Rechtsprechung
| BGH, 04.08.2011 - 2 StR 219/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 13 StGB; § 212 StGB; § 24 StGB
Doppelselbstmord (Garantenstellung; Suizid; Totschlag); Rücktritt vom Versuch (erforderliche Vorstellungen: Verhindern, ernsthaftes Bemühen) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Rücktritt vom Tötungsversuch: Anforderungen an die Bemühungen zur Erfolgsabwendung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 22 StGB, § 23 StGB, § 24 Abs 1 S 2 StGB, § 211 Abs 2 StGB
Rücktritt vom Tötungsversuch: Anforderungen an die Bemühungen zur Erfolgsabwendung - Wolters Kluwer
Verhinderung der Vollendung eines Tötungsversuchs durch Warnruf an die Nachbarn zur Rettung von Menschenleben
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 24 Abs. 1
Verhinderung der Vollendung eines Tötungsversuchs durch Warnruf an die Nachbarn zur Rettung von Menschenleben - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mühlhausen, 20.01.2011 - 120 Js 48380/10
- BGH, 04.08.2011 - 2 StR 219/11
Papierfundstellen
- NStZ 2012, 28
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.05.2010 - 3 StR 78/10
Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch; freiwillige Verhinderung des Erfolgs; …
Auszug aus BGH, 04.08.2011 - 2 StR 219/11
§ 24 Abs. 1 Satz 2 StGB setzt voraus, dass der Täter tut, was in seinen Kräften steht und nach seiner Überzeugung zur Erfolgsabwendung erforderlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 2010 - 3 StR 78/10, NStZ-RR 2010, 276 f.).
- BGH, 07.02.2018 - 2 StR 171/17
Nachbarschaftsstreit: Urteil wegen versuchten Mordes rechtskräftig
Danach ist für einen strafbefreienden Rücktritt vom Versuch erforderlich, dass der Täter das Rettungsmittel einsetzt, das er selbst für am besten geeignet hält, um die Tatvollendung zu verhindern (Senat, Beschluss vom 4. August 2011 - 2 StR 219/11, NStZ 2012, 28, 29; BGH, Urteil vom 20. Mai 2010 - 3 StR 78/10, NStZ-RR 2010, 276, 277).In diesem Fall muss sich der Täter um die bestmögliche Maßnahme für die Erfolgsabwendung bemühen (Senat, Beschluss vom 4. August 2011 - 2 StR 219/11, aaO; BGH…, Urteil vom 20. Mai 2010 - 3 StR 78/10, aaO;… Urteil vom 13. März 2008 - 4 StR 610/07, aaO; Beschluss vom 3. Februar 1999 - 5 StR 645/98, NStZ-RR 2000, 41, 42; Beschluss vom 22. August 1985 - 4 StR 326/85, BGHSt 33, 295, 301 f.).
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