. Oktober 2001 - 3 StR 272/01, NStZ 2002, 141), ist die Anwendung dieser Vorschrift nicht ausgeschlossen, denn die objektive Notwehrlage dauert fort (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 1986 - 3 StR 269/86, NStZ 1987, 20). - BGH, 21.06.1989 - 3 StR 203/89
Rechtsfolgen bei schuldhaft verursachter Notwehrlage - Strafbefreiender …
Auszug aus BGH, 01.03.2011 - 3 StR 450/10
Indes kommt ihm auch in diesem Falle der Schuldausschließungsgrund des § 33 StGB dann zugute, wenn er aus den in der Vorschrift genannten Gründen zur Überschreitung der Grenzen der Notwehr hingerissen worden ist (BGH, Beschluss vom 21. Juni 1989 - 3 StR 203/89, NStZ 1989, 474;… Fischer aaO § 33 Rn. 8).
- BGH, 27.10.2015 - 3 StR 199/15
Keine Rechtfertigung oder Entschuldigung bei Tötung eines flüchtenden Räubers …
Steht indes die mit der Verteidigung verbundene Beeinträchtigung des Angreifers in einem groben Missverhältnis zu Art und Umfang der aus dem Angriff drohenden Rechtsverletzung, so ist die Notwehr unzulässig (BGH, Beschluss vom 1. März 2011 - 3 StR 450/10, NStZ 2011, 630, 631; Urteile vom 16. Juli 1980 - 2 StR 127/80, NStZ 1981, 22, 23;… vom 31. Juli 1979 - 1 StR 296/79 aaO mwN;… LK/Rönnau/Hohn aaO, § 32 Rn. 230 ff. mwN;… S/S/Perron, StGB, 29. Aufl., § 32 Rn. 50 mwN;… MüKo-StGB/Erb, 2. Aufl., § 32 Rn. 214 ff.).Voraussetzung ist das Bestehen einer objektiv gegebenen Notwehrlage; auf Fälle der sogenannten Putativnotwehr, also unter anderem in einer irrtümlich angenommenen Notwehrlage (…vgl. Fischer aaO, § 32 Rn. 51 mwN), ist die Vorschrift des § 33 StGB nicht anwendbar (st. Rspr.; s. etwa BGH, Urteile vom 24. Oktober 2001 - 3 StR 272/01, NStZ 2002, 141; vom 18. April 2002 - 3 StR 503/01, NStZ-RR 2002, 203, 204; vom 23. Januar 2003 - 4 StR 267/02, NStZ 2003, 599, 600, jeweils mwN; Beschluss vom 1. März 2011 - 3 StR 450/10, NStZ 2011, 630;… s. auch LK/Zieschang aaO, § 33 Rn. 24 ff.;… MüKo-StGB/Erb aaO, § 33 Rn. 18;… Beck-OK StGB/Heuchemer, § 33 Rn. 13;… Motsch, Der straflose Notwehrexzess, 2003, S. 39).
- BGH, 27.09.2012 - 4 StR 197/12
Notwehr (Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung: ex-ante-Betrachtung, Einsatz …
Ein analog § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB zum Vorsatzausschluss führender Erlaubnistatbestandsirrtum kann gegeben sein, wenn der rechtswidrig Angegriffene zu einem objektiv nicht erforderlichen Verteidigungsmittel greift, weil er irrig annimmt, der bereits laufende Angriff werde in Kürze durch das Hinzutreten eines weiteren Angreifers verstärkt werden; das gewählte Verteidigungsmittel aber in der von ihm angenommenen Situation zur endgültigen Abwehr des Angriffs erforderlich gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 1. März 2011 - 3 StR 450/10, NStZ 2011, 630). - BGH, 17.10.2024 - 1 StR 285/24
BGH hebt Verurteilung eines Polizeibeamten wegen Körperverletzung im Amt auf
Bei Vermeidbarkeit des Irrtums kommt gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 StGB die Bestrafung wegen einer Fahrlässigkeitstat in Betracht (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. November 2019 - 4 StR 166/19 Rn. 13;… vom 21. August 2013 - 1 StR 449/13 Rn. 9 und vom 1. März 2011 - 3 StR 450/10 Rn. 12; jew. mwN).Indes kommt ihm auch in diesem Falle der Schuldausschließungsgrund des § 33 StGB dann zugute, wenn er aus den in der Vorschrift genannten Gründen zur Überschreitung der Grenzen der Notwehr hingerissen worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 1. März 2011 - 3 StR 450/10 Rn. 12 mwN).
- BGH, 21.11.2019 - 4 StR 166/19
Notwehr (Erlaubnistatbestandsirrtum; keine Pflicht zu Hilfeersuchen gegenüber …
a) Ein analog § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB zum Vorsatzausschluss führender Erlaubnistatbestandsirrtum kann gegeben sein, wenn der rechtswidrig Angegriffene zu einem objektiv nicht erforderlichen Verteidigungsmittel greift, weil er irrig annimmt, der bereits laufende Angriff werde in Kürze durch das Hinzutreten eines weiteren Angreifers verstärkt werden, und das gewählte Verteidigungsmittel in der von ihm angenommenen Situation zur endgültigen Abwehr des Angriffs erforderlich gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 2012 ? 4 StR 197/12, NStZ-RR 2013, 139, 141; Beschluss vom 1. März 2011 ? 3 StR 450/10, NStZ 2011, 630;… siehe dazu auch Beschluss vom 21. August 2013 ? 1 StR 449/13, NJW 2014, 1121 Rn. 9). - BGH, 13.02.2025 - 4 StR 327/24
Beweiswürdigung (Bewertung der Einlassung des Angeklagten; lückenhafte …
Zu prüfen bleibt dann, ob der (vermeidbare) Irrtum auf einem der in § 33 StGB genannten asthenischen Affekte - Verwirrung, Furcht oder Schrecken - beruht, denn hierdurch entfiele schuldhaftes Handeln (vgl. BGH…, Urteil vom 17. Oktober 2024 - 1 StR 285/24, NStZ-RR 2025, 135 Rn. 32; Beschluss vom 1. März 2011 - 3 StR 450/10, NStZ 2011, 630 mwN). - BGH, 31.07.2012 - 3 StR 232/12
Finale Verknüpfung bei Raub und räuberischer Erpressung; mangelnde Einsichts- und …
- BGH, 11.08.2011 - 3 StR 221/11
Sicherungsverwahrung; strenge Verhältnismäßigkeit (schwere Straftat; sexueller …
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