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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 14.04.2011 - 1 Ws 109/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,20967
OLG Oldenburg, 14.04.2011 - 1 Ws 109/11 (https://dejure.org/2011,20967)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14.04.2011 - 1 Ws 109/11 (https://dejure.org/2011,20967)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14. April 2011 - 1 Ws 109/11 (https://dejure.org/2011,20967)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 111b Abs. 2 StPO; § 431 StPO; § 442 StPO
    Keine Beteiligung des potenziell Geschädigten an einem strafprozessualen dinglichen Arrestverfahren zur Rückgewinnungshilfe; Voraussetzungen für eine Verfahrensbeteiligung des Geschädigten am Arrestverfahren zur Rückgewinnungshilfe

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 111b Abs. 2; StPO § 431; StPO § 442
    Verfahrensbeteiligung des Geschädigten am Arrestverfahren zur Rückgewinnungshilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Arrest zur Rückgewinnhilfe führt nicht zur Beteiligung des Geschädigten am Verfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Keine Beteiligung des potenziell Geschädigten an einem strafprozessualen dinglichen Arrestverfahren zur Rückgewinnungshilfe; Voraussetzungen für eine Verfahrensbeteiligung des Geschädigten am Arrestverfahren zur Rückgewinnungshilfe

Verfahrensgang

  • AG Oldenburg - 28 Gs 750/10
  • AG Vechta - 13 Ls 28/10
  • LG Oldenburg - 2 Qs 434/10
  • OLG Oldenburg, 14.04.2011 - 1 Ws 109/11

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 348
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • KG, 07.01.2010 - 23 W 1/10

    Arrestbefehl trotz im Strafverfahren angeordneter Rückgewinnungshilfe

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.04.2011 - 1 Ws 109/11
    Denn die strafprozessual angeordnete Rückgewinnungshilfe lässt das zivilprozessuale Sicherungsbedürfnis nicht entfallen (vgl. KG, Beschluss v. 07.01.2010, 23 W 1/10, NStZ-RR 2010, 179).
  • OLG München, 06.11.2003 - 2 Ws 583/03

    Voraussetzungen eines Nachverfahrens nach Anordnung des Verfalls des …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.04.2011 - 1 Ws 109/11
    Eine darüber hinausgehende Beteiligung, insbesondere bei der Frage der Anordnung eines Arrestes oder dessen Aufhebung, ergibt sich aus der Verletzteneigenschaft nach § 73 Abs. 1 S. 2 StGB nicht (vgl. OLG München, Beschluss v. 06.11.2003, 2 Ws 8392/03, NJW 2004, 1119).
  • OLG Nürnberg, 15.03.2013 - 2 Ws 561/12

    Strafprozessuale Rückgewinnungshilfe: Aufhebung des dinglichen Arrests mit …

    Rn. 35 3. Eine Beteiligung der Tatgeschädigten am Beschwerdeverfahren oder deren Anhörung kommt nicht in Betracht, da diese keine Verfahrensbeteiligten sind (…OLG München NJW 2004, 1119 Rdn. 12 ff. nach juris; OLG Oldenburg NStZ 2012, 348 Rdn. 4 nach juris).

    Die strafprozessuale Anordnung der Rückgewinnungshilfe lässt das zivilprozessuale Sicherungsbedürfnis nicht entfallen (…KG NStZ-RR 2010, 179 Rdn. 5 nach juris; OLG Oldenburg NStZ 2012, 348, Rdn. 4 nach juris), da sie nicht die umfassende Realisierung von Schadensersatzansprüchen des Verletzten gewährleistet, sondern diesen lediglich innerhalb des vom Zivilrecht vorgegebenen Rahmens bei der Durchsetzung seiner Ansprüche unterstützen kann (…vgl. die Begründung zum Regierungsentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten, BT-Drucks 16/700, S. 14;… dem folgend OLG Oldenburg ZInsO 2012, 1271 Rn. 51).

  • OLG Nürnberg, 16.04.2013 - 2 Ws 533/12

    Vermögensabschöpfung: Arrestgrund für einen der Rückgewinnungshilfe dienenden …

    Rn. 49 Eine Beteiligung der Tatgeschädigten am Verfahren über die Aufhebung des dinglichen Arrestes und der zugunsten des Freistaats Bayern ergangenen Pfändungsbeschlüsse oder deren Anhörung in diesem Verfahren kommt nicht in Betracht, da sie insoweit keine Verfahrensbeteiligten sind (…OLG München NJW 2004, 1119 Rdn. 12 ff. nach juris; OLG Oldenburg NStZ 2012, 348 Rdn. 4 nach juris).

    Die strafprozessuale Anordnung der Rückgewinnungshilfe lässt das zivilprozessuale Sicherungsbedürfnis nicht entfallen (…KG NStZ-RR 2010, 179 Rdn. 5 nach juris; OLG Oldenburg NStZ 2012, 348, Rdn. 4 nach juris), da sie nicht die umfassende Realisierung von Schadensersatzansprüchen des Verletzten gewährleistet, sondern diesen lediglich innerhalb des vom Zivilrecht vorgegebenen Rahmens bei der Durchsetzung seiner Ansprüche unterstützen kann (…vgl. die Begründung zum Regierungsentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten, BT-Drucks 16/700, S. 14;… dem folgend OLG Oldenburg ZInsO 2012, 1271 Rn. 51).

  • OLG Brandenburg, 16.12.2016 - 1 Ws 165/16

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Verhältnismäßigkeit der Fortdauer des …

    Der Zugriff des Verletzten auf den beschlagnahmten oder gepfändeten Gegenstand setzt voraus, dass er gegen den Täter einen mindestens vorläufig vollstreckbaren Titel (Urteil, einstweilige Verfügung, dinglicher Arrest) erwirkt hat (…Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 111g Rn. 2; BGH, Urteil vom 06.04.2000, IX ZR 442/98, juris, OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.04.2013, 2 Ws 533/12, juris), wobei die strafprozessuale Anordnung der Rückgewinnungshilfe das zivilprozessuale Sicherungsbedürfnis nicht entfallen lässt (…OLG Nürnberg a.a.O. Rdnr. 74;… KG NStZ-RR 2010, 179, nach juris Rdnr. 5; OLG Oldenburg NStZ 2012, 348, nach juris Rdnr. 4).
  • OLG Hamm, 07.08.2012 - 2 Ws 252/12

    Haftbefehl. Wiederinvollzugsetzung, Gründe

    Die obergerichtliche Rechtsprechung hat diese vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze zur Auslegung des § 116 Abs. 4 Nr. 3 StPO übernommen (vgl. OLG Hamm, StV 2008, 29; OLG Nürnberg, StraFo 2011, 224; OLG Oldenburg, StV 2009, 141; OLG Stuttgart, StraFo 2009, 104;… Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 116 Rdnr. 28 m.w.N.).
  • OLG Köln, 02.09.2013 - 2 Ws 311/13

    Anwendbarkeit des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Zusammenhang mit der …

    Rn. 21 Das Landgericht K.öln ist zwar zutreffend davon ausgegangen, dass die strafprozessuale Anordnung der Rückgewinnungshilfe das zivilprozessuale Sicherungsbedürfnis nicht entfallen lässt (…KG NStZ-RR 2010, 179 Rn. 5 zitiert nach juris; OLG Oldenburg NStZ 2012, 348, Rn. 4, zitiert nach juris), da sie nicht die umfassende Realisierung von Schadensersatzansprüchen des Verletzten gewährleistet, sondern diesen lediglich innerhalb des vom Zivilrecht vorgegebenen Rahmens bei der Durchsetzung seiner Ansprüche unterstützen kann (…vgl. die Begründung zum Regierungsentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten, BT-Drucks 16/700, S. 14;… dem folgend OLG Oldenburg ZInsO 2012, 1271, Rn. 51, zitiert nach juris).
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